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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10   

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https://dejure.org/2013,22767
OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10 (https://dejure.org/2013,22767)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.05.2013 - 2 L 106/10 (https://dejure.org/2013,22767)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 2 L 106/10 (https://dejure.org/2013,22767)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung des Betriebs von drei Windkraftanlagen während der Zeit des Herbstzuges von Fledermäusen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das naturschutzrechtliche Tötungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstellung des Betriebs von drei Windkraftanlagen während der Zeit des Herbstzuges von Fledermäusen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das naturschutzrechtliche Tötungsverbot

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Windenergieanlage stellt bei breit gestreutem Herbstzug der Fledermäuse keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 919
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10
    Dafür genügt es nicht, dass im Eingriffsbereich überhaupt Tiere der (besonders) geschützten Art angetroffen worden sind; erforderlich sind vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass sich das Risiko einer Kollision durch das Vorhaben deutlich und damit in signifikanter Weise erhöht (BVerwG, Urte. vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219, v. 13.05.2009 - 9 A 73/07 -, NuR 2009, 711, Rn. 86, u. v. 09.07.2009 - 4 C 12.07 -, NuR 2009, 789 [797], RdNr. 42).

    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Windenergieanlagen im Wald (vgl. Gatz, Rechtsfragen der Windenergienutzung, DVBl 2009, 737 [744], mit weiteren Nachweisen) oder innerhalb bevorzugter Jagdgebiete oder in Hauptflugrouten errichtet werden sollen (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219; VG Gera, Urt. v. 28.04.2005 - 4 K 1071/02.GE -, juris, RdNr. 14).

    Die insoweit vom Bundesverwaltungsgericht zum Planfeststellungsverfahren entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwG, Urte. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, NuR 2008, 633, u. v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291 [318], RdNr. 113) seien auf das Genehmigungsverfahren entsprechend anwendbar.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Widerspruch gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10
    Hinsichtlich der Frage, ob Windenergieanlagen im Einzelfall ein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren einer besonders geschützten Art verursachen, muss der zuständigen Behörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zugestanden werden, sofern sie eine den wissenschaftlichen Maßstäben und den vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung vorgenommen hat, so dass im Verwaltungsprozess die gerichtliche Prüfung grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt ist (vgl. Urt. d. Senats v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, NuR 2012, 196).

    Hinsichtlich der Frage, ob Windenergieanlagen im Einzelfall ein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren einer besonders geschützten Art verursachen, gilt nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, NuR 2012, 196) die prozessuale Besonderheit, dass der zuständigen Behörde, sofern sie eine den wissenschaftlichen Maßstäben und den vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung vorgenommen hat, eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zugestanden werden muss, die im Verwaltungsprozess dazu führt, dass die gerichtliche Prüfung grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt ist.

    Gerade die Bewertung, wann ein - bestehendes - Tötungs- oder Verletzungsrisiko "signifikant" erhöht ist, lässt sich nicht im strengen Sinne "beweisen", sondern unterliegt einer wertenden Betrachtung (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, juris, RdNr 60 bis 65; OVG RP., Urt. v. 28.10.2009 - 1 A 10200/09 -, NuR 2010, 348 [350 f.], juris, RdNr. 42, 52; NdsOVG, Beschl. v. 20.04.2011 - 12 ME 274/10 -, NuR 2011, 431).

  • VG Gera, 28.04.2005 - 4 K 1071/02

    ; Windkraftanlage; Außenbereich; Entgegenstehen öffentlicher Belange;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10
    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Windenergieanlagen im Wald (vgl. Gatz, Rechtsfragen der Windenergienutzung, DVBl 2009, 737 [744], mit weiteren Nachweisen) oder innerhalb bevorzugter Jagdgebiete oder in Hauptflugrouten errichtet werden sollen (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219; VG Gera, Urt. v. 28.04.2005 - 4 K 1071/02.GE -, juris, RdNr. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2009 - 2 L 302/06

