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   VG Berlin, 30.05.2013 - 2 K 57.12   

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https://dejure.org/2013,34639
VG Berlin, 30.05.2013 - 2 K 57.12 (https://dejure.org/2013,34639)
VG Berlin, Entscheidung vom 30.05.2013 - 2 K 57.12 (https://dejure.org/2013,34639)
VG Berlin, Entscheidung vom 30. Mai 2013 - 2 K 57.12 (https://dejure.org/2013,34639)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • zvr-online.com

    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, § 1 IFG, § 3 Nr. 8 IFG, § 5 Abs. 1 IFG, § 7 Abs. 1 IFG, § 10 IFG, § 2 Abs. 1 BArchG. § 474 StPO, § 475 StPO, § 476 StPO, § 477 StPO
    "Zugang zu Informationen über die Rote Armee Fraktion (RAF)"

  • zvr-online.com PDF

    Zugang zu Informationen über die Rote Armee Fraktion (RAF)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 3 IFG, § 3 Nr 8 IFG, § 7 Abs 1 S 1 IFG, § 10 Abs 1 IFG, § 10 Abs 3 IFG
    Informationszugang durch Akteneinsicht beim Bundeskanzleramt in Akten über die Terroranschläge der Roten Armee Fraktion (RAF) im sogenannten Deutschen Herbst; Gebührenerhebung in Verfahren nach dem IFG; erhöhter Verwaltungsaufwand

  • lda.brandenburg.de PDF

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Begriffsbestimmung, Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Kosten, Personenbezogene Daten, Sicherheitsaspekte

  • fragdenstaat.de

    Kosten - (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten - Interessenabwägung - Konkurrierende Rechtsvorschriften - Personenbezogene Daten - Begriffsbestimmung - Sicherheitsaspekte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Kosten, Personenbezogene Daten, Interessenabwägung, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Sicherheitsaspekte, Begriffsbestimmung

Sonstiges

  • zvr-online.com (Sonstiges)

    Zugang zu Informationen über die Rote Armee Fraktion (RAF)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Berlin, 11.11.2010 - 2 K 35.10

    Bundestag muss Informationsverlangen erneut prüfen

    Auszug aus VG Berlin, 30.05.2013 - 2 K 57.12
    Denn die Vorschrift des § 5 IFG in Verbindung mit § 8 IFG setzt die vorherige ordnungsgemäße Durchführung eines Verwaltungsverfahrens (Beteiligung eines betroffenen Dritten zur Einholung der Einwilligung) voraus, das das gerichtliche Verfahren nicht ersetzen kann (vgl. VG Berlin, Urteil vom 11. November 2010 - VG 2 K 35.10 -, juris Rn. 39).

    Vielmehr ist die Beklagte nach § 8 Abs. 1 IFG verpflichtet, vor einer abschließenden Entscheidung über den Antrag des Klägers auf Zugang zu den umstrittenen Informationen den betroffenen Zeugen anzuhören und ihm die Möglichkeit zu geben, sich mit der Informationsgewährung einverstanden zu erklären (vgl. im Einzelnen VG Berlin, Urteil vom 11. November 2010 - VG 2 K 35.10 -, juris).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

    Auszug aus VG Berlin, 30.05.2013 - 2 K 57.12
    Beim Erlass entsprechender Auskunftsregeln steht dem Gesetzgeber - wie in anderen Fällen der Umsetzung objektiv-rechtlicher Grundrechtsgehalte - ein weiter Ausgestaltungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - BVerwG 6 A 2.12 -, juris Rn. 27).

    Der Bundesgesetzgeber hat mit seinem Erlass nicht zur Erfüllung des Gestaltungsauftrags gehandelt, der ihm aus dem objektiv-rechtlichen Gewährleistungsgehalt des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG erwächst (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - BVerwG 6 A 2.12 -, a.a.O. Rn. 28).

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 4.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus VG Berlin, 30.05.2013 - 2 K 57.12
    Sie müssen in gleicher Weise wie das Informationsfreiheitsgesetz Regelungen über den Zugang zu amtlichen Informationen treffen (BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - BVerwG 7 C 4.11 - NVwZ 2012, S. 251).

    Ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs soll maßgebend sein, ob die Behörde ein Verfügungsrecht kraft Gesetzes oder - gegebenenfalls stillschweigender - Vereinbarung erhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - BVerwG 7 C 4.11 - NVwZ 2012, S. 251).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 43.09

    Gebühr; Gebührenerhebung; persönliche Gebührenfreiheit; Gebührenbefreiung;

