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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2003 - 2 L 164/01   

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OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2003 - 2 L 164/01 (https://dejure.org/2003,21885)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.09.2003 - 2 L 164/01 (https://dejure.org/2003,21885)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. September 2003 - 2 L 164/01 (https://dejure.org/2003,21885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    AuslG § 51 I; ; AuslG § 53 VI

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter eines togoischen Staatsangehörigen wegen politischer Verfolgung in seinem Heimatland; Beurteilung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen; Hierbei einzubeziehende Umstände und anzulegende Kriterien; Zielsetzung des Verbots ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2003 - A 2 S 412/98

    PDR, EKPEMOG, Verfolgung, Rückkehr, Exilpolitik, Mitgliedschaft, Organisation -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2003 - 2 L 164/01
    Der Senat hat mit Urteil vom 16. Januar 2003 - A 2 S 412/98 - unter Aufrechterhaltung seiner bisherigen Rechtsprechung festgestellt, dass Menschenrechtsverletzungen und politische Verfolgung von Gegnern des togoischen Staatspräsidenten nicht von vornherein in jedem Fall ausgeschlossen sind, dass aber die einen Schutzanspruch auslösende beachtliche Wahrscheinlichkeit einer solchen Verfolgung nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall gegeben ist.

    In seinem Urteil vom 16. Januar 2003 - A 2 S 412/98 - hat der Senat zur Rückkehrgefährdung togoischer Asylbewerber aufgrund der Asylantragstellung grundsätzlich ausgeführt:.

    Der Senat führt dazu in seinem Urteil vom 16. Januar 2003 - A 2 S 412/98 - folgendes aus: .

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2001 - A 14 S 2130/00

    Roma/Ashkali - bei Anspruch auf Duldung keine Feststellung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2003 - 2 L 164/01
    Bei dieser Sachlage bedarf der Kläger hinsichtlich der Feststellung von Abschiebungshindernissen keines gerichtlichen Schutzes mehr (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 04.12.2001 - BVerwG 1 C 11.01 -, BVerwGE 115, 267; VGH BW, Urt. v. 20.09.2001 - A 14 S 2130/00 -, InfAuslR 2002, 102).

    Im Falle einer etwaigen Ablehnung eines solchen Antrags durch das Bundesamt stünde dem Kläger auch verwaltungsgerichtlicher Schutz zur Seite (VGH BW, Urt. v. 20.09.2001, a. a. O.).

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2003 - 2 L 164/01
    Dies setzt voraus, dass bei qualifizierender Betrachtungsweise die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - BVerwG 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162 [169]; Urt. v. 14.12.1993 - BVerwG 9 C 45.92 -, DVBl. 1994, 524 [525]).

    Bei der Entscheidung, ob aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden nach Abwägung aller bekannten Umstände eine Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint, sind die Zahl der Referenzfälle stattgefundener politischer Verfolgung, das Vorhandensein eines feindseligen Klimas und die besondere Schwere des befürchteten Eingriffs in einem gewissen Umfang in die Betrachtung einzubeziehen (BVerwGE 89, 162, m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2000 - A 13 S 1205/97