    Baugenehmigung für Windkraftanlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10
    Für Fledermäuse steigt das Verlustrisiko spürbar, wenn der Standort in einem erhöhten Maße schlagkräftig ist (Urt. d. Senats v. 23.07.2009 - 2 L 302/06 -, ZNER 2009, 312, juris Rn. 61).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 212/11
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10
    Umgekehrt spricht die Auffindung lediglich eines einzelnen Kadavers gegen ein signifikant gesteigertes Tötungsrisiko, das - wie dargelegt - gerade noch nicht erfüllt ist, wenn es sich bloß bei einer geringen Zahl von Individuen verwirklicht (vgl. in diesem Sinne auch Beschl. d. Senats v. 19.12.2012 - 2 L 212/11).
  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10
    Dafür genügt es nicht, dass im Eingriffsbereich überhaupt Tiere der (besonders) geschützten Art angetroffen worden sind; erforderlich sind vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass sich das Risiko einer Kollision durch das Vorhaben deutlich und damit in signifikanter Weise erhöht (BVerwG, Urte. vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219, v. 13.05.2009 - 9 A 73/07 -, NuR 2009, 711, Rn. 86, u. v. 09.07.2009 - 4 C 12.07 -, NuR 2009, 789 [797], RdNr. 42).
  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10
    Darüber hinaus ist der Tötungstatbestand, der nach Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG nur absichtliche Formen der Tötung umfasst, nach der Rechtsprechung des EuGH auch dann erfüllt, wenn sich die Tötung als unausweichliche Konsequenz eines im Übrigen rechtmäßigen Verwaltungshandelns erweist (EuGH, Urte. v. 30.01.2002 - Rs. C-103/00 - Slg. 2002, I- 1163, u. v. 20.10.2005 - Rs. C-6/04 -, Slg. 2005, I-9017).
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 73.07

    Planfeststellung für Bau und Änderung einer Bundesfernstraße; Habitatschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10
    Dafür genügt es nicht, dass im Eingriffsbereich überhaupt Tiere der (besonders) geschützten Art angetroffen worden sind; erforderlich sind vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass sich das Risiko einer Kollision durch das Vorhaben deutlich und damit in signifikanter Weise erhöht (BVerwG, Urte. vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219, v. 13.05.2009 - 9 A 73/07 -, NuR 2009, 711, Rn. 86, u. v. 09.07.2009 - 4 C 12.07 -, NuR 2009, 789 [797], RdNr. 42).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274 [301 f.], RdNr. 91) ist deshalb der artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungstatbestand dann nicht erfüllt, wenn das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, mithin unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich bleibt, der mit dem Vorhaben im Naturraum immer verbunden ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegebenen Risiko, dass einzelne Exemplare einer Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden.
  • EuGH, 30.01.2002 - C-103/00

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10
    Darüber hinaus ist der Tötungstatbestand, der nach Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG nur absichtliche Formen der Tötung umfasst, nach der Rechtsprechung des EuGH auch dann erfüllt, wenn sich die Tötung als unausweichliche Konsequenz eines im Übrigen rechtmäßigen Verwaltungshandelns erweist (EuGH, Urte. v. 30.01.2002 - Rs. C-103/00 - Slg. 2002, I- 1163, u. v. 20.10.2005 - Rs. C-6/04 -, Slg. 2005, I-9017).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 12 ME 274/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im Hinblick auf den

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09

    Unzulässigkeit einer Windenergieanlage wegen Beeinträchtigung eines bedeutenden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen - Artenschutz

    Davon ist der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung zu vom Beklagten in seinen Genehmigungsbescheiden verfügten Abschaltauflagen stets ausgegangen (vgl. Urt. v. 16.05.2013 - 2 L 106/10 -, NuR 2014, 575; Urt. v. 13.03.2014 - 2 L 212/11 -, juris).

    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Windenergieanlagen innerhalb bevorzugter Jagdgebiete oder in Hauptflugrouten errichtet werden sollen (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, RdNr. 219; Urt. d. Senats v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 19).

