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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12   

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OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12 (https://dejure.org/2013,52930)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.10.2013 - 2 K 99/12 (https://dejure.org/2013,52930)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 2 K 99/12 (https://dejure.org/2013,52930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Anl 1 Tabelle A BImSchV 16, § 27 BImSchV 39
    Planfeststellung für den Ausbau einer Eisenbahnunterführung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Enteignung von Privateigentümern im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau einer Eisenbahnunterführung; Rügemöglichkeiten bei einem Planfeststellungsbschluss durchen einen enteignungsrechtlich nicht Betroffenenen; Planrechtfertigung als bei groben und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Planfeststellung für den Ausbau einer Eisenbahnunterführung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Enteignung von Privateigentümern im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau einer Eisenbahnunterführung; Rügemöglichkeiten bei einem Planfeststellungsbschluss durchen einen enteignungsrechtlich nicht Betroffenenen; Planrechtfertigung als bei groben und ...

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 18.04.2013)

    Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (51)

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12
    Ein enteignungsrechtlich nicht betroffener Anlieger kann nur die Verletzung gerade ihn schützender Normen des materiellen Rechts und Verfahrensrechts sowie eine nicht ordnungsgemäße Abwägung seiner geschützten Privatbelange rügen, nicht aber eine insgesamt fehlerfreie Abwägung und Planung verlangen (Vergleiche: BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012, 9 A 19/11; NVwZ 2013, 649).(Rn.96).

    Verkehrsprognosen unterliegen nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle; sie sind lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (Vergleiche: BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012, 9 A 19/11; NVwZ 2013, 649).(Rn.192).

    Die Klägerin kann als enteignungsrechtlich nicht Betroffene nur die Verletzung gerade sie schützender Normen des materiellen Rechts und Verfahrensrechts sowie eine nicht ordnungsgemäße Abwägung ihrer geschützten Privatbelange rügen, nicht aber eine insgesamt fehlerfreie Abwägung und Planung verlangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, NVwZ 2013, 649 [650], RdNr. 14).

    Da die in der 39. BImSchV festgelegten Luftschadstoffgrenzwerte dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen, ist entscheidend, ob sie in der konkreten Schadstoffsituation, der Menschen an bestimmten Stellen ausgesetzt sind, eingehalten werden, und nicht, ob dies im Gesamtgebiet flächendeckend oder im Durchschnitt der Fall ist (BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, NVwZ 2013, 649 [654], RdNr. 41; Urt. v. 26.05.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [60], RdNr. 22 in Juris).

    Für die Annahme, dass dies nicht möglich ist, müssen deshalb besondere Umstände vorliegen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, a.a.O., RdNr. 38, m.w.N. - Neubau der Bundesautobahn A 100; vgl. auch Urt. v. 23.02.2005 - 4 A 5.04 -, BVerwGE 123, 23 [28 f.], RdNr. 28, Neubau der Bundesautobahn A 72).

    Es genügt, wenn im Planfeststellungsbeschluss geeignete Maßnahmen genannt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 - a.a.O., RdNr. 39).

    Verkehrsprognosen unterliegen nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle; sie sind lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, a.a.O., RdNr. 21, m.w.N.).

    Der Behörde ist es daher nicht verwehrt, die Plausibilität der für die Planung maßgeblichen Untersuchungsergebnisse nachträglich aufzuzeigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, a.a.O., RdNr. 29).

    Solange geeignete projektspezifische Prognosen des LKW-Anteils fehlen, kann zur Berechnung von LKW-Anteilen auf die Tabelle A in Anlage 1 zur 16. BImSchV zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, a.a.O., RdNr. 28).

    Unter Anwendung eines von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) genannten Umrechnungsfaktors von 1, 17 (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, a.a.O., RdNr. 30) läge der LKW-Anteil > 3,5 t nachts bei 2, 56 % und tags bei ca. 8,55 %, durchschnittlich also bei 5, 56 %.

    Der Behörde ist es daher nicht verwehrt, die Plausibilität der für die Planung maßgeblichen Untersuchungsergebnisse nachträglich aufzuzeigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, a.a.O., RdNr. 29).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12
    Die Vorschrift des § 74 Abs. 3 VwVfG gilt nicht nur für nachteilige Wirkungen, die sich bei Verwirklichung des Vorhabens auf Dauer einstellen, sondern auch für nachteilige Wirkungen während der Bauphase (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.07.2012 - 7 A 11.11 -, NVwZ 2012, 1393 [1402 f.], RdNr. 70 f.; Beschl. v. 06.04.2011 - 9 VR 1.11 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 217, S. 246 f., RdNr. 23).

