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   OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03   

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https://dejure.org/2005,5723
OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03 (https://dejure.org/2005,5723)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 21.02.2005 - 2 KO 610/03 (https://dejure.org/2005,5723)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 21. Februar 2005 - 2 KO 610/03 (https://dejure.org/2005,5723)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    StVG § 2 Abs 2; StVG § 4; StVG § 8; StVG § 28 Abs 2; StVG § 29 Abs 5; StVG § 29 Abs 8; StVG § 65 Abs 9; FeV § 13 Nr 2 c); FeV § 11 Abs 8; FeV § 20 Abs 1
    Verwertbarkeit von Eintragungen, die nach altem Recht getilgt wurden; Fahrerlaubnis; Wiedererteilung; Verwertbarkeit; Tilgung; Alkoholfahrt; Übergangsvorschrift

  • verkehrslexikon.de

    Bei Übergangsfällen (vor dem 1.1.1999) gilt die 5-jährige Tilgungshemmung nicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Straßenverkehr; Versagung der Widererteilung der Fahrerlaubnis, obwohl eine alkoholbedingte Straftat im Verkehrszentralregister getilgt ist; Abkopplung des Verwertungsverbot von der Tilgungsreife bei der Berücksichtigung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Alkoholfahrt vor über zehn Jahren - Fahrerlaubnis darf deswegen nicht wegen verwehrt werden

  • archive.org
  • Judicialis

    StVG § 2 Abs. 2; ; StVG § 4; ; StVG § 8; ; StVG § 28 Abs. 2; ; StVG § 29 Abs. 5; ; StVG § 29 Abs. 8; ; StVG § 65 Abs. 9; ; FeV § 13 Nr. 2 c); ; FeV § 11 Abs. 8; ; FeV § 20 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 879
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 3 C 14.01

    Zeitpunkt, maßgeblicher - in Revisionsverfahren auf Erteilung der Fahrerlaubnis;

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03
    Für die Beurteilung der begehrten Erteilung einer Fahrerlaubnis kommt es bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beratung im Senat an, der hier an die Stelle des Zeitpunkts der mündlichen Verhandlung tritt (st. Rspr.: vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. November 1983 - BVerwG 7 C 35.82 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 2 m. w. N., Urteil vom 12. Juli 2001 - 3 C 14/01 - DAR 2002, 138).

    Wie diese Streitfrage zu entscheiden ist, kann für das vorliegende Verfahren offen bleiben (ebenso: BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 3 C 14/01 - DAR 2002, 138).

    Mit der Neuregelung vom März 2001 sollte es also für die hier in Rede stehenden Fälle, für die das alte Tilgungsrecht eine durch § 65 Abs. 9 Satz 1 1. Halbsatz StVG aufrechterhaltene 5-jährige Tilgungsfrist vorsah, zur Vermeidung einer sachlich nicht gerechtfertigten Bevorzugung der Übergangsfälle gegenüber abgeschlossenen "Altfällen" einerseits und "Neufällen" andererseits wenigstens bei der nunmehr allerdings auf längstens 10 Jahre verkürzten Verwertungsmöglichkeit des § 52 Abs. 2 BZRG a. F. verbleiben (Bundestags-Drucks 14/4304 S. 14; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001, a. a. O.).

    Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 12. Juli 2001 (a. a. O.) in diesem Sinne ausgeführt:.

  • BVerwG, 14.11.1979 - 8 C 19.78
    Auszug aus OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03
    Danach ist auch einem Rechtsanwalt nicht zuzumuten, die eigene Sache selbst zu vertreten, wenn sich ein vernünftiger Bürger auf gleichem Bildungs- und Erfahrungsniveau bei der gegebenen Sach- und Rechtslage im Allgemeinen eines Rechtsanwalts bedienen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2002 - 2 VO 488/02 - BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 1980 - 8 C 10/80 -, BVerwGE 61, 100, und vom 14. November 1979 - BVerwG 8 C 19.78 - OVG Greifswald, Urteil vom 30. April 2002 - 2 O 42/00 -, NVwZ 2002, 1129).
  • OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 25/03

