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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2002 - 2 L 153/01   

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OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2002 - 2 L 153/01 (https://dejure.org/2002,21886)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.04.2002 - 2 L 153/01 (https://dejure.org/2002,21886)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. April 2002 - 2 L 153/01 (https://dejure.org/2002,21886)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2002 - A 2 S 521/98
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2002 - 2 L 153/01
    Als sog. "innerdienstlicher Ermessensentscheidung" (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl., § 30 RdNr. 38; OVG LSA, Beschl. v. 20.02.2002 - A 2 S 521/98 -) bedarf sie keiner besonderen Bekanntmachung (Driehaus, a. a. O., § 14 RdNr. 11; OVG LSA, a. a. O.) und keiner speziellen satzungsrechtlichen Grundlage, weil Landesrecht (§ 6 Abs. 4 KAG-LSA) bereits dazu ermächtigt (vgl. insoweit Driehaus, a. a. O., § 30 RdNr. 38).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.1999 - B 2 S 433/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2002 - 2 L 153/01
    Auch die gegenwärtige Fassung des § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG-LSA steht dem nicht entgegen, weil diese, durch das Gesetz vom 16.04.1999 geänderte Fassung nicht auf die Zeit vor dem In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes zurückwirkt (OVG LSA, Beschl. v. 04.11.1999 - B 2 S 433/99 u. a. -); die zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht geltende Fassung dieser Bestimmung setzte nicht voraus, dass eine wirksame Satzung bereits vorlag, bevor die den Beitrag auslösende Maßnahme begonnen wurde.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2004 - 2 L 157/01

    Kommunalabgabenrechtlicher Anlagenbegriff ist identisch mit dem

    Soweit das Kommunalabgabengesetz gilt (§ 6 Abs. 2 LSA-KAG), bedarf die Aufwandspaltung keines förmlichen Ratsbeschlusses, weil es sich dabei um einen "innerdienstlichen Ermessensakt" der Gemeinde handelt, zu dem bereits das Gesetz selbst ermächtigt (so bereits entschieden zur Abschnittsbildung: OVG LSA, Beschl. v. 23.11.2000 - B 2 S 704/99 - Beschl. v. 20.02.2002 - A 2 S 521/98 - Beschl. v. 12.02.2002 - 2 L 153/01 -).

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass bei der Entscheidung darüber, den beitragsfähigen Aufwand nur für selbständig nutzbare Abschnitte einer Anlage zu ermitteln, es sich um eine sog. "innerdienstliche Ermessensentscheidung" handelt (st. Rspr. des Senats; OVG LSA, Beschl. v. 23.11.2000 - B 2 S 704/99 - Beschl. v. 20.02.2002 - A 2 S 521/98 - Beschl. v. 12.04.2002 - 2 L 153/01 - so auch VGH BW, Urt. v. 25.11.1986 - 14 S 161/68 -, VBlBW 87, 190; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a. a. O., § 30 RdNr. 38), die keiner besonderen Bekanntmachung (Driehaus, a. a. O., § 14 RdNr. 11; OVG LSA, a. a. O.) und keiner speziellen satzungsrechtlichen Grundlage bedarf, weil Landesrecht (§ 6 Abs. 4 KAG-LSA) bereits dazu ermächtigt (vgl. insoweit Driehaus, a. a. O., § 30 RdNr. 38).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2004 - 2 M 154/03

    Kein Verzicht der Gemeinde auf die Beitragserhebung, wenn über längere Zeit keine

    Auf den vorliegenden Fall findet diese Neuregelung aber keine Anwendung, weil sie nur mit Wirkung für die Zukunft gilt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 04.11.1999, a. a. O.; Urt. v. 16.12.1999 - A 2 S 335/98 -, VwRR MO 2000, 103; Beschl. v. 12.04.2002 - 2 L 153/01 -).