    Auch Ertragseinbußen, z.B. durch die Furcht der Kunden vor unzumutbarem Lärm, sind nicht nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG ersatzfähig, denn § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG dient dem Schutz vor tatsächlichen und nicht vor vermeintlichen Belastungen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 10.07.2012, a.a.O., S. 1401 f., RdNr. 70 ff., m.w.N.).

    Soweit im Planfeststellungsbeschluss zum Schutz der Baustellenanlieger vor Beeinträchtigungen durch Baulärm, Staub und Erschütterungen entsprechend der Vorrangregelung in § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG Schutzvorkehrungen festgelegt sind, muss die Planfeststellungsbehörde einem Gewerbetreibenden eine Entschädigung dem Grunde nach nur für die verbleibenden baubedingten unzumutbaren Beeinträchtigungen (etwa Baulärm, Staub und Erschütterungen), nicht aber für alle Auswirkungen der Baustelle auf den Betrieb zusprechen (BVerwG, Urt. v. 10.07.2012, a.a.O., RdNr. 75).

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12
    Mittelbare Beeinträchtigungen, durch die das Eigentum nicht vollständig oder teilweise entzogen wird, bestimmen unabhängig von ihrer Intensität Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG und stellen keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG dar (Vergleiche: BVerwG, Urteil vom 09. November 2006, 4 A 2001/06; BVerwGE 127, 95).(Rn.97).

    Mittelbare Beeinträchtigungen hingegen, also solche, durch die das Eigentum nicht vollständig oder teilweise entzogen wird, bestimmen unabhängig von ihrer Intensität Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und stellen keine Enteignung im Sinne des § 14 Abs. 3 Satz 1 GG dar (BVerwG, Urt. v. 09.11.2006 - 4 A 2001.06 -, BVerwGE 127, 95 [99], RdNr. 21, m.w.N.).

    Nicht verlangen kann er freilich die Prüfung, ob die mit dem Vorhaben verfolgten öffentlichen Interessen generell geeignet sind, entgegenstehende Eigentumsrechte zu überwinden, d.h. insbesondere das Gemeinwohlerfordernis des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG auszufüllen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 09.11.2006, a.a.O., S., 102, RdNr. 33. m.w.N.).

  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03

    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12
    Da die in der 39. BImSchV festgelegten Luftschadstoffgrenzwerte dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen, ist entscheidend, ob sie in der konkreten Schadstoffsituation, der Menschen an bestimmten Stellen ausgesetzt sind, eingehalten werden, und nicht, ob dies im Gesamtgebiet flächendeckend oder im Durchschnitt der Fall ist (BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, NVwZ 2013, 649 [654], RdNr. 41; Urt. v. 26.05.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [60], RdNr. 22 in Juris).

    Die Geeignetheit von Maßnahmen der Luftreinhalteplanung liegt gerade dann nahe, wenn - wie hier - Bestandstrassen oder Straßen in bereits stark mit Luftschadstoffen belasteten Gebieten ausgebaut werden, weil für die Luftreinhalteplanung ein breites Spektrum vorhabenunabhängiger Maßnahmen zur Verfügung steht (z.B. allgemeine Verkehrsbeschränkungen; Auflagen für emittierende Anlagen; Planungsvorgaben), mit deren Hilfe Schadstoffbelastungen nicht nur reduziert, sondern auch kompensiert werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.2004, a.a.O., S. 63 f., RdNr. 28 in Juris).

  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 A 9.04

    Betreiber des Einkaufszentrums Pösna-Park endgültig gescheitert

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12
    Das bedeutet aber nicht, dass Anliegerinteressen rechtlich überhaupt nicht zu Buche schlagen; sie müssen, sofern sie nicht als geringfügig ausnahmsweise außer Betracht zu bleiben haben, in die Abwägung eingestellt werden (BVerwG, Urt. v. 19.08.2004 - 4 A 9.04 -, Juris, RdNr. 13).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 19.08.2004 - 4 A 9.04 - Juris, RdNr. 15) verlangt das Abwägungsgebot, dass - erstens - eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass - zweitens - in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, und dass - drittens - weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12
    Für die Annahme, dass dies nicht möglich ist, müssen deshalb besondere Umstände vorliegen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, a.a.O., RdNr. 38, m.w.N. - Neubau der Bundesautobahn A 100; vgl. auch Urt. v. 23.02.2005 - 4 A 5.04 -, BVerwGE 123, 23 [28 f.], RdNr. 28, Neubau der Bundesautobahn A 72).

    Derartige Umstände können sich vor allem aus ungewöhnlichen örtlichen Gegebenheiten (zentrale Verkehrsknotenpunkte, starke Schadstoffvorbelastung durch eine Vielzahl von Emittenten) ergeben, die sich der Planfeststellungsbehörde auf der Grundlage des Anhörungsverfahrens, insbesondere der Beteiligung der zuständigen Fachbehörden, erschließen (BVerwG, Urt. v. 23.02.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12
    Stehen die notwendigen Mittel schon bereit, so ist diesem Erfordernis Genüge getan, ohne dass fachplanungsrechtlich hinterfragt werden müsste, ob die zugrunde liegenden Finanzierungsentscheidungen haushaltsrechtlichen Vorgaben entsprechen (BVerwG, Beschl. v. 15.01.2008 - 9 B 7.07 -, NVwZ 2008, 675 [678], RdNr. 24; Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 -, BauR 1999, 1156 [1157], RdNr. 43 in Juris).

    Eine in der Planfeststellung zu befolgende grundrechtliche Pflicht, Schutzvorkehrungen zu treffen, setzt eine Kausalität zwischen dem Bau bzw. der Änderung des Verkehrswegs und der gesundheitsgefährdenden Verkehrsbelastung voraus; eine Pflicht, gesundheitlich bedenkliche Immissionslagen bei Gelegenheit der Planfeststellung zu sanieren, besteht hingegen nicht (BVerwG, Beschl. v. 15.01.2008, a.a.O., S 676).

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12
    Dagegen muss das erarbeitete Erfahrungswissen nicht zugleich mathematisch zwingende Schlussfolgerungen erlauben (Vergleiche: BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, 4 A 13/99; NVwZ 2001, 1154).(Rn.300)(Rn.301).

    Dagegen muss das erarbeitete Erfahrungswissen nicht zugleich mathematisch zwingende Schlussfolgerungen erlauben (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 11.01.2001 - 4 A 13.99 -, NVwZ 2001, 1154 [1157], RdNr. 70 in Juris).

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2010 - 7 KS 174/06

    Eigentumsrechtlicher Schutz von Fanggründen eines Fischers in Küstengewässern bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12
    In Betracht kommt ein Anspruch darauf, dass die Frage einer Entschädigung für existenzvernichtende Folgen infolge der Durchführung des planfestzustellenden Vorhabens offen gehalten wird (Vergleiche: OVG Lüneburg, Urteil vom 17. März 2010, 7 KS 174/06; ZfW 2010, 225).(Rn.148).

    In Betracht kommt hiernach ein Anspruch darauf, dass die Frage einer Entschädigung für existenzvernichtende Folgen infolge der Durchführung des planfestzustellenden Vorhabens offen gehalten wird (vgl. NdsOVG, Urt. v. 17.03.2010 - 7 KS 174/06 -, ZfW 2010, 225 [232], RdNr. 51 in Juris).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12
    Ein Vorbehalt nach § 74 Abs. 3 VwVfG ist zulässig, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung die für die Bewältigung dieser Konfliktlage notwendigen Kenntnisse nicht mit vertretbarem Aufwand beschaffen lassen (Vergleiche: BVerwG, Urteil vom 05. März 1997, 11 A 25/95; BVerwGE 104, 123).

    Allerdings dürfen die mit dem Vorbehalt unberücksichtigt gebliebenen Belange kein solches Gewicht haben, dass die Planungsentscheidung nachträglich als unabgewogen erscheinen kann; der Vorbehalt setzt deswegen eine Einschätzung der später zu regelnden Konfliktlage wenigstens in ihren Umrissen voraus und ist nur zulässig, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung die für die Bewältigung dieser Konfliktlage notwendigen Kenntnisse nicht mit vertretbarem Aufwand beschaffen lassen (BVerwG, Urt. v. 05.03.1997 - 11 A 25.95 -, BVerwGE 104, 123 [138], RdNr. 136 in Juris).

