Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 2 KN 906/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Promotionsverfahren; Ausschluss von Bewerbern
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Promotionsverfahren; Ausschluss von Bewerbern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entgeltliche Inanspruchnahme gewerblicher Promotionsvermittlung und Promotionsberatung; Notwendigkeit einer Übergangsregelung bei noch fehlendem Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens; Annahme und Betreuung durch einen Promotionsberechtigten als Voraussetzungen für den Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens; Voraussetzung der Fertigstellung der Dissertation für den Beginn des Promotionsverfahrens im rechtlichen Sinn; Entgeltliche Inanspruchnahme eines gewerblichen Promotionsvermittlers als zwingenden Ausschlussgrund für die Einleitung des Promotionsverfahrens; Notwendigkeit des Bestehens einer der juristischen Prüfungen mit mindestens der Gesamtnote "voll befriedigend" oder der Befreiung hiervon für die Dissertation; Zusammenhang zwischen dem Recht zur Führung eines akademischen Grades und der Berufsausübung
Kurzfassungen/Presse (2)
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Ausschluss gewerblicher Promotionsberatung rechtmäßig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Ausschluss gewerblicher Promotionsberatung rechtmäßig
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 2 KN 906/06
- BVerwG, 16.08.2010 - 6 BN 1.10
Zeitschriftenfundstellen
- DVBl 2010, 399
Wird zitiert von ... (8)
- VG Köln, 27.10.2011 - 6 K 3445/10
Doktortitel nach strafrechtlicher Verurteilung zu Recht entzogen
Promotionen werden als ausschließlich wissenschaftsbezogene Prüfungen in besonderer Weise von der Garantie der akademischen Selbstverwaltung umfasst, vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 02.12.2009 - 2 KN 906/06 -, Juris.Diese Regelungsbefugnis gilt indes nicht schrankenlos; sie ist in Einklang mit dem Recht der freien Berufswahl und -ausübung nach Art. 12 GG zu bringen, vgl. so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 02.12.2009, a.a.O..
Urteil vom 14.09.2011 - 9 S 2667/10 - Juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 02.12.2009 - 2 KN 906/06 - Rn. 42 (Bejahung des notwendigen wissenschaftlichen Bezugs beim Fernhalten von durch eine gewerbliche Promotionsvermittlung vermittelten Kandidaten von der Promotion wegen des Verdachts der wissenschaftlichen Unredlichkeit); OVG Berlin, Urteil vom 26.04.1990 - 3 B 19.89 - (Verneinung der wissenschaftlichen Lauterkeit bei nachhaltiger entgeltlicher Unterstützung von Täuschungshandlungen bei juristischen Staatsprüfungen); vgl. Lorenz, Die Entziehung des Doktorgrades - ein altes Instrument in neuer Funktion, DVBl. 2005, S. 1242, 1244, von Coelln, Der Entzug des Doktorgrades, academics.de.
- OVG Niedersachsen, 16.11.2011 - 2 LA 333/10
Rücknahme der Verleihung des Doktorgrades
Soweit die Beklagte in diesem Zusammenhang weiter anführt, das Verwaltungsgericht weiche von tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen des beschließenden Senats in seinem Urteil vom 2. Dezember 2009 - 2 KN 906/06 - (NdsVBl. 2010, 204 = juris) zu den Fragen der Einordnung der Höhe des an das Institut gezahlten Honorars in Höhe von 36.000 DM und dessen Einfluss auf die grob fahrlässige Unkenntnis der Bestechlichkeit von Prof. Dr. C. ab, verkennt sie zum einen die unterschiedlichen Streitgegenstände beider Verfahren und übersieht zum anderen, dass der Senat in dem genannten Urteil die - im vorliegenden Verfahren indes entscheidungserhebliche - Frage, ob die Doktoranden wussten oder hätten wissen müssen, dass von dem Institut an den sie betreuenden "Doktorvater" Geldleistungen erbracht worden waren, ausdrücklich als unerheblich hat dahinstehen lassen (…vgl. juris Langtext Rdnr. 53 a. E.).Die Beklagte hat bereits nicht einen konkreten entscheidungserheblichen Rechts- oder Tatsachensatz formuliert, mit der das Verwaltungsgericht von dem Urteil des Senats im Normenkontrollverfahren vom 2. Dezember 2009 - 2 KN 906/06 - abgewichen sein soll.
