Rechtsprechung
| FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 2 K 925/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 16 Abs 2 UStG 1999, § 17 Abs 2 Nr 1 UStG 1999, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 1999, § 96 Abs 1 Nr 1 InsO, § 226 AO
Umsatzsteuerfestsetzung zum Massekonto im Insolvenzverfahren: Massevermögen oder Insolvenzforderung, Maßgeblichkeit der vollständigen Verwirklichung des steuerlichen Tatbestands, Abgrenzung zur Frage der Aufrechenbarkeit gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO - Vorrang der Verrechnung gem. § 16 Abs. 2 UStG vor der Aufrechnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorrang der Verrechnung gem. § 16 Abs. 2 UStG vor Aufrechnung mit Insolvenzforderungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Heranziehung sämtlicher Besteuerungsgrundlagen für die Festsetzung der Umsatzsteuer für ein Massekonto
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen gegen Vorsteuerbeträge, wenn Vorsteuerabzug erst nach Eröffnung des Verfahrens steuerrechtlich entstanden ist
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2009, 1690
Wird zitiert von ... (3)
- FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 7 K 7008/08
Umsatzsteuerliche Berichtigungsansprüche als Masseforderungen
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung des V. Senats in der Folge - jedenfalls im Ergebnis - zustimmend aufgenommen worden ist (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2009 2 K 925/06, EFG 2009, 1690; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juni 2009 6 K 1969/06, EFG 2009, 1667, Revision anhängig unter dem Az. V R 34/09; FG Münster, Urteil vom 8. Oktober 2009 5 K 1096/07 U, EFG 2010, 276, Revision anhängig unter dem Az. XI R 35/09; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. April 2010 1 K 533/09, EFG, 2010, 1845, Revision anhängig unter dem Az. V R 22/10; Waclawik, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis - ZIP - 2010, 1465).Vielmehr sieht der erkennende Senat im Einklang mit dem 2. Senat des Gerichts (rechtskräftiges Urteil vom 17. Juni 2009 2 K 925/06, EFG 2009, 1690, mit dem ebenfalls die Revision nicht zugelassen wurde) die Kriterien, die für die Frage, wann Steuerforderungen als Masseverbindlichkeit durch Steuerbescheid geltend gemacht werden können und wann sie als Insolvenzforderung zur Tabelle anzumelden sind, durch die zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung als geklärt an.
- OVG Sachsen, 26.07.2011 - 2 A 856/10
Schulen in freier Trägerschaft, Grundschule, Schulaufsicht, Unterversorgung des …
Auf Antrag des Klägers stellte der Senat mit Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 2 BS 5 236/06 - unter Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 28. August 2006 - 2 K 925/06 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen den Bescheid des Regionalschulamts Chemnitz vom 24. Juli 2006 wieder her.16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Behördenakten des Beklagten, die Akten des Verwaltungsgerichts Chemnitz im erstinstanzlichen Verfahren sowie in den Verfahren - 2 K 925/06 und 2 K 143/07 -, des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Verfahren - 2 BS 236/06 und 2 BS 369/07 - sowie die Akten des Berufungsverfahrens verwiesen.
- OVG Sachsen, 10.07.2009 - 2 BS 369/07 Mit Beschluss vom 28.8.2006 - 2 K 925/06 - hat das Verwaltungsgericht Chemnitz den Antrag des Antragstellers nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid des Regionalschulamts vom 24.7.2006 abgelehnt.
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