    Togo: keine Rückkehrgefährdung wegen Asylbeantragung; Einschätzung der Gefährdung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2003 - 2 L 164/01
    Auch aus den sonstigen vom Verwaltungsgericht herangezogenen Quellen - einschließlich der Stellungnahmen des UNHCR, der UN/OAU-Untersuchungskommission und des Instituts für Afrika-Kunde - lässt sich kein konkreter Fall von politischer Verfolgung eines aus Europa abgeschobenen togoischen Asylbewerbers verifizieren (so auch VGH BW, Urt. v. 22.11.2000 - A 13 S 1205/97 -).
  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2003 - 2 L 164/01
    Das ergibt sich für § 53 Abs. 6 AuslG schon daraus, dass die hierfür in § 41 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG angeordnete gesetzliche Rechtsfolge, die dreimonatige Aussetzung der Abschiebung "in den betreffenden Staat", eine eindeutige Angabe des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung erfordert (BVerwG, Urt. v. 25.07.2000 - BVerwG 9 C 42.99 -, BVerwGE 111, 343).
  • VGH Bayern, 25.06.1996 - 25 BA 96.31447
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2003 - 2 L 164/01
    Begründet danach die Zugehörigkeit zu einer exilpolitischen Organisation als solche nicht die Gefahr einer politischen Verfolgung, so gilt dies auch für Tätigkeiten, die mit dieser Mitgliedschaft gewissermaßen im Rahmen der "gewöhnlichen Parteiarbeit" ohne weiteres verbunden sind, wie z. B. die bloße Teilnahme an Versammlungen und Parteiveranstaltungen sowie die Weitergabe von Informationen innerhalb der Organisation (ebenso BayVGH, Urt. v. 25.06.1996 - 25 BA 96.31447 - und OVG NW, Urt. v. 26.08.1996 - 23 A 286/85A. -).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2003 - 2 L 164/01
    Bei dieser Sachlage bedarf der Kläger hinsichtlich der Feststellung von Abschiebungshindernissen keines gerichtlichen Schutzes mehr (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 04.12.2001 - BVerwG 1 C 11.01 -, BVerwGE 115, 267; VGH BW, Urt. v. 20.09.2001 - A 14 S 2130/00 -, InfAuslR 2002, 102).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2003 - 2 L 164/01
    Ist der Ausländer danach schon in seinem Heimatland verfolgt worden, genießt er bereits dann einen Schutzanspruch, wenn im Fall seiner Rückkehr Verfolgungsmaßnahmen nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können (sog. herabgestufter Prognosemaßstab, vgl. nur BVerwG, Urt. v. 18.02.1997 - BVerwG 9 C 9.96 -, BVerwGE 104, 97; BVerfG, Beschl. v. 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 u. a. -, BVerfGE 54, 341).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2003 - 2 L 164/01
    Letztlich maßgebend ist der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit der Rückkehr (BVerwG, Urt. v. 23.02.1988 - BVerwG 9 C 32.87 -, Buchholz 402.25 [AsylVfG] § 1 Nr. 80; BVerwG, Urt. v. 23.07.1991 - BVerwG 9 C 154.90 -, BVerwGE 88, 367 [377]).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2003 - 2 L 164/01
    Auch gilt für die Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG der gleiche Prognosemaßstab wie für eine Verfolgungsgefahr i. S. d. Art. 16a Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1994 - BVerwG 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391).
  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.1997 - A 2 S 14/97

    Rückkehrer nach Togo; Asylantragstellung; Gefahr politischer Verfolgung; Gefahr

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08

    Aufwandsverteilung; Erneuerung; Gemeindeanteil; Instandsetzung;

    Darauf hat bereits das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats hingewiesen (vgl. Senatsbeschl. vom 3.7.2002 - 2 L 164/01 -).
  • VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07

    Ausbaubeiträge

    Dabei richtet sich die Funktion vor allem nach der Verkehrsplanung der Gemeinde und dem darauf beruhenden Ausbauzustand (OVG Schleswig, Beschl. v. 03.07.2002 - 2 L 164/01 -).
  • VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10

    Vorauszahlung für Ausbaubeitrag für ein gewerblich genutztes

    Dabei richtet sich die Funktion vor allem nach der Verkehrsplanung der Gemeinde und dem darauf beruhenden Ausbauzustand (OVG Schleswig, Beschl. v. 03.07.2002 - 2 L 164/01 -).
  • VG Schleswig, 13.10.2010 - 9 A 72/07

    Beitragsfähigkeit der Ersetzung einer Fahrbahnoberfläche durch ein neues

    Dabei richtet sich die Funktion vor allem nach der Verkehrsplanung der Gemeinde und dem darauf beruhenden Ausbauzustand (OVG Schleswig, Beschl. v. 03.07.2002 - 2 L 164/01 -).
  • VG Schleswig, 18.03.2005 - 9 B 52/04
    In welchem Umfang eine Straße dem Anlieger- oder Durchgangsverkehr zu dienen bestimmt ist, richtet sich nach ihrer Funktion sowie auf der Verkehrsplanung der Gemeinde, die sich auch durch den Ausbauzustand darstellen kann ( vg. OVG Schleswig, Beschluss vom 03.07.2002, 2 L 164/01) Sowohl der Ausbauzustand (schmale verschwenkte Straße, auf der kein Gegenverkehr möglich ist), als auch die Planung der Gemeindevertretung deuten auf die Absicht hin, die Straße als Anliegerstraße einzuordnen.
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