Rechtsprechung
| VG Düsseldorf, 05.06.2007 - 2 K 6225/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Klage einer Kopftuch tragenden Lehrerin muslimischen Glaubens abgewiesen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Lehrerin mit Kopftuch: Wird nicht eingestellt
- nrw.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage einer Kopftuch tragenden Lehrerin muslimischen Glaubens auf Einstellung in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Beamtenverhältnis auf Probe ab
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
VG Düsseldorf weist die Klage einer Kopftuch tragenden Lehrerin muslimischen Glaubens auf Einstellung in den öffentlichen Schuldienst des Landes NRW im Beamtenverhältnis auf Probe ab
Besprechungen u.ä.
- staatsrecht.info (Kurzanmerkung)
Das Habit an der Blindenschule
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 4 S 516/07
Kopftuchverbot für Lehrerin
(vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.06.2004, a.a.O.; vgl. auch - mit entsprechenden Ergebnissen - BayVerfGH, Entscheidung vom 15.01.2007, Vf. 11-VII-905, BayVBl 2007, 235, zu Art. 59 Abs. 2 Satz 3 des bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen; OVG Bremen, Beschluss vom 26.08.2005 - 2 B 158/05 -, NVwZ-RR 2006, 402, zu § 59b Abs. 4 des bremischen Schulgesetzes; VG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2007 - 2 K 6225/06 -, Juris, zu § 57 Abs. 4 des inhaltsgleichen nordrhein-westfälischen Schulgesetzes; kritisch hingegen Böckenförde, JZ 2004, 1181, 1183, sowie Sacksofsky, NJW 2003, 3297, 3300).Insofern schließt sich der Senat der Auffassung des Verwaltungsgerichts an, dass auch Ordensgewänder christlicher Gemeinschaften oder etwa die jüdische Kippa von Lehrkräften an öffentlichen Schulen nicht (mehr) getragen werden dürfen (…so auch Bader, a.a.O. sowie - zur inhaltsgleichen Regelung in Nordrhein-Westfalen - VG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2007, a.a.O.).
Der Wille des Gesetzgebers kommt aber in erster Linie in dem Wortlaut zum Ausdruck, den das Gesetz erhält (vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2007, a.a.O.).
- ArbG Herne, 21.02.2008 - 6 Ca 649/07 Denn § 57 Abs. 4 Schulgesetz NW ist als abstrakter Gefährdungstatbestand ausgestaltet nicht als konkreter (ebenso ArbG Herne, Urteil v. 06.03.2007, 4 Ca 3415/06; ArbG Düsseldorf, Urteil v. 29.06.2007, 12 Ca 175/07; VwG Düsseldorf, Urteil v. 05.06.2007, 2 K 6225/06; VwG Düsseldorf, Urteil v. 14.08.2007, 2 K 1752/07).
Dies gilt sowohl für das Nonnenhabit wie auch die Kippa, die ebenfalls vom Verbot religiöser Bekundungen in § 57 Abs. 4 S. 1 Schulgesetz NW erfasst sind (ebenso VwG Aachen, Urteil v. 09.11.2007, 1 K 323/07, Beck RS 2008, 30284; VwG Düsseldorf, Urteil v. 05.06.2007, 2 K 6225/06).
Soweit in der Begründung zum Gesetzentwurf vom 31.10.2005 (Landtagsdrucksache 14/569) davon ausgegangen wurde, dass die Tracht von Ordensschwestern und die durch die Kippa nicht erfasst werden, so ist diese subjektive Zielvorstellung der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten nicht Inhalt des Gesetzes geworden, da sie im Wortlaut keinen Niederschlag gefunden hat (so VwG Düsseldorf, Urteil v. 05.06.2007, 2 K 6225/06).
Selbst wenn man annähme, die Klägerin könne daraus für sich Vorteile ziehen, dass das beklagte Land an anderer Stelle, nämlich in P1 zulässt, seine Schulleiterin aufgrund eines Gestellungsvertrages in Nonnentracht unterrichtet, so wäre der zugrunde liegende historisch bedingte Sonderfall mit der Situation der Klägerin nicht vergleichbar (vgl. dazu VwG Düsseldorf, Urteil v. 05.06.2007, 2 K 6225/06).
- LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07
Abmahnung von muslimischer Pädagogin wegen Mütze-Tragens rechtens // …
Sie sind in ein verhältnismäßiges Gleichgewicht zu bringen, bei dem die Befugnis des Staates, die äußere und inhaltliche Gestaltung des Schulunterrichts festzulegen, sowie die staatliche Neutralitätspflicht zu beachten sind (…Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, 24.09.2003, a. a. O.; VG Gelsenkirchen 27.02.2008 - 1 K 1466/07 - n. v.; VG Düsseldorf 14.08.2007 - 2 K 1752/07 - n. v.; VG Düsseldorf 05.06.2007 - 2 K 6225/06 - n. v.).
- VG Düsseldorf, 14.08.2007 - 2 K 1752/07
Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage der im Beamtenverhältnis des Landes …
vgl. auch das Urteil der Kammer vom 5. Juni 2007 - 2 K 6225/06 -, das diese Entscheidung ausführlich referiert.vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 5. Juni 2007 - 2 K 6225/06 -.
- VG Köln, 22.10.2008 - 3 K 2630/07
Baskenmütze als Kopftuch-Ersatz ist für Lehrerin ebenfalls verboten // Klage von …
Den letzteren Weg hat das Land Nordrhein-Westfalen beschritten und sich dafür entschieden, der staatlichen Pflicht zur weltanschaulich-religiöser Neutralität, dem Erziehungsrecht der Eltern sowie der negativen Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler ein stärkeres Gewicht beizumessen als der positiven Glaubensfreiheit eines Lehrers, vgl. dazu: VG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2007 - 2 K 6225/06 - VG Aachen, Urteil vom 09.11.2007 - 1 K 323/07 -.Die Kammer folgt insoweit den Verwaltungsgerichten Düsseldorf und Aachen, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2007 - 2 K 6225/06 - VG Aachen, Urteil vom 09.11.2007 - 1 K 323/07 -, wonach die Vorschrift im Bereich öffentlicher Schulen lediglich die Darstellung christlicher Bildungs- und Kulturwerte, nicht aber durch Kleidung zum Ausdruck gebrachte Bekundungen des christlichen oder jüdischen Glaubens gestattet.
- VG Aachen, 09.11.2007 - 1 K 323/07 vgl. dazu: VG Düsseldorf, Urteil vom 5. Juni 2007 - 2 K 6225/06 -.
Die Kammer folgt der Ansicht des VG Düsseldorf vgl. Urteil vom 05.06.2007 - 2 K 6225/06 -, wonach die Vorschrift im Bereich öffentlicher Schulen lediglich die Darstellung christliche Bildungs- und Kulturwerte, nicht aber durch Kleidung zum Ausdruck gebrachte Bekundungen des christlichen oder jüdischen Glaubens gestattet.
- VG Gelsenkirchen, 27.02.2008 - 1 K 1466/07
Kopftuchverbot für beamtete Lehrerin rechtmäßig
vgl. dazu Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 5. Juni 2007 - 2 K 6225/06 -, juris.
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