Rechtsprechung
   VG Weimar, 01.12.2005 - 2 K 868/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,37101
VG Weimar, 01.12.2005 - 2 K 868/05 (https://dejure.org/2005,37101)
VG Weimar, Entscheidung vom 01.12.2005 - 2 K 868/05 (https://dejure.org/2005,37101)
VG Weimar, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 2 K 868/05 (https://dejure.org/2005,37101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,37101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Thüringen, 22.02.2007 - 3 KO 94/06

    Waffenrecht; Waffenrecht; Schusswaffe; Erlaubnisverfahren; Erwerb; Besitz;

    Die Erwerbserlaubnis nach § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG schließt nur den vorübergehenden Besitz der Waffe ein, während die materielle Erlaubnis zum dauerhaften Besitz erst mit der Eintragung in die Waffenbesitzkarte gemäß § 14 Abs. 4 Satz 2 WaffG erfolgt (so König/Papsthart, Das neue Waffenrecht, 1. Auflage 2004, Rn. 103 und 343; ebenso VG Weimar, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 2 K 868/05 We - offen lassend: VG Meiningen, Urteil vom 21. März 2006 - 2 K 1003/04 Me - ThürVBl. 2006, 184).

    81/06], wonach bei der behördlichen Eintragung erworbener Waffen in die Waffenbesitzkarte die Vorlage einer Bescheinigung gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 WaffG nicht erforderlich sei; a. A. VG Weimar, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 2 K 868/05 We - Juris; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. November 2006 - 1 S 716/05 - Juris, n. rechtskr., der in § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG eine Sonderregelung nur hinsichtlich der unbefristeten Geltung der Erwerbserlaubnis sieht und deshalb die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG für anwendbar hält; ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. März 2006 - 21 C 05.2988 - und VG Ansbach, Urteil vom 29. Juni 2005 - AN 15 K 05.00592 - Juris).

  • VG Meiningen, 21.03.2006 - 2 K 1003/04

    Waffenrecht; Waffenrecht; gelbe Waffenbesitzkarte; Bedürfnisprüfung

    Die Kammer folgt nicht der Auffassung des VG Weimar (Urteil vom 01.12.2005, Az.: 2 K 868/05 We), dass der Gesetzgeberwille sich jedenfalls im Hinblick auf die Erlaubnis zum Besitz der erworbenen Waffe nicht eindeutig feststellen lasse.
  • VG Minden, 12.05.2006 - 8 K 2020/05
    In seinem Urteil vom 01.12.2005 - 2 K 868/05 We - vertritt dieses Gericht die Auffassung, § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG regele lediglich die allgemeine Erlaubnis zum Erwerb der dort genannten Waffen, verhalte sich jedoch nicht zum Besitz der Waffen.
  • VG Köln, 22.06.2006 - 20 K 6147/04

    Voraussetzungen für eine Erweiterung einer Waffenbesitzkarte gem. § 14 Abs. 4

    Das Erfordernis einer Bedürfnisprüfung im Rahmen der Eintragung der vom dortigen Kläger erworbenen Waffe hat das VG Meiningen dann verneint (anderer Auffassung insoweit indes das VG Weimar, Urteil vom 01.12.2005 - 2 K 868/05 We -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht