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   BVerwG, 19.07.2017 - 2 KSt 1.17, 2 KSt 1.17 (2 C 29.15)   

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https://dejure.org/2017,29292
BVerwG, 19.07.2017 - 2 KSt 1.17, 2 KSt 1.17 (2 C 29.15) (https://dejure.org/2017,29292)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.2017 - 2 KSt 1.17, 2 KSt 1.17 (2 C 29.15) (https://dejure.org/2017,29292)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - 2 KSt 1.17, 2 KSt 1.17 (2 C 29.15) (https://dejure.org/2017,29292)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung bestimmter Zeiten als besoldungsrelevante Erfahrungszeiten; Bestimmung des Streitwerts des Anspruchs auf wiederkehrende Leistungen aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Klägers als Richter

  • rewis.io

    Gegenvorstellung gegen Streitwertfestsetzung; dreifacher Jahresbetrag wiederkehrender Leistungen beim sog. Teilstatus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)

  • OVG Saarland, 12.06.2018 - 1 A 567/17

    Anspruch eines Beamten auf Verwendungs- und Ausgleichszulage bei rechtswidriger

    Das überzeugt auch in Ansehung des Umstands, dass nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 25.9.2014 - 2 C 16/13 -, juris, Rn. 20 ff.; siehe dazu auch oben I.4) vorliegend bei einem Erfolg der Klage lediglich eine anteilige Zulagengewährung in Betracht kommt; § 42 Abs. 1 GKG(Vgl. dazu im Übrigen BVerwG, Beschluss vom 19.7.2017 - 2 KSt 1.17 -, juris, Rn. 5) ist für die vorliegenden, monatsgenau zu berechnenden und damit nicht wiederkehrenden Ansprüche nicht einschlägig.(nicht überzeugend daher Sächsisches OVG, Urteil vom 24.4.2018 - 2 A 170/17 -, juris, Rn. 2 (Streitwertbeschluss)) Für den hinsichtlich der Anträge zu 1. und 2. hilfsweise begehrten Schadensersatz ist gemäß § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG kein gesonderter Wert zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 29.02.2024 - 2 B 42.23
    Die Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 52 Abs. 1 i. V. m. § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG und ist auf den dreifachen Jahresbetrag der Differenz zwischen begehrter und innegehabter Rechtsstellung festzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 2 KSt 1.17 - Buchholz 360 § 42 GKG Nr. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - 3 A 1828/16

    Widerspruch eines Hochschulprofessors gegen die Anrechnung der Erhöhung des

    vgl. zu solchen Fällen: BVerwG, Beschlüsse vom 19.7.2017 - 2 KSt 1.17 (2 C 29.15) -, juris, Rn. 4 ff., und vom 13.7.2017 - 2 B 35.17 -, juris, Rn. 10.

    Namentlich kann der Streitwert in Fällen der vorliegenden Art nicht konkret nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG berechnet werden (so aber nunmehr BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - 2 B 35/17 -, juris, Rn. 10, und vom 19. Juli 2017 - 2 KSt 1.17 -, juris, jeweils ohne Auseinandersetzung mit den bisher von ihm angeführten Argumenten; im Ergebnis wie hier: OVG NRW, Beschluss vom 8. Dezember 2017 - 3 A 2032/16 -, juris, Rn. 21 bis 25).

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