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   FG Bremen, 20.08.2020 - 2 K 99/20 (1)   

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https://dejure.org/2020,25994
FG Bremen, 20.08.2020 - 2 K 99/20 (1) (https://dejure.org/2020,25994)
FG Bremen, Entscheidung vom 20.08.2020 - 2 K 99/20 (1) (https://dejure.org/2020,25994)
FG Bremen, Entscheidung vom 20. August 2020 - 2 K 99/20 (1) (https://dejure.org/2020,25994)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • finanzgericht-bremen.de PDF

    Ist der Ausschluss des Kindergeldanspruchs für nicht erwerbstätige EU-Bürger für die ersten drei Monate ihres inländischen Aufenthalts mit EU-Recht vereinbar?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Kindergeld-Verweigerung für nicht erwerbstätige EU-Bürger in den ersten drei Monaten verfassungswidrig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Kindergeldanspruchs für nicht erwerbstätige EU-Bürger

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    EuGH-Vorlage zur Frage, ob die mit Wirkung ab August 2019 durch § 62 Abs. 1a EStG eingeführte Nichtgewährung von deutschem Kindergeld an nicht erwerbstätige Angehörige eines anderen Mitgliedstaats in den ersten drei Monaten ab Begründung eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 14.06.2016 - C-308/14

    Das Vereinigte Königreich kann verlangen, dass Bezieher von Kindergeld und der

    Auszug aus FG Bremen, 20.08.2020 - 2 K 99/20
    Außerdem wird in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 25. März 2019 (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/8691, S. 65) auf die Ausführungen des EuGH in seinem die Regelung der Gewährung von Kindergeld im Vereinigten Königreich betreffenden Urteil vom 14. Juni 2016 C-308/14, Kommission / Vereinigtes Königreich (ECLI:EU:C:2016:436, Rz 63 ff.) hingewiesen, nach denen die VO (EG) Nr. 883/2004 bezüglich der Familienleistungen lediglich Kollisionsnormen vorsehe, die bestimmten, welches nationale Recht in grenzüberschreitenden Fällen anzuwenden sei.

    Dies stelle zwar eine Diskriminierung dar, sei aber aus Gründen der Notwendigkeit, die Finanzen des aufnehmenden Mitgliedstaats zu schützen, gerechtfertigt, weil die Gewährung von Kindergeld geeignet sei, sich auf das gesamte Niveau der Beihilfe auszuwirken, die dieser Staat gewähren könne (EuGH, Urteil vom 14. Juni 2016 C-308/14, Kommission / Vereinigtes Königreich, ECLI:EU:C:2016:436, Rz 80).

  • EuGH, 16.12.1976 - 63/76

    Inzirillo / Caisse allocations familiales Lyon

    Auszug aus FG Bremen, 20.08.2020 - 2 K 99/20
    Ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 4 VO (EG) 883/2004 führt wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts zur Nichtanwendbarkeit des diskriminierenden Merkmals des nationalen Rechts bei Anwendung der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des Leistungsanspruchs (ständige Rechtsprechung des EuGH seit dem Urteil vom 16. Dezember 1976, C-63/76, Inzirillo, ECLI:EU:C:1976:192).
  • BFH, 25.07.2019 - III R 34/18

    Koordinierung von Kindergeldansprüchen zwischen zwei EU-Staaten

    Auszug aus FG Bremen, 20.08.2020 - 2 K 99/20
    Es dient gemäß § 31 Satz 1 EStG der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Freistellung des Existenzminimums des Kindes einschließlich des Bedarfs für Betreuung und Erziehung und Ausbildung und, soweit das Kindergeld hierfür nicht erforderlich ist, nach § 31 Satz 2 EStG der sozialrechtlichen Förderung der Familie (z. B. BFH, Urteil vom 25. Juli 2019 III R 34/18, BFHE 265, 487, juris Rz 30 m. w. N.).
  • BFH, 13.04.2016 - III R 7/13

    Kindergeld: Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

    Auszug aus FG Bremen, 20.08.2020 - 2 K 99/20
    Es ist eine Leistung der sozialen Sicherheit, die unter die Familienleistungen gemäß Art. 3 Abs. 1 Buchst. j in Verbindung mit Art. 1 Buchst. z VO (EG) Nr. 883/2004 fällt (vgl. z. B. EuGH, Urteil vom 2. April 2020 C-802/18, Caisse pour l'avenir des enfants, ECLI:EU:C:2020:269, Rz 34 ff.; BFH, Urteil vom 13. April 2016 III R 7/13, BFH/NV 2016, 1462, juris Rz 13).
  • EuGH, 02.04.2020 - C-802/18

    Ein Mitgliedstaat darf die Zahlung von Kindergeld für das Kind des Ehepartners

    Auszug aus FG Bremen, 20.08.2020 - 2 K 99/20
    Es ist eine Leistung der sozialen Sicherheit, die unter die Familienleistungen gemäß Art. 3 Abs. 1 Buchst. j in Verbindung mit Art. 1 Buchst. z VO (EG) Nr. 883/2004 fällt (vgl. z. B. EuGH, Urteil vom 2. April 2020 C-802/18, Caisse pour l'avenir des enfants, ECLI:EU:C:2020:269, Rz 34 ff.; BFH, Urteil vom 13. April 2016 III R 7/13, BFH/NV 2016, 1462, juris Rz 13).
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