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   FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2011 - 2 K 786/09   

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https://dejure.org/2011,50599
FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2011 - 2 K 786/09 (https://dejure.org/2011,50599)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.09.2011 - 2 K 786/09 (https://dejure.org/2011,50599)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. September 2011 - 2 K 786/09 (https://dejure.org/2011,50599)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • autokaufrecht.info

    Steuerliche Einordnung eines Fahrzeugs als Lkw oder Pkw - Ladefläche

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 8 Nr 1 KraftStG, § 9 Abs 1 Nr 2 KraftStG, § 8 Nr 2 KraftStG, § 9 Abs 1 Nr 3 KraftStG, § 2 Abs 2a S 3 KraftStG
    Einstufung eines Mitsubishi L 200 als Lkw: Maßgeblichkeit des Verhältnisses zwischen Lastenbeförderung und Personenbeförderung dienender Fläche, Zurechnung des mangels Sitzplätzen nicht der Personenbeförderung dienen könnenden hinteren Kabinenteils zur Ladefläche

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung eines Fahrzeugs des Typs Mitsubishi L 200 mit Doppelkabine und offener Ladefläche als PKW oder als LKW

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines Fahrzeugs als LKW oder PKW Maßgeblichkeit des Ladeflächen-Verhältnisses Zugehörigkeit des nicht der Personenbeförderung dienenden Teils der Kabine eines Pick-ups zur Ladefläche Einstufung eines Mitsubishi L 200 als LKW

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines Fahrzeugs als LKW oder PKW - Maßgeblichkeit des Ladeflächen-Verhältnisses - Zugehörigkeit des nicht der Personenbeförderung dienenden Teils der Kabine eines Pick-ups zur Ladefläche - Einstufung eines Mitsubishi L 200 als LKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 269
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.08.2000 - VII R 26/99

    Kfz-Steuer: Abgrenzung Pkw und Lkw

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2011 - 2 K 786/09
    Somit kommt der Größe der Ladefläche bzw. ihrem Verhältnis zu dem der Personenbeförderung dienenden Innenraum des Fahrzeugs zwar keine allein entscheidende aber doch eine wesentliche Bedeutung zu (BFH-Urteil vom 01. August 2000 VII R 26/99, BStBl. II 2001, 72).

    In diesem Zusammenhang ist es im Interesse praktikabler Zuordnungsmaßstäbe und der um der Rechtssicherheit willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Zuordnungen gerechtfertigt, typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (BFH-Urteil vom 1. August 2000 VII R 26/99, a.a.O.).

  • BFH, 01.10.2008 - II R 63/07

    Geländewagen sind für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer unabhängig vom europäischen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2011 - 2 K 786/09
    Dabei ist die objektive Beschaffenheit des Fahrzeugs unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit vom Tatsachengericht zu bewerten; zu berücksichtigen sind z.B. die Zahl der Sitzplätze, die erreichbare Höchstgeschwindigkeit, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung des Fonds mit Sitzen und Sicherheitsgurten oder für deren Einbau geeigneten Befestigungspunkten, das Fahrgestell, die Motorisierung und die Gestaltung der Karosserie (BFH-Urteil vom 01. Oktober 2008 II R 63/07, BStBl. II 2009, 20).
  • BFH, 08.02.2001 - VII R 73/00

    Kfz-Steuer bei Pick-up-Fahrzeugen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2011 - 2 K 786/09
    Diese Rechtsprechung hat der BFH in seinem Urteil vom 08. Februar 2001 VII R 73/00, BStBl. II 2001, 368 fortgeführt und dargelegt, dieser Maßstab gelte auch bei den oftmals als Pick-up bezeichneten Fahrzeugen mit offener Ladefläche und geschlossener, der Personenbeförderung dienender Kabine.
  • BFH, 26.08.1997 - VII B 103/97

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2011 - 2 K 786/09
    Die Unterscheidung zwischen PKW und anderen Fahrzeugen - zu denen insbesondere LKW zählen - ist nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, anhand der Bauart und der Ausstattung und Eignung des Fahrzeugs zur Personenbeförderung bzw. zur Lastenbeförderung vorzunehmen (BFH-Entscheidungen vom 26. August 1997 VII B 103/97, BFH/NV 1998, 87 und vom 26. Juni 1997 VII R 12/97,BFH/NV 1997, 810).
  • BFH, 26.06.1997 - VII R 12/97

    Anforderungen an die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2011 - 2 K 786/09
    Die Unterscheidung zwischen PKW und anderen Fahrzeugen - zu denen insbesondere LKW zählen - ist nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, anhand der Bauart und der Ausstattung und Eignung des Fahrzeugs zur Personenbeförderung bzw. zur Lastenbeförderung vorzunehmen (BFH-Entscheidungen vom 26. August 1997 VII B 103/97, BFH/NV 1998, 87 und vom 26. Juni 1997 VII R 12/97,BFH/NV 1997, 810).
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