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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2008 - 2 L 12/08   

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https://dejure.org/2008,23083
OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2008 - 2 L 12/08 (https://dejure.org/2008,23083)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.08.2008 - 2 L 12/08 (https://dejure.org/2008,23083)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. August 2008 - 2 L 12/08 (https://dejure.org/2008,23083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 59 Abs. 1; AufenthG § 59 Abs. 2; AsylVfG § 24 Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 2 - 7; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; AufenthG § 11 Abs. 1; AufenthG § 66
    D (A), Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, Abschiebung, Abschiebungsandrohung, Zielstaatsbezeichnung, Guinea, abgelehnte Asylbewerber, Bundesamt, Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Rechtswidrigkeit der Abschiebung in einen anderen Staat als in den in der Abschiebungsandrohung des Bundesamts bezeichneten

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Rechtswidrigkeit der Abschiebung in einen anderen Staat als in den in der Abschiebungsandrohung des Bundesamts bezeichneten

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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2007 - 2 M 153/07

    Prüfung von Abschiebungshindernissen bei Zielstaatabweichung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2008 - 2 L 12/08
    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschl. v. 30.05.2007 ­ 2 M 153/07 ­, Juris) lässt eine solche Androhung aber nicht ohne weiteres eine Abschiebung in einen in der Androhung nicht bezeichneten Staat zu.

    Nach der Rechtsprechung des Senats allerdings muss, wenn die Abschiebungsandrohung in einem Bescheid des Bundesamts ausgesprochen wurde, vor einer Abschiebung eine Prüfung von Abschiebeverboten hinsichtlich des neuen Zielstaats durch das Bundesamt erfolgt sein (vgl. Beschl. v. 30.05.2007, a. a. O.).

    Voraussetzung für eine solche Abschiebung ist vielmehr, dass das Bundesamt auch hinsichtlich dieses Zielstaates die Prüfung im Sinne des § 24 Abs. 2 AsylVfG i. V. m. § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG vornimmt (Beschl. d. Senats v. 30.05.2007, a. a. O., m. w. Nachw.).

  • BVerwG, 20.09.1989 - 9 B 165.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2008 - 2 L 12/08
    Bei der Klage, mit der ein nach vollzogener Abschiebung wieder in seinem Heimatland lebender Ausländer die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abschiebung begehrt, um auf diese Weise zu verhindern, dass ein in Zukunft möglicherweise einmal beabsichtigter erneuter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland an dem gesetzlichen Verbot nach § 11 Abs. 1 AufenthG scheitert, handelt es sich um eine vorbeugende Feststellungsklage; der Kläger will einer möglichen künftigen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis vorbeugen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.09.1989 ­ 9 B 165/89 ­, Juris).

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass zum effektiven Schutz vor einer ungerechtfertigten Versagung einer vom Kläger in der Zukunft möglicherweise einmal beantragten Aufenthaltserlaubnis nicht eine Klage oder ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren ausreicht, das im Anschluss an die behördliche Ablehnung eines tatsächlich gestellten Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder zumindest im Zusammenhang mit einer konkreten Absicht, erneut in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen, angestrengt wird (BVerwG, Beschl. v. 20.09.1989, a. a. O.).

  • BVerwG, 02.08.2007 - 10 C 13.07

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbestimmung; Feststellung zu

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2008 - 2 L 12/08
    In der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 02.08.2007 (10 C 13.07 ­ BVerwGE 129, 155) hat das BVerwG im Übrigen betont, dass der Asylsuchende Anspruch auf die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG durch das Bundesamt u. a. hinsichtlich der Staaten habe, in die abgeschoben zu werden er aus berechtigtem Anlass sonst befürchten müsse.

    angesichts der genannten Entscheidung des BVerwG vom 02.08.2007 (a. a. O.) überhaupt (noch) klärungsbedürftig sind.

