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   OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1993 - 2 K 9/91   

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https://dejure.org/1993,4242
OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1993 - 2 K 9/91 (https://dejure.org/1993,4242)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.12.1993 - 2 K 9/91 (https://dejure.org/1993,4242)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Dezember 1993 - 2 K 9/91 (https://dejure.org/1993,4242)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auwendungen; Abfallzwischenlager; Kosten; Rechnungsperiode; Kostenunterdeckung; Kalkulationsperiode; Abfallbeseitigung; Gebührensatz

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 464
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2017 - 2 KN 1/16

    Normenkontrolle gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck

    "Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 1993 (2 K 9/91, Die Gemeinde 1994, 134) ausgeführt, dass nach den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung in § 76 GO und der Kostendeckung sowohl Gebührenüberdeckungen als auch Unterdeckungen bei der nächsten Gebührenkalkulation nach Entdeckung solcher Abweichungen zu berücksichtigen sind.

    Dieser zeitliche Ablauf klärt, warum der Senat unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 13. Dezember 1993 (a.a.O.) im Urteil vom 24. Juni 1998 (a.a.O.) unter Verwendung auch des Plurals ausgeführt hat, ungewollte Über- und Unterdeckungen seien - auch ohne dahingehende landesrechtliche Regelung - in die folgende(n) Rechnungsperiode(n) einzubeziehen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00

    Abwassergebühr, Gebührenbescheid, erlassene Behörde, Kalkulation,

    Der Senat habe in seinen Entscheidungen vom 13. Dezember 1993 (2 K 9/91) und 24. Juni 1998 (2 L 22/96) ausgeführt, dass Über- oder Unterdeckungen in die folgenden Rechnungsperioden einzubeziehen seien.

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 1993 (2 K 9/91, Die Gemeinde 1994, 134) ausgeführt, dass nach den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung in § 76 GO und der Kostendeckung sowohl Gebührenüberdeckungen als auch Unterdeckungen bei der nächsten Gebührenkalkulation nach Entdeckung solcher Abweichungen zu berücksichtigen sind.

    Dieser zeitliche Ablauf klärt, warum der Senat unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 13. Dezember 1993 (a.a.O.) im Urteil vom 24. Juni 1998 (a.a.O.) unter Verwendung auch des Plurals ausgeführt hat, ungewollte Über- und Unterdeckungen seien - auch ohne dahingehende landesrechtliche Regelung - in die folgende(n) Rechnungsperiode(n) einzubeziehen.

    Die Bagatellgrenze kann jedoch keine Anwendung finden, weil entgegen der Entscheidung des Senats vom 13. Dezember 1993 (a.a.O.) Verluste aus den Jahren 1993/94 erstmals in 1997 aktiviert wurden.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96

    Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr

    als "Unterrdeckung" berücksichtigt werden (insoweit Abweichung vom Urteil v. 13.12.1993 - 2 K 9/91 - SchlHA 1994, 71 Die Gemeinde 1994, 134).

    Sofern bei Ablauf der jeweiligen Rechnungsperiode Abweichungen von den getroffenen Annahmen eintreten - das wird angesichts der Vielzahl der Einflußfaktoren regelmäßig der Fall sein -, sind daraus sich ergebende (ungewollte) Über- oder Unterdeckungen - auch ohne dahingehende landesgesetzliche Regelung - in die folgende(n) Rechnungsperiode(n) einzubeziehen (Urt. d. Senats v. 13.12.1993 - 2 K 9/91 -, SchlHA 1994, 71, 72 = Die Gemeinde 1994, 134, 136; a.A. OVG NW, Urt. v. 01.02.1997 - 9 A 3016/94 -, NVwZ-RR 1998, 390).

    Soweit der Senat im Urteil vom 13.12.1993 (a.a.O.) bezüglich irrtümlicher Nichtberücksichtigung der Aufwendungen für absehbare Nachsorgemaßnahmen eine andere Auffassung vertreten und die Einstellung in die nachfolgende Kalkulationsperiode für zulässig gehalten hat, wird daran nicht festgehalten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06

    Abwassergebühr; Kostenaufteilung; Mischkanalisation; Niederschlagswassergebühr;

    Diese Regelung bedeutet keine Abkehr von der früher anerkannten Methode der Gebührenkalkulation, die vom betriebswirtschaftlichen Kostenbegriff ausgehend diesen im Hinblick auf die Erfordernisse der kommunalen Haushaltswirtschaft ergänzt hat (vgl. etwa OVG Schleswig, Urt. v. 13.12.1993 - 2 K 9/91 -, Die Gemeinde 1994, 134 = NVwZ-RR 1994, 464 = SchlHA 1994, 71; Urt. v. 25.11.1997 - 2 L 304/95 -, Die Gemeinde 1998, 310 = NordÖR 1998, 260), sondern sie dient der Klarstellung und ist aufzufassen als die vom Gesetz gebotene Befolgung eines betriebswirtschaftlichen Denkens beim Betreiben dieser Einrichtungen (vgl. Thiem/Böttcher, a.a.O., Rdnr. 128 b).

