Rechtsprechung
   LG Bad Kreuznach, 15.10.2018 - 2 KLs 1023 Js 6546/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,36398
LG Bad Kreuznach, 15.10.2018 - 2 KLs 1023 Js 6546/17 (https://dejure.org/2018,36398)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 15.10.2018 - 2 KLs 1023 Js 6546/17 (https://dejure.org/2018,36398)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 15. Oktober 2018 - 2 KLs 1023 Js 6546/17 (https://dejure.org/2018,36398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,36398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Anrechnung, Pflichtverteidigergebühren, Vorschuss, Wahlanwalt

  • Burhoff online

    Anrechnung, Plfichtverteidigergebühren, Vorschuss, Wahlanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Anrechnung bzw. was ist die "Höchstgebühr eines Wahlanwalts”?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Anrechnung von Vorschüssen/Zahlungen: Was ist die "Höchstgebühr eines Wahlanwalts"?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 20.04.2017 - 1 Ws 354/16

    Pflichtverteidigervergütung: Begriff der "Höchstgebühren eines Wahlanwalts" als

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 15.10.2018 - 2 KLs 1023 Js 6546/17
    Zu der von der Bezirksrevisorin vertretenen Auffassung bei der Anwendung des § 58 Abs. 3 S. 4 RVG gibt es, soweit ersichtlich, bislang nur eine einzige obergerichtliche Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (Beschluss vom 20.04.2017 - 1 Ws 354/16).
  • OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 1 Ws 254/13

    Rahmengebühren, Bemessung

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 15.10.2018 - 2 KLs 1023 Js 6546/17
    Die Höchstgebühr kann danach nur in Betracht kommen, wenn zumindest einzelne Kriterien den Durchschnitt aller gewöhnlich vorkommenden Fälle beträchtlich überschreiten bzw. die Rechtssache insgesamt zu den bedeutendsten der in den jeweiligen Rahmen angesprochenen Verfahren gehört (vgl.: Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 16. Januar 2014 -1 Ws 254/13 -, Rn. 13, juris).
  • OLG Jena, 17.08.2009 - 1 Ws 277/09

    Anrechnung von Zahlungen des Angeklagten oder von Dritten auf die

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 15.10.2018 - 2 KLs 1023 Js 6546/17
    Vor Einführung des § 58 Abs. 3 S. 4 RVG sollte nach der überwiegenden Ansicht durch § 58 Abs. 3 RVG auch verhindert werden, dass der Anwalt neben den vollen Pflichtverteidigergebühren zusammen mit den bereits erhaltenen Zahlungen und Vorschüssen im Einzelfall mehr erhält, als er erhalten würde, wenn er nur als Wahlverteidiger tätig geworden wäre (vgl.: OLG Jena, Beschluss vom 17.08.2009 - 1 Ws 277/09 m.w.N.; Gerold/Schmidt/Madert, RVG, § 58 Rn. 26).
  • OLG Koblenz, 08.08.2019 - 2 Ws 224/19

    Pflichtverteidiger, Anrechnung von Zahlungen, Höchstgebühr

    2 KLs 1023 Js 6546/17 LG Bad Kreuznach.

    Die durch die Haft verursachte Trennung des Verurteilten von seiner Familie während der Verfahrensdauer kann nicht mehr herangezogen werden, um eine besondere Bedeutung gerade des hiesigen Verfahrens 2 KLs 1023 Js 6546/17 zu begründen - auch ohne dieses Verfahren wäre gegen den Verurteilten Untersuchungshaft und sodann Strafhaft während der gesamten Verfahrensdauer vollzogen worden.

  • LG Aachen, 03.01.2020 - 67 KLs 18/17

    Anrechung, Vorschuss, Höchstgebühr des Rechtsanwalt, Gebührenbemessung

    Dabei meint der Begriff der "Höchstgebühr des Wahlanwalts" nicht den im VV RVG ausgewiesenen gesetzlichen Höchstbetrag des jeweiligen Betragsrahmens, sondern vielmehr diejenige Vergütung, die der Pflichtverteidiger gemäß § 14 Abs. 1 RVG unter Berücksichtigung der dort benannten Umstände im konkreten Einzelfall nach billigem Ermessen (höchstens) verlangen könnte, wenn er das betreffende Mandat (weiterhin) als Wahlverteidiger wahrgenommen hätte (überzeugend Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. April 2017 - 1 Ws 354/16 -, Rn. 15 ff., juris; ebenso LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 15. Oktober 2018 - 2 KLs 1023 Js 6546/17 -, juris).

    Die Höchstgebühr kann danach nur in Betracht kommen, wenn zumindest einzelne Kriterien den Durchschnitt aller gewöhnlich vorkommenden Fälle beträchtlich überschreiten bzw. die Rechtssache insgesamt zu den bedeutendsten der in den jeweiligen Rahmen angesprochenen Verfahren gehört (LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 15. Oktober 2018 - 2 KLs 1023 Js 6546/17 -, Rn. 17, juris, m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht