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   OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00   

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OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00 (https://dejure.org/2001,4065)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 13.12.2001 - 2 KO 730/00 (https://dejure.org/2001,4065)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 2 KO 730/00 (https://dejure.org/2001,4065)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 43; ThürStrG § 2; ThürStrG § 52 Abs 6; ThürStrG § 52 Abs 1; ThürStrG § 52 Abs 2; ThürStrG § 52 Abs 3; ThürStrG § 52 Abs 4; DDR-StraßenVO-1974 § 3; DDR-StraßenVO-1974 § 4
    Straßen- und Wegerecht, Verwaltungsprozessrecht; Feststellungsklage; Öffentliche Straße; Überleitung von DDR-Straßen; Beschluss des Rates der Stadt oder Gemeinde; Widmungsfiktion; betrieblich-öffentliche Straße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges im Sinne des Straßenrechts; Ehemals betrieblich-öffentliche Straßen als öffentliche Straßen im Sinne des Thüringer Straßenrechts; Überleitung von DDR-Straßen; Gesetzliche Widmungsfiktion für Straßen; Voraussetzungen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 387
  • DÖV 2002, 963
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Gera, 10.11.1999 - 2 K 125/97

    Feststellung der öffentlich-rechtlichen Eigenschaft eines Weges; Subsidarität der

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00
    Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gera vom 10. November 1999 - 2 K 125/97 - wird mit Ausnahme der in ihm verfügten Einstellung des Verfahrens geändert und die Klage abgewiesen.

    Nach Einnahme eines Augenscheins hat das Verwaltungsgericht Gera mit Urteil vom 10. November 1999 - 2 K 125/97 GE - dem Feststellungsantrag des Klägers stattgegeben und, soweit die Klage zurückgenommen wurde, das Verfahren eingestellt.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 10. November 1999 - 2 K 125/97 GE - mit Ausnahme der in ihm enthaltenen Einstellung des Verfahrens zu ändern und die Klage abzuweisen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 10. November 1999 - 2 K 125/97 GE - mit Ausnahme der in ihm enthaltenen Einstellung des Verfahrens zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 5/97
    Auszug aus OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00
    Die "Öffentlichkeit des Weges" berührt auch seine Rechtsbeziehungen als Eigentümer und als Anlieger zu dem Weg als Sache bzw. zu der Beklagten, die für einen öffentlichen Weg straßenrechtlich verantwortlich ist (vgl. auch OVG Magdeburg, Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 5/97 -, LKV 1998, 278 m. w. N.; Kopp/Schenke, Komm. zur VwGO, 12. Aufl., § 43 Rdnr. 13).

    Dies würde einen allgemeinen Konsens über die Öffentlichkeit des Weges seit mindestens 80 Jahren voraussetzen (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 5/97 -, LKV 1998, 278).

    Der streitgegenständliche Weg, der 1983 errichtet wurde und auf den die genannten Bestimmungen uneingeschränkt zur Anwendung kommen (zu den Problemen, die sich für vor 1975 errichtete Straßen ergeben, vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2000, LKV 2000, 543, sowie Urteil vom 9. April 1997, LKV 1998, 278), war aber zu keinem Zeitpunkt im Sinne des § 52 Abs. 6 ThürStrG als öffentliche Straße "bezeichnet".

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.1999 - 2 M 54/99
    Auszug aus OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00
    Beschlüsse der Räte der Städte und Gemeinde über die Zuordnung seien nur erforderlich, wenn Zweifel darüber bestünden, dass diese Wesensmerkmale vorlägen (so Hammer: Die Straße 1989, 350, zit. nach Zörner, LKV 2000, 528, ebenso OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Dezember 1999, LKV 2000, 542, 543).

    Aber auch in allen, bisher veröffentlichten bzw. zugänglichen Entscheidungen konnte kein solcher Beschluss festgestellt werden (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Dezember 1999, LKV 2000, 542; OVG Bautzen, Urteil vom 16. Januar 1997, …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2000 - A 1 S 85/99
    Auszug aus OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00
    Der streitgegenständliche Weg, der 1983 errichtet wurde und auf den die genannten Bestimmungen uneingeschränkt zur Anwendung kommen (zu den Problemen, die sich für vor 1975 errichtete Straßen ergeben, vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2000, LKV 2000, 543, sowie Urteil vom 9. April 1997, LKV 1998, 278), war aber zu keinem Zeitpunkt im Sinne des § 52 Abs. 6 ThürStrG als öffentliche Straße "bezeichnet".

