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   OVG Thüringen, 02.03.1995 - 2 KO 278/94   

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OVG Thüringen, 02.03.1995 - 2 KO 278/94 (https://dejure.org/1995,7199)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 02.03.1995 - 2 KO 278/94 (https://dejure.org/1995,7199)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 02. März 1995 - 2 KO 278/94 (https://dejure.org/1995,7199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    DDR-RiG § 9; DDR-RiG § 12; DDR-RiG § 13; DDR-RiG § 45
    Beförderungen; Beförderungen; Übernahme eines nach dem DDR-RiG berufenen Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Richter der in ehemaligen DDR; Einstellung eines Richters auf Probe; Einbindung eines Richters in das frühere Rechtssystem der DDR ; Richter für Strafsachen mit politischem Hintergrund in der DDR; Weiterverwendung als Richter im Justizdienst

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 27.04.1994 - 2 S 38/94
    Auszug aus OVG Thüringen, 02.03.1995 - 2 KO 278/94
    Allerdings reicht die bloße Mitgliedschaft in der SED und anderer gesellschaftlicher Gremien für sich allein nicht aus (vgl. Sächs-OVG, Urteil vom 2. März 1994, a. a. O., S. 17; Urteil vom 27. April 1994, a. a. O., S. 24 f.).

    Andernfalls blieben entgegen der gesetzgeberischen Absicht kaum geeignete Bewerber übrig (Sächs-OVG, Urteil vom 27. April 1994, a. a. O., S. 24).

    Es ist nachvollziehbar, daß sich ein Richter durch die Verurteilung von "Republikflüchtlingen" zu langen Freiheitsstrafen zum Werkzeug des Unterdrückungsapparates gemacht hat und daß sich aus der Existenz etlicher derartiger Urteile über einen relativ langen Zeitraum von 1982 bis 1987 auch Zweifel an der moralischen und politischen Integrität eines Bewerbers ergeben können (vgl. SächsOVG, Urteil vom 27. April 1994 - 2 S 38/94 -, S. 26 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. April 1993 - 3 OVG L 11/91 -, DVBl. 960, 964).

  • OVG Sachsen, 02.03.1994 - 2 S 337/93

    Staatsanwälte der früheren DDR, Militärstaatsanwälte der früheren DDR;

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.03.1995 - 2 KO 278/94
    Das tatsächliche Gewicht, das der positiven Entscheidung des Ausschusses zukommt, ist dadurch gekennzeichnet, daß die Entscheidung zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden muß, und daß die Gründe für eine Abweichung von einigem Gewicht sein müssen, ohne daß hierfür zusätzliche Tatsachen geltend gemacht werden müssen (vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 2. März 1994 - 2 S 337/93 -, S. 13 f.).

    Bei Bewerbern, die solche herausragenden Positionen nicht bekleidet haben, kommt es auf die Fakten des Einzelfalls, also ihre konkrete Amtsführung an Gerichten der früheren DDR an (Sächs-OVG, Urteil vom 2. März 1994 - 2 S 337/93 - S. 16; DGH beim Bezirksgericht Rostock, a. a. O., S. 394).

    Allerdings reicht die bloße Mitgliedschaft in der SED und anderer gesellschaftlicher Gremien für sich allein nicht aus (vgl. Sächs-OVG, Urteil vom 2. März 1994, a. a. O., S. 17; Urteil vom 27. April 1994, a. a. O., S. 24 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.1993 - 3 L 11/91

    Übergangsrecht; Oberste Dienstbehörde; Übernahme von Richtern; Übernahme von

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.03.1995 - 2 KO 278/94
    Es ist nachvollziehbar, daß sich ein Richter durch die Verurteilung von "Republikflüchtlingen" zu langen Freiheitsstrafen zum Werkzeug des Unterdrückungsapparates gemacht hat und daß sich aus der Existenz etlicher derartiger Urteile über einen relativ langen Zeitraum von 1982 bis 1987 auch Zweifel an der moralischen und politischen Integrität eines Bewerbers ergeben können (vgl. SächsOVG, Urteil vom 27. April 1994 - 2 S 38/94 -, S. 26 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. April 1993 - 3 OVG L 11/91 -, DVBl. 960, 964).
  • BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 27/91

    Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.03.1995 - 2 KO 278/94
    Bei der Darlegung dieses systematischen Zusammenhanges ist das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 8. Juli 1992, BVerfGE 87, 68, 82) ohne weiteres und geradezu wie selbstverständlich davon ausgegangen, daß bei der hierfür erforderlichen Ausschußentscheidung neben einer Überprüfung, ob der Betreffende nach seiner Persönlichkeit die Gewähr dafür biete, daß er sein Amt nach den Grundsätzen der Verfassung ausüben werde, auch die Feststellung getroffen werde, ob der Betreffende die Voraussetzungen der sachlichen und persönlichen Eignung erfülle (vgl. BVerfG, a.a.O.).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richter - Zuweisung - Tätigkeit - Richterausschuss

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.03.1995 - 2 KO 278/94
    Die Personalhoheit bleibt bei der Exekutive, bei dem künftigen Dienstherrn (BVerwG, Urteil vom 15. November 1984 - 2 C 29.83 -, DVBl. 1985, S. 452 f.).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.03.1995 - 2 KO 278/94
    Ein vorangehender Mitwirkungsakt eines Ausschusses besäße nur dann Verwaltungsaktsqualität, wenn dem mitwirkenden Organ die ausschließliche Wahrnehmung bestimmter Aufgaben und die alleinige Geltendmachung besonderer Gesichtspunkte zustünde (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1967, BVerwGE 26, 31, 39; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 4. Aufl. 1993, § 35 Rn. 100).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.03.1995 - 2 KO 278/94
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des aus Art. 19 Abs. 4 GG abzuleitenden verfassungsrechtlichen Gebots, daß ein solcher Bewertungsspielraum bei Berufszugangsentscheidungen einer zweckgerichteten, geeigneten und angemessenen Kontrolle unterliegen muß (BVerfG, Beschluß vom 17. April 1991, BVerfGE 84, 34, 53).
  • OVG Thüringen, 02.03.1995 - 2 KO 279/94

    Übernahme von Richern und Staatsanwälten; Ehemalige DDR; Justizminister; Oberste

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.03.1995 - 2 KO 278/94
    Die Entscheidung des Richterwahlausschusses stellt keinen Verwaltungsakt dar, sondern lediglich einen inzident zu überprüfenden internen Mitwirkungsakt (zur Begründung vgl. Urteil des Senats vom 2. März 1995 - 2 KO 279/94 - ThürVGRSpr. 96, 63; vgl. auch OVG Brandenburg, Urteil vom 25. August 1993, Umdr. S. 12; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. April 1993, DVBl. 1993, 961; a. A. SächsOVG, Urteil vom 11. Mai 1994, Umdr. S. 13 f.).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.03.1995 - 2 KO 278/94
    Wenngleich bei mehreren Gründen nur alle zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen, muß jeder dieser Gründe einer rechtlichen Überprüfung standhalten (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1981 - 1 C 169.79 -, BVerwGE 62, 215, 222).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.03.1995 - 2 KO 278/94
    Das Gericht darf deshalb die Eignung nicht aufgrund eines eigenen prognostischen Werturteils über die Persönlichkeit des Bewerbers feststellen (BVerwG, Urteil vom 27. November 1980, BVerwGE 61, 176, 185).
  • DGH Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.1992 - DGH 1/92
  • BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen DDR-Richters gegen die

    b) das Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1995 - 2 KO 278/94 -.

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 2. März 1995 - 2 KO 278/94 - (ThürVGRspr 1997, 1 - 6) diese Entscheidung geändert und die Klage abgewiesen.

  • VG Arnsberg, 15.03.2017 - 2 K 1896/15
    Die Klage nach dem Hauptantrag ist zulässig, insbesondere als Verpflichtungsklage in Form einer Bescheidungsklage statthaft (vgl. § 42 Abs. 1 VwGO, § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO), vgl. dazu Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Aufl. 2013, § 3 Rn. 47 f.; vgl. ferner allgemein zur Verpflichtungsklage in Form einer Bescheidungsklage etwa Thüringer OVG, Urteile vom 2. März 1995 - 2 KO 279/94 -, juris Rn. 27, und vom 2. März 1995 - 2 KO 278/94 -, juris Rn. 26; Hess.VGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 8 UE 1141/90 -, juris Rn. 24 u. Leits.; VG Cottbus, Urteil vom 23. Januar 2017 - 3 K 95/14 -, juris Rn. 19, aber nicht begründet.
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