Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - 2 K 5507/04 B |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 2 S. 1; EStG § 33 Abs. 1
Aufwendungen für Ersatz verlorener Zähne durch Implantate als außergewöhnliche Belastungen abziehbar - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufwendungen für Ersatz verlorener Zähne durch Implantate als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- IWW (Kurzinformation)
Außergewöhnliche Belastungen - Aufwendungen für Zahnimplantate in voller Höhe ansetzbar
- IWW (Kurzinformation)
Außergewöhnliche Belastungen - Aufwendungen für Zahnimplantate sind in voller Höhe ansetzbar
- IWW (Kurzinformation)
Außergewöhnliche Belastungen - Kosten für Zahnimplantatbehandlung
- IWW (Kurzinformation)
Aufwendungen für Zahnimplantate steuermindernd ansetzbar!
- steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)
Zahnimplantate als außergewöhnliche Belastung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Außergewöhnliche Belastungen
- Die einzelnen Anwendungsfälle - ABC-Aufzählung
- Krankheitskosten
- Einzelfälle-ABC
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 17.07.1981 - VI R 77/78
Aufwendungen für eine Frischzellenbehandlung als außergewöhnliche Belastung, EStG …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - 2 K 5507/04
Ebenso hat der BFH bei Behandlungen mit Hilfe wissenschaftlich umstrittener Methoden, wie etwa Frischzellenbehandlungen, den Nachweis der medizinischen Indikation durch ein vor Beginn erstelltes amtsärztliches Attest für geboten erachtet (BFH-Urteile vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711;… vom 11. Januar 1991 III R 70/88, Entscheidungssammlung des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1991, 386).Soweit der Beklagte aus der Kommentierung in Blümich eine andere Meinung folgert, schließt sich der Senat dieser Auffassung nicht an.Die Entscheidung über die Höhe, den Umfang und die Zweckmäßigkeit einer Krankenbehandlung gehört anerkanntermaßen zu den höchstpersönlichen Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen, sodass bei der Prüfung der Notwendigkeit und der Angemessenheit kein allzu strenger Maßstab anzulegen ist (allgemeine Meinung vgl. auch BFH Urteil vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BStBl II 1981, 711).
- BFH, 03.12.1998 - III R 5/98
Außergewöhnliche Belastung bei einer Begleitperson
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - 2 K 5507/04
Dabei sind alle Aufwendungen für die eigentliche Heilbehandlung typisierend als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, ohne dass es im Einzelfall der nach § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG an sich gebotenen Prüfung der Zwangsläufigkeit des Grundes und der Höhe nach bedarf (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 1998 III R 5/98, Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 187, 503, Bundesteuerblatt - BStBl - II 1999, 227). - BFH, 14.10.1997 - III R 27/97
Sessel mit elektrischem Steuergerät - Kein Anspruch auf steuererleichternde …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - 2 K 5507/04
Bei der Anschaffung von Hilfsmitteln, die, wie Brillen, Hörapparate und Rollstühle, nach der Lebenserfahrung ausschließlich von Kranken angeschafft werden und bei denen häufig eine Anpassung an die individuellen Gebrechen des Steuerpflichtigen erforderlich ist (medizinische Hilfsmittel im engeren Sinn), kann nach der Rechtsprechung des BFH ebenfalls typisierend davon ausgegangen werden, dass ihr Kauf medizinisch indiziert ist und deshalb auf eine Prüfung der Zwangsläufigkeit dem Grunde nach mit Hilfe der vorgenannten Aufklärungsmittel verzichtet werden (Urteil des BFH vom 9. August 1991 III R 54/90, BFHE 165, 272, BStBl. II 1991, 920; aber auch Urteil des BFH 14. Oktober 1997 III R 27/97 BFH/NV 1998 S. 571).