  • BVerwG, 28.01.2004 - 9 A 27.03

    Beseitigung eines Bahnübergangs; Vertrauen auf Aufrechterhaltung einer günstigen

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85

    Beschlagnahme - Vermögen - Verbotener Verein - Postsendungen - Gewahrsam -

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2012 - 10 D 85/10

    Wirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Tanzschulcenter und

  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

  • BVerwG, 02.09.1999 - 4 B 47.99
  • BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00

    "Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung;

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

  • BVerwG, 16.10.2001 - 4 VR 20.01

    Präklusion; Einwendungsausschluss; hinreichend konkrete Einwendung;

  • BVerwG, 09.07.2003 - 9 VR 1.03

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 14.03

    Klagen gegen Ortsumgehung Michendorf im Wesentlichen abgewiesen

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 16.03

    Klagen gegen Ortsumgehung Michendorf im Wesentlichen abgewiesen

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 39.04

    Zuständigkeit für eine Entscheidung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes;

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07

    Lärmschutz; wesentliche Änderung; Schienenweg; Bahnstrecke; Abwägungsgebot;

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

  • BVerwG, 06.04.2011 - 9 VR 1.11

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesstraße 112, Ortsumgehung

  • BVerwG, 26.05.2011 - 7 A 10.10

    Planfeststellungsbeschluss für den dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke im

  • BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; enteignungsrechtliche Vorwirkung;

  • BVerwG, 15.03.2013 - 9 B 30.12

    Planrechtfertigung; Verkehrsprognose

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12

    Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05

    Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 1 S 975/10

    Errichtung einer Ethylenpipeline - vorzeitige Besitzeinweisung

  • VGH Bayern, 25.02.2013 - 15 CS 12.2459

    Nachbarbaugenehmigung für Geschäftshaus mit Großgarage; Immissionsbelastung

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz;

  • BVerwG, 24.11.2009 - 9 A 20.09
  • OVG Bremen, 18.02.2010 - 1 D 599/08

    Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 nach Lilienthal - Planfeststellungsbeschluss;

  • BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11

    Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhemshaven; Lärmzuwachs für Bahnanlieger;

  • BVerwG, 08.01.2004 - 4 B 113.03

    Rechtsstreit um das Außer-Kraft-Treten eines fernstraßenrechtlichen

  • BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03

    Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung

  • BVerwG, 01.12.1992 - 7 A 4.92

    Auslegung des § 5 Abs. 1 VPG; Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen nach §

  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 AV 1.94

    Verweisungsbeschluß - Bindungswirkung

  • BVerwG, 01.07.2004 - 7 VR 1.04

    Kernbrennstoff; Beförderungsgenehmigung; Beförderungsmodalität;

  • BVerwG, 14.03.2011 - 8 B 61.10

    Zulässigkeit des Richterwechsels; Unterrichtung des nachfolgenden Richters

  • BFH, 03.12.2010 - V B 57/10

    Mündliche Verhandlung: Kein Unterbrechung, sondern Neuverhandlung gesetzlicher

  • BVerwG, 26.08.2013 - 9 B 13.13

    Abgabenerhebung muss zeitlich begrenzt sein; Verfahrensrüge; Richterwechsel;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2015 - 2 M 33/15

    Baustopp für die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) bestätigt

    Der LHW kann jedoch dann nicht nach § 65 VwGO - weder nach dessen Abs. 1 noch Abs. 2 - zu einem Verwaltungsstreitverfahren beigeladen werden, wenn darin eine andere Behörde desselben Rechtsträgers Hauptbeteiligter ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.2002 - BVerwG 9 VR 11.02 -, juris RdNr. 2; Beschl. d. Senats v. 22.06.2012 - 2 K 99/12 -).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Behörde eines Rechtsträgers ausdrücklich durch das jeweilige Fachgesetz mit einer eigenständigen Verfahrens- oder materiellen Rechtsposition gegenüber anderen Behörden dieses Rechtsträgers oder gegenüber diesem Rechtsträger selbst ausgestattet ist und damit insoweit die Voraussetzungen eines zulässigen "In-Sich-Prozesses" vorliegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.2002 - BVerwG 9 VR 11.02 - a.a.O. RdNr. 4 ff.; Beschl. d. Senats v. 22.06.2012 - 2 K 99/12 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 2 K 82/12

    Planfeststellung für den Um- und Ausbau eines Straßenknotens

    Eine Straßenplanung ist auch dann noch vernünftigerweise geboten, wenn mit dem Vorhaben eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nicht in jeder Hinsicht bzw. nur teilweise gelingt (Urt. d. Senats v. 10.10.2013 - 2 K 99/12 -, juris, RdNr. 128).

