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   FG Saarland, 04.11.1993 - 2 K 90/93   

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https://dejure.org/1993,32505
FG Saarland, 04.11.1993 - 2 K 90/93 (https://dejure.org/1993,32505)
FG Saarland, Entscheidung vom 04.11.1993 - 2 K 90/93 (https://dejure.org/1993,32505)
FG Saarland, Entscheidung vom 04. November 1993 - 2 K 90/93 (https://dejure.org/1993,32505)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1994, 326
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 19.03.1998 - IV R 64/96

    Fristwahrung - Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Steuerbescheids - Zugang

    Der erkennende Senat folgt dieser Rechtsprechung des VIII. Senats und schließt sich der Begründung des Urteils, insbesondere der gegenüber § 155 Abs. 1 AO 1977 einschränkenden Auslegung des Begriffs "Steuerbescheid" in § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 auch im Streitfall an (gleicher Ansicht Urteile des FG des Saarlandes vom 4. November 1993 2 K 90/93, EFG 1994, 326, und des FG Baden-Württemberg vom 26. Februar 1997 13 K 228/93, EFG 1997, 849).
  • BFH, 03.12.1999 - VIII B 124/97

    Darlegungserfordernis - Anscheinsbeweis - Bescheiddatum - Absendetag -

    Im Streitfall hat die Klägerin lediglich auf das Urteil des FG des Saarlandes vom 4. November 1993 2 K 90/93, (Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 326) hingewiesen und erläutert, dass danach dem FA der lückenlose Nachweis der fristwahrenden Absendung des Steuerbescheides obliege, und die fehlende Ausgangskontrolle für Verjährungsfristen wahrende Bescheidabsendungen vom FA zu vertreten sei.
  • FG Hessen, 07.12.1995 - 9 K 1228/95

    Eintritt der Festsetzungsverjährung; Änderung und Aufhebung einer

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  • FG Baden-Württemberg, 15.03.1995 - 5 K 163/93
    Teilweise wird die gesetzliche Regelung des § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO , wonach die Frist gewahrt ist, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist der Steuerbescheid den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, auch dahingehend interpretiert, daß die Festsetzungsfrist auch dann gewahrt sei, wenn der Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen nicht zugegangen ist oder der Zugang nicht nachgewiesen werden kann, sofern nur die Finanzbehörde alle Voraussetzungen beachtet hat, die für den Erlaß eines wirksamen Steuerbescheids vorgeschrieben sind (so BFH-Urteil vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88 , BStBl II 1990, 518; FG Saarland, Urteil vom 4. November 1993 2 K 90/93, EFG 1994, 326; Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO und FGO, 9.Aufl., § 169 AO Anm. 59; Klein/Orlopp, Kommentar zur AO, 4.Aufl., § 169 Anm. 8; Nr. 13 der Änderung des AO -Anwendungserlasses vom 7. Dezember 1990, BStBl I 1990, 818; vgl. hierzu aber auch den Beschluß des BFH vom 12. Juni 1991 II B 151/90 , BFH/NV 1992, 556, wonach diese Rechtsmeinung für nicht unbedenklich zu halten sei).
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