    Tilgungsfrist bei vor 1999-01-01 eingetragener Verurteilung, die ihrerseits mit

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03
    Auch dem zweiten Einwand des Beklagten, den er mit Hinweis auf die Entscheidung des OVG Saarland in seinem Urteil vom 24 Mai 2004 - 1 R 25/03 - vorträgt, teilt der Senat nicht.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2002 - 2 O 42/00

    Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten;

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03
    Danach ist auch einem Rechtsanwalt nicht zuzumuten, die eigene Sache selbst zu vertreten, wenn sich ein vernünftiger Bürger auf gleichem Bildungs- und Erfahrungsniveau bei der gegebenen Sach- und Rechtslage im Allgemeinen eines Rechtsanwalts bedienen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2002 - 2 VO 488/02 - BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 1980 - 8 C 10/80 -, BVerwGE 61, 100, und vom 14. November 1979 - BVerwG 8 C 19.78 - OVG Greifswald, Urteil vom 30. April 2002 - 2 O 42/00 -, NVwZ 2002, 1129).
  • BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 10.80

    Isoliertes Verwaltungsvorverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwaltskosten -

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03
    Danach ist auch einem Rechtsanwalt nicht zuzumuten, die eigene Sache selbst zu vertreten, wenn sich ein vernünftiger Bürger auf gleichem Bildungs- und Erfahrungsniveau bei der gegebenen Sach- und Rechtslage im Allgemeinen eines Rechtsanwalts bedienen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2002 - 2 VO 488/02 - BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 1980 - 8 C 10/80 -, BVerwGE 61, 100, und vom 14. November 1979 - BVerwG 8 C 19.78 - OVG Greifswald, Urteil vom 30. April 2002 - 2 O 42/00 -, NVwZ 2002, 1129).
  • OVG Thüringen, 16.08.2000 - 2 ZEO 392/99

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Recht der

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03
    So bestimmt das seit dem 1. Januar 1999 geltende Recht für die Verwertbarkeit getilgter Straftaten nämlich Folgendes: Ist eine Eintragung über eine gerichtliche Entscheidung im Verkehrszentralregister getilgt, so dürfen die Tat und die Entscheidungen dem Betroffenen nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwendet werden (vgl. § 29 Abs. 8 StVG n. F.), wenn es u. a. um die Beurteilung der Eignung und der Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen geht (vgl. § 28 Abs. 2 Nr. 1 StVG; vgl. zur Auslegung dieser Bestimmung auch Senatsbeschluss vom 16. August 2000 - 2 ZEO 392/99).
  • BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 35.82

    Eignungsbedenken beim Nichtbestehen einer theoretischen Befähigungsprüfung -

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03
    Für die Beurteilung der begehrten Erteilung einer Fahrerlaubnis kommt es bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beratung im Senat an, der hier an die Stelle des Zeitpunkts der mündlichen Verhandlung tritt (st. Rspr.: vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. November 1983 - BVerwG 7 C 35.82 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 2 m. w. N., Urteil vom 12. Juli 2001 - 3 C 14/01 - DAR 2002, 138).
  • VG Regensburg, 15.03.2000 - RO 9 K 99.00696

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung; Verwertung von

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03
    Weil bis zum März 2001 § 65 Abs. 9 Satz 1 StVG nur aus dem heutigen 1. Halbsatz bestand, war in der Rechtsprechung und Literatur - und auch zwischen den Beteiligten - für die "Übergangsfälle" der vorliegenden Art strittig, ob seit dem 1. Januar 1999 mit der eingetretenen Tilgungsreife unmittelbar auch ein Verwertungsverbot verbunden war (so VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. Februar 2001 - 7 K 2838/98) oder die Gegenauffassung zutraf, wonach eine weitere Verwertung getilgter Verfahren auf der Grundlage des § 52 Abs. 2 BZRG a. F. (BGBl I 1984 S. 1230, 1239) für die Übergangsfälle möglich war (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 15. März 2000 - RO 9 K 99.00696 -, NZV 2000, 223; Bouska, Fahrerlaubnisrecht, 2. Auflage 2000, S. 172 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Fahrerlaubnis

