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   FG Niedersachsen, 19.01.2000 - 2 K 699/97   

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FG Niedersachsen, 19.01.2000 - 2 K 699/97 (https://dejure.org/2000,6376)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2000 - 2 K 699/97 (https://dejure.org/2000,6376)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 2 K 699/97 (https://dejure.org/2000,6376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beim gewerblichen Grundstückshandel Grundstücke auch im Anlagevermögen?

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Langfristig vermietetes Immobilienvermögen als abschreibbares Anlagevermögen bei gewerblichen Grundstückshandel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 15
    Umlaufvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 615
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 27.11.1980 - IV R 31/76

    Lebensmittelgeschäft - Grundstücksfläche - Gärtnerei - Landwirtschaft -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2000 - 2 K 699/97
    Gleichwohl ist es auch beim gewerblichen Grundstückshandel denkbar, dass zum Betriebsvermögen eines Grundstückshändlers gehörende Grundstücke während der Zeit ihrer Vermietung zum Anlagevermögen gehören und erst im Zeitpunkt ihrer Veräußerung zum Umlaufvermögen werden (BFH-Urteile vom 7.3.1996, IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, 374 unter 4.; vom 27.11.1980, IV R 31/76, BFHE 131, 555, BStBl II 1981, 518, 527 unter 3.).

    Umlaufvermögen kann deshalb nur insoweit in Betracht kommen, als Grundstücke zum Zwecke der Weiterveräußerung erworben und alsbald auch veräußert werden (BFH-Urteil vom 27.11.1980, IV R 31/76 a. a. O.).

  • BFH, 05.02.1987 - IV R 105/84

    Ein Fahrzeughersteller, der selbst hergestellte Fahrzeuge durch langfristige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2000 - 2 K 699/97
    Dabei muss die jeweilige Zweckbestimmung anhand objektiver Merkmale (wie z. B. der Art des Wirtschaftsgutes, der Art und Dauer seiner Verwendung, der Art des Unternehmens und unter Umständen auch der Art der Bilanzierung) nachvollziehbar sein (BFH-Urteile vom 30.4.1998, III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372; vom 2.2.1990, III R 165/85, BFHE 160, 361, BStBl II 1990, 706; vom 13.1.1972, V R 47/71, BFHE 106, 142, BStBl II 1972, 744; vom 5.2.1987, IV R 105/84, BFHE 149, 255, BStBl II 1987, 448).
  • BFH, 25.01.1995 - X R 76/92

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerungsgewinn als laufender Gewinn

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2000 - 2 K 699/97
    b) Nach diesen Grundsätzen gehören bei einem gewerblichen Grundstückshandel, den die Klin unstreitig unterhält, zwar regelmäßig alle, auch die noch nicht veräußerten Grundstücke, Gebäude, Gebäudeteile, Wohnungs- und Teileigentumsanteile wegen der zu den Grundvoraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels gehörenden zumindest bedingten Einzelveräußerungsabsicht zum Umlaufvermögen (z. B. BFH-Urteile vom 16.1.1969, IV R 34/67, BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375; vom 17.3.1981, VIII R 149/78, BFHE 133, 44, BStBl II 1981, 522, 527; vom 25.1.1995, X R 76-77/92, BFHE 176, 426, BStBl II 1995, 388).
  • BFH, 13.01.1972 - V R 47/71

    Buy-back-Fahrzeuge - Vermietung an Selbstfahrer - Anlagevermögen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2000 - 2 K 699/97
    Dabei muss die jeweilige Zweckbestimmung anhand objektiver Merkmale (wie z. B. der Art des Wirtschaftsgutes, der Art und Dauer seiner Verwendung, der Art des Unternehmens und unter Umständen auch der Art der Bilanzierung) nachvollziehbar sein (BFH-Urteile vom 30.4.1998, III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372; vom 2.2.1990, III R 165/85, BFHE 160, 361, BStBl II 1990, 706; vom 13.1.1972, V R 47/71, BFHE 106, 142, BStBl II 1972, 744; vom 5.2.1987, IV R 105/84, BFHE 149, 255, BStBl II 1987, 448).
  • BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Vermögensverwaltung und zum Beginn

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2000 - 2 K 699/97
    b) Nach diesen Grundsätzen gehören bei einem gewerblichen Grundstückshandel, den die Klin unstreitig unterhält, zwar regelmäßig alle, auch die noch nicht veräußerten Grundstücke, Gebäude, Gebäudeteile, Wohnungs- und Teileigentumsanteile wegen der zu den Grundvoraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels gehörenden zumindest bedingten Einzelveräußerungsabsicht zum Umlaufvermögen (z. B. BFH-Urteile vom 16.1.1969, IV R 34/67, BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375; vom 17.3.1981, VIII R 149/78, BFHE 133, 44, BStBl II 1981, 522, 527; vom 25.1.1995, X R 76-77/92, BFHE 176, 426, BStBl II 1995, 388).
  • BFH, 30.04.1998 - III R 29/93

