Rechtsprechung
VG Weimar, 01.12.2005 - 2 K 868/05 |
Verfahrensgang
- VG Weimar, 01.12.2005 - 2 K 868/05
- OVG Thüringen, 22.02.2007 - 3 KO 94/06
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Thüringen, 22.02.2007 - 3 KO 94/06
Waffenrecht; Waffenrecht; Schusswaffe; Erlaubnisverfahren; Erwerb; Besitz; …
Die Erwerbserlaubnis nach § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG schließt nur den vorübergehenden Besitz der Waffe ein, während die materielle Erlaubnis zum dauerhaften Besitz erst mit der Eintragung in die Waffenbesitzkarte gemäß § 14 Abs. 4 Satz 2 WaffG erfolgt (…so König/Papsthart, Das neue Waffenrecht, 1. Auflage 2004, Rn. 103 und 343; ebenso VG Weimar, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 2 K 868/05 We - offen lassend: VG Meiningen, Urteil vom 21. März 2006 - 2 K 1003/04 Me - ThürVBl. 2006, 184).81/06], wonach bei der behördlichen Eintragung erworbener Waffen in die Waffenbesitzkarte die Vorlage einer Bescheinigung gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 WaffG nicht erforderlich sei; a. A. VG Weimar, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 2 K 868/05 We - Juris; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. November 2006 - 1 S 716/05 - Juris, n. rechtskr., der in § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG eine Sonderregelung nur hinsichtlich der unbefristeten Geltung der Erwerbserlaubnis sieht und deshalb die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG für anwendbar hält; ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. März 2006 - 21 C 05.2988 - und VG Ansbach, Urteil vom 29. Juni 2005 - AN 15 K 05.00592 - Juris).
- VG Meiningen, 21.03.2006 - 2 K 1003/04
Waffenrecht; Waffenrecht; gelbe Waffenbesitzkarte; Bedürfnisprüfung
Die Kammer folgt nicht der Auffassung des VG Weimar (Urteil vom 01.12.2005, Az.: 2 K 868/05 We), dass der Gesetzgeberwille sich jedenfalls im Hinblick auf die Erlaubnis zum Besitz der erworbenen Waffe nicht eindeutig feststellen lasse. - VG Minden, 12.05.2006 - 8 K 2020/05 In seinem Urteil vom 01.12.2005 - 2 K 868/05 We - vertritt dieses Gericht die Auffassung, § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG regele lediglich die allgemeine Erlaubnis zum Erwerb der dort genannten Waffen, verhalte sich jedoch nicht zum Besitz der Waffen.
- VG Köln, 22.06.2006 - 20 K 6147/04
Voraussetzungen für eine Erweiterung einer Waffenbesitzkarte gem. § 14 Abs. 4 …
Das Erfordernis einer Bedürfnisprüfung im Rahmen der Eintragung der vom dortigen Kläger erworbenen Waffe hat das VG Meiningen dann verneint (anderer Auffassung insoweit indes das VG Weimar, Urteil vom 01.12.2005 - 2 K 868/05 We -).