    Auszug aus VG Berlin, 30.05.2013 - 2 K 57.12
    Nach diesen Grundsätzen verbietet sich eine gebührenmäßige Gleichbehandlung von Ausgangs- und Widerspruchsverfahren, wenn das Widerspruchsverfahren nur noch einen Teil des Ausgangsverfahrens betrifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 3 C 43.09 -, BVerwGE 138, 316).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Berlin, 30.05.2013 - 2 K 57.12
    Dieses Recht ist weder von der Bitte um vertrauliche Behandlung noch von der begründeten Befürchtung abhängig, sich im Fall einer Offenlegung möglichen Repressalien ausgesetzt zu sehen (vgl. zum Schutz der personenbezogenen Daten eines Informanten BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - BVerwG 20 F 11.10 -, BVerwGE 137, 318).
  • VG Berlin, 26.02.2002 - 23 A 214.00

    Berücksichtigung des behördlichen Zeitaufwands bei der Berechnung der

    Auszug aus VG Berlin, 30.05.2013 - 2 K 57.12
    Dabei können die Kosten des Personaleinsatzes auf der Basis pauschaler Personalkostensätze bestimmt werden, wie sie durch das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht werden, ohne dass es auf eine minutengenaue Ermittlung ankommt, wie lange das Heraussuchen der Akten und die Prüfung der im Einzelfall bestehenden Grenzen des Informationsrechts tatsächlich gedauert hat (vgl. VG Berlin, Urteile vom 8. November 2007, a.a.O., und vom 26. Februar 2002 - VG 23 A 214.00 - zu § 16 IFG Bln; OVG Münster, Urteil vom 28. November 2000 - 5 A 2625/00 - NWVBl. 2001, 181).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 5 A 2625/00

    Verwaltungsgebühr für das Abschleppen von Fahrzeugen rechtmäßig

    Auszug aus VG Berlin, 30.05.2013 - 2 K 57.12
    Dabei können die Kosten des Personaleinsatzes auf der Basis pauschaler Personalkostensätze bestimmt werden, wie sie durch das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht werden, ohne dass es auf eine minutengenaue Ermittlung ankommt, wie lange das Heraussuchen der Akten und die Prüfung der im Einzelfall bestehenden Grenzen des Informationsrechts tatsächlich gedauert hat (vgl. VG Berlin, Urteile vom 8. November 2007, a.a.O., und vom 26. Februar 2002 - VG 23 A 214.00 - zu § 16 IFG Bln; OVG Münster, Urteil vom 28. November 2000 - 5 A 2625/00 - NWVBl. 2001, 181).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 14.88

    Verwaltungsgebühr - Antrag auf Einbürgerung -

    Auszug aus VG Berlin, 30.05.2013 - 2 K 57.12
    Dementsprechend kann sich die Widerspruchsgebühr hier auch nicht auf den angefochtenen (ablehnenden) Verfügungsteil des Ausgangsbescheides vom 22. Dezember 2011 beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 14.88 -, BVerwGE 84, 178 zur StAGebV).
  • VG Berlin, 10.10.2007 - 2 A 102.06

    Bundestag muss Journalisten Unterlagen zur sog. Bonusmeilenaffäre herausgeben

    Auszug aus VG Berlin, 30.05.2013 - 2 K 57.12
    Personenbezogene Daten liegen hier vor, da es sich bei den genannten Angaben um Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person handelt (zum Begriff "personenbezogene Daten" siehe § 3 Abs. 1 BDSG und VG Berlin, Urteil vom 10. Oktober 2007 - VG 2 A 102.06 -, juris Rn. 38).
  • BGH, 05.04.2006 - 5 StR 589/05

    Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes vom 5. September 2005

    Auszug aus VG Berlin, 30.05.2013 - 2 K 57.12
    Damit ist zugleich der Umfang des Vorrangs der hierauf bezogenen strafprozessualen Bestimmungen umschrieben (zu einem solchen Fall der Einsicht in die bei dem Revisionsgericht vorhandenen Senatshefte vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - 5 StR 589.05 -, NStZ 2007, S. 538).
  • VG Berlin, 12.10.2009 - 2 A 20.08

    Anspruch auf Informationszugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

  • VG Köln, 25.06.2015 - 13 K 3809/13

    Bundesministerium der Verteidigung ist nicht zur Herausgabe aller Akten zu Uwe

    Insoweit schließt sich das Gericht der Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin, VG Berlin, Urteil vom 30. Mai 2013 - VG 2 K 57.12 -, S. 11 f.; bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. November 2014 - OVG 12 B 14.13 -, juris Rn. 26 ff., an.

    VG Berlin, Urteil vom 30. Mai 2013 - VG 2 K 57.12 -, S. 12; Schoch, IFG, § 3 Rn. 199.

    VG Berlin, Urteil vom 30. Mai 2013 - VG 2 K 57.12 -, S. 12.