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2008 - 2 L 12/08
    In seinem Urteil vom 25.07.2000 (9 C 42.99 ­ InfAusR 2001, 46) hat das BVerwG offen gelassen, ob für die nachträgliche Konkretisierung des Zielstaats das Bundesamt oder die Ausländerbehörde zuständig ist und in welcher Weise beide.
  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2008 - 2 L 12/08
    Die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass der Zulassungsantrag konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2006 ­ 5 B 99.05 ­, Juris).
  • OVG Hamburg, 02.05.2007 - 3 Bs 403/05

    Zur Beteiligung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2008 - 2 L 12/08
    Eine Beteiligung des Bundesamts mag entbehrlich sein, wenn kein Asylverfahren mit der Prüfung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 5, Abs. 7 AufenthG durch das Bundesamt durchgeführt wurde (vgl. zu diesem Fall: OVG Hamburg, Beschl. v. 02.05.2007 ­ 3 Bs 403/05 ­, AuAS 2007, 200).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2008 - 2 L 12/08
    Ein Hinweis in der Abschiebungsandrohung nach § 59 Abs. 2 AufenthG, dass ein Ausländer auch in einen anderen Staat abgeschoben werden kann, hat keinen Regelungscharakter und entbindet die Behörde nicht davon, dem Ausländer einen konkret ins Auge gefassten neuen Abschiebezielstaat rechtzeitig vorher mitzuteilen, um ihm Gelegenheit zu geben, etwaige Abschiebungshindernisse bezüglich dieses Staats geltend zu machen und gegebenenfalls Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (BVerwG vom 04.12.2001 ­ 1 C 11.01 ­, InfAuslR 2002, 284).
  • BVerwG, 22.12.1994 - 4 B 114.94

    Landesgesetzgeber - Eingriffsbefugnisse - Selbstverwaltung - Örtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2008 - 2 L 12/08
    Das ist dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage des Gesetzeswortlautes mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation und auf der Grundlage der entstandenen Rechtsprechung ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschl. v. 22.01.1994 ­ 4 B 114.94 ­, NVwZ 1995, 700 [701]).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2007 - 11 S 1684/07

    Zuständigkeit des Bundesamtes für Konkretisierung und Wechsel des Zielstaates der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2008 - 2 L 12/08
    Es mag zutreffen, dass die erforderliche Konkretisierung des Zielstaats nicht durch Ergänzung oder Modifizierung der Abschiebungsandrohung durch das Bundesamt erfolgen muss (in diesem Sinne allerdings: VGH BW, Beschl. v. 13.09.2007 ­ 11 S 1684/07 ­, VBlBW 2008, 32; Funke-Kaiser in: GK- AufenthG, § 59 RdNr. 58).
  • VG Karlsruhe, 09.08.2017 - A 4 K 7750/16

    Afghanischer Asylbewerber; in Pakistan geborener Hazara; Abschiebungsandrohung

    Hat das Bundesamt, wie hier, das Vorliegen von Abschiebungsverboten lediglich hinsichtlich des in der Androhung bezeichneten Zielstaates geprüft, gebietet es der Schutzzweck des § 24 Abs. 2 AsylG, dass eine Abschiebung in einen anderen Staat erst dann erfolgt, wenn auch hinsichtlich dieses Zielstaates die Prüfung im Sinne des § 24 Abs. 2 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG durch das Bundesamt erfolgt ist (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.08.2008 - 2 L 12/08 -, juris unter Hinweis auf Beschluss vom 30.05.2007 - 2 M 153/07 -, juris).

    Der Hinweis in der Abschiebungsandrohung nach § 59 Abs. 2 AufenthG, dass ein Ausländer auch in einen anderen Staat abgeschoben werden kann, hat keinen Regelungscharakter und entbindet die Behörde nicht davon, dem Ausländer einen konkret ins Auge gefassten neuen Abschiebezielstaat rechtzeitig vorher mitzuteilen, um ihm Gelegenheit zu geben, etwaige Abschiebungshindernisse bezüglich dieses Staats geltend zu machen und gegebenenfalls Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 04.12.2001 - 1 C 11.01 -, InfAuslR 2002, 284; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.08.2008 - 2 L 12/08 -, Rn. 5, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17

    Straßenentwässerung; Pflicht der Gemeinde zur schadlosen Abwasserabführung

    Dieser Zulassungsgrund verlangt, dass eine konkrete, aber generalisierbare, aus Anlass dieses Verfahrens zu beantwortende, in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausreichende Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen wird, die um der Einheitlichkeit der Rechtsprechung willen der Klärung bedarf und noch nicht (hinreichend) geklärt worden ist (vgl. Beschluss des Senats vom 13.08.2008 - 2 L 12/08 -, juris, Rdnr. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2018 - 2 L 110/15

    Verbandsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen

    Die Frage muss für eine Vielzahl, jedenfalls Mehrzahl von Verfahren bedeutsam sein; jedoch reicht allein der Umstand nicht aus, dass der Ausgang des Rechtsstreits auch für andere Personen von Interesse sein könnte oder sich vergleichbare Fragen in einer unbestimmten Vielzahl ähnlicher Verfahren stellen (vgl. Beschl. d. Senats v. 13.08.2008 - 2 L 12/08 -, juris RdNr. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2022 - 2 L 21/20

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung einer Solarthermieanlage; Verhältnis von

    Das ist dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage des Gesetzeswortlautes mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation und auf der Grundlage der entstandenen Rechtsprechung ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 B 14.11 - juris Rn. 4; Beschluss des Senats vom 13. August 2008 - 2 L 12/08 - juris Rn. 15).Der Kläger möchte geklärt wissen, "ob das Denkmalschutzinteresse so jedem anderen öffentlichen und teilweise auch Einzelinteresse überwiegt, dass praktisch keinerlei Veränderungen an irgendeinem Denkmal vorgenommen werden könnten".
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2022 - 2 M 74/22

    Abschiebung eines Ausländers in einen Staat, der in der Abschiebungsandrohung des

    Soll der Ausländer in einen anderen Staat abgeschoben werden, als in einer vom Bundesamt nach § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylG i.V.m. § 59 AufenthG erlassenen Abschiebungsandrohung bezeichnet, ist die Abschiebung dorthin nur dann zulässig, wenn zuvor der in einem solchen Bescheid gegebene Hinweis nach § 59 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, dass der Ausländer auch in einen anderen Staat abgeschoben werden kann, in den er ausreisen darf oder der zu seiner Übernahme verpflichtet ist, durch eine neue Zielstaatsbestimmung mit gesondertem Bescheid nachträglich konkretisiert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000 - 9 C 42.99 - juris Rn. 14; Beschluss des Senats vom 13. August 2008 - 2 L 12/08 - juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 13. Januar 2020 - 19 A 2730/19.A - juris Rn. 3 ff m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 13. August 2008, a.a.O., Rn. 7 f.) besteht jedenfalls keine alleinige Zuständigkeit der Ausländerbehörde, wobei der Senat offengelassen hat, ob die erforderliche Konkretisierung des Zielstaats durch Ergänzung oder Modifizierung der Abschiebungsandrohung durch das Bundesamt erfolgen muss oder ob die erforderliche Prüfung von Abschiebungsverboten hinsichtlich des neuen Zielstaats durch das Bundesamt auch in anderer Form - etwa in Gestalt einer verwaltungsinternen Beteiligung des Bundesamts durch die Ausländerbehörde - erfolgen kann, was § 72 Abs. 2 AufenthG nahelege.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2017 - 2 L 23/16

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

    Die Frage muss für eine Vielzahl, jedenfalls Mehrzahl von Verfahren bedeutsam sein; jedoch reicht allein der Umstand nicht aus, dass der Ausgang des Rechtsstreits auch für andere Personen von Interesse sein könnte oder sich vergleichbare Fragen in einer unbestimmten Vielzahl ähnlicher Verfahren stellen (vgl. Beschl. d. Senats v. 13.08.2008 - 2 L 12/08 -, juris RdNr. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2019 - 2 L 45/18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

    Dieser Zulassungsgrund verlangt, dass eine konkrete, aber generalisierbare, aus Anlass dieses Verfahrens zu beantwortende, in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausreichende Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen wird, die um der Einheitlichkeit der Rechtsprechung willen der Klärung bedarf und noch nicht (hinreichend) geklärt worden ist (vgl. Beschluss des Senats vom 13. August 2008 - 2 L 12/08 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2019 - 2 L 38/17

    Genehmigungsfiktion; Innen- und Außenbereich; Splittersiedlung

    Dieser Zulassungsgrund verlangt, dass eine konkrete, aber generalisierbare, aus Anlass dieses Verfahrens zu beantwortende, in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausreichende Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen wird, die um der Einheitlichkeit der Rechtsprechung willen der Klärung bedarf und noch nicht (hinreichend) geklärt worden ist (vgl. Beschluss des Senats vom 13.08.2008 - 2 L 12/08 -, juris, Rdnr. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2020 - 2 L 71/19

