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   VG Trier, 17.09.2018 - 2 K 6384/17.TR   

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VG Trier, 17.09.2018 - 2 K 6384/17.TR (https://dejure.org/2018,30938)
VG Trier, Entscheidung vom 17.09.2018 - 2 K 6384/17.TR (https://dejure.org/2018,30938)
VG Trier, Entscheidung vom 17. September 2018 - 2 K 6384/17.TR (https://dejure.org/2018,30938)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine deutsche Approbation für ukrainischen Arzt, weil Ausbildungsinhalte unklar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Approbation bei fehlender Gleichwertigkeit eines außerhalb der Europäischen Union erworbenen ärztlichen Ausbildungsnachweises

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Arztzulassung in Deutschland: Ausländischer Arzt muss Qualifikation nachweisen

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Approbation nur bei gleichwertiger Ausbildung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Erteilung der Approbation bei fehlender Gleichwertigkeit eines außerhalb der EU erworbenen ärztlichen Ausbildungsnachweises - Vorlage eines individualisierten Curriculums hinsichtlich der universitären Ausbildung erforderlich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 33.07

    Approbation als Arzt, sowjetisches Diplom, Anerkennung, Gleichwertigkeit,

    Auszug aus VG Trier, 17.09.2018 - 2 K 6384/17
    Zu messen ist der Ausbildungsstand des Klägers an der Grundausbildung für Ärzte, wie sie die Bundesärzteordnung und die Approbationsordnung für Ärzte vorsieht, wobei § 3 Abs. 2 und 3 BÄO aus Gründen des Patientenschutzes die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes im Zeitpunkt der Erteilung der Approbation verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 3 C 33/07 -, juris; OVG Münster, a.a.O.).
  • VG Köln, 31.10.2012 - 7 K 2850/12

    Anspruch auf Erteilung der Approbation als Arzt bei Erwerb eines ärztlichen

    Auszug aus VG Trier, 17.09.2018 - 2 K 6384/17
    Eine rein quantitative ärztliche Tätigkeit ohne inhaltlichen Bezug zu den defizitären Fächern ist dagegen nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Bestimmungen nicht geeignet, die bestehenden Ausbildungsdefizite zu kompensieren (vgl. VG Mainz, a.a.O.; VG Köln, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - 7 K 2850/12 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2014 - 8 LB 73/13

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruch auf Erteilung einer

    Auszug aus VG Trier, 17.09.2018 - 2 K 6384/17
    Jedoch müssen die Bescheinigungen und Zeugnisse in hinreichend substantiierter Weise erkennen lassen, ob die festgestellten wesentlichen Unterschiede ganz oder teilweise ausgeglichen wurden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2017 - 3 B 42/16 - in Bezug auf die Feststellung der Gleichwertigkeit einer Zahnarztausbildung; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. März 2014 - 8 LB 73/13 -, juris; VG Mainz, a.a.O.).
  • VG Köln, 10.11.2015 - 7 K 3422/14
    Auszug aus VG Trier, 17.09.2018 - 2 K 6384/17
    Der Umstand, dass der Nachweis von Kenntnissen in diesen Fächern Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist, indiziert bereits, dass es sich hierbei um Fächer handelt, deren Kenntnis wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des ärztlichen Berufes ist (vgl. VG Köln, Urteil vom 10. November 2015 - 7 K 3422/14 -, juris).
  • Drs-Bund, 21.03.2001 - BT-Drs 14/5661
    Auszug aus VG Trier, 17.09.2018 - 2 K 6384/17
    Denn unter Sozialmedizin wird die "Gesamtheit der bevölkerungsbezogenen Analysen und Strategien zur Verhinderung und Bekämpfung von Krankheiten" verstanden, wobei Kenntnisse und Methoden der angewandten und sozialen Epidemiologie, Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystemforschung und Prävention zur Anwendungen kommen (vgl. BT-Drs. 14/5661).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2017 - 13 A 235/15

    Beantragung der Erteilung der Approbation als Arzt auf Grundlage einer ärztlichen

    Auszug aus VG Trier, 17.09.2018 - 2 K 6384/17
    Auch für die Intensität der Ausbildung kann die Stundenzahl weiterhin einen gewichtigen Anhaltspunkt geben, denn ohne jeglichen quantitativen Maßstab lässt sich die inhaltliche Wertigkeit eines Ausbildungsstandes nur schwer messen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17. Februar 2017 - 13 A 235/15.TR -, juris).
  • BVerwG, 06.06.2017 - 3 B 42.16

    Erteilung der Approbation als Zahnarzt; zahnmedizinisches Studium in Russland;

    Auszug aus VG Trier, 17.09.2018 - 2 K 6384/17
    Jedoch müssen die Bescheinigungen und Zeugnisse in hinreichend substantiierter Weise erkennen lassen, ob die festgestellten wesentlichen Unterschiede ganz oder teilweise ausgeglichen wurden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2017 - 3 B 42/16 - in Bezug auf die Feststellung der Gleichwertigkeit einer Zahnarztausbildung; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. März 2014 - 8 LB 73/13 -, juris; VG Mainz, a.a.O.).
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