    Die Frage, inwieweit es bauliche Alternativen zu der vom Beklagten gewählten Lösung gibt, um die verkehrlichen Probleme am streitigen Knoten zu lösen, betrifft nicht die Planrechtfertigung, sondern die Abwägung der verschiedenen in Betracht kommenden Varianten (Urt. d. Senats v. 10.10.2013, a.a.O., RdNr. 128).

    Als Betroffener kann der Kläger auch die Vorzugswürdigkeit einer seine Belange geringer beeinträchtigenden Alternative rügen (vgl. Urt. d. Senats v. 10.10.2013, a.a.O., RdNr. 138; VGH BW, Urt. v. 08.02.2007 - 5 S 2257/05 -, ZUR 2007, 427, RdNr. 57 in juris).

  • VG München, 26.02.2018 - M 8 K 16.1293

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen eine zu unbestimmte Baugenehmigung

    Letztere umfasst gerade auch die Gewährleistung der Aufnahmefähigkeit des anfallenden Verkehrs durch die entsprechenden Straßen bzw. der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (vgl. OVG LSA, U.v. 10.10.2012 - 2 K 99/12 - juris Rn. 168).

    Das dem Nachbarn durch das Eigentum vermittelte Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung seines Grundstücks begründet kein Recht auf bevorzugte Nutzung des angrenzenden öffentlichen Straßenraums und keinen Anspruch darauf, dass eine bisher gegebene Verkehrslage aufrechterhalten bleibt (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2016 - 15 CS 16.244 - juris Rn. 29; OVG Bremen, B.v. 18.10.2002 - 1 B 315/02 - juris Rn. 12; OVG LSA, B.v. 5.3.2014 - 2 M 164/13 - juris Rn. 48; U.v. 10.10.2012 - 2 K 99/12 - juris Rn. 144).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19

    Planfeststellung für Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Anlage eines

    Eine Straßenplanung ist auch dann noch vernünftigerweise geboten, wenn mit dem Vorhaben eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nicht in jeder Hinsicht bzw. nur teilweise gelingt (Urteile des Senats vom 10. Oktober 2013 - 2 K 99/12 - juris, Rn. 128, und vom 16. Oktober 2014 - 2 K 82/12 - juris Rn. 38).
  • VG München, 26.02.2018 - M 8 K 17.5742

    Gebietsverträglichkeit eines Büro- und Geschäftshauses im Kerngebiet

    Das dem Nachbarn durch das Eigentum vermittelte Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung seines Grundstücks begründet kein Recht auf bevorzugte Nutzung des angrenzenden öffentlichen Straßenraums und keinen Anspruch darauf, dass eine bisher gegebene Verkehrslage aufrechterhalten bleibt (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2016 - 15 CS 16.244 - juris Rn. 29; OVG Bremen, B.v. 18.10.2002 - 1 B 315/02 - juris Rn. 12; OVG LSA, B.v. 5.3.2014 - 2 M 164/13 - juris Rn. 48; U.v. 10.10.2012 - 2 K 99/12 - juris Rn. 144).
  • VG München, 26.02.2018 - M 8 K 16.2434

    Bestimmtheitsgebot der Baugenehmigung und Verletzung des Rücksichtnahmegebots

    Das dem Nachbarn durch das Eigentum vermittelte Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung seines Grundstücks begründet kein Recht auf bevorzugte Nutzung des angrenzenden öffentlichen Straßenraums und keinen Anspruch darauf, dass eine bisher gegebene Verkehrslage aufrechterhalten bleibt (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2016 - 15 CS 16.244 - juris Rn. 29; OVG Bremen, B.v. 18.10.2002 - 1 B 315/02 - juris Rn. 12; OVG LSA, B.v. 5.3.2014 - 2 M 164/13 - juris Rn. 48; U.v. 10.10.2012 - 2 K 99/12 - juris Rn. 144).
  • OVG Sachsen, 23.07.2018 - 3 A 769/16

    Planfeststellung; Staatsstraße; Planrechtfertigung; Abwägungsmangel

    Im Übrigen ist eine Straßenplanung schon dann vernünftigerweise geboten, wenn mit dem Vorhaben eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nicht in jeder Hinsicht bzw. nur teilweise gelingt (vgl. OVG LSA, Urt. v. 10 Oktober 2012 - 2 K 99/12 -, juris Rn. 128).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12
    (4.) Auch unter Berücksichtigung der im Verfahren 2 K 99/12 von der dortigen Klägerin vorgelegten Stellungnahme des IVV vom August 2013 sind methodische Fehler oder unrealistische Annahmen bei der Erstellung der Verkehrsprognose nicht erkennbar.
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