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   OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1999 - 2 L 17/99   

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OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1999 - 2 L 17/99 (https://dejure.org/1999,8399)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.08.1999 - 2 L 17/99 (https://dejure.org/1999,8399)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. August 1999 - 2 L 17/99 (https://dejure.org/1999,8399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Pflicht zur Abführung der Zweitwohnungssteuer; Annahme eines steuerpflichtigen Aufenthalts; Abgrenzung einer reinen Kapitalanlage von der Vorhaltung einer Zweitwohnung für Zwecke der persönlichen Lebensführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 634
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 28.06.1995 - 9 L 1191/93

    Zweitwohnungssteuer; Vorhalten einer Zweitwohnung; Abgrenzung zur reinen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1999 - 2 L 17/99
    Zwar ist auch in Fällen der Eigenvermietung der Wohnung die Annahme einer reinen Kapitalanlage nicht von vornherein ausgeschlossen, doch gelten insoweit strenge Anforderungen (OVG Lüneburg, Urt. v. 28.06.1995, - 9 L 1191/93 -, ZKF 1996, 179/180).

    Die Eigenvermietung der Wohnung läßt gerade die Möglichkeit der jederzeitigen und kurzfristigen Zweckänderung offen und ist auch objektiv nicht geeignet, die Inanspruchnahme zu eigenen Zwecken auszuschließen (BVerwG, Beschl. v. 21.02.1994, - 8 B 22.94 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 7; OVG Lüneburg, Urt. v. 28.06.1995, a.a.O.).

    Der Eigentümer hat bei der Ermittlung der insoweit relevanten tatsächlichen Verhältnisse mitzuwirken (OVG Lüneburg, Urt. v. 28.06.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1999 - 2 L 17/99
    Das Verwaltungsgericht hat - vielmehr - gesehen, daß zur Abgrenzung einer (nicht der Zweitwohnungssteuer unterliegenden) reinen Kapitalanlage von einer zweitwohnungssteuerpflichtigen Wohnung eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalles erforderlich ist (UA S. 7; vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 10.10.1995, - 8 C 40.93 -, BVerwGE 99, 303 ff./309).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (u.a. Urt. v. 18.11.1997, - 2 L 275/95 -) ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 10.10.1995, a.a.O.; Beschl. v. 02.06.1997, - 8 B 113.97 - Juris; Beschl. v. 20.04.1998, - 8 B 25.98 -, NordÖR 1998, 249) - für die Abgrenzung einer reinen Kapitalanlage von der Vorhaltung der Zweitwohnung für Zwecke der persönlichen Lebensführung nicht auf unüberprüfbare innere Absichten des Wohnungsinhabers abzustellen, sondern auf die umfassende Würdigung der objektiven, nach außen in Erscheinung tretenden, verfestigten und von Dritten nachprüfbaren Umstände.

  • VG Schleswig, 07.09.1998 - 14 A 184/97
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1999 - 2 L 17/99
    Soweit das Verwaltungsgericht - typisierend - einen Aufenthalt des Eigentümers in der Wohnung "zum Zwecke der Wohnungserhaltung und Vorbereitung der Vermietung" bis zu 7 Tagen Dauer als "unschädlich" ansieht (UA S. 9; vgl. auch Urt. des VG vom 07.09.1998, - 14 A 184/97 -, NordÖR 1999, 32), kann dies nur unter dem Vorbehalt der gebotenen Gesamtwürdigung aller Umstände, die für die Abgrenzung einer steuerpflichtigen Zweitwohnung von einer Kapitalanlage in Betracht zu ziehen sind, gelten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1994 - 22 A 716/93

    Zweitwohnung; Verfügungsgewalt; Verfügungsbefugnis; Mietvertrag; Optionsrecht ;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1999 - 2 L 17/99
    Der Kläger ist der Ansicht, daß die zeitliche Grenzziehung für einen "kurzfristigen Gebrauch" einer Zweitwohnung bisher - nach den zitierten Entscheidungen des OVG Lüneburg vom 27. November 1989 (a.a.O.) und des OVG Münster (Urt. v. 09.05.1994 - 22 A 716/93 -, ZKF 1995, 35) "umstritten" sei und sieht insofern eine "überregionale Klärungsbedürftigkeit" (S. 4 der Antragsschrift).
  • BVerwG, 20.04.1998 - 8 B 25.98

    Kommunalabgaben - Zweitwohnungsteuer für Wohnungen in einem Feriengebiet

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1999 - 2 L 17/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (u.a. Urt. v. 18.11.1997, - 2 L 275/95 -) ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 10.10.1995, a.a.O.; Beschl. v. 02.06.1997, - 8 B 113.97 - Juris; Beschl. v. 20.04.1998, - 8 B 25.98 -, NordÖR 1998, 249) - für die Abgrenzung einer reinen Kapitalanlage von der Vorhaltung der Zweitwohnung für Zwecke der persönlichen Lebensführung nicht auf unüberprüfbare innere Absichten des Wohnungsinhabers abzustellen, sondern auf die umfassende Würdigung der objektiven, nach außen in Erscheinung tretenden, verfestigten und von Dritten nachprüfbaren Umstände.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 2 S 112/97