    1997, 294, 296; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2000, LKV 2000, 543; Kammergericht, Urteil vom 15. April 1996, DtZ 1996, 244; OLG Jena, Beschluss vom 18. Dezember 1996, NJ 1997, 376; zu einer ganzen Plattenbau-Siedlung in Gera: VG Gera, Beschluss vom 17. Januar 1997 - 2 E 1179/95 GE - LG Neuruppin, Urteil vom 22. September 1997, LKV 1998, 119).

  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00
    Der Vorrang einer solchen Verpflichtungsklage scheidet aber dann aus, wenn der Kern des klägerischen Rechtsschutzbegehrens in einem anderen Verfahren nur Vorfrage wäre und es letztlich um die "Rechtsstandsfrage", d. h. um die Gesamtbeurteilung des Rechtsverhältnisses, geht (vgl. BVerwGE 36, 179, 181 f; 37, 247).
  • VG Gera, 17.01.1997 - 2 E 1179/95
    Auszug aus OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00
    1997, 294, 296; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2000, LKV 2000, 543; Kammergericht, Urteil vom 15. April 1996, DtZ 1996, 244; OLG Jena, Beschluss vom 18. Dezember 1996, NJ 1997, 376; zu einer ganzen Plattenbau-Siedlung in Gera: VG Gera, Beschluss vom 17. Januar 1997 - 2 E 1179/95 GE - LG Neuruppin, Urteil vom 22. September 1997, LKV 1998, 119).
  • KG, 15.04.1996 - 24 U 7401/95
    Auszug aus OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00
    1997, 294, 296; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2000, LKV 2000, 543; Kammergericht, Urteil vom 15. April 1996, DtZ 1996, 244; OLG Jena, Beschluss vom 18. Dezember 1996, NJ 1997, 376; zu einer ganzen Plattenbau-Siedlung in Gera: VG Gera, Beschluss vom 17. Januar 1997 - 2 E 1179/95 GE - LG Neuruppin, Urteil vom 22. September 1997, LKV 1998, 119).
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67

    Verletzung subjektiver Rechte durch Einziehung einer Straße?

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00
    Dem Anliegergebrauch kommt in seinem Kern dem privatrechtlichen Eigentum aber so nahe, daß er unter den Schutz des Art. 14 GG fällt (BVerwGE 30, 235, 238; 32, 222, 225; 94, 136, 138).
  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00
    Dem Anliegergebrauch kommt in seinem Kern dem privatrechtlichen Eigentum aber so nahe, daß er unter den Schutz des Art. 14 GG fällt (BVerwGE 30, 235, 238; 32, 222, 225; 94, 136, 138).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00
    Dem Anliegergebrauch kommt in seinem Kern dem privatrechtlichen Eigentum aber so nahe, daß er unter den Schutz des Art. 14 GG fällt (BVerwGE 30, 235, 238; 32, 222, 225; 94, 136, 138).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

  • OLG Jena, 18.12.1996 - 1 Ss 182/96
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

  • OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04

    Anforderungen für eine Vollziehungsanordnung; Einzäunen eines Grundstücks;

    Ausdrückliche Ratsbeschlüsse waren nach dem maßgeblichen damaligen Verständnis des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverordnung vom 22. August 1974 (GBl. DDR I S. 515) - StrVO 1974 - erst erforderlich, wenn Zweifel an der öffentlichen Nutzung der Straße bestanden (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - BVerwG 8 C 24.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 37; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - LKV 2000, 542 f.; Thüringisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 730/00 - ThürVBl.

    Die Vorschrift stellt ersichtlich allein auf den tatsächlichen Gebrauch der Verkehrsfläche für die öffentliche Nutzung, nicht auf eine förmliche Indienststellung durch eine Widmung oder einen widmungsähnlichen Akt ab (Thüringisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 2001, a.a.O. S. 238).

    Darin hieß es zu den öffentlichen Straßen: "Ihre Nutzung ist entsprechend der Zweckbestimmung der öffentlichen Straßen und ihrem Straßenbau- und verkehrstechnischen Zustand sowie im Rahmen der Rechtsvorschriften allen Verkehrsteilnehmern gestattet (öffentliche Nutzung)." Dem Rat oblag es danach, über den Umfang des "Gemeingebrauchs" zu beschließen, wobei er sich dabei von der jeweiligen Zweckbestimmung und dem Straßen- und verkehrstechnischen Zustand hat leiten lassen müssen (Thüringisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 2001, a.a.O. S. 238).