    Baugenehmigung für eine Außengastronomie

    Die Frage muss für eine Vielzahl, jedenfalls Mehrzahl von Verfahren bedeutsam sein; jedoch reicht allein der Umstand nicht aus, dass der Ausgang des Rechtsstreits auch für andere Personen von Interesse sein könnte oder sich vergleichbare Fragen in einer unbestimmten Vielzahl ähnlicher Verfahren stellen (vgl. Beschluss des Senats vom 13. August 2008 - 2 L 12/08 - juris Rn. 11).
  • VG Schleswig, 09.11.2020 - 1 B 113/20

    Aufenthaltserlaubnis

    Hat das Bundesamt das Vorliegen von Abschiebungsverboten lediglich hinsichtlich des in der Androhung bezeichneten Zielstaates geprüft, gebietet es der Schutzzweck des § 24 Abs. 2 AsylG, dass eine Abschiebung in einen anderen Staat erst dann erfolgt, wenn auch hinsichtlich dieses Zielstaates die Prüfung im Sinne des § 24 Abs. 2 AsylG i. V. m. § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG durch das Bundesamt erfolgt ist (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. August 2008 - 2 L 12/08 -, juris).

    Es kann offenbleiben (offenlassend auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. März 2019 - 4 MB 16/19 -, juris), ob die hier erforderliche (nachträgliche) Konkretisierung des Zielstaats ausschließlich durch das Bundesamt erfolgen darf (in diesem Sinne: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. September 2007 - 11 S 1684/07 -, juris Rn. 7 a. E.; Bergmann/Dienelt/Dollinger, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 59 Rn. 45), weil im Ergebnis das Asylverfahren mangels Erfüllung des gesetzlichen Prüfungsauftrages gemäß § 24 AsylG noch nicht abgeschlossen ist, oder unter den Voraussetzungen der Beteiligung nach § 72 Abs. 2 AufenthG die Abschiebungsandrohung auch durch die Ausländerbehörde ausgesprochen werden darf (in diese Richtung wohl OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. August 2008 - 2 L 12/08 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 2 L 136/18

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Pflanzungen und Einbauten;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2019 - 2 L 80/17

    Freistellungsanspruch aus einem Subventionsverhältnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2020 - 3 L 233/19

    Gleichheitswidrige Anwendung einer schulischen Ordnungsmaßnahme nach Schlägerei

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2019 - 4 MB 16/19

    Erteilung einer Wohnsitzauflage aufgrund vollziehbarer Ausreisepflicht

  • VG Ansbach, 19.11.2020 - AN 17 K 17.33572

    Erfolglose Klage eines Palästinensers

  • VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 17 K 16.31691

    Kein Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes

  • VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 18 K 16.30257

    Erfolglose Asylklage eines in Pakistan aufgewachsenen afghanischen

  • VG Regensburg, 01.03.2011 - RN 7 K 10.30437

    Die fehlende Auswertungsfähigkeit von Fingerabdrücken angeblich somalischer

  • OVG Thüringen, 14.07.2023 - 4 EO 365/23

    Keine Zuständigkeit der Ausländerbehörde zur Konkretisierung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2020 - 2 L 33/19

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis

  • LG Bielefeld, 02.12.2016 - 23 T 584/16
  • VG Hamburg, 22.02.2023 - 21 K 5877/16

    Erfolgreiche Klage gegen die Festsetzung von Kosten für eine Abschiebung (wegen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2020 - 2 L 41/19

    Baugenehmigung für die Errichtung eines grenzständigen Schuppens und Geräteraums;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2022 - 2 L 37/20

    Gehörsverstoß durch Beweisantragsablehnung bzw. Wahrunterstellung und späterer

  • VG Göttingen, 10.05.2012 - 2 A 7/10

    Armenien; Rückführungsabkommen; Yeziden

  • VG München, 02.03.2016 - M 17 S 15.31484

    Abschiebungsanordnung nach Jordanien - Wiederherstellung der aufschiebenden

  • VG Neustadt, 05.03.2010 - 1 L 203/10

    Ergänzung der rechtskräftigen Abschiebungsandrohung um einen

  • VG Würzburg, 02.04.2019 - W 2 K 18.31876

    Asylfolgeantrag eines kurdischen Mhallamis

  • VG München, 25.02.2016 - M 17 S 15.31389

    Abschiebungsanordnung nach Jordanien - Wiederherstellung der aufschiebenden

  • VG München, 02.08.2023 - M 13 S 21.31194

    Ablehnung Asylantrag als offensichtlich unbegründet (bestandskräftig), Erlass

  • VG Schleswig, 23.01.2014 - 4 A 281/12
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