    War also - wie hier - die Ausbaumaßnahme bereits vor dem 22.04.1999 beendet und lag zu diesem Zeitpunkt eine wirksame Beitragssatzung vor, hindert § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA 1999 nicht das Entstehen der Beitragspflicht (OVG LSA, Beschl. v. 12.04.2002, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2007 - 4 L 154/05

    Abschnittsbildung aufgrund äußerlich erkennbarer Merkmale

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass es sich um eine Straßenstrecke handeln muss, die vorwiegend durch äußere, in den tatsächlichen Verhältnissen begründete Merkmale begrenzt ist und der eine gewisse selbständige Bedeutung als Verkehrsweg zukommt, d. h. die selbständig in Anspruch genommen werden kann (OVG LSA, Beschl. v. 12.4.2002 - 2 L 153/01 - u. Beschl. v. 5.11.2002 - 2 M 175/02 - Nds. OVG, Beschl. v. 15.10.2001 - 9 LB 1853/01 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 112).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 2 L 33/04

    Anlage und Abschnittsbildung

    Hinsichtlich der Frage, ob für eine Abschnittsbildung immer ein Ratbeschluss erforderlich ist, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es sich bei der Entscheidung darüber, den beitragsfähigen Aufwand nur für selbständig nutzbare Abschnitte einer Anlage zu ermitteln, um eine sog. "innerdienstliche Ermessensentscheidung" handelt (OVG LSA, Beschl. v. 23.11.2000 - B 2 S 704/99 - Beschl. v. 20.02.2002 - A 2 S 521/98 - Beschl. v. 12.04.2002 - 2 L 153/01 - Beschl. v. 04.11.2002 - 2 M 175/02 - VGH BW, Urt. v. 25.11.1986 - 14 S 161/68 -, VBlBW 87, 190; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl., § 30 RdNr. 38), die keiner besonderen Bekanntmachung (Driehaus, a. a. O., § 14 RdNr. 11; OVG LSA, a. a. O.) und keiner speziellen satzungsrechtlichen Grundlage bedarf, weil Landesrecht (§ 6 Abs. 4 KAG-LSA) bereits dazu ermächtigt (vgl. insoweit Driehaus, a. a. O., § 30 RdNr. 38).
  • VG Schleswig, 10.06.2009 - 9 A 213/08

    Erhebung von Ausbaubeiträgen bei nachträglicher Abschnittsbildung

    Ausreichend ist vielmehr, dass sich der entsprechende Wille aus den Vorgängen nach außen erkennbar ergibt (OVG Münster, Urt. v. 20.9.2000 - 3 A 1629 - in juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.4.2002 - 2 L 153/01 - und v. 5.11.2002 - 4 M 175/02 - mwN in juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 30 Rd. 43, § 14 Rd. 11 mwN).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2003 - 2 M 450/03

    Kein Verstoß gegen das "Schlechterstellungsverbot" im Kommunalabga-benrecht bei

    Mit Recht hat der Antragsgegner für die hier allein wichtige Frage evtl. "Mehr-Einnahmen" darauf abgestellt, dass auch der Verstoß gegen § 6 Abs. 5 KAG LSA zur Folge hat, dass die sachliche Beitragspflicht nicht entstehen kann, weil dies gerade gültiges Satzungsrecht voraussetzt, welches die Verteilung des Aufwands ermöglicht (st. Rspr. des Senats; vgl. etwa: OVG LSA, Urt. v. 16.12.1999 - A 2 S 335/98 - Beschl. v. 12.04.2002 - 2 L 153/01 - Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 -).
  • VG Magdeburg, 25.04.2012 - 2 A 185/11

    Straßenbaubeitrag aufgrund des Ausbaus von Teileinrichtungen; sachliche

    Bei der Entscheidung darüber, den beitragsfähigen Aufwand nur für selbständig nutzbare Teile einer Anlage zu ermitteln, handelt es sich um eine sog. "innerdienstliche Ermessensentscheidung" (OVG LSA, Beschl. v. 23.11.2000 - B 2 S 704/99 - Beschl. v. 20.02.2002 - A 2 S 521/98 - Beschl. v. 12.04.2002 - 2 L 153/01 -) die keiner besonderen Bekanntmachung und keiner speziellen satzungsrechtlichen Ermächtigung bedarf, weil Landesrecht (§ 6 Abs. 2 KAG-LSA) bereits dazu ermächtigt.
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