    Gestützt wird dieses Ergebnis durch die seinerzeit maßgebliche Kommentarliteratur, die allein die Freigabe für die öffentliche Nutzung als den Akt ansieht, durch den die Straße zu einer öffentlichen werde, wobei die Freigabe in der Regel durch den Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz bewirkt worden sei (vgl. Bönninger/Knobloch: Themenreihe Verwaltungsrecht der DDR, Das Recht der öffentlichen Straßen, Karl-Marx-Universität Leipzig 1978, S. 11 ff. zit. nach: Thüringisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 2001, a.a.O. S. 238).

    Beschlüsse der Räte der Städte und Gemeinde über die Zuordnung seien nur erforderlich, wenn Zweifel darüber bestünden, dass diese Wesensmerkmale vorlägen (so Hammer: Die Straße 1989, 350/352, zit. nach: Zörner, LKV 2000, 526/528; ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - LKV 2000, 542/543; Thüringisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 2001, a.a.O. S. 239).

    Denn Beschlüsse nach § 4 Abs. 1 Satz 1 StrVO 1974 haben die Räte nur in den allerseltensten Fällen gefasst (Thüringisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 2001, a.a.O. S. 239).

  • BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01

    Rückübertragungsausschluss; Widmung zum Gemeingebrauch; konkludente Widmung;

    Maßgeblich für die Einstufung als öffentliche Straße war deshalb nach DDR-Recht die Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 2 StrVO 1957), also in der Regel der tatsächliche Anschluss an das bestehende öffentliche Straßennetz (Bönninger/Knobloch, Themenreihe Verwaltungsrecht der DDR, Das Recht der öffentlichen Straßen, 1978, S. 11; ThürOVG, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 730/00 - ThürVBl. 2002, 235 ).

    Damit dürften sie mit Blick auf die Widmungsproblematik keine unmittelbare rechtliche Wirkung, sondern allenfalls indizielle Bedeutung haben (vgl. ThürOVG, Urteil vom 11. Dezember 2001, a.a.O., S. 239).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - 1 B 3.10

    Feststellungsklage; Straße; Öffentlichkeit; Widmung; Widmungsfiktion;

    Fehlen für diesen Willen entsprechende schriftliche Belege oder sonstige eindeutige Anhaltspunkte, bedarf es jedenfalls der Feststellung eines entsprechenden Bewusstseins bei der zuständigen Stelle bzw. deren Mitarbeitern über die nunmehrige Öffentlichkeit der Straße, die bis zum Inkrafttreten des Brandenburgischen Straßengesetzes vorhanden gewesen sein muss (vgl. schon OVG Berlin, Urteil vom 10. November 2004 - 1 B 8.04 -, juris Rn. 23, wonach eine nur faktische Nutzung der Straße zu Verkehrszwecken und die Duldung der wegemäßigen Benutzung einer Straße durch Dritte für eine Freigabe nicht ausreichen; ebenso: OVG Weimar, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 730/00 -, juris Rn. 91 ff.; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. August 2007 - 4 L 400/06 -, juris Rn. 29; nur auf den Freigabeakt abstellend OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14. Juni 2004 - 3 B 136/04 -, LKV 2005, 505 [506]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 -, juris Rn. 15; Zörner, LKV 2000, 526, 528).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 5 S 2811/08

    Anspruch auf Einschreiten gegen unerlaubte Sondernutzung wegen des Teilhaberechts

    Zwar wird dies - soweit ersichtlich - von der obergerichtlichen Rechtsprechung zu vergleichbaren landesrechtliche Regelungen im Grundsatz verneint (vgl. OVG NW, Beschl. v. 10.11.1994 - 23 A 757/93 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.09.1995 - 4 M 84/95 - BayVGH, Beschl. v. 24.11.2003 - 8 CS 03.2279 - offengelassen von Thür. OVG, Urt. v. 11.12.2001 - 2 KO 730/00 -), doch verhält es sich dann ersichtlich anders, wenn - wie auch das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat - durch die unerlaubte Sondernutzung anderweit geschützte Rechtspositionen Dritter konkret betroffen werden, welche auch bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis als straßenbezogene Gesichtspunkte zu berücksichtigen gewesen wären (vgl. OVG NW, Urt. v. 21.07.1994 - 23 A 2163/93 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2007 - 4 L 400/06

