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   OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2001 - 2 L 144/97   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2001 - 2 L 144/97 (https://dejure.org/2001,23989)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.06.2001 - 2 L 144/97 (https://dejure.org/2001,23989)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 2 L 144/97 (https://dejure.org/2001,23989)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 14 A 286/96
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2001 - 2 L 144/97
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2001 - 2 L 144/97
    Von einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden oder - was gleichbedeutend ist - unmittelbaren Verfolgung ist dann auszugehen, wenn die für die Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, E 89, 162, 169 f.).

    Maßgebend ist letztlich der Gesichtspunkt einer Rückkehr in den Heimatstaat, dieser bildet das vorrangige qualitative Kriterium, das bei der Beurteilung anzulegen ist, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr "beachtlich" ist (BVerwG, Beschl. v. 04.12.1995 - 9 B 79.95 - BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, E 89, 162, 169).

    Die Möglichkeit einer Verfolgung im Heimatland muss derart "real" sein, dass ein verständiger Mensch das Risiko einer Rückkehr nicht auf sich nimmt, wobei auch die Schwere des befürchteten Eingriffs in gewissem Umfang zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, E 89, 162, 169 f).

  • BVerfG, 10.08.2000 - 2 BvR 260/98

    Überspannung der Anforderungen an das Vorliegen politischer Verfolgung iSv GG Art

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2001 - 2 L 144/97
    Staatlichkeit im Sinne des Asylrechts stellt auf das Vorhandensein einer in sich befriedeten Einheit ab, die nach innen alle Gegensätze, Konflikte und Auseinandersetzungen durch seine übergreifende Ordnung in der Weise relativiert, dass diese unterhalb der Stufe der Gewaltsamkeit verbleiben und die Existenzmöglichkeit des Einzelnen nicht in Frage stellen, insgesamt also die Friedensordnung nicht aufheben (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats v. 10.08.2000 - 2 BvR 1353/98 -, NVwZ 2000, 1165 = EuGRZ 2000, 388 = DVBl. 2000, 1518 = EzAR 202 Nr. 30 = InfAuslR 2000, 521 = AuAS 2000, 187).

    Maßgeblich für die Bewertung einer Maßnahme als politische Verfolgung ist deshalb, dass der Schutzsuchende einerseits in ein übergreifendes, das Zusammenleben in der konkreten Gemeinschaft durch Befehl und Zwang ordnendes Herrschaftsgefüge eingebunden ist, welches den ihm Unterworfenen in der Regel Schutz gewährt, andererseits aber wegen asylerheblicher Merkmale von diesem Schutz ausgenommen und durch gezielt zugefügte Rechtsverletzungen aus der konkreten Gemeinschaft ausgeschlossen wird, was ihn in eine aussichtslose Lage bringt, der er sich nur durch die Flucht entziehen kann (BVerfG, Beschl. v. 10.08.2000 - 2 BvR 1353/98 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2001 - 2 L 144/97
    Asylrechtlichen Schutz erfährt jeder, der aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit im Falle der Rückkehr in sein Heimatland ausgesetzt wäre oder politische Repressalien zu erwarten hätte (BVerfG, Beschl. v. 02.07.1980 - 2 BvR 1058/85 -, E 74, 51, 64).

    Das Asylrecht beruht auf dem Zufluchtgedanken und setzt von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Kausalverlauf von Verfolgung und Flucht voraus (BVerfG, Beschl. v. 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, E 74, 51, 64).

  • BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 20.00

    Quasistaatliche Verfolgung in Afghanistan?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2001 - 2 L 144/97
    Damit ist aber die Durchsetzung des für eine staatsähnliche Organisation unverzichtbaren territorialen Gewaltmonopols in Frage gestellt (BVerwG, Urt. v. 20.02.2001 - 9 C 20.00 -, NVwZ 2001, 815 = DVBl. 2001, 997 = DÖV 2001, 560 = EzAR 202 Nr. 31).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2001 - 2 L 144/97
    Ein unverfolgt ausgereister Asylbewerber kann als Asylberechtigter anerkannt werden, wenn ihm auf Grund eines asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestandes politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (BVerwG, Urt. v. 15.03.1988 - 9 C 278.86 -, E 79, 143, 150 f.).
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2001 - 2 L 144/97
    Der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit enthält neben dem Element der Eintrittswahrscheinlichkeit auch das Element der zeitlichen Nähe des befürchteten Eingriffs (BVerwG, Urt. v. 14.12.1993 - 9 C 45.92 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 166).
  • BVerwG, 27.02.1995 - 9 B 79.95

    Versäumung der Revisionseinlegungsfrist und unzureichende Revisionsbegründung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2001 - 2 L 144/97
    Maßgebend ist letztlich der Gesichtspunkt einer Rückkehr in den Heimatstaat, dieser bildet das vorrangige qualitative Kriterium, das bei der Beurteilung anzulegen ist, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr "beachtlich" ist (BVerwG, Beschl. v. 04.12.1995 - 9 B 79.95 - BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, E 89, 162, 169).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2001 - 2 L 144/97
    Dabei ist eine rein quantitative oder statistische Betrachtung nicht angezeigt (BVerwG, Urt. v. 23.07.1991 - 9 C 154.90 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 146).
  • VG Schleswig, 26.09.2001 - 21 A 80/01

    Afghanistan, Taliban, Frauen

    Ausgehend von diesen Maßstäben ist von einer staatsähnlichen Herrschaft des Taliban-Regimes in den von ihnen beherrschten Gebieten (80-90 % des Landes) auszugehen, so dass eine Verfolgung durch die Taliban eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 a GG bzw. des § 51 Abs. 1 AuslG sein kann (so die neuere Rechtsprechung des OVG Schleswig, Urteil vom 27.06.2001, 2 L 144/97).
  • VG Schleswig, 30.08.2002 - 21 A 484/01

    Afghanistan, politische Verfolgung, Staat

    Ausgehend von diesen Maßstäben hatte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht eine staatsähnliche Herrschaft des Taliban-Regimes in den von ihnen beherrschten Gebieten angenommen (OVG Schleswig, Urteil vom 27.06.2001, 2 L 144/97).
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