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   OVG Schleswig-Holstein, 15.11.2000 - 2 L 114/00   

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OVG Schleswig-Holstein, 15.11.2000 - 2 L 114/00 (https://dejure.org/2000,20438)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.11.2000 - 2 L 114/00 (https://dejure.org/2000,20438)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. November 2000 - 2 L 114/00 (https://dejure.org/2000,20438)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 14 A 219/00
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.11.2000 - 2 L 114/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99

    Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.11.2000 - 2 L 114/00
    Dies folgt schon daraus, dass selbst dann, wenn die Wohnung im Erhebungsjahr nicht aufgesucht wird, daraus nicht der Schluss gezogen werden kann, sie sei nicht (auch) für den persönlichen Lebensbedarf vorgehalten worden, weil es hierfür ausreichend ist, dass sich der Wohnungsinhaber die Eigennutzungsmöglichkeit offengehalten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995, aaO; Urteil vom 12.04.2000, - 11 C 12.99 -, DVBl. 2000, 1224).

    Insoweit kann für diesen Fall nichts anderes gelten als für Erwerbswohnungen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12.04.2000, aaO).

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.11.2000 - 2 L 114/00
    Sie können die nach den objektiven, nach außen in Erscheinung getretenen, verfestigen und von Dritten nachprüfbaren Umständen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 40.93 -, BVerwGE 99, 303, 305) zu Beginn des Steuerjahres, zu treffende Einschätzung, ob der Inhaber der Wohnung der Zweitwohnungssteuer unterliegt oder ob die Zweitwohnung als (eine) Kapitalanlage zu betrachten ist, nur bestätigen, soweit sich die Umstände nicht geändert haben, oder bei veränderten Umständen eine andere Entscheidung für die Zukunft rechtfertigen.

    Dies folgt schon daraus, dass selbst dann, wenn die Wohnung im Erhebungsjahr nicht aufgesucht wird, daraus nicht der Schluss gezogen werden kann, sie sei nicht (auch) für den persönlichen Lebensbedarf vorgehalten worden, weil es hierfür ausreichend ist, dass sich der Wohnungsinhaber die Eigennutzungsmöglichkeit offengehalten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995, aaO; Urteil vom 12.04.2000, - 11 C 12.99 -, DVBl. 2000, 1224).

  • BVerwG, 20.04.1998 - 8 B 25.98

    Kommunalabgaben - Zweitwohnungsteuer für Wohnungen in einem Feriengebiet

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.11.2000 - 2 L 114/00
    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 20.04.1998 - 8 B 25.98 - NordÖR 1988, 249) davon ausgegangen, dass auf der Grundlage des hier maßgeblichen Satzungsrechts an das Innehaben einer Zweitwohnung im Gebiet der Beklagten zunächst die Vermutung zu knüpfen ist, dass die Wohnung (auch) der persönlichen Lebensführung dient.
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 160/98

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.11.2000 - 2 L 114/00
    Wenn die Finanzverwaltung bei Vermietung an weniger als 100 Tagen im Jahr nur als Werbungskosten den Anteil der Aufwendungen für die Wohnung als abzugsfähig anerkennt, der dem Zeitraum der Fremdvermietung im Jahr entspricht, beruht dies gerade auf die Überlegung, dass eine Mischnutzung gegeben ist (vgl. Urteil des Senats vom 05.04.2000, - 2 L 160/98 -, NordÖR 2000, 299), die auch die Erhebung der Zweitwohnungssteuer rechtfertigt (BVerwG, Urteil vom 30.06.1999, DVBl. 1999, 1655).
  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.11.2000 - 2 L 114/00
    Wenn die Finanzverwaltung bei Vermietung an weniger als 100 Tagen im Jahr nur als Werbungskosten den Anteil der Aufwendungen für die Wohnung als abzugsfähig anerkennt, der dem Zeitraum der Fremdvermietung im Jahr entspricht, beruht dies gerade auf die Überlegung, dass eine Mischnutzung gegeben ist (vgl. Urteil des Senats vom 05.04.2000, - 2 L 160/98 -, NordÖR 2000, 299), die auch die Erhebung der Zweitwohnungssteuer rechtfertigt (BVerwG, Urteil vom 30.06.1999, DVBl. 1999, 1655).
  • VG Schleswig, 28.06.2001 - 14 A 154/00

    Zweitwohnungssteuer, Vorauszahlung, Beginn und Ende der Steuerpflicht, Entstehung

    Im Urteil vom selben Tag im Verfahren 2 L 64/99 und in zwei späteren Entscheidungen des OVG (vom 15.11.2000 - 2 L 114/00 - und 04.12.2000 - 2 M 43/00 -) heißt es, daß der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung, ob ein Zweitwohnungsinhaber der Steuer dem Grunde nach unterliegt, der Beginn des Erhebungsjahres ist.
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