    Vielmehr handelt es sich bei dem Anfangsverdacht nur um einen ersten Anschein, der je nach den Umständen des Einzelfalls einer näheren Konkretisierung und weiteren tatsächlichen Fundierung bedarf (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 21).

    Diese Grundsätze gelten auch im Hinblick auf das artenschutzrechtliche Verbot der Tötung von Fledermäusen; auch insoweit ist die Prüfung, ob eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos vorliegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Entscheidung prognostische Elemente enthält, rechenhaft handhabbare Verfahren fehlen und spezielle fledermauskundliche Kriterien maßgeblich sind (Urt. d. Senats v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 20).

    aa) Wie der Senat unter Bezugnahme auf naturschutzfachliche Gutachten bzw. Stellungnahmen (vgl. Urt. v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 24; Urt. v. 13.03.2014, a.a.O., RdNr. 33) bereits mehrfach entschieden hat, lässt sich in naturschutzfachlich vertretbarer Weise annehmen, dass es sich insbesondere beim Großen Abendsegler um eine Fledermausart handelt, die während ihres herbstlichen Zuges zu den Winterquartieren für Kollisionen mit Windkraftanlagen besonders anfällig ist.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 25, zu dem ca. 7 km weiter westlich gelegenen Windpark Sotterhausen ausgeführt hat, ist auch die Annahme naturschutzfachlich vertretbar, dass die Gegend südlich des Harzes zwischen dem Süßen See im Westen und dem Kelbraer Stausee im Osten, in der die Windenergieanlage errichtet werden soll, fernwandernden und für Kollisionen mit Windkraftanlagen anerkanntermaßen besonders gefährdeten Fledermausarten wie dem Großen Abendsegler und der Rauhautfledermaus als Flugroute dient, auf der sie im Herbst in ihre südwestlich gelegenen Winter- und im Frühling in ihre nordöstlich gelegenen Sommerquartiere wandern.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2016 - 2 L 112/14

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen - Artenschutz

    Davon ist der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung zu vom Beklagten in seinen Genehmigungsbescheiden verfügten Abschaltauflagen stets ausgegangen (vgl. Urt. v. 20.04.2016 - 2 L 64/14 -, NuR 2016, 497 [498], RdNr. 48 in juris; Urt. v. 16.05.2013 - 2 L 106/10 -, NuR 2014, 575; Urt. v. 13.03.2014 - 2 L 212/11 -, juris).

    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Windenergieanlagen innerhalb bevorzugter Jagdgebiete oder in Hauptflugrouten errichtet werden sollen (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008, a.a.O.; Urt. d. Senats v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 19).

    Vielmehr handelt es sich bei dem Anfangsverdacht nur um einen ersten Anschein, der je nach den Umständen des Einzelfalls einer näheren Konkretisierung und weiteren tatsächlichen Fundierung bedarf (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 21).

    Diese Grundsätze gelten auch im Hinblick auf das artenschutzrechtliche Verbot der Tötung von Fledermäusen; auch insoweit ist die Prüfung, ob eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos vorliegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Entscheidung prognostische Elemente enthält, rechenhaft handhabbare Verfahren fehlen und spezielle fledermauskundliche Kriterien maßgeblich sind (Urt. d. Senats v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 20).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 212/11

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen wegen Artenschutz

    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Windenergieanlagen im Wald (vgl. Gatz, Rechtsfragen der Windenergienutzung, DVBl 2009, 737 [744], mit weiteren Nachweisen) oder innerhalb bevorzugter Jagdgebiete oder in Hauptflugrouten errichtet werden sollen (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219; Urt. d. Senats v. 16.05.2013 - 2 L 106/10 -, ZNER 2013, 328, RdNr. 19).

    Diese Grundsätze gelten auch im Hinblick auf das artenschutzrechtliche Verbot der Tötung von Fledermäusen; auch insoweit ist die Prüfung, ob eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos vorliegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Entscheidung prognostische Elemente enthält, rechenhaft handhabbare Verfahren fehlen und spezielle fledermauskundliche Kriterien maßgeblich sind (Urt. d. Senats v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 20).

