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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2002 - 2 L 119/01   

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OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2002 - 2 L 119/01 (https://dejure.org/2002,17934)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.10.2002 - 2 L 119/01 (https://dejure.org/2002,17934)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 2 L 119/01 (https://dejure.org/2002,17934)
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Wird zitiert von ... (22)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 572/04

    Voraussetzungen für Ausschluss der Erschließungsbeitragspflicht im

    Nach der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des OVG LSA (u. a. Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 - Beschl. v. 04.11.2002 - 2 M 175/02 -), der sich der erkennende Senat anschließt, entsteht die sachliche Beitragspflicht im Straßenausbaubeitragsrecht in Sachsen-Anhalt für vor dem 22. April 1999 begonnene Straßenbaumaßnahmen, wenn eine beitragsfähige Maßnahme tatsächlich beendet ist, der Aufwand festgestellt werden kann und eine wirksame Beitragssatzung vorliegt.
  • VG Dessau, 28.07.2004 - 2 B 333/03
    Das erst am 22. April 1999 in Kraft getretene Änderungsgesetz, das keine Rückwirkung entfaltet, gilt nur mit Wirkung für die Zukunft (vgl. OVG LSA, Urt. v. 17. Oktober 2002 - 2 L 119/01 -, JMBl. LSA 2003, 50, 53 m.w.N.).

    Damit hindert er nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für beitragsfähige Maßnahmen, die noch vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes begonnen worden sind, jedenfalls nicht in den Fällen, in denen eine nach dem 22. April 1999 beschlossene Satzung rückwirkend vor diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt wird (vgl. OVG LSA, Urt. v. 17. Oktober 2002 - 2 L 119/01 -, JMBl. LSA 2003, 50, 53) sowie nicht in den Fällen, in denen nur ein Teil der Voraussetzungen, welche die Entstehung der Beitragspflicht begründen, vor dem 22. April 1999 abgeschlossen war, weitere Umstände aber erst nach dem 21. April 1999 eingetreten sind ("hinkende" Beitragspflicht-Entstehung; vgl. OVG LSA, Beschl. v. 15. November 2002 - 2 M 261/02 -, JMBl. 2003, 149, 153).

    Die Frage, ob sachliche Beitragspflichten für vor dem 22. April 1999 begonnene Maßnahmen auch entstehen können in dem Fall, dass erstmalig nach dem 22. April 1999 eine Satzung beschlossen wird, hat das Oberverwaltungsgericht des Landes ausdrücklich offen gelassen, dabei aber ersichtlich Gemeinden im Blick gehabt, die trotz bestehender Beitragserhebungspflicht in der Zeit von 15. Juni 1991 bis zum 21. April 1999 überhaupt keine Ausbaubeitragssatzung beschlossen oder sich gar geweigert haben, Ortsrecht zu setzen, das die Beitragspflicht entstehen lässt (vgl. OVG LSA, Urt. v. 17. Oktober 2002 - 2 L 119/01 -, JMBl. LSA 2003, 50, 57).

    Das Oberverwaltungsgericht des Landes ist bei seiner Auslegung des § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA davon ausgegangen, dass die aus dem Selbstverwaltungsrecht folgende Vertrauensposition der Gemeinde in den oben genannten Fallkonstellationen einem Verständnis der Vorschrift als Regelung mit unechter Rückwirkung entgegensteht und hat dabei insbesondere den Fall hervorgehoben, in dem die Gemeinde ihr Vertrauen schon betätigt hatte, indem sie den Versuch unternommen hat, die sachlichen Beitragspflichten entstehen zu lassen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 17. Oktober 2002 - 2 L 119/01 -, JMBl. LSA 2003, 50, 55ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 642/04

    Voraussetzungen für Ausschluss der Erschließungsbeitragspflicht im

    Nach der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des OVG LSA (u. a. Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 - Beschl. v. 04.11.2002 - 2 M 175/02 -), der sich der erkennende Senat anschließt, entsteht die sachliche Beitragspflicht im Straßenausbaubeitragsrecht in Sachsen-Anhalt für vor dem 22. April 1999 begonnene Straßenbaumaßnahmen - wie hier -, wenn eine beitragsfähige Maßnahme tatsächlich beendet ist, der Aufwand festgestellt werden kann und eine wirksame Beitragssatzung vorliegt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 LB 42/07

