Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 17.09.1991

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   OVG Schleswig-Holstein, 17.09.1991 - 2 L 103/91   

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OVG Schleswig-Holstein, 17.09.1991 - 2 L 103/91 (https://dejure.org/1991,3382)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.09.1991 - 2 L 103/91 (https://dejure.org/1991,3382)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. September 1991 - 2 L 103/91 (https://dejure.org/1991,3382)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung; Richtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung mit dem Zusatz der Notwendigkeit der Beifügung von Klage, Anlagen und deren Abschriften; Bestimmung des Gegenstands der Anfechtungsklage; Ordnungsgemäße Zustellung des ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 385
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.1991 - 2 L 103/91
    Indes ist eine Rechtsmittelbelehrung auch dann im Sinne von § 58 Abs. 2 VwGO fehlerhaft, wenn sie einen unrichtigen oder irreführenden Zusatz oder aber sonst eine Formulierung enthält, wodurch beim Betroffenen ein Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorgerufen werden kann der geeignet ist, ihn davon abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt oder auch nur rechtzeitig einzulegen (BVerwG v. 13.12.1978 - 6 C 77.78 - NJW 1979, 1670; v. 27.2. 1981 6 B 19.81 - DÖV 1981, 635).
  • VGH Hessen, 30.03.1982 - IX OE 69/80
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.1991 - 2 L 103/91
    Etwas anderes läßt sich nicht der Entscheidung des HessVGH (Urt. v. 30.3. 1982 - IX OE 69/80 - NJW 1983, 242) entnehmen; denn sie betraf einen Fall, in dem die Widerspruchsbehörde einer anderen Körperschaft angehörte als die Ausgangsbehörde.
  • BVerwG, 27.02.1981 - 6 B 19.81

    Unrichtiger Zusatz in der Rechtsmittelbelehrung - Schriftlicher Widerspruch -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.1991 - 2 L 103/91
    Indes ist eine Rechtsmittelbelehrung auch dann im Sinne von § 58 Abs. 2 VwGO fehlerhaft, wenn sie einen unrichtigen oder irreführenden Zusatz oder aber sonst eine Formulierung enthält, wodurch beim Betroffenen ein Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorgerufen werden kann der geeignet ist, ihn davon abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt oder auch nur rechtzeitig einzulegen (BVerwG v. 13.12.1978 - 6 C 77.78 - NJW 1979, 1670; v. 27.2. 1981 6 B 19.81 - DÖV 1981, 635).
  • OVG Brandenburg, 03.12.2003 - 2 A 417/01

    Schmutzwasseranschlussbeitrag für Industriegrundstück, Beitragssatz,

    Jedenfalls dann, wenn wie hier Ausgangs- und Widerspruchsbehörde identisch sind, ist die im vorgenannten Sinn erfolgte Belehrung nicht geeignet, den Rechtssuchenden davon abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt oder auch nur rechtzeitig einzulegen, wobei nicht zweifelhaft sein kann, dass mit der Klage gegen den Widerspruchsbescheid zugleich auch der Ausgangsbescheid angefochten ist (BVerwG, Urteil vom 1. September 1988 - BVerwG 6 C 56.87 -, Buchholz, 310 § 58 VwGO Nr. 54; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. September 1991 - 2 L 103/91 -, NVwZ 1992, 385 f.; Schmidt, in Eyermann, VwGO, Kommentar, 10. Auflage, 2000, § 58 Rn. 5, a.A. BayVGH, Urteil vom 16. Oktober 1986 - 12 B 84 A.655 -, NVwZ 1987, 901 f).
  • VG Hamburg, 20.07.2009 - 8 K 994/09

    Zur Frage des Verschuldens bei der Versäumung der Klagefrist - zur Unrichtigkeit

    Wurde der ursprüngliche Verwaltungsakt und der Widerspruchsbescheid von derselben Behörde erlassen, ist die Rechtsbehelfsbelehrung nicht unrichtig, wenn sie besagt, dass gegen den Widerspruchsbescheid Klage erhoben werden könne (OVG Schleswig, Urteil vom 17.09.1991 - 2 L 103/91 -, NVwZ 1992, 385).

    Auch bei alleiniger Orientierung am Widerspruchsbescheid kann der Betroffene hinsichtlich der Benennung des richtigen Beklagten nicht in Zweifel geraten, da sowohl der Widerspruchsbescheid als auch der ursprüngliche Verwaltungsakt von der Beklagten erlassen worden sind (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 17.09.1991 - 2 L 103/91 -, NVwZ 1992, 385).

  • VG Göttingen, 26.02.2008 - 3 A 277/07

    Fortgeltungsdauer der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV); Abzugsfähigkeit der

    Im Übrigen wird eine differenzierte Betrachtung vertreten, die jedenfalls dann, wenn der ursprüngliche Verwaltungsakt und der Widerspruchsbescheid von derselben Behörde erlassen werden, eine Rechtsbehelfsbelehrung der hier in Rede stehenden Form nicht für unrichtig hält (OVG Greifswald, Beschluss vom 24.11.2004 - 1 O 353/04, juris, m.w.N.; OVG Schleswig, Urteil vom 17.09.1991 - 2 L 103/91 -, NVwZ 1992, 385; Hess.VGH, Urteil vom 30.03.1982 - IX OE 69/80 -, juris; VG Cottbus, Urteil vom 10.10.2001 - 6 L 412/01 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2004 - 1 L 234/03

