Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 29.09.1999 - 2 K 8431/97 F |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kürzung des Betreibsausgabenabzugs bei Aufwendungen für die Verköstigung von freien Mitarbeitern; Defintion des Begriffs "Bewirtung"; Normzweck des § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG (Einkommensteuergesetz)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Keine Abzugsbeschränkung bei Bewirtung eigener Mitarbeiter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Bewirtungskosten - Voller Abzug bei Bewirtung von freien Mitarbeitern
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 03.02.1993 - I R 57/92
Voraussetzung für den Abzug der Bewirtungsaufwendungen
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- BFH, 18.09.2007 - I R 75/06
Abzug von Kosten einer Bewirtung bei Schulungsveranstaltung
Diese Abgrenzung hält die im Schrifttum vorherrschende Ansicht für zutreffend (…Wied in Blümich, a.a.O., § 4 EStG Rz 722; Bahlau in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz, § 4 EStG Rz 1215; Söhn in Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 4 Rz 32 ff.; Zimmermann, EFG 2007, 18, m.w.N.; a.A. FG Düsseldorf, Urteil vom 29. September 1999 2 K 8431/97 F, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2000, 113; Seifert in Korn, Einkommensteuergesetz, § 4 Rz 939, m.w.N.).Insbesondere erscheint in diesem Zusammenhang die Überlegung der Klägerin, dass zwischen unmittelbar kundenbezogenen Bewirtungen und "betriebsinternen Vorbereitungsaktivitäten" zu unterscheiden sei und nur erstere als "geschäftlich veranlasst" anzusehen seien (ähnlich FG Düsseldorf in DStRE 2000, 113), nicht zielführend; denn damit würde beispielsweise jede Bewirtung eines betriebsexternen Beraters dem Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG 1990 entzogen, was weder mit dem allgemeinen Verständnis des Begriffs "geschäftlicher Anlass" noch mit dem Zweck der Vorschrift vereinbar wäre.
- FG Rheinland-Pfalz, 15.02.2006 - 1 K 1962/05
Betriebsausgabenabzug zu 100% für Verpflegung von freien Mitarbeitern
Diese Auffassung werde auch vom Finanzgericht Düsseldorf in seinem rechtskräftigen Urteil vom 29. September 1999, 2 K 8431/97 S (DStRE 2000, Seite 113) vertreten.Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 29. September 1999 - 2 K 8431/97 F (DStRE 2000, 113) in einem dem Streitfall vergleichbaren Fall entschieden, dass bei Bewirtungsaufwendungen an freie Mitarbeiter anlässlich von Schulungen, Informationsveranstaltungen und Erfahrungsaustauschen eine Kostenkürzung um 20 % nicht zulässig ist, weil die dortige Klägerin die Kosten für die Bewirtung ihrer Mitarbeiter nicht aus geschäftlichem Anlass aufgewandt habe.