    Ausbaubeitrag, Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

    Die Obergerichte anderer Bundesländer haben die Rechtsprechung des BVerwG für ihr Straßenausbaubeitragsrecht ebenfalls überwiegend übernommen (OVG Bautzen, Urt. v. 02.02.2005 - 5 B 510/03 -, KStZ 2005, 192; OVG Greifswald, Urt. v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 - [Eingang der Mitteilung der endgültigen Zuschusshöhe durch den Fördermittelgeber] m.w.N., in juris; OVG Koblenz, Urt. v. 21.08.2007 - 6 A 10527/07 - und v. 29.10.2002 - 6 A 10419/01 -, beide in juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.08.2003 - 9 ME 421/02 -, NVwZ-RR 2005, 133; BayVGH, Urt. v. 30.11.2006 - 6 B 03.2332 -, v. 29.09.1998 - 6 B 95.3857 - m.w.N., beide in juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 -, Beschl. v. 22.03.2005 - 4 M 594/04 - und v. 26.08.2002 - 2 L 269/00 -, alle in juris; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 19 Rdnr. 6 u. 9, § 37 Rdnr. 8 m.w.N.; ders., Kommunalabgabenrecht, Stand Sept. 2006, § 8 Rdnr. 490, 490d ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2004 - 2 M 574/04

    Umdeutung einer mit neuem Vortrag geführten Beschwerde durch das

    Dieses zeitliche Satzungserfordernis gilt aufgrund einer insoweit gebotenen verfassungskonformen Auslegung aber nur für die Fälle, in denen die beitragsauslösende Maßnahme nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes am 22.04.1999 begonnen wurde (OVG LSA, Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 -, a. a. O.).

    Eine andere Auslegung würde auch dem aus § 6 Abs. 1 KAG LSA zu entnehmenden Grundsatz widersprechen, dass die Gemeinden zur Beitragserhebung nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind (vgl. OVG LSA, Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 -, JMBl LSA 2003, 50).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 - Beschl. v. 04.11.2002 - 2 M 175/02 - Beschl. v. 21.05.2003 - 2 M 189/02) entsteht die sachliche Beitragspflicht im Straßenbaubeitragsrecht in Sachsen-Anhalt, wenn eine beitragsfähige Maßnahme tatsächlich beendet ist, der Aufwand festgestellt werden kann und eine wirksame Beitragssatzung vorliegt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 174/13

    Zur Entstehung der Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht nach dem KAG ST

    § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA 1999 ist einschlägig, da die streitbefangene Ausbaumaßnahme nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes vom 16. April 1999 begonnen worden ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28. Februar 2005 - 4/2 L 233/01 - Urt. v. 17. Oktober 2002 - 2 L 119/01 - Beschl. v. 4. November 1999 - B 2 S 433/99 -, jeweils zit. nach JURIS ) .

    Dies entspricht im Wesentlichen der von dem für das Straßenausbaubeitragsrecht früher zuständigen 2. Senat vertretenen Rechtsauffassung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17. Oktober 2002 - 2 L 119/01 - Beschl. v. 4. November 1999 - B 2 S 433/99 -, jeweils zit. nach JURIS).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2007 - 2 MB 24/07

    Straßenausbaubeitrag - Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

    Die Obergerichte anderer Bundesländer haben die Rechtsprechung des BVerwG für ihr Straßenausbaubeitragsrecht ebenfalls überwiegend übernommen (OVG Bautzen, Urt. v. 02.02.2005 - 5 B 510/03 - KStZ 2005, 192; OVG Greifswald, Urt. v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 - [Eingang der Mitteilung der endgültigen Zuschusshöhe durch den Fördermittelgeber] m.w.N. in juris; OVG Koblenz, Urt. v. 21.08.2007 - 6 A 10527/07 - und v. 29.10.2002 - 6 A 10419/01 - beide in juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.08.2003 - 9 ME 421/02 - NVwZ-RR 2005, 133; VGH München, Urt. v. 30.11.2006 - 6 B 03.2332 -, v. 29.09.1998 - 6 B 95.3857 - m.w.N., beide in juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 -, Beschl. v. 22.03.2005 - 4 M 594/04 - und v. 26.08.2002 - 2 L 269/00 - alle in juris; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 19 Rdnr. 6 u. 9, § 37 Rdnr. 8 m.w.N.; ders., Kommunalabgabenrecht, Stand Sept. 2006, § 8 Rdnr. 490, 490d ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12

