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   OVG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - 2 L 140/95   

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OVG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - 2 L 140/95 (https://dejure.org/1998,11256)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.07.1998 - 2 L 140/95 (https://dejure.org/1998,11256)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 2 L 140/95 (https://dejure.org/1998,11256)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Alleinstehende Frauen; Familiäre Bindung; Afghanistan; Taliban; Gefahrenlage

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - 2 L 140/95
    Dementsprechend ist bei Verneinung eines in § 53 Abs. 1 - 6 AuslG genannten Grundes für ein Abschiebungshindernis zu prüfen, ob ein anderer Grund in Betracht kommt; die Berufungszulassungsentscheidung enthält keine entgegenstehende Beschränkung (vgl. BVerwG, Urteile v. 15.04.1997 - 9 C 38.96 -, InfAuslR 1997, 341/345; - 9 C 19.96 -, InfAuslR 1997, 420/421).

    Ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 1 und 2 AuslG ist im vorliegenden Fall nicht ersichtlich, denn es liegen keine hinreichenden individuellen Anhaltspunkte für diesbezügliche konkrete Gefahren vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.04.1997 - 9 C 38.96 -, a.a.O., S. 343).

    Ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK ist nur gegeben, wenn im Zielland der Abschiebung landesweit eine unmenschliche Behandlung oder Mißhandlung durch den Staat oder eine staatsähnliche Organisation droht (Urt. d. Senat v. 16.09.1997 - 2 L 346/95 -, UA S. 19; BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 -, BVerwGE 99, 331/335; BVerwG, Urt. v. 15.04.1997 - 9 C 38.96 -, InfAuslR 1997, 341/343 und 344 mit Hinweis auf BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93 u.a. -, BVerfGE 94, 115/136; BVerwG, Urt. v. 04.11.1997 - 9 C 34.96 -, DVBl. 1998, S. 280/28).

    Im übrigen wäre auch insoweit ein Staat bzw. eine staatsähnliche Organisation als Gefahrenquelle erforderlich (BVerwG, Urt. v. 15.04.1997 - 9 C 38.96 -, a.a.O., S 343).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1998 - A 13 S 3665/95

    Afghanistan: Abschiebungshindernis trotz lediglich regional begrenzter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - 2 L 140/95
    Hinsicht der Gefährdungsprognose ist allein auf den Herrschaftsbereich der Taliban abzustellen, weil die nördlichen Landesteile nicht erreichbar sind (im Anschluß VGH Baden-Württemberg, Urt. v 18.03.1998, - A 13 S 3665/95 - und Urteile des Senats v 13.05.1998, - 2 L 24/95 - und - 2 L 141/95 -).

    Wie der Senat durch Urteil vom 13. Mai 1998 zum Verfahren - 2 L 24/95 - unter Bezugnahme auf die ausführlich begründete Entscheidung des VGH Baden- Württemberg vom 18. März 1998 zum Verfahren A 13 S 3665/95 entschieden hat, ist der Machtbereich der Taliban sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg erreichbar, dagegen eine Einreise in den Machtbereich der Nordallianz heute und auf absehbare Zeit nicht möglich.

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - 2 L 140/95
    Erforderlich ist nur, daß die Gefahr landesweit droht und ein Ausweichen in sichere Gebiete des Herkunftslandes nicht möglich ist (BVerwG, Urt. v. 05.07.1994 - 9 C 1.94 -, InfAuslR 1995, 24/26; Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 328/330).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, NVwZ 1996, 199; Urt. v. 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, Buchholz 402.240, § 53 AuslG 1990, Nr. 5, S. 26 f.) erkennt - ausnahmsweise - Abschiebungsschutz dann an, wenn eine Abschiebung ohne Verletzung höherrangigen Verfassungsrechtes nicht erfolgen könnte; dies ist der Fall, wenn die oberste Landesbehörde trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, die jeden einzelnen Ausländer im Falle einer Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tode oder schweren Verletzungen preisgeben würde, von ihrer Ermessensermächtigung aus § 54 AuslG keinen Gebrauch gemacht und keinen generellen Abschiebestopp verfügt hat.

  • BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96

    Kein Asyl für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Afghanistan

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - 2 L 140/95
    Ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK ist nur gegeben, wenn im Zielland der Abschiebung landesweit eine unmenschliche Behandlung oder Mißhandlung durch den Staat oder eine staatsähnliche Organisation droht (Urt. d. Senat v. 16.09.1997 - 2 L 346/95 -, UA S. 19; BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 -, BVerwGE 99, 331/335; BVerwG, Urt. v. 15.04.1997 - 9 C 38.96 -, InfAuslR 1997, 341/343 und 344 mit Hinweis auf BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93 u.a. -, BVerfGE 94, 115/136; BVerwG, Urt. v. 04.11.1997 - 9 C 34.96 -, DVBl. 1998, S. 280/28).

    Sie können deshalb eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.d. Art. 3 EMRK ausüben mit der Folge, daß - bei beachtlich wahrscheinlicher individueller Gefährdung - ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG vorliegt (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 04.11.1997 - 9 C 34.96 -, a.a.O., S. 281).

