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   VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92   

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VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92 (https://dejure.org/1996,8784)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 19.12.1996 - 2 K 581/92 (https://dejure.org/1996,8784)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 19. Dezember 1996 - 2 K 581/92 (https://dejure.org/1996,8784)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 11.09.1995 - 5 Ss 220/95

    Meldung bei Ausländerbehörde - § 240 StGB, Zweck-Mittel-Relation einer Anzeige,

    Auszug aus VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn zwischen Mittel und Zweck kein innerer Zusammenhang besteht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 11. September 1995 - 5 Ss 220/95 - 26/95 IV - NStZ-RR 1996, 5 ; Schönke/Schröder, StGB , 24. Aufl. § 240 RdNr. 20).
  • BVerwG, 04.01.1994 - 7 B 99.93

    Gleichsetzung der Fälle willkürlicher Enteignung mit rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92
    Es kann deshalb dahinstehen, ob es zutrifft, daß ein Rückübertragungsanspruch nach § 3 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3 VermG bei einem Vermögensverlust aufgrund Rechtsgeschäfts ausscheidet, wenn die Möglichkeit eines rechtmäßigen Alternativverhaltens, zum Beispiel der Inanspruchnahme nach der Zweiten Durchführungsbestimmung zum Aufbaugesetz, mit gleichem Ergebnis bestand (Neuhaus in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, a.a.O., § 1 RdNr. 118; wohl a. A. BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - 7 B 99/93 - DtZ 1994, 159, 160).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 21.94

    Investitionsvorrangbescheid - Klage des Anmelders - Rechtsschutzbedürfnis -

    Auszug aus VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92
    Dabei kann dahinstehen, ob Art. 14 Abs. 5 S. 2 und 3 2. VermRÄndG i.V.m. § 12 Abs. 3 S. 4 InVorG überhaupt für Fallkonstellationen gilt, bei denen - wie hier - im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes am 22. Juli 1992 (Art. 15 2. VermRÄndG) noch kein das Verwaltungsverfahren abschließender Widerspruchsbescheid erlassen war (verneinend BVerwG, Urteil vom 28. September 1995 - 7 C 21/94 - VIZ 1996, 37 f.).
  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81

    Kaufhausdetektiv - § 240 StGB, Drohung mit Unterlassen

    Auszug aus VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92
    Der somit als erwiesen angesehene Inhalt der Drohung stellt auch ein empfindliches Übel, also einen Nachteil von solcher Erheblichkeit, dessen Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten im Sinne des Verlangens des Drohenden zu motivieren (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Januar 1983 - 1 StR 737/81 - NJW 1983, 765, 767), dar.
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92
    Unter der das Verfahren abschließenden Entscheidung ist dabei in den Fällen des § 36 Abs. 1 VermG die Widerspruchsentscheidung, in den Fällen des § 36 Abs. 4 VermG die Ausgangsentscheidung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen zu verstehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - VIZ 1994, 125 ).
  • BayObLG, 22.09.1992 - 4St RR 130/92

    Strafbarkeit; Straßenblockade; Fernziel; Nahziel; Abwägung; Einzelfallumstände;

    Auszug aus VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92
    Deshalb hängt zum Beispiel die Strafbarkeit einer Straßenblockade nicht vom Wert oder Unwert des Demonstrationszieles, sondern davon ab, ob das Nötigungsmittel, das Errichten einer Straßensperre, im Hinblick auf das (Nah-)Ziel, die sich nähernden Kraftfahrzeuge anzuhalten und die Fahrer in eine Diskussion zu verwickeln, verwerflich ist (BayObLG, Urteil vom 22. September 1992 - 4 St RR 130/92 - NJW 1993, 212 ).
  • BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 42.92

    Territoriale Rationalisierung des Zahlungsverkehrs und Sparverkehrs von

    Auszug aus VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92
    Unter einer Nötigung, als einem typischen Beispielsfall einer unlauteren Machenschaft, ist in Anlehnung an § 240 Strafgesetzbuch - StGB - die rechtswidrige Einflußnahme auf die Willensentschließungs- bzw. Willensbetätigungsfreiheit durch Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42/92 - LKV 1994, 109).
  • BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94

    Flughafen Leipzig

    Auszug aus VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92
    Vielmehr regelt sie besondere Fallkonstellationen, in denen der Gesetzgeber im Hinblick auf ein übergeordnetes Interesse der Allgemeinheit davon ausgeht, daß die Rückgabe des jeweiligen Vermögenswertes von der Natur der Sache her nicht mehr möglich ist (§ 4 Abs. 1 S. 1 VermG Die Vorschrift kommt daher nur dem Verfügungsberechtigten im Sinne von § 2 Abs. 3 VermG , das heißt im Falle der Rückgabe von Grundstücken und Gebäuden dem Eigentümer oder dem Inhaber der Verfügungsmacht zugute (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - ZOV 1996, 141).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92
    Der Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG betrifft damit solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall durch den Staat in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR zielgerichtet auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde, um diese ihrem Rechtsinhaber zu entziehen (vgl. BVerwGE 99, 82, 84 f.).
  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch

    Auszug aus VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92
    Dabei ist die Besonderheit zu berücksichtigen, daß die im Tatbestand aufgeführte Handlung - z. B. die Drohung mit einem empfindlichen Übel im Sinne von § 240 Abs. 1 StGB - die Rechtswidrigkeit nicht indiziert, sondern nach § 240 Abs. 2 StGB erst die Verquickung des Nötigungsmittels mit der angestrebten Verhaltensweise des Genötigten den Schluß auf tatbestandsmäßig-rechtswidriges Verhalten begründen kann (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Mai 1988 - 1 StR 5/88 - NJW 1988, 1739, 1740 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 17.94

    Voraussetzungen für die Veräußerung eines anmeldebelasteten Vermögenswerts -

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 15.94

    Aufhebung eines Investitionsvorrangbescheides

  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung -

  • VGH Hessen, 23.11.1988 - 5 UE 1040/84
  • BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 39.92

    Vermögensfragen - Rückforderung - Vorrang - Teilentscheidungen -

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

  • BVerwG, 28.11.1997 - 7 B 171.97

    Restitutionsklage; notwendige Beiladung; Verfügungsberechtigter;

    BVerwG 7 B 171.97 VG C 2 K 581/92.
  • VG Frankfurt/Oder, 24.04.2006 - 8 K 928/99
    Denn im Falle einer nichtigen Investitionsbescheinigung erlischt ein Rückübertragungsanspruch nicht (vgl. VG Chemnitz, Urteil vom 19. Dezember 1996 - C 2 K 581/92, OV-spezial 1997, 187).
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