    Vielmehr handelt es sich bei dem Anfangsverdacht nur um einen ersten Anschein, der je nach den Umständen des Einzelfalls einer näheren Konkretisierung und weiteren tatsächlichen Fundierung bedarf, die als solche auch nicht der behördlichen Einschätzungsprärogative zuzurechnen ist, sondern der vollen tatrichterlichen Kontrolle unterliegt (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 21).

    Bei ein oder zwei Fledermäusen im Jahr ist diese Zahl jedoch auch im erstgenannten Fall noch nicht erreicht (Urt. d. Senats v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 22).

  • VG Kassel, 14.12.2018 - 7 L 768/18

    Windenergie; naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative; Mindestabstand

    Denn die Prüfung, ob eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos vorliegt, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Entscheidung prognostische Elemente enthält und rechenhaft handhabbare Verfahren fehlen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, Rn. 32, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.05.2013 - 2 L 106/10, Rn. 20, juris).

    Der naturschutzfachliche Beurteilungsspielraum erfordert eine nach wissenschaftlichen Maßstäben und vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung, insbesondere Bestandserfassung im Umfeld einer Anlage (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2016 - 2 L 112/14, Rn. 51, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.05.2013 - 2 L 106/10, Rn. 20, juris).

  • VG Kassel, 25.10.2017 - 7 K 2267/15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer

    Denn die Prüfung, ob eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos vorliegt, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Entscheidung prognostische Elemente enthält und rechenhaft handhabbare Verfahren fehlen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.05.2013 - 2 L 106/10, Rn. 20, juris).

    Der naturschutzfachliche Beurteilungsspielraum erfordert eine nach wissenschaftlichen Maßstäben und vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung, insbesondere Bestandserfassung im Umfeld einer Anlage (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2016 - 2 L 112/14, Rn. 51, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.05.2013 - 2 L 106/10, Rn. 20, juris).

  • VG Minden, 11.03.2015 - 11 K 3061/13

    Klagen der Nachbarn und des NABU gegen Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf

    - 2 L 106/10 -, juris Rn. 20 ff.
  • VG Frankfurt/Oder, 01.07.2016 - 5 K 16/14

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage

    Die gerichtliche Kontrolle ist deshalb auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. März 2014 - 2 L 212/11 und Urteil vom 16. Mai 2013 - 2 L 106/10; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. November 2013 - 7 C 40/11).

    Vielmehr handelt es sich bei dem Anfangsverdacht nur um einen ersten Anschein, der je nach den Umständen des Einzelfalls einer näheren Konkretisierung und weiteren tatsächlichen Fundierung bedarf, die als solche auch nicht der behördlichen Einschätzungsprärogative zuzurechnen ist, sondern der vollen tatrichterlichen Kontrolle unterliegt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. März 2014 - 2 L 212/11 und Urteil vom 16. Mai 2013 - 2 L 106/10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 80/11

    Zeitweilige Abschaltung von Windkraftanlagen zum Zwecke des Schutzes von

    Diese Anlagen sind Gegenstand des Parallelverfahrens 2 L 106/10, in dem der Senat am selben Tag entschieden hat.
  • VG Düsseldorf, 07.03.2018 - 28 K 963/17

    Rotmilan Abschaltalgorithmus Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Mai 2013 - 2 L 106/10 -, juris, Rn. 22.
  • VG Minden, 11.03.2015 - 11 K 3063/13

    Klagen der Nachbarn und des NABU gegen Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf

    vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, a.a.O. = juris Rn. 64 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.05.2013 - 2 L 106/10 -, juris Rn. 20 ff.
  • VG Minden, 11.03.2015 - 11 K 3062/13

    Klagen der Nachbarn und des NABU gegen Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf

  • VG Kassel, 19.12.2018 - 7 K 2906/16

    Zum Verhalten von Limikolen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 113/11

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen

  • VG Halle, 15.05.2014 - 4 A 36/11

    Nebenbestimmung zur Abschaltung einer Windkraftanlage aus Gründen des

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