    VG Berlin, Urteil vom 30. Mai 2013 - VG 2 K 57.12 -, S. 12.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 10 S 125/22

    Informationsfreiheit: Reichweite der Bereichsausnahmevorschrift des § 2 Abs. 3 Nr. 2 InfFrG BW

    Denn diese wurden von ihm selbst zur Erfüllung seiner tierschutzrechtlichen Aufgaben erhoben (vgl. demgegenüber zur Verfügung über von einer dritten Behörde erhobenen Daten VG Berlin, Urteil vom 30.05.2013 - 2 K 57.12 - juris Rn. 27 ff. sowie kritisch hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.11.2014 - 12 B 14.13 - juris Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 12 B 14.13

    Informationsbegehren; Journalist; Presse; Bundeskanzleramt; Rote Armee Fraktion;

    Am 3. Mai 2012 hat der Kläger gegen den Bescheid vom 16. April 2012 (im Übrigen) Klage erhoben (VG 2 K 57.12).
  • VG Sigmaringen, 17.11.2021 - 8 K 5171/19

    Kein Anspruch auf Zugang zu Informationen, ob und in welchem Umfang bei der Aus-,

    d) Da somit der Anwendungsbereich der Bereichsausnahme eröffnet ist, kann die Frage, ob das Regierungspräsidium Tübingen hinsichtlich der begehrten Informationen im Sinne des § 7 Abs. 1 LIFG verfügungsbefugt ist (vgl. dies im Hinblick auf die vergleichbaren §§ 7 Abs. 1, 3 Nr. 8 IFG verneinend VG Berlin, Urteil vom 30.05.2013 - 2 K 57.12 -, Rn. 27 ff., Juris), dahinstehen.
  • VG Berlin, 12.03.2015 - 27 K 183.12

    Recht eines Journalisten auf Aktualitätsvorsprung

    Das gegen den Bescheid vom 22. Dezember 2011 bereits am 16. Januar 2012 angestrengte, ursprünglich unter dem Aktenzeichen VG 1 K 81.12, später VG 2 K 57.12 geführte Gerichtsverfahren ist gegenwärtig beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 7 C 18.14) anhängig.
  • VG Berlin, 24.10.2019 - 2 K 124.18
    Hiervon strikt zu unterscheiden ist das Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Aufsichtsbehörde und den ihr nachgeordneten Staatsanwaltschaften, das es der Aufsichtsbehörde durch die Erteilung von Weisungen ermöglicht, den Ablauf des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens entsprechend ihren Vorgaben zu lenken.Die Kammer setzt sich hiermit auch nicht in Widerspruch zu ihrem Urteil vom 30. Mai 2013, mit dem sie zu bei einem gegenüber dem Bundeskanzleramt geltend gemachten Informationsbegehren entschieden hat, dass es sich bei inhaltsgleichen Aktenbestandteilen, die aus Akten eines laufenden Ermittlungsverfahrens stammten, bei den Akten des Bundeskanzleramts einerseits und den Straf- oder Ermittlungsakten andererseits um unterschiedliche Sammlungen amtlicher Informationen und damit um gesonderte, ggf. verschiedenen Regelungsregimen unterliegende Streitgegenstände handelt (VG Berlin, Urteil der Kammer vom 30. Mai 2011 - VG 2 K 57.12 - juris Rn. 25).
  • VG Berlin, 13.10.2016 - 2 K 507.15

    Anspruch auf Informationszugang zu einem Erlass des Bundesfinanzministeriums

    Die Festsetzung der Widerspruchsgebühr i.H.v. 30,- Euro gemäß § 10 Abs. 1 und 3 IFG i.V.m. Teil A, Nr. 5 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der IFGGebV ist danach nicht zu beanstanden (vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 K 57.12 -, juris Rn. 60).
  • VG Berlin, 11.04.2019 - 2 K 198.17

    Fehlendes Rechtschutzinteresse bei Antrag auf Einsicht in Unterlagen

    29 Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Vorschrift des § 1 Abs. 1 IFG neben § 11 Abs. 6 BArchG anwendbar ist (so OVG Münster, Urteil vom 15. Mai 2018 - 15 A 25/17 - juris Rn. 96 ff. unter Bezugnahme auf BT-Drs. 18/9633, S. 71; BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - BVerwG 7 A 15.10 - juris Rn. 18 f. zur Vorgängervorschrift § 5 Abs. 8 BArchG a.F.), oder § 11 Abs. 6 BArchG eine abschließende spezialgesetzliche Regelung im Sinne des § 1 Abs. 3 IFG darstellt (wofür systematische Erwägungen sprechen könnten, wie etwa § 11 Abs. 5 Nr. 2 BArchG, und die Parallelität zur Einordnung von Archivgut - vgl. zum Archivgut BT-Drs. 15/4493 S. 8 und S. 17; BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - BVerwG 7 C 2.15 - juris Rn. 42; Urteil der Kammer vom 30. Mai 2013 - VG 2 K 57.12 - juris Rn. 23 sowie Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Bundesarchivrechts, BT-Drs. 18/10813 S. 10 -).
  • VG Berlin, 10.09.2013 - 2 K 61.13
    Der Schutzzweck des § 3 Nr. 8 IFG steht der Annahme einer stillschweigenden oder gesetzl ichen Übertragung der Verfügungsberechtigung entgegen (vgl. Urteil der Kammer vom 30. Mai 2013 - VG 2 K 57.12 -).
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