    Allerdings darf dem Betroffenen eine Tat und die gerichtliche Entscheidung u. a. für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwendet werden, wenn die Eintragung der gerichtlichen Entscheidung im Verkehrszentralregister getilgt ist (§ 29 Abs. 8 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 StVG; vgl. zur Auslegung dieser Bestimmungen auch die Senatsbeschlüsse vom 16. August 2000 - 2 ZEO 392/99 - und vom 21. Februar 2005 - 2 KO 610/03 -, zitiert nach Juris).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, dürfen danach Entscheidungen, die vor dem 1. Januar 1999 im Verkehrszentralregister eingetragen worden sind, nach § 52 Abs. 2 BZRG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung verwertet werden, jedoch längstens bis zu dem Tag, der einer zehnjährigen Tilgungsfrist entspricht (Beschluss vom 21. Februar 2005 - 2 KO 610/03 -, zitiert nach Juris).

  • OVG Thüringen, 27.04.2007 - 2 EO 485/06
    Allerdings darf dem Betroffenen eine Tat und die gerichtliche Entscheidung u. a. für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwendet werden, wenn die Eintragung der gerichtlichen Entscheidung im Verkehrszentralregister getilgt ist (§ 29 Abs. 8 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 StVG; vgl. zur Auslegung dieser Bestimmungen auch die Senatsbeschlüsse vom 16. August 2000 - 2 ZEO 392/99 - und vom 21. Februar 2005 - 2 KO 610/03 -, zitiert nach Juris).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, dürfen danach Entscheidungen, die vor dem 1. Januar 1999 im Verkehrszentralregister eingetragen worden sind, nach § 52 Abs. 2 BZRG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung verwertet werden, jedoch längstens bis zu dem Tag, der einer zehnjährigen Tilgungsfrist entspricht (Beschluss vom 21. Februar 2005 - 2 KO 610/03 -, zitiert nach Juris).

  • OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08

    Fahrerlaubsnisentzug; Alkoholmissbrauch; wiederholte Verkehrsverstöße;

    Der gegenteiligen Ansicht (ThürOVG, Urt. v. 21.2.2005, VRS 109, 306 ff.; BayVGH, Beschl. v. 25.10.2007 - 11 CS 07.1242 -, zitiert nach Juris) folgt der Senat aus den folgenden Gründen nicht.
  • VG Gelsenkirchen, 10.04.2013 - 7 K 3357/12

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; Aufforderung zur Gutachtenvorlage; Weigerung;

    Er verweise in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich auf die Entscheidung des Thüringer OVG vom 21. Februar 2005 - 2 KO 610/03 -, wonach § 29 Abs. 5 StVG n.F. auf alte Eintragungen (vor dem 01.01.1999) nicht anwendbar sei.

    Die zuvor teilweise auch obergerichtliche Auffassung, die - erst ab 1. Januar 1999 eingeführten - Vorschriften über die Ablaufhemmung in § 29 Abs. 5 und 6 StVG n.F. seien auf "Altfälle" nicht anwendbar, so die vom Kläger wiederholt herangezogene Entscheidung des OVG Thüringen vom 21. Februar 2005 - 2 KO 610/03 -, juris Rdnr. 49 ff, ist durch die genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2005 und 21. Mai 2012 seit langem überholt.

  • VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05

    Berücksichtigung eines EU-Führerscheins im Verfahren des vorläufigen

    2 auch auf die hier vor dem 01.01.1999 erfolgten Eintragungen Anwendung, da die Berechnung einer zehnjährigen Tilgungsfrist "entspricht" (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21/04 -, DVBl. 2005, 1333-1337 und bei juris; OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.05.2004 - 1 R 25/03 -, DAR 2004, 546f.; a.M. OVG Weimar, Urteil vom 21.02.2005 - 2 KO 610/03 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Stuttgart, 16.09.2005 - 10 K 2001/05
    Diese Vorschrift findet nach der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 9 Satz 1 Hs. 2 StVG auch auf die hier vor dem 1.1.1999 erfolgte Eintragung Anwendung, da die Berechnung einer zehnjährigen Tilgungsfrist "entspricht" (vgl. OVG Saarlouis, U.v. 24.5.2004 - 1 R 25/03 -, DAR 2004, 546 = ZfS 2004, 435, a.A. OVG Weimar, U.v. 21.2.2005 - 2 KO 610/03 -, zitiert nach juris).
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