    Zur Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr und der Einordnung einer im komplexen

    Das Fehlen eines förmlichen Beschlusses i.S.d. § 4 Abs. 1 StrVO DDR 1974 steht allerdings der Öffentlichkeit der Straße nach dem DDR-Recht nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 -, ZOV 2003, 51, 52 m.w.N.; OVG Berlin, Urt. v. 10. Januar 2004 - 1 B 8.04 -, NJ 2005, 510, 511 m.w.N.; OVG Thüringen, Urt. v. 12. November 2001 - 2 KO 730/00 - zit. nach JURIS; offen gelassen in OVG LSA, Beschl. v. 12. Januar 2000, a.a.O.).

    In der Rechtspraxis der DDR waren ausdrückliche (schriftliche) Ratsbeschlüsse vielfach nicht nachweisbar; diese waren nach dem Verständnis des § 4 Abs. 1 Satz 1 StrVO DDR 1974 erst dann erforderlich, wenn Streitfragen und Abgrenzungsprobleme zu klären waren (vgl. OVG Thüringen, Urt. v. 12. November 2001, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002, a.a.O.).

    Insoweit wird zu Recht auf den maßgeblichen straßenrechtlichen DDR-Kommentar (Bönninger/Knobloch: Themenreihe Verwaltungsrecht der DDR, Das Recht der öffentlichen Straßen, Karl-Marx-Universität Leipzig 1978, S. 11, zit. nach OVG Thüringen, Urt. v. 12. November 2001, a.a.O.) abgestellt, in dem es u.a. heißt:.

    Eine solche Freigabe ging über die Duldung der wegemäßigen Benutzung einer Straße durch Dritte hinaus (vgl. OVG Thüringen, Urt. v. 12. November 2001, a.a.O.; OVG Berlin, Urt. v. 10. Januar 2004, a.a.O. S. 511).

  • OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00

    öffentlicher Weg aufgrund Widmungsfiktion

    Mit § 52 Abs. 6 ThürStrG wollte der Landesgesetzgeber den vorhandenen öffentlichen Straßenbestand der DDR in das neue Straßenrecht, welches in den §§ 2 i. V. m. 6 zur Begründung der Öffentlichkeit einer Straße ein Widmungsakt vorsah, überleiten, indem es an die Öffentlichkeitskriterien des bisherigen Rechtes anknüpfte (ThürOVG, Urteil vom 13.12.2001 - 2 KO 730/00 - Sauthoff - Die Straßengesetzgebung der neuen Länder, in NVwZ 1994, 864, 865 /866).

    Für die Annahme, dass die jeweiligen Rechtsträger bzw. Eigentümer die öffentliche Nutzung nur geduldet hätten - was der Voraussetzung der widerspruchslosen Nutzung bei keiner der rechtlichen Regelungen, die hinsichtlich der Öffentlichkeit an die äußeren Tatsachen anknüpfen, genügt hätte (vgl. zur Annahme einer Freigabe gem. § 3 Abs. 3 DDR-StraßenVO 1974 ThürOVG Urteil vom 13.12.2001, Az. 2 KO 730/00; zur unvordenklichen Verjährung siehe oben; vgl. des weiteren § 3 Abs. 1 ThürWegeG 1929) -, gibt es nach der erstinstanzlich durchgeführten Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte, im Gegenteil: Gegen eine bloße Duldung spricht die freiwillige Beteiligung der Eigentümer/Anlieger an der Wegeunterhaltung wie auch das Interesse an einer Verbesserung seiner Ausstattung.

  • OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 283/11

    Wegerechtlicher Status einer vor dem 13.5.1993 bereits genutzten Straße in

    Der Begriff "bezeichnet" - so die plausible Begründung des OVG Weimar (Urteil v. 11.12.2001, Az.: 2 KO 730/00; zitiert nach juris) - fordere erkennbar weniger als einen förmlichen Widmungsakt (Beschluss), beziehe sich vielmehr nur auf den tatsächlichen Gebrauch einer Straße.
  • VG Meiningen, 06.03.2007 - 2 K 1024/04

    I. Zur Klagebefugnis aus anliegerähnlichen Rechten aus Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1

    Ob aus dieser Ermächtigungsnorm des ThürStrG eine Drittschutz bewirkende Anspruchsgrundlage für einen Straßennutzer oder Anlieger folgt, wurde vom Thüringer O- berverwaltungsgericht bislang offen gelassen (vgl. ThürOVG, Urteil vom 11.12.2001, Az.: 2 KO 730/00, Rdnr. 52, iuris).

