Rechtsprechung
OVG Thüringen, 16.12.2003 - 2 KO 967/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,41572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse
- thueringen.de (Pressemitteilung)
Verfahrensgang
- OVG Thüringen, 16.12.2003 - 2 KO 967/03
- BVerwG, 13.08.2004 - 8 B 59.04
Wird zitiert von ... (2)
- VG Weimar, 06.09.2006 - 6 K 843/06
Keine gültige Stimmabgabe durch bloßes Streichen von Kandidaten
Zur Begründung führte sie aus, § 19 Abs. 2 Nr. 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz könne für die Begründung der Zulässigkeit der vorgenommenen Streichung nicht herangezogen werden, da die Vorschrift nach der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes in Fällen wie dem vorliegenden, in dem bei Bürgermeisterwahlen mehrere Wahlvorschläge als gültig zugelassen worden sind, nicht zur Anwendung komme (ThürOVG, Urteile vom 13. November 2001 - 2 KO 437/01 - und 16. Dezember 2003 -2 KO 967/03 -).Im Übrigen ist die Vorschrift bei Bürgermeisterwahlen der vorliegenden Art mit mehreren als gültig zugelassenen Wahlvorschlägen auch gar nicht anwendbar (ThürOVG, Urteil vom 13. November 2001 - 2 KO 437/01 - und Urteil vom 16. Dezember 2003 - 2 KO 967/03 - VG Weimar, Urteil vom 4. April 2001 - 6 K 2341/00.We -).
- OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07
Durchstreichen eines Kanditaten ist keine Wahlentscheidung für den …
Der Senat hat aber bereits im Urteil vom 16. Dezember 2003 - 2 KO 967/03 -festgestellt, dass diese Vorschrift bei Bürgermeisterwahlen mit mehreren als gültig zugelassenen Wahlvorschlägen nicht entsprechend anwendbar ist.