Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1995 - 2 L 183/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kalkulation; Kalkulatorisches Wagnis; Einzelwagnis; Betriebswagnis; Veranschlagungsmaxim; Abfallgebühr
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 31.08.1994 - 4 A 358/93
- OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1995 - 2 L 183/94
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1993 - 2 K 9/91
Auwendungen; Abfallzwischenlager; Kosten; Rechnungsperiode; Kostenunterdeckung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1995 - 2 L 183/94
Soweit das Vorbringen des Klägers so zu verstehen sein sollte, daß es auch einer Überprüfung bedürfe, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis der von dem Beklagten beauftragten Unternehmen angemessen sei, so ist dem entgegenzuhalten, daß die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Gebührenkalkulation und der zugrundeliegenden Kostenrechnung lediglich eine Rechtmäßigkeitskontrolle ist, daß indes nicht die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung zu überprüfen ist (vgl. Senatsurteil v. 12.12.1993 - 2 K 9/91 -, Die Gemeinde 1994, 134, 136 f.).
- OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06
Abwassergebühr; Kostenaufteilung; Mischkanalisation; Niederschlagswassergebühr; …
Soweit das OVG Schleswig in einer früheren Entscheidung auch anteilige Personal- und Sachkosten aus dem Bereich "Verwaltungsleitung" ohne nähere Begründung als Kosten für die laufende Verwaltung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG bezeichnet habe (- 2 L 183/94 -), folge die Kammer dem aus den genannten Gründen nicht.Nach der Rechtsprechung des Senats rechtfertigt § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG a.F. auch die Berücksichtigung von Kosten für die anteilige allgemeine Verwaltung einschließlich der Verwaltungsleitung (Urt. v. 20.12.1995 - 2 L 183/94 -, Die Gemeinde 1996, 188 = KStZ 1996, 134 = SchlHA 1996, 10).
- OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 36/06
Abwassergebühr; Grenzkosten; Kostenaufteilung; Mitbenutzung; Personalkosten; …
Soweit das OVG Schleswig in einer früheren Entscheidung auch anteilige Personal- und Sachkosten aus dem Bereich "Verwaltungsleitung" ohne nähere Begründung als Kosten für die laufende Verwaltung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG bezeichnet habe (2 L 183/94), folge die Kammer dem aus den genannten Gründen nicht.Nach der Rechtsprechung des Senats rechtfertigt § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG a.F. auch die Berücksichtigung von Kosten für die anteilige allgemeine Verwaltung einschließlich der Verwaltungsleitung (Urt. v. 20.12.1995 - 2 L 183/94 -, Die Gemeinde 1996, 188 = KStZ 1996, 134 = SchlHA 1996, 10).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - 9 A 752/10
Gebührenerhebung für arzneimittelrechtliche Änderungsanzeigen durch das …
vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 L 183/94 -, KStZ 1996, 134.vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - 2 S 370/96 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 3. März 2003 - 4 B 92.1878 -, NVwZ-RR 1994, 290; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 L 183/94 -, a.a.O.; Schulte/Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Loseblatt, Stand: September 2012, Band 1, § 6 Rdnr. 175 f.
- OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 2 KN 4/02
Rechtmäßigkeit eines in einer Satzung über die Erhebung von Hafengebühren …
Dabei sind die für die Zukunft geschätzten Zahlen aus den Ergebnissen der Vergangenheit sowie aus Unterlagen oder Angaben vergleichbarer Einrichtungen abzuleiten (Senatsurteil v. 20.12.1995 - 2 L 183/94 -, Die Gemeinde 1996, 188 = GemHH 1996, 240 = KStZ 1996, 134 = SchlHA 1996, 110).Unter einem Wagnis ist das mit jeder wirtschaftlichen Tätigkeit verbundene Risiko zu verstehen, dass dem eingesetzten Kapital durch außerordentliche Ereignisse Schäden drohen (Senatsurteil v. 20.12.1995 - 2 L 183/94 -).
- VGH Hessen, 04.12.2002 - 11 TG 1963/02
Auflage für Tierkörperbeseitigungsanstalt; Beseitigungsentgelt - Überprüfung
Das in § 10 Abs. 2 KAG verankerte Kostendeckungsprinzip ist deshalb von einer "Veranschlagungsmaxime" geprägt, d.h. die Gebührensätze sind so zu veranschlagen, dass Überschüsse vermieden werden (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 L 183/94 -, Gemeindehaushalt 1996, 240 [242]). - VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04 Soweit das OVG Schleswig in einer früheren Entscheidung auch anteilige Personal- und Sachkosten aus dem Bereich Verwaltungsleitung ohne nähere Begründung als Kosten für die laufende Verwaltung nach § 6 Abs. 2 S. 1 KAG bezeichnet hat (Urteil vom 20.12.1995, 2 L 183/94 in Die Gemeinde 1996, 188), folgt die Kammer dem aus den genannten Gründen nicht.
- VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 32/02 Die Einstellung eines solchen Gewinnanteils in die Kostenrechnung ist grundsätzlich nicht zulässig ( OVG Schleswig, U. v. 20.12.1995, 2 L 183/94 , Die Gemeinde 1996, 188).
- VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 568/02 Die Einstellung eines solchen Gewinnanteils in die Kostenrechnung ist grundsätzlich nicht zulässig ( OVG Schleswig, U. v. 20.12.1995, 2 L 183/94 , Die Gemeinde 1996, 188).
- OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2011 - 2 KN 3/10 Dabei sind die für die Zukunft geschätzten Zahlen aus den Ergebnissen der Vergangenheit sowie aus Unterlagen oder Angaben vergleichbarer Einrichtungen abzuleiten (Senatsurteil v. 20.12.1995 - 2 L 183/94 -, Die Gemeinde 1996, 188 = GemHH 1996, 240 = KStZ 1996, 134 = SchlHA 1996, 110).
- VG Lüneburg, 13.11.2007 - 3 A 33/06
Folgen einer fehlenden Ausschreibung von Fremdleistungen bei der Erhebung von …
Das allgemeine Unternehmerwagnis kann für nicht wirtschaftlich betriebene gebührenfinanzierte Einrichtungen nicht durch Wagniszuschläge abgegolten werden, berücksichtigungsfähig sind hier nur Einzelwagnisse (…VGH München, Urt. v. 03.03.1993 - 4 B 92.1878 -, NVwZ-RR 1994, 290; VG Schleswig, Urt. v. 10.11.2003 - 4 A 32/02 - OVG Schleswig, Urt. v. 20.12.1995 - 2 L 183/94 -, KStZ 1996, 134; Schulte/Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: März 2007, § 6 Rndr. 175). - VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 481/02
- VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 263/04
- VG Potsdam, 28.06.2017 - 8 K 2390/14
Ausgleich einer Unterdeckung bei Abwasser- und Trinkwassergebühren