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   OVG Schleswig-Holstein, 29.10.1991 - 2 L 144/91   

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https://dejure.org/1991,2233
OVG Schleswig-Holstein, 29.10.1991 - 2 L 144/91 (https://dejure.org/1991,2233)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.10.1991 - 2 L 144/91 (https://dejure.org/1991,2233)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Oktober 1991 - 2 L 144/91 (https://dejure.org/1991,2233)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mengenrabatt; Großverbraucher; Zinskalkulation; Gebührenkalkulation; Verbandsversammlung; Verdunstungsmenhen; Außenschwimmbecken; Frischwassermenge

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 158
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • VGH Hessen, 08.04.2014 - 5 A 1994/12

    Berücksichtigung von Abschreibungen bei der Berechnung von Wasser- und

    Grundsätzlich steht es dem Satzungsgeber dann, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, frei zu wählen, auf der Basis welchen Wertes er die Abschreibungen vornimmt, d.h. er kann sowohl vom Anschaffungs- und Herstellungswert als auch vom Wiederbeschaffungszeitwert aus die Abschreibungen berechnen (vgl. OVG Nordrhein Westfalen, Urteil vom 5. August 1994, a.a.O.; OVG Schleswig Holstein, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 2 L 144/91 -, NVwZ-RR 1993, 158; BVerwG, Beschluss vom 25. März 1985 - 8 B 11.84 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 53; Schulte/Wiesemann, a.a.O., § 6 Rn. 143; Wagner a.a.O., § 6 Rn. 672; so ausdrücklich jetzt auch § 10 Abs. 2 Satz 5 Hess KAG neue Fassung).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 128/94

    Leerkosten; Überkapazität; Gebührenfahigkeit; Abschreibungserlös;

    (So bereits Urt. des Senats v. 29.10.1991 - 2 L 144/91 - a.a.O.).

    Diese bereits im Urteil des Senats vom 29. Oktober 1991 - 2 L 144/91 - niedergelegten Überlegungen finden auf den vorliegenden Fall jedoch deshalb keine unmittelbare Anwendung, weil die Gemeinde nach den vorgelegten Unterlagen weder Fremddarlehen in Anspruch genommen noch durch ein Eigendarlehen teilfinanziert hat.

    Aber auch in einem solchen Fall ist die Gemeinde nach den bereits im Senatsurteil vom 29. Oktober 1991 - 2 L 144/91 - angelegten Überlegungen nicht berechtigt, die auf die angesammelten Abschreibungserlöse angefallenen und anfallenden Guthabenzinsen am Gebührenhaushalt vorbei als allgemeine Deckungsmittel zu verwenden.

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05

    Gebührenerhebung durch Stadtwerke

    Diese Kosten sind auf Grund einer Kostenstellenrechnung gesondert auszuweisen (Senatsurt. v. 29.10.1991 - 2 L 144/91 -, Die Gemeinde 1992, 48 = NVwZ-RR 1993, 158 = SchlHA 1992, 156).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1997 - 2 L 128/94
    Der Senat hat dazu bereits in seinem Urteil vom 29. Oktober 1991 ( 2 L 144/91 -, Die Gemeinde 1992, 48/50) ausgeführt, daß Abschreibungserlöse dem Ausgleich für den Wertverzehr des aufgewandten Kapitals in der Kalkulationsperiode dienen.

    Damit liegt hier auch keine Konstellation vor, wie sie der Entscheidung des Senats vom 29. Oktober 1991 (a.a.O., S. 51) zugrundelag, weil nachgewiesen ist, daß das "disponierbare Kapital" (die Abschreibunaserlöse) zur Substanzerhaltung benötigt worden ist (vgl. dazu Thiem, a.a.O., § 6 Rdnr. 225).

    Soweit vertreten wird, (angesammelte) Abschreibungserlöse - nebst Zinsen (?) - seien, sobald sie das aufgewandte Eigenkapital übersteigen, als "negative zu verzinsende Kapitalien" anzusehen und - dementsprechend - zur "Gutschrift von Ertragszinsen" zu verwenden (Steenbock, Die Gemeinde, 1992, 249/250), ist dies (so) aus dem Urteil des Senats vom 29. Oktober 1991 (a.a.O.) nicht abzuleiten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 9/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats können Grundgebühren bis zur Höhe der invariablen (leistungsunabhängigen) Kosten der Einrichtung erhoben werden (Urt. v. 29.10.1991 - 2 L 144/91 -, Die Gemeinde 1992, 48, 49).

    Ausgehend von dem um das sog. Abzugskapital verminderten, für die Herstellung aufgewandten Kapital sind jedoch bei der Ermittlung des im Kalkulationszeitraum zu verzinsenden Kapitals nicht die tatsächlich erwirtschafteten Abschreibungen (1.232.124,00 DM) abgesetzt worden (vgl. dazu Urt. d. Senats v. 29.10.1991 - 2 L 144/91 -, Die Gemeinde 1992, 48, 51 und v. 18.07.1996 - 2 K 6/93 - UA S. 8 f.), sondern lediglich besonders kalkulierte Abschreibungen (259.035,00 DM) vom "Zinskapital".

