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   VG Meiningen, 05.04.2000 - 2 K 613/98.Me   

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https://dejure.org/2000,30179
VG Meiningen, 05.04.2000 - 2 K 613/98.Me (https://dejure.org/2000,30179)
VG Meiningen, Entscheidung vom 05.04.2000 - 2 K 613/98.Me (https://dejure.org/2000,30179)
VG Meiningen, Entscheidung vom 05. April 2000 - 2 K 613/98.Me (https://dejure.org/2000,30179)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Brandenburg, 31.07.2003 - 2 A 316/02

    Anschluss- und Benutzungszwang an Wasserversorgung und Abwasserentsorgung,

    Dabei lässt der Senat dahinstehen, ob der dauerhafte Betrieb einer Humustrockentoilette durch einen vierköpfigen Haushalt eine ordnungsgemäße hygienisch einwandfreie Entsorgung der anfallenden Fäkalienmengen auf Dauer ermöglicht und gegenüber der Ableitung und Entsorgung in einer Kläranlage eine vorzugswürdige Alternative darstellen kann (vgl. zur Entsorgung menschlicher Fäkalien nach thür. Landesrecht, VG Meiningen, Urteil vom 5. April 2000 - 2 K 613/98.Me - zit. nach juris).
  • VG Cottbus, 30.10.2018 - 6 K 975/13

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Es ist zu bezweifeln, dass der dauerhafte Betrieb der im Außenbereich befindlichen Trockentoilette, in welcher die Ausscheidungen mit Stroh und Kalk gebunden werden, eine ordnungsgemäße hygienisch einwandfreie Entsorgung der anfallenden Fäkalienmengen für einen sechsköpfigen Haushalt auf Dauer ermöglicht und gegenüber der Ableitung und Entsorgung in einer Kläranlage eine vorzugswürdige Alternative darstellen kann (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 31. Juli 2003 - 2 A 316/02 -, Rn. 47, juris; vgl. zur Entsorgung menschlicher Fäkalien VG Meiningen, Urteil vom 5. April 2000 - 2 K 613/98.Me - juris).
  • VG Cottbus, 29.10.2018 - 6 K 975/13

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Es ist zu bezweifeln, dass der dauerhafte Betrieb der im Außenbereich befindlichen Trockentoilette, in welcher die Ausscheidungen mit Stroh und Kalk gebunden werden, eine ordnungsgemäße hygienisch einwandfreie Entsorgung der anfallenden Fäkalienmengen für einen sechsköpfigen Haushalt auf Dauer ermöglicht und gegenüber der Ableitung und Entsorgung in einer Kläranlage eine vorzugswürdige Alternative darstellen kann (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 31. Juli 2003 - 2 A 316/02 -, Rn. 47, juris; vgl. zur Entsorgung menschlicher Fäkalien VG Meiningen, Urteil vom 5. April 2000 - 2 K 613/98.Me - juris).
  • VG Braunschweig, 30.01.2002 - 8 A 388/00

    Abwasser; Abwasserbeseitigungssatzung; allgemeine Handlungsfreiheit;

    Entgegen der Rechtsmeinung des Klägers kommt es insoweit auf seinen subjektiven Willen, sich des Schmutzwassers endgültig zu entledigen, nicht an (vgl. Nds. OVG Beschl. v. 17.09.2001 - 9 L 829/00 -, VG Meiningen, Urt. v. 05.04.2000 - 2 K 613/98.Me -, ThürVGRspr 2001, 95 ff. - zitiert nach Juris).
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