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LG Arnsberg, 14.03.2014 - 2 KLs 44/13 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 07.04.2015 - 5 Ws 114/15
Fluchtgefahr, Hungerstreik, Flucht, Invollzugsetzung
Ursprünglich wurde der Verurteilte durch Urteil der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg vom 14. März 2014 (Az.: II-2 Kls 44/13) wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in sechs Fällen und wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von acht Jahren verurteilt.Nachdem das Urteil auf die Revision des Angeklagten durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. September 2014 (Az.: 4 StR 302/14) mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Arnsberg zurückverwiesen worden war, hat die nunmehr zuständige 6. große Strafkammer des Landgerichts Arnsberg den Haftbefehl der 2. großen Strafkammer vom 14. März 2014 (Az.: II-2 KLs 44/13) unter dem 09. Dezember 2014 - gleichfalls unter Annahme des Haftgrundes der Fluchtgefahr - neu gefasst (Az.: II-6 Kls 14/14).