    Rubrumsberichtigung, Parteiwechsel, Rechtsbehelfsbelehrung

    Die fehlerhafte Belehrung darüber, dass Gegen-stand der Anfechtungsklage der Widerspruchsbescheid ist, ist nicht geeignet, die Rechtsverfolgung zu erschweren, weil das Gericht auf einen entsprechend der Belehrung gestellten Klageantrag verpflichtet ist, gemäß § 86 Abs. 3 VwGO auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinzuwirken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.09.1988 - 6 C 56/87 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 54; OVG SH, NVwZ 1992, 385; a. A. BayVGH, NVwZ 1987, 901 = DVBl. 1987, 698).
  • VG Wiesbaden, 24.11.2017 - 7 K 3150/16
    Die Rechtsbehelfsbelehrung ist bereits dann falsch, wenn der entsprechende Zusatz geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt bzw. rechtzeitig einzulegen (BVerwG, NJW 1979, 1670 [BVerwG 13.12.1978 - BVerwG 6 C 77/78] ; NJW 1991, 508; Hessischer VGH, NVwZ-RR 1990, 671 [OVG Nordrhein-Westfalen 04.04.1990 - 4 B 210/90] ; OVG Schleswig, NVwZ 1992, 385).
  • VG Würzburg, 16.11.2010 - W 1 K 10.416

    Rückforderung überzahlter Bezüge; rückwirkende Feststellung der begrenzten

    Etwas anderes hat nur dann zu gelten, wenn der Erstbescheid von einem anderen Rechtsträger erlassen wurde als der Widerspruchsbescheid und bei dem Fehlen einer Belehrung über die Möglichkeit einer Klage gegen den Erstbescheid eine Fristversäumung in Betracht käme (vgl. hierzu VGH Kassel v. 30.03.1982 - IX OE 69/80 - juris; OVG Lüneburg v. 17.09.1991 - 2 L 103/91- juris; Redeker/von Oertzen, § 58 VwGO RdNr. 5; Kopp/Schenke, § 58 VwGO RdNr. 10 und 12).
  • VG Meiningen, 07.05.1997 - 8 K 116/95

    Handwerksrecht; Handwerksrecht; Prüfungsrecht; Anforderungen an die

    In diesem Falle fehlt es an der erforderlichen Eindeutigkeit der Belehrung (vgl. BayVGH Urteil vom 16.10.1986, 12 B 84 A.655, NVwZ 1987, 901 f.; a. A. OVG Schleswig, Urteil vom 17.09.1991, 2 L 103/91, NVwZ 1992, 385).
  • FG Niedersachsen, 19.10.1995 - II 425/95

    Zulässigkeit einer Zweitklage vor Rücknahme der Erstklage; Richtigkeit bzw.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Wesen einer Rechtsbehelfsbelehrung (so aber VGH München, Urteil vom 16.10.1986 13 W 84.1655 Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 1987, 902 und diesem folgend Kopp, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -, 10. Auflage 1994, § 58 Randnummer 10; anderer Auffassung - wie hier - OVG Schleswig, Urteil vom 17.09.1991 2 L 103/91, NVwZ 1992, 385), welches nach Auffassung des VGH München "zwingend" voraussetze, daß eine solche "über einen bestimmten Rechtsbehelf gegen eine bestimmte Entscheidung belehren" wolle.
  • VG Cottbus, 10.10.2001 - 6 L 412/01

    Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung im Widerspruchsbescheid; Isolierte

    Die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO ist nicht einschlägig, weil die Rechtsbehelfsbelehrung des Widerspruchsbescheids allein durch den nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO unzutreffenden Hinweis, Klage sei "gegen diesen Widerspruchsbescheid" zu erheben, nicht im Sinne von § 58 Abs. 2 VwGO unrichtig wird (so auch BVerwG, Urt. v. 1. September 1988 - 6 C 56.87 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 54, S. 2; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urt. 17. September 1991 - 2 L 103/91 -, NVwZ 1992, 385; Schmidt in Eyermann: VwGO, 11. Aufl. 2000, § 58 Rn. 5; Pietzner/Ronellenfitsch, Assessorexamen, 10. Aufl. 2000, § 48 Rn. 8).
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OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.09.1991 - 2 L 103/91 (https://dejure.org/1991,14760)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. September 1991 - 2 L 103/91 (https://dejure.org/1991,14760)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 58 Abs. 2 VwGO; § 58 Abs. 1 VwGO; § 14 VwZG; § 8 Abs. 1 S. 1 VwZG
    Rechtsmittelbelehrung; Unrichtigkeit; Identische Behörden; Im Ausland Lebender Mandant; Rechtsanwalt ; Zustellung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittelbelehrung; Unrichtigkeit; Identische Behörden; Im Ausland Lebender Mandant; Rechtsanwalt ; Zustellung

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 385
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.2004 - 1 O 280/04

    Ausbildungsförderung; BAföG; Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung

    So gelangt das OVG Lüneburg in seinem Urteil vom 17. September 1991 - 2 L 103/91 -, NVwZ 1992, 385, zu dem Ergebnis, dass dann, wenn der ursprüngliche Verwaltungsakt und der Widerspruchsbescheid von derselben Behörde erlassen werden, die Rechtsbehelfsbelehrung nicht unrichtig sei, wenn sie besage, dass gegen den Widerspruchsbescheid Klage erhoben werden könne.
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