    Solche Einrichtungen sollten, da sie gerade dem festen Benutzerkreis dienten, sich wirtschaftlich selbst tragen und nicht durch Leistungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln mitfinanziert werden, sofern und soweit ihre Leistungen nicht auch der Allgemeinheit zugute kämen und ihr die Kosten dafür nach dem Veranlassungsprinzip zuzurechnen seien (OVG Schleswig, Urt. v. 13.12.1993, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 36/06

    Abwassergebühr; Grenzkosten; Kostenaufteilung; Mitbenutzung; Personalkosten;

    Diese Regelung bedeutet keine Abkehr von der früher anerkannten Methode der Gebührenkalkulation, die vom betriebswirtschaftlichen Kostenbegriff ausgehend diesen im Hinblick auf die Erfordernisse der kommunalen Haushaltswirtschaft ergänzt hat (vgl. etwa OVG Schleswig, Urt. v. 13.12.1993 - 2 K 9/91 -, Die Gemeinde 1994, 134 = NVwZ-RR 1994, 464 = SchlHA 1994, 71; Urt. v. 25.11.1997 - 2 L 304/95 -, Die Gemeinde 1998, 310 = NordÖR 1998, 260), sondern sie dient der Klarstellung und ist aufzufassen als die vom Gesetz gebotene Befolgung eines betriebswirtschaftlichen Denkens beim Betreiben dieser Einrichtungen (vgl. Thiem/Böttcher, a.a.O., Rdnr. 128 b).

    Solche Einrichtungen sollten, da sie gerade dem festen Benutzerkreis dienten, sich wirtschaftlich selbst tragen und nicht durch Leistungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln mitfinanziert werden, sofern und soweit ihre Leistungen nicht auch der Allgemeinheit zugute kämen und ihr die Kosten dafür nach dem Veranlassungsprinzip zuzurechnen seien (OVG Schleswig, Urt. v. 13.12.1993, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 2 LB 34/08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwassergebühren; Rechtmäßigkeit der

    Eingetretene Unterdeckungen können nur im Rahmen einer periodenübergreifenden Gebührenkalkulation ausgeglichen werden, um einen Zuschussbedarf aus allgemeinen Mitteln zu vermeiden (vgl. Senatsurt. v. 13.12.1993 - 2 K 9/91 -, NVwZ-RR 1994, 464).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 2 KN 4/02

    Rechtmäßigkeit eines in einer Satzung über die Erhebung von Hafengebühren

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 13.12.1993 (- 2 K 9/91 -, Die Gemeinde 1994, 134) ausgeführt, dass nach den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung in § 76 GO und der Kostendeckung sowohl Gebührenüberdeckungen wie auch Unterdeckungen bei der nächsten Gebührenkalkulation nach Entdeckung solcher Abweichungen zu berücksichtigen sind.

    Dieser zeitliche Ablauf erklärt, warum der Senat unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 13.12.1993 (a.a.O.) unter Verwendung auch des Plurals ausgeführt hat, ungewollte Über- und Unterdeckungen seinen - auch ohne dahingehende landesrechtliche Regelung - in die folgende(n) Rechnungsperiode(n) einzubeziehen (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, 69 = NordÖR 2002, 239).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1997 - 2 L 304/95

    Benutzungsgebühr; Kosten; Kostenbegriff; Umweltschutzanforderung;

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 13.12.1993 - 2 K 9/91 -, SchlHA 1994, 71 ff.) können hingegen Fehlbeträge aus unbeabsichtigten Unterdeckungen vorangegangener Rechnungsperioden, etwa aufgrund nicht vorhersehbarer Verhaltensänderungen der Benutzer der öffentlichen Einrichtung, besonderer Ausgaben, die durch Leistungserstellung früherer Perioden bedingt sind, in die nächste(n) Rechnungsperiode(n) übertragen werden.

    (Die) Vorhaltung eines Mindestvolumens von 60 1 auch für Ein-Personen-Haushalte bei zweiwöchiger Leerung im Jahre 1994 unter Berücksichtigung des der abfallbeseitigungspflichtigen Körperschaft zustehenden Ermessens (ist) bei der Festlegung des Gebührenmaßstabes rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Urt. d. Senats v. 13.12.1993, a.a.O.; sowie Urt. d. Senats v. 24.06.1997 - 2 L 206/95 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 93/93

    Grundgebühr; Wasserversorgung; Abrechnungsgebiet; Gemeinde; Wohneinheit

    Eine derartige Betrachtung verbietet sich, weil sie die Unterschiede zwischen den beiden durch Grund- und Zusatzgebühr abzudeckenden Kostenmassen verwischt (vgl. Senatsentscheidungen v. 19. November 1991 - 2 L 149/91 - u. v. 13. Dezember 1993 - 2 K 9/91 -) und letztlich in der Sache einer von der Satzungsgeberin gerade nicht gewählten ausschließlichen Erhebung einer Arbeitsgebühr gleichkommt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1995 - 2 L 183/94

    Kalkulation; Kalkulatorisches Wagnis; Einzelwagnis; Betriebswagnis;

    Soweit das Vorbringen des Klägers so zu verstehen sein sollte, daß es auch einer Überprüfung bedürfe, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis der von dem Beklagten beauftragten Unternehmen angemessen sei, so ist dem entgegenzuhalten, daß die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Gebührenkalkulation und der zugrundeliegenden Kostenrechnung lediglich eine Rechtmäßigkeitskontrolle ist, daß indes nicht die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung zu überprüfen ist (vgl. Senatsurteil v. 12.12.1993 - 2 K 9/91 -, Die Gemeinde 1994, 134, 136 f.).
  • VG Schleswig, 07.03.2018 - 4 A 173/15

    Kalkulation von Abfallbeseitigungsgebühren; Darlegung und Ausgleich einer

  • VG Schleswig, 26.08.2002 - 4 A 226/01
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1998 - 2 L 70/96

    Erhebung von Abfallgebühren durch Zweckverband aufgrund einer Kreissatzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.1994 - 2 K 3/91
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