    Erstattung von Mehrkosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt

    Es obliegt der Entscheidungsfreiheit der Gemeinde, ob sie es bei einer bloßen Instandsetzung einer beschädigten (abgenutzten) Anlage belässt oder ob sie sich zu Maßnahmen entschließt, mit der eine nicht mehr funktionstüchtige oder abgenutzte Anlage erneuert oder verbessert werden soll (vgl. OVG LSA, Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 -, JMBl LSA 2003, 50 [58], RdNr. 82 in Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2005 - 4 L 233/01

    Kostenermittlung nach Aufmaßen ist eine taugliche Bestimmung des Aufwands für

    Die Ausbaumaßnahme der Beklagten bleibt auch nicht deshalb beitragsfrei, weil zum Zeitpunkt des Baubeginns im Jahre 1996 noch keine gültige Satzung vorhanden war; denn das in § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG-LSA normierte Erfordernis, wonach eine Satzung vor der Entscheidung über die beitragsauslösende Maßnahme vorliegen muss, gilt aufgrund einer insoweit gebotenen verfassungskonformen Auslegung nur für die Fälle, in denen die beitragsauslösende Maßnahme nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes am 22.04.1999 begonnen wurde (OVG LSA, Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 -, JMBl. LSA 2003, 50; OVG LSA, Beschl. v. 20.12.2004 - 2 M 574/04 -).

    Eine andere Auslegung würde auch dem aus § 6 Abs. 1 KAG-LSA zu entnehmenden Grundsatz widersprechen, dass die Gemeinden zur Beitragserhebung nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind (vgl. OVG LSA, Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 -, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2005 - 4 L 664/04

    Zur Bekanntmachung von Satzungen in einem Bekanntmachungsorgan, das käuflich

    Diese Auslegung ist bereits deshalb geboten, weil die Gemeinden gemäß § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes - KAG LSA - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (LSA-GVBl., S. 406), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2003 (LSA-GVBl., S. 158), zur Beitragserhebung nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind (vgl. OVG LSA, Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 -, JMBl LSA 2003, 50).

    Dieses zeitliche Satzungserfordernis, das erst mit Gesetz vom 16.04.1999 (LSA-GVBl., S. 150) in das KAG LSA aufgenommen wurde, gilt aufgrund einer insoweit gebotenen verfassungskonformen Auslegung nur für die Fälle, in denen die beitragsauslösende Maßnahme nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes am 22.04.1999 begonnen wurde (OVG LSA, Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 -, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 4 M 701/04

    Nach-Erhebung von Beiträgen nach Kommunalabgabenrecht zulässig

  • VG Potsdam, 30.11.2012 - 12 K 1820/10

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 4 L 240/10

    Rückwirkungsanordnung in einer Beitragssatzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2004 - 2 M 264/04

    Kein wiederkehrender Beitrag in der Übergangszeit für Grundstück, für welche ein

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2003 - 2 M 450/03

    Kein Verstoß gegen das "Schlechterstellungsverbot" im Kommunalabga-benrecht bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2003 - 2 M 311/03

    Regelmäßig keine Stundung durch einstweilige Anordnung / Auswahl der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2005 - 4 M 295/05

    Zuschüsse Dritter im Beitragsrecht

  • VG Dessau, 16.08.2005 - 3 A 298/05
  • VG Dessau, 22.08.2005 - 3 B 362/05
  • VG Dessau, 21.04.2005 - 2 A 31/04
  • VG Dessau, 14.10.2005 - 3 A 300/05
  • VG Magdeburg, 20.02.2003 - 2 A 959/00

    Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag für die Verbesserung des Gehweges nebst

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