    Zweitwohnungssteuer: Ferienwohnung - Unterscheidung zwischen reiner Kapitalanlage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1999 - 2 L 17/99
    Demgegenüber wird im vorliegenden Fall die Wohnung durch ganzjährige Bemühungen des Klägers selbst (jeweils) zeitabschnittsweise vermietet; es besteht damit - grundsätzlich - eine Eigennutzungsmöglichkeit (vgl. dazu auch VGH Mannheim, Urt. v. 23.04.1998, - 2 S 112/97 -, ZKF 1999, 85; Ls. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1991 - 4 L 186/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1999 - 2 L 17/99
    Das gilt auch für eine Abweichung von einer Entscheidung des bis März 1991 auch für Schleswig-Holstein zuständigen OVG Lüneburg (Beschl. des Senats v. 21.08.1998 - 2 L 171/97 -, im Anschluß an den Beschl. des 4. Senats v. 07.06.1991 - 4 L 186/91 -, SchlHA 1991, 160).
  • BVerwG, 02.06.1997 - 8 B 113.97

    Anforderungen an Besonderheiten bei Eigenvermietung einer Wohnung durch den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1999 - 2 L 17/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (u.a. Urt. v. 18.11.1997, - 2 L 275/95 -) ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 10.10.1995, a.a.O.; Beschl. v. 02.06.1997, - 8 B 113.97 - Juris; Beschl. v. 20.04.1998, - 8 B 25.98 -, NordÖR 1998, 249) - für die Abgrenzung einer reinen Kapitalanlage von der Vorhaltung der Zweitwohnung für Zwecke der persönlichen Lebensführung nicht auf unüberprüfbare innere Absichten des Wohnungsinhabers abzustellen, sondern auf die umfassende Würdigung der objektiven, nach außen in Erscheinung tretenden, verfestigten und von Dritten nachprüfbaren Umstände.
  • BVerwG, 21.02.1994 - 8 B 22.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1999 - 2 L 17/99
    Die Eigenvermietung der Wohnung läßt gerade die Möglichkeit der jederzeitigen und kurzfristigen Zweckänderung offen und ist auch objektiv nicht geeignet, die Inanspruchnahme zu eigenen Zwecken auszuschließen (BVerwG, Beschl. v. 21.02.1994, - 8 B 22.94 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 7; OVG Lüneburg, Urt. v. 28.06.1995, a.a.O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
    Bei einer Zweitwohnung, die - wie hier - vom Inhaber selbst an Dritte weitervermietet wird, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Wohnung auch für Zwecke der eigenen Erholung und der Erholung von Angehörigen vorgehalten wird (Schl.-H. OVG, Beschl. v. 04.08.1999 - 2 L 17/99 -, NordÖR 2000, 86; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.04.1998 - 2 S 112/97 -, KStZ 1999, 211, 212).

    Eine "Bagatellgrenze" für die Dauer von Kurzzeitaufenthalten des Inhabers in der Wohnung könnte allenfalls für solche Fälle in Betracht gezogen werden, in denen die (sonstigen) objektiven Umstände dafür sprechen, dass die Wohnung allein der Einkommenserzielung (sog. "Kapitalanlage") dient (OVG Schleswig, 2 L 17/99, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2008 - 1 LA 48/08

    Gegenstandslosigkeit eines Bescheides über Abschiebungsverbote bei fehlender

    Das Urteil des OVG Hamburg, von dem das Verwaltungsgericht abzuweichen meint (S. 2 des Urt.-Abdr.), ist insoweit von vornherein unerheblich, weil der Zulassungsgrund nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG nur bei einer Abweichung im jeweiligen Instanzenzug gegeben ist (OVG Schleswig, Beschl. v. 04.08.1999, 2 L 17/99, NordÖR 2000, 86).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - 2 MB 22/09
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Inhaber der Zweitwohnung diese im Erhebungszeitraum auch - wenngleich nur kurzzeitig - genutzt hat (BVerwG v. 31.10.1990 - 8 B 74.90 -, Buchholz 401.61; Senatsurt. v. 04.08.1999 - 2 L 17/99 -, NVwZ-RR 2000, 634, Urt. v. 18.10.2000 - 2 L 64/99 -, Die Gemeinde 2002, 156), zumal schon das bloße Vorhalten für den persönlichen Bedarf den Steuertatbestand erfüllt (BVerwG v. 20.03.1992 - 8 B 132.91 - Senatsurt. v. 25.07.1991 - 2 L 75/91 - Urt. v. 05.04.2000 - 2 L 74/99 -).
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 13 U 196/00
    und 25.10.1999 die Zwangsversteigerung (2 K 102/99, Bl. 68 f. d. A.) und die Zwangsverwaltung (2 L 17/99, Bl. 70 f. d. A.) des Grundbesitzes an.
  • VG Schleswig, 15.06.2006 - 14 A 190/03

    Vermietungsbemühungen zur Annahme einer reinen Kapitalanlage im

    In diesen Fällen kann zwar nicht zwangsläufig vom "Innehaben" einer Zweitwohnung ausgegangen werden, doch dürfte der Nachweis des Ausschlusses jeglicher Eigennutzung anhand objektiver und nachprüfbarer Kriterien schwer fallen (vgl. VG Schleswig, Urteil v. 27.1.1997 -6 A 273/96-; OVG Schleswig in NordÖR 2000, 86).
  • VG Schleswig, 27.05.2003 - 14 A 323/00

    Zweitwohnungssteuer, Kapitalanlage, Eigenaufenthalt, Bagatellgrenze

    Ob im maßgeblichen Steuerjahr tatsächlich eine Eigennutzung stattgefunden hat, ist nach den obigen Ausführungen ebenso unerheblich wie die Frage, ob ein Aufenthalt in der Wohnung nur kurzfristig und zu Erhaltungs- oder Verwaltungszwecken erfolgt ist (vgl. VG Schleswig, Urteil v. 27.1.1997 - 6 A 273/96 - OVG Schleswig, Beschluss v. 04.08.1999 - 2 L 17/99 - in NordÖR 2000, 86 und v. 23.10.2000 - 2 L - 109/00 -).
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