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - 2 L 140/95
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, NVwZ 1996, 199; Urt. v. 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, Buchholz 402.240, § 53 AuslG 1990, Nr. 5, S. 26 f.) erkennt - ausnahmsweise - Abschiebungsschutz dann an, wenn eine Abschiebung ohne Verletzung höherrangigen Verfassungsrechtes nicht erfolgen könnte; dies ist der Fall, wenn die oberste Landesbehörde trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, die jeden einzelnen Ausländer im Falle einer Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tode oder schweren Verletzungen preisgeben würde, von ihrer Ermessensermächtigung aus § 54 AuslG keinen Gebrauch gemacht und keinen generellen Abschiebestopp verfügt hat.
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - 2 L 140/95
    Erforderlich ist nur, daß die Gefahr landesweit droht und ein Ausweichen in sichere Gebiete des Herkunftslandes nicht möglich ist (BVerwG, Urt. v. 05.07.1994 - 9 C 1.94 -, InfAuslR 1995, 24/26; Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 328/330).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 2 L 126/97

    Abschiebungshindernis; Staatliche Machtausübung; Bürgerkrieb; Einflußzone;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - 2 L 140/95
    Nach diesen Maßstäben, denen sich der Senat bereits in Urteilen vom 06. März 1998 (2 L 4/95 und 2 L 126/97) angeschlossen hat, ist für keine der in Afghanistan anzutreffenden Einflußzonen eine staatsähnliche Gebietsgewalt festzustellen.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - 2 L 140/95
    Ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK ist nur gegeben, wenn im Zielland der Abschiebung landesweit eine unmenschliche Behandlung oder Mißhandlung durch den Staat oder eine staatsähnliche Organisation droht (Urt. d. Senat v. 16.09.1997 - 2 L 346/95 -, UA S. 19; BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 -, BVerwGE 99, 331/335; BVerwG, Urt. v. 15.04.1997 - 9 C 38.96 -, InfAuslR 1997, 341/343 und 344 mit Hinweis auf BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93 u.a. -, BVerfGE 94, 115/136; BVerwG, Urt. v. 04.11.1997 - 9 C 34.96 -, DVBl. 1998, S. 280/28).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - 2 L 140/95
    Dementsprechend ist bei Verneinung eines in § 53 Abs. 1 - 6 AuslG genannten Grundes für ein Abschiebungshindernis zu prüfen, ob ein anderer Grund in Betracht kommt; die Berufungszulassungsentscheidung enthält keine entgegenstehende Beschränkung (vgl. BVerwG, Urteile v. 15.04.1997 - 9 C 38.96 -, InfAuslR 1997, 341/345; - 9 C 19.96 -, InfAuslR 1997, 420/421).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - 2 L 140/95
    Ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK ist nur gegeben, wenn im Zielland der Abschiebung landesweit eine unmenschliche Behandlung oder Mißhandlung durch den Staat oder eine staatsähnliche Organisation droht (Urt. d. Senat v. 16.09.1997 - 2 L 346/95 -, UA S. 19; BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 -, BVerwGE 99, 331/335; BVerwG, Urt. v. 15.04.1997 - 9 C 38.96 -, InfAuslR 1997, 341/343 und 344 mit Hinweis auf BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93 u.a. -, BVerfGE 94, 115/136; BVerwG, Urt. v. 04.11.1997 - 9 C 34.96 -, DVBl. 1998, S. 280/28).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.1998 - 2 L 141/95

    Afghanistan, Hindus, Religiös motivierte Verfolgung, Abschiebungshindernis,

  • VG Schleswig, 26.09.2001 - 21 A 80/01

    Afghanistan, Taliban, Frauen

    Dem hat sich das Bundesverwaltungsgericht inzwischen angeschlossen, wobei nicht entschieden wurde, wie die Verhältnisse im Taliban-Gebiet konkret zu beurteilen sind (BVerwG, Urteil vom 20.02.2001, BVerwG 9 C 20.00); zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die fortwährenden Kämpfe jegliche Staatlichkeit im Taliban-Gebiet verneint (BVerwG, Urteile vom 4.11.1997, 9 C 11.97, 9 C 34.96 sowie Urteil vom 19.5.1998, 9 C 5.98; ebenso u.a. OVG Schleswig, U.v. 8.7.1998, 2 L 140/95).
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   OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1995 - 2 L 140/95   

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   OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.1995 - 2 L 140/95   

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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 01.08.2006 - 1 ZB 06.30605

    Asylrecht für Bewerber aus Nigeria

    Nachdem sie sich zu diesem Schritt entschlossen hatte, musste sie aber dafür Sorge tragen, dass sie ihrem neuen Bevollmächtigten das Mandat so rechtzeitig erteilt, dass die Zwei-Wochen-Frist des § 78 Abs. 4 Satz 1 und 4 AsylVfG für den Antrag auf Zulassung der Berufung und für dessen Begründung eingehalten werden kann (vgl. OVG LSA vom 25.7.1995 - 2 L 140/95 - Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2018 - 13 A 1213/18

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung eines Antrags

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 1. August 2006 - 1 ZB 06.30605 -, juris, Rn. 4; OVG LSA, Beschluss vom 25. Juli 1995 - 2 L 140/95 -, juris, Rn. 3.
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