    Nach der Rechtssprechung des ThürOVG (U. v. 11.12.2001, 2 KO 730/00, iuris) hat auch in diesen Fällen die Vorschrift des § 52 Abs. 6 ThürStrG Vorrang vor § 52 Abs. 4 ThürStrG, wonach die Gemeinde über die Zweckbestimmung und Einteilung ehemals betrieblich-öffentlicher Straßen zu befinden hat.

    Insoweit wird auf die Ausführungen des Thüringer Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 11.12.2001 (a.a.O., Rn. 66 ff bei iuris) verwiesen.

  • OVG Berlin, 10.11.2004 - 1 B 8.04

    Feststellung der Öffentlichkeit eines zur Zeit der DDR öffentlichen Weges nach

    So wurde in dem maßgeblichen straßenrechtlichen Kommentar (Bönninger/Knobloch: Themenreihe Verwaltungsrecht der DDR, Recht der öffentlichen Straßen, Karl-Marx-Universität Leipzig 1978, S. 11 f., zitiert nach OVG Weimar, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 730/00, VRS 103, 147) ausgeführt, dass die Straße, die zunächst nur Bauwerk sei, zu einer öffentlichen Straße in dem Zeitpunkt werde, in dem das Bauwerk abgenommen und für die öffentliche Nutzung freigegeben werde.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; statthafte Klageart; DDR;

    Die "Öffentlichkeit des Weges" berührt die Rechtsbeziehungen der Kläger als Eigentümer und als Anlieger zu dem Weg als Sache bzw. zu der Beklagten, die für einen öffentlichen Weg straßenrechtlich verantwortlich ist (vgl. OVG Weimar, Urt. v. 11.12.2001 - 2 KO 730/00 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2015 - 2 L 173/13

    Feststellung der Öffentlichkeit einer Straße

  • OVG Thüringen, 22.04.2010 - 2 KO 568/09

    Abberufung des stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden einer

  • OVG Thüringen, 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag, Möglichkeit der Inanspruchnahme bei bepflanztem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 L 156/09

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

  • OVG Thüringen, 19.05.2010 - 1 O 8/09

    Zumutbarer Umweg bei Schließung eines Bahnübergangs; Annahme einer

  • VG Gera, 05.12.2016 - 3 K 631/16

    Beseitigung einer Schranke; Umfang des Gemeingebrauchs eines alten öffentlichen

  • OVG Hamburg, 08.12.2005 - 4 Bf 314/02

    Widmung

  • VG Gera, 05.11.2019 - 3 K 1443/19

    Straßen- und Wegerecht

  • OVG Thüringen, 14.11.2013 - 3 KO 899/11

    Klärung abstrakter Rechtsfrage im Verwaltungsprozess - Auskunftsanspruch der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2006 - 1 M 172/06

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung eines Zaunes

  • OVG Thüringen, 28.04.2016 - 4 KO 129/13

    Beitragspflicht eines sog. nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks bei

  • VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14

    Qualifizierung eines Weges als öffentliche Straße

  • VG Potsdam, 17.02.2005 - 10 K 3018/01

    Straßenrechtliche Beseitigungsanordnung hinsichtlich der Umzäunung eines

  • VG Gera, 14.06.2018 - 3 K 1261/16
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2023 - 2 L 43/22

    Voraussetzungen für den Entzug der Öffentlichkeit einer Straße

  • VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18

    Beurteilung der Öffentlichkeit eines über Privatgrund verlaufenden Teils einer

  • VG Berlin, 05.05.2021 - 1 L 177.21

    Zaun als unzulässige Anlage im öffentlichen Straßenraum, hier einer

  • VG Halle, 16.06.2010 - 1 A 314/08

    Vermögensrechtliche Zuordnung eines Parks

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 A 314/08

    Zuordnung eines Parks als Verwaltungsvermögen einer Gemeinde bei tatsächlichem

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