- BFH, 09.08.1991 - III R 54/90
Zur Zwangsläufigkeit der Anschaffung medizinischer Hilfsmittel
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - 2 K 5507/04
Bei der Anschaffung von Hilfsmitteln, die, wie Brillen, Hörapparate und Rollstühle, nach der Lebenserfahrung ausschließlich von Kranken angeschafft werden und bei denen häufig eine Anpassung an die individuellen Gebrechen des Steuerpflichtigen erforderlich ist (medizinische Hilfsmittel im engeren Sinn), kann nach der Rechtsprechung des BFH ebenfalls typisierend davon ausgegangen werden, dass ihr Kauf medizinisch indiziert ist und deshalb auf eine Prüfung der Zwangsläufigkeit dem Grunde nach mit Hilfe der vorgenannten Aufklärungsmittel verzichtet werden (Urteil des BFH vom 9. August 1991 III R 54/90, BFHE 165, 272, BStBl. II 1991, 920;… aber auch Urteil des BFH 14. Oktober 1997 III R 27/97 BFH/NV 1998 S. 571). - BFH, 30.06.1995 - III R 52/93
Von einem amtsärztlichen Attest vor Kurantritt kann abgesehen werden, wenn …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - 2 K 5507/04
Zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit ist es aber regelmäßig erforderlich, dass der Steuerpflichtige ein vor Beginn der Maßnahme ausgestelltes amtsärztliches Attest vorlegt, aus dem sich zweifelsfrei entnehmen lässt, dass er krank und die den Aufwendungen zugrunde liegende Art der Behandlung medizinisch indiziert ist (BFH-Urteil vom 30. Juni 1995 III R 52/93, BFHE 178, 81, BStBl II 1995, 614). - BFH, 11.01.1991 - III R 70/88
Geltendmachung von Krankenbehandlungskosten als aussergewöhnliche Belastungen - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - 2 K 5507/04
Ebenso hat der BFH bei Behandlungen mit Hilfe wissenschaftlich umstrittener Methoden, wie etwa Frischzellenbehandlungen, den Nachweis der medizinischen Indikation durch ein vor Beginn erstelltes amtsärztliches Attest für geboten erachtet (BFH-Urteile vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711; vom 11. Januar 1991 III R 70/88, Entscheidungssammlung des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1991, 386). - BFH, 14.08.1997 - III R 67/96
Sportaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - 2 K 5507/04
Nicht das Finanzamt oder das Finanzgericht, sondern nur der rechtzeitig eingeschaltete Amtsarzt oder etwa der medizinische Dienst einer gesetzlichen Krankenversicherung besitzen zugleich die Sachkunde und die notwendige Neutralität, um die medizinische Indikation von nicht nur für Kranke nützlichen Maßnahmen ohne die für den behandelnden Arzt bestehende Gefahr einer Störung des Vertrauensverhältnisses zu seinem Patienten objektiv beurteilen zu können (BFH-Urteil vom 14. August 1997 III R 67/96, BFHE 183, 561, BStBl II 1997, 732). - BFH, 18.06.1997 - III R 84/96
Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - 2 K 5507/04
Dies gilt aber nur dann, wenn sie nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes zur Heilung oder Linderung der Krankheit angezeigt sind und vorgenommen werden (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 1997 III R 84/96, BFHE 183, 476, BStBl II 1997, 805).
- FG Thüringen, 07.07.2020 - 3 K 54/20
Abzugsfähigkeit von Kosten einer Liposuktion bei Lipödem als außergewöhnliche …
Dabei kommt es grundsätzlich auf die Erstattungsrichtlinien der Krankenkassen oder Beihilfevorschriften nicht an (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.11.2007 2 K 5507/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 544). - FG München, 12.05.2014 - 7 K 3486/11
Vorauszahlung der gesamten Kosten einer sich über mehrere Jahre …
Auch Aufwendungen für Zahnprothesen und Zahnimplantate sind Krankheitskosten und damit als außergewöhnliche Belastung grundsätzlich abzugsfähig (vgl. FG Berlin, Urteil vom 18. Dezember 1980 IV 51/79, EFG 1981, 293; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. November 2007 2 K 5507/04 B; EFG 2008, 544).