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10
Doktorgrad; Unwürdigkeit zur Führung; Verstöße gegen die Grundsätze guter …
32 c) Als "unwürdig" zur Führung des verliehenen Grades hat sich ein Titelinhaber deshalb erwiesen, wenn sich der mit der Verleihung des Doktorgrades begründete Anschein wissenschaftskonformen Arbeitens angesichts gravierender Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis und Redlichkeit als unzutreffend herausgestellt hat und zum Schutz vor Irreführung korrigiert werden muss (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 25.08.1992 - 6 B 31/91 -, NVwZ 1992, 1201 [1202]; zur Vermeidung bereits des "bösen Scheins der Unredlichkeit" auch Nds. OVG, Urteil vom 02.12.2009 - 2 KN 906/06 -, WissR 2010, 68).
- OVG Niedersachsen, 17.06.2011 - 2 MN 31/11
Normenkontrollantrag gegen Änderung der Schulbezirke infolge der Aufhebung einer …
Ferner muss nach den Darlegungen der Antragsteller eine Rechtswidrigkeit der Norm und damit eine eigene Rechtsverletzung immerhin in Betracht kommen; insofern sind keine höheren Anforderungen zu stellen, als sie bei der Antrags- und Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO gelten (BVerwG, Urt. v. 10.3.1998 - 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732; Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215, 217; Beschl. v. 18.8.1997 - 6 B 15.97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 381 = juris Langtext Rdnr. 12 m. w. N.; Senat, Beschl. v. 10.7.2008 - 2 MN 449/07 -, juris Langtext Rdnr. 32; Urt. v. 2.12.2009 - 2 KN 906/06 -, NdsVBl. - OVG Niedersachsen, 13.02.2012 - 2 MN 244/11
Mindestzügigkeit einer Integrierten Gesamtschule
2011, 276 = NVwZ-RR 2011, 818 = juris Langtext Rdnr. 7; Beschl. v. 10.7.2008 - 2 MN 449/07 -, juris Langtext Rdnr. 32; Urt. v. 2.12.2009 - 2 KN 906/06 -, NdsVBl. - OVG Niedersachsen, 05.08.2010 - 2 ME 170/10
Veränderung der Raumverteilung für einen Hochschullehrer
Ist eine von einem Doktoranden bearbeitete Dissertation hingegen noch nicht fertig gestellt und ein Promotionsverfahren im Verhältnis zu einer Fakultät noch nicht eingeleitet worden, besteht lediglich ein Rechtsverhältnis eigener Art zwischen dem Promotionswilligen und dem Hochschullehrer, der sich zur Betreuung der Dissertation bereit erklärt hat (Urt. des Senats v. 2.12.2009 - 2 KN 906/06 -, juris). - VG Hannover, 31.05.2010 - 6 A 1066/09
Rücknahme der Verleihung der Doktorwürde bei Bestechlichkeit des Doktorvaters
Dies ergebe sich auch aus dem Urteil des Nds. OVG vom 02.12.2009 - 2 KN 906/06 -. - VG Hamburg, 25.03.2011 - 7 E 3289/10
Eröffnung Promotionsverfahren; Widerruf der Annahme als Doktorand; Notendispens; …
Insofern nennt die Promotionsordnung entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin - und anders als in der von ihr zitierten Entscheidung des OVG Lüneburg vom 2.12.2009 (DVBl. 2010, 399) - die entgeltliche Inanspruchnahme von Vermittlungs- und Beratungsdiensten nicht generell als Ausschlussgrund.
Sie betreiben juristische Internetseiten?