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   OVG Thüringen, 24.04.2002 - 2 KO 823/99   

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OVG Thüringen, 24.04.2002 - 2 KO 823/99 (https://dejure.org/2002,66085)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 24.04.2002 - 2 KO 823/99 (https://dejure.org/2002,66085)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 24. April 2002 - 2 KO 823/99 (https://dejure.org/2002,66085)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

    In Fällen, in denen eine Gemeinde die öffentliche Wasserversorgung nicht selbst wahrnehme, sondern Dritten - etwa einem Zweckverband - übertrage, scheide eine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts aufgrund einer Verletzung des Selbstverwaltungsrechts von vornherein aus.(VGH Kassel, Urteil vom 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, BeckRS 2011, 53793; VGH Kassel, Beschluss vom 07.02.1991 - 7 TH 3215/89 -, NVwZ-RR 1991, 537; OVG Koblenz, Urteil vom 03.06.1986 - 7 A II 2/85 -, NVwZ 1987, 71; OVG Weimar, Urteil vom 24.04.2002 - 2 KO 823/99 -, ZfB 2003, 68, 74; VG Kassel, Beschluss vom 14.01.2014 - 4 L 1092/13 -) Unstreitig habe die Klägerin ihre Wasserversorgung dem Wasserzweckverband Nalbach übertragen.
  • OVG Thüringen, 15.05.2003 - 1 KO 710/00

    Folgen der Rechtswidrigkeit der Bestätigung eines zur Zeit der DDR erteilten

    Entsprechendes gilt auch für die Verleihung von Bergwerkseigentum sowie für die im Einigungsvertrag vorgesehene Bestätigung "alter" Gewinnungsrechte, die ihre Weitergeltung als Bewilligung oder Bergwerkseigentum zur Folge hat (vgl. schon das Urteil des 2. Senats des ThürOVG vom 24.4.2002 - 2 KO 823/99 -, ZfB 144 [2003], 68, 75; ebenso VG Meiningen, Urteil vom 18.9.2000 - 5 K 965/97.Me -, ZfB 142 [2001], 319, 321; vgl. auch schon - zur Klage einer Gemeinde - VG Chemnitz, Urteil vom 7.9.1994 - 4 K 1410/94 - ZfB 136 [1995], 99, 101 unten).

    Für die Erteilung oder Bestätigung einer Bewilligung gilt mithin Entsprechendes wie für die nach der Bewilligung auf der zweiten Stufe für den tatsächlichen Abbau erforderliche Betriebsplanzulassung, die ebenfalls keine Behördenentscheidung ist, die in der für die Zulässigkeit einer Enteignung gebotenen Weise die Allgemeinwohldienlichkeit des Vorhabens feststellt (vgl. dazu das bereits erwähnte Grundsatzurteil des BVerwG vom 14.12.1990 - 7 C 5.90 - ebenso auch der 2. Senat des ThürOVG in seinem Urteil vom 24.4.2002 - 2 KO 823/99 -, ZfB 144 [2003], 68, 75).

  • OVG Thüringen, 28.05.2003 - 1 KO 710/00

    Grundabtretung; Grundabtretungsverfahren; Enteignung; Allgemeinwohl;

    Entsprechendes gilt auch für die Verleihung von Bergwerkseigentum sowie für die im Einigungsvertrag vorgesehene Bestätigung "alter" Gewinnungsrechte, die ihre Weitergeltung als Bewilligung oder Bergwerkseigentum zur Folge hat (vgl. schon das Urteil des 2. Senats des ThürOVG vom 24.4.2002 - 2 KO 823/99 -, ZfB 144 [2003], 68, 75; ebenso VG Meiningen, Urteil vom 18.9.2000 - 5 K 965/97.Me -, ZfB 142 [2001], 319, 321; vgl. auch schon - zur Klage einer Gemeinde - VG Chemnitz, Urteil vom 7.9.1994 - 4 K 1410/94 - ZfB 136 [1995], 99, 101 unten).

    Für die Erteilung oder Bestätigung einer Bewilligung gilt mithin Entsprechendes wie für die nach der Bewilligung auf der zweiten Stufe für den tatsächlichen Abbau erforderliche Betriebsplanzulassung, die ebenfalls keine Behördenentscheidung ist, die in der für die Zulässigkeit einer Enteignung gebotenen Weise die Allgemeinwohldienlichkeit des Vorhabens feststellt (vgl. dazu das bereits erwähnte Grundsatzurteil des BVerwG vom 14.12.1990 - 7 C 5.90 - ebenso auch der 2. Senat des ThürOVG in seinem Urteil vom 24.4.2002 - 2 KO 823/99 -, ZfB 144 [2003], 68, 75).

  • VG Schleswig, 14.06.2004 - 14 A 424/01
    Nachträgliche Rechtsänderungen sowie Änderungen tatsächlicher Verhältnisse können sich in dieser Konstellation mit Blick auf einen bestehenden Verpflichtungsanspruch des Begünstigten allenfalls zu dessen Vorteil, aber im Zweifel nicht mehr zu seinen Lasten auswirken (OVG Thür., Urteil v. 24.04.2002 - 2 KO 823/99 - Umdr. S. 13, 16 f m.w.N.).
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