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2000 - 2 K 699/97
    Dabei muss die jeweilige Zweckbestimmung anhand objektiver Merkmale (wie z. B. der Art des Wirtschaftsgutes, der Art und Dauer seiner Verwendung, der Art des Unternehmens und unter Umständen auch der Art der Bilanzierung) nachvollziehbar sein (BFH-Urteile vom 30.4.1998, III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372; vom 2.2.1990, III R 165/85, BFHE 160, 361, BStBl II 1990, 706; vom 13.1.1972, V R 47/71, BFHE 106, 142, BStBl II 1972, 744; vom 5.2.1987, IV R 105/84, BFHE 149, 255, BStBl II 1987, 448).
  • BFH, 16.01.1969 - IV R 34/67

    Gewerblicher Grundstückshandel - Architekt - Umlaufvermögen - Vermögensanlage -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2000 - 2 K 699/97
    b) Nach diesen Grundsätzen gehören bei einem gewerblichen Grundstückshandel, den die Klin unstreitig unterhält, zwar regelmäßig alle, auch die noch nicht veräußerten Grundstücke, Gebäude, Gebäudeteile, Wohnungs- und Teileigentumsanteile wegen der zu den Grundvoraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels gehörenden zumindest bedingten Einzelveräußerungsabsicht zum Umlaufvermögen (z. B. BFH-Urteile vom 16.1.1969, IV R 34/67, BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375; vom 17.3.1981, VIII R 149/78, BFHE 133, 44, BStBl II 1981, 522, 527; vom 25.1.1995, X R 76-77/92, BFHE 176, 426, BStBl II 1995, 388).
  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2000 - 2 K 699/97
    Gleichwohl ist es auch beim gewerblichen Grundstückshandel denkbar, dass zum Betriebsvermögen eines Grundstückshändlers gehörende Grundstücke während der Zeit ihrer Vermietung zum Anlagevermögen gehören und erst im Zeitpunkt ihrer Veräußerung zum Umlaufvermögen werden (BFH-Urteile vom 7.3.1996, IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, 374 unter 4.; vom 27.11.1980, IV R 31/76, BFHE 131, 555, BStBl II 1981, 518, 527 unter 3.).
  • BFH, 02.02.1990 - III R 165/85

    Keine Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die an Kunden mit dem Ziel der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2000 - 2 K 699/97
    Dabei muss die jeweilige Zweckbestimmung anhand objektiver Merkmale (wie z. B. der Art des Wirtschaftsgutes, der Art und Dauer seiner Verwendung, der Art des Unternehmens und unter Umständen auch der Art der Bilanzierung) nachvollziehbar sein (BFH-Urteile vom 30.4.1998, III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372; vom 2.2.1990, III R 165/85, BFHE 160, 361, BStBl II 1990, 706; vom 13.1.1972, V R 47/71, BFHE 106, 142, BStBl II 1972, 744; vom 5.2.1987, IV R 105/84, BFHE 149, 255, BStBl II 1987, 448).
  • BFH, 06.03.2007 - IV B 118/05

    NZB: Grundbesitz eines gewerblichen Unternehmens als Umlaufvermögen

    a) Das Urteil des Niedersächsischen FG vom 19. Januar 2000 2 K 699/97 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 615) enthält zwar den Rechtssatz, dass bei einem Betrieb, dessen Zweck zumindest auch in der gewerblichen Grundstücksvermietung liegt, Grundstücke zum Anlagevermögen gehören, bei denen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs sowohl eine bedingte Veräußerungs- als auch eine bedingte Vermietungsabsicht besteht und sich die zunächst offene Verwendungsabsicht durch langfristige Vermietung als Vermögensmehrung durch Substanzausbeute konkretisiert.
  • BFH, 07.02.2008 - X B 140/07

    Gewerblicher Grundstückshandel - Abgrenzung Anlagevermögen/Umlaufvermögen -

    c) Die behauptete Divergenz zu dem Urteil des Niedersächsischen FG vom 19. Januar 2000 2 K 699/97 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 615) liegt allein wegen der Unterschiedlichkeit der Sachverhalte nicht vor.
  • FG Düsseldorf, 04.06.2019 - 10 K 34/15

    Ablehnung der Gewährung von AfA (Absetzungen für Abnutzungen) bei errichteten

    b) Die Emittentin als vormalige Klägerin leitete die Eigenschaft des Anlageobjekts als Anlagevermögen während der Streitjahre unter Hinweis auf das Urteil des Niedersächsischen FG vom 19. Januar 2000 2 K 699/97 (EFG 2000, 615) daraus ab, dass das Objekt seit der Fertigstellung im Jahr 2007 über die ursprünglich vorgesehene vierjährige Vermietungsphase hinaus bis zum Verkauf am 00. August 2014 vermietet gewesen sei.
  • FG München, 17.12.2014 - 1 K 1107/11

    Kirchensteuerpflicht gegenüber der römisch-katholischen Kirche setzt wirksame

    Die Vorschrift ist deshalb nicht anzuwenden, wenn die Finanzbehörde auch bei rechtzeitigem Vorbringen der verspätet vorgetragenen Tatsachen unterlegen wäre, weil sie eben dem Begehren ersichtlich nicht abgeholfen hätte (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 19. Januar 2000 2 K 699/97, EFG 2000, 615).
  • FG Münster, 07.12.2000 - 14 K 4707/97

    Gewerblicher Grundstückshandel bei hohen Vorfälligkeitsentschädigungen

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