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 36/06

    Abwassergebühr; Grenzkosten; Kostenaufteilung; Mitbenutzung; Personalkosten;

    Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen die auf die Mitbenutzung durch Umlandgemeinden entfallenden Kosten der Abwassereinrichtung nicht den im Gebiet des Einrichtungsträgers Gebührenpflichtigen angelastet werden (Urt. d. Senats v. 29.10.1991 - 2 L 244/91 -, Die Gemeinde 1992, 48 = NVwZ-RR 1993, 158 = SchlHA 1992, 156).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 2 LB 34/08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwassergebühren; Rechtmäßigkeit der

    Abschreibungen gleichen den Werteverzehr des Anlagevermögens in der Kalkulationsperiode aus; die Wertminderung von Anlagegütern, die dem Betrieb länger als eine Rechnungsperiode zur Verfügung stehen, infolge von Abnutzung, Verschleiß oder technischem Erneuerungsbedarf wird als Kosten in Gestalt von Abschreibungen während der Dauer der betrieblichen Nutzbarkeit dieser Güter anteilig auf die einzelnen Rechnungsperioden verrechnet (vgl. Urteil des Senats vom 29.10.1991 - 2 L 144/91 -, NVwZ-RR 1993, 158 ff.; Thiem in: Thiem/Böttcher, KAG , § 6 Rn. 214, 219).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.1996 - 2 K 6/93

    Einrichtung eines Eigenbetriebs; Rechtsverfolgungskosten in der

    Es widerspricht dem Kostenüberschreitungsverbot des § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG, wenn der Träger der Einrichtung diesen Vorteil "in die eigene Tasche steckt" und aus dem Betrieb der Einrichtung so verdeckte Gewinne erzielt (vgl. Urteile des Senats v. 29.10.1991 - 2 L 144/91 -, Die Gemeinde 1992, 48 u. v. 30.01.1995 - 2 L 128/94 -,Die Gemeinde 1995, 86).

    Dies kann zum anderen so geschehen, daß durch die erwirtschafteten Abschreibungserlöse das in § 6 Abs. 2 Satz 2 KAG angesprochene "aufgewandte Kapital" entsprechend getilgt und dementsprechend die darauf zu berechnenden kalkulatorischen Zinsen gemindert werden (vgl. Urteile des Senats v. 29.10.1991 - 2 L 144/91 a.a.0. u. v. 30.01.1995 - 2 L 128/94 -, a.a.0.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 2 LB 23/10

    Bemessung von Niederschlagswassergebühren

    Bei einer Aufteilung in Grund- und Zusatzgebühren bliebe für eine nach den besonderen Grundstücksverhältnissen differenzierte Zusatzgebühr zur Deckung der verbrauchsabhängigen Kosten kaum Raum, wenn - wie es für zulässig angesehen wird - die Grundgebühr die invariablen (leistungsunabhängigen) Kosten vollständig abdeckte (vgl. Senatsurt. v. 29.10.1991 - 2 L 144/91 -, Die Gemeinde 1992, 48, 49).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01

    Zentrale Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsanlage, Abwassergebühr,

    Dies hat seinen Grund darin, dass derjenige, der eine Abzugsmenge geltend machen will, den Nachweis dafür auf eigene Kosten zu führen hat (Senatsurteil v. 29.10.1991 - 2 L 144/91 -, Die Gemeinde 1992, 48 = NVwZ-RR 1993, 158 = SchlHA 1992, 156) und dass die Beschaffungs-, Einbau- und Unterhaltungskosten eines gesonderten Frischwasserzählers angesichts des Zwanges zur turnusmäßigen Erneuerung durch einen geeichten Zähler die Gebührenersparnis bei derart geringen Abzugsmengen sehr bald aufzehren, wenn nicht sogar überschreiten werden.
  • OVG Sachsen, 23.06.2016 - 5 A 243/14

    Mengengebühr; Grundgebühr; degressive Staffelung; degressive Ausgestaltung;

  • VG Halle, 26.07.2001 - 4 A 1242/99
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2010 - 2 LB 24/10

    Abwassergebühr und modifizierter Frischwassermaßstab

  • VG Düsseldorf, 28.11.2005 - 5 K 4179/02

    Kosten der Straßensinkkästen

  • VG Cottbus, 01.11.2012 - 6 K 428/11

    Wassergebühren

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97

    Formelle Rechtswidrigkeit des Gebührenbescheides in Gestalt des

  • VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04
  • VG Weimar, 12.06.2002 - 1 K 141/00

    Benutzungsgebührenrecht; Zur Frage der Teilnichtigkeit einer Beitrags- und

  • VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 1055/07

    Widerruf einer Begünstigung bei den Abwassergebühren wegen Nichtdurchführung der

  • OVG Bremen, 26.05.1998 - 1 N 6/97

    Voraussetzungen der Erhebung und bemessung von Benutzungsgebühren durch

  • VG Saarlouis, 18.10.2013 - 3 K 1408/12

    Bemessung der Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab;

  • VG Halle, 27.11.2012 - 4 A 23/12

    Absetzung von Wassermengen bei der Abwassergebühr

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.1994 - 2 K 3/91
  • VG Lüneburg, 07.05.2002 - 3 A 149/99

    Ausgestaltung des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes gegen die Festsetzung

  • VG Schleswig, 26.08.2002 - 4 A 226/01
  • VG Stade, 20.05.2005 - 1 A 635/04

    Zahlung von Abwassergebühren; Bemessung der Schmutzwassergebühr; Nachweis der

  • VG Aachen, 01.09.1995 - 7 K 1005/92

    Rechtmäßigkeit einer kommunalen Satzung für die Heranziehung zu

  • VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 263/04
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