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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10   

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OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10 (https://dejure.org/2015,22977)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.03.2015 - 2 L 184/10 (https://dejure.org/2015,22977)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. März 2015 - 2 L 184/10 (https://dejure.org/2015,22977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 1 BauGB, § 5 Abs 1 Nr 1 BImSchG, § 16 Abs 1 S 1 BImSchG
    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung einer Tierhaltungsanlage; Geruchs- und Lärmimmissionen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erweiterungen einer immissionsschutzrechtlichen genehmigungsbedürftigen Anlage als Änderung oder Neuerrichtung; Maßgeblichkeit der Schutzkriterien für die standortbezogene Vorprüfung; Zumutbarkeit von Geruchsbelästigungen für die Nachbarschaft; Umnutzung einer Anlage zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erweiterungen einer immissionsschutzrechtlichen genehmigungsbedürftigen Anlage als Änderung oder Neuerrichtung; Maßgeblichkeit der Schutzkriterien für die standortbezogene Vorprüfung; Zumutbarkeit von Geruchsbelästigungen für die Nachbarschaft; Umnutzung einer Anlage zur ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erweiterungen von Anlage ist bei gleichbleibendem Charakter keine Neuerrichtung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erweiterungen von Anlage ist bei gleichbleibendem Charakter keine Neuerrichtung

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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (73)

  • VGH Hessen, 01.04.2014 - 9 A 2030/12

    Erweiterung eines Tiermastbetriebs in Fronhausen ist zulässig - Klage der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10
    Was zumutbar ist, richtet sich u.a. nach der durch die bebauungsrechtliche Prägung und tatsächliche oder planerische Vorbelastungen bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Umgebung, wobei wertende Elemente wie die Herkömmlichkeit, die soziale Adäquanz und die allgemeine Akzeptanz mitbestimmend sind (BVerwG, Urt. v. 30.04.1992 - BVerwG 7 C 25.91 -, BVerwGE 90, 163 [165 f.], RdNr. 11 in juris; HessVGH, Urt. v. 01.04.2014 - 9 A 2030/12 -, juris, RdNr. 51, m.w.N.).

    Die Beantwortung der Zumutbarkeitsfrage verlangt eine einzelfallbezogene Interessenbewertung, wobei ein objektiver Maßstab anzuwenden ist und zur Konkretisierung immissionsschutzrechtlicher Grundanforderungen Verwaltungsvorschriften und technische Regelwerke heranzuziehen sind (HessVGH, Urt. v. 01.04.2014, a.a.O.).

    Die in ihr niedergelegten Erkenntnisse geben dem Prüfer ein Instrumentarium an die Hand, alle zur Beurteilung schädlicher Einwirkungen maßgeblichen Umstände wie Oberflächengestaltung, Hedonik, Vorbelastungen rechtlicher und tatsächlicher Art sowie Intensität der Geruchseinwirkungen zu beurteilen (vgl. HessVGH, Urt. v. 01.04.2014 a.a.O., RdNr. 53, m.w.N.).

    Insofern ist ihre Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit gegenüber einer Wohnnutzung, die sich inmitten einer Ortslage befindet, deutlich herabgesetzt (vgl. OVG RP, Urt. v. 07.10.2009 - 1 A 10972/07 -, BauR 2010, 581 [584], RdNr. 84 in juris; HessVGH, Urt. v. 01.04.2014, a.a.O., RdNr. 64 in juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 8 A 1451/12

    Anwohnerklage gegen Hähnchenmast in Schermbeck erfolgreich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10
    Dies erfordert gegebenenfalls, auch Emittenten in die Untersuchung aufzunehmen, die sich außerhalb des Beurteilungsgebiets befinden, aber relevant auf dieses einwirken (vgl. OVG NW, Beschl. v. 09.12.2013 - 8 A 1451/12 -, juris, RdNr. 32).

    In der Begründung und den Auslegungshinweisen zu Nr. 4.6 der GIRL wird ebenfalls hervorgehoben, dass bei der Ermittlung der Gesamtbelastung durch Ausbreitungsrechnung die Geruchsemissionen der vorhandenen Quellen (Vorbelastung) und die der neuen Quellen (Zusatzbelastung) in einer gemeinsamen Rechnung Eingang finden und in diesem Fall alle das Beurteilungsgebiet beaufschlagenden Geruchsquellen in der Ausbreitungsrechnung erfasst werden müssen (OVG NW, Beschl. v. 09.12.2013, a.a.O., m.w.N.).

    So hat das OVG NW (Beschl v. 09.12.2013, a.a.O.) die behördliche Festlegung eines Umkreises der zu berücksichtigenden Emissionsquellen von etwa 1.200 m nicht beanstandet in einer Situation, in der sich nach einem eingeholten Gutachten der Einwirkungsbereich zweier Tierhaltungsanlagen (Putenmast und Schweinemast) trotz einer Entfernung > 1.000 m bis zum klägerischen Grundstück erstreckte.

  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 16.73

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Begriff des Bebauungszusammenhanges;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10
    Von diesem Grundsatz ist auch dann keine Ausnahme zu machen, wenn innerhalb des Bereichs, nach dessen zusammenhängender Bebauung gefragt ist, qualifiziert beplantes Gebiet liegt (BVerwG, Urt. v. 31.10.1975 - BVerwG IV C 16.73 -, DÖV 1976, 381 [382], RdNr. 15 in juris).

    Zwar kann bei der Beurteilung, ob sich ein Vorhaben in Bezug auf einzelne der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, zur näheren Umgebung auch Bebauung in einem benachbarten qualifiziert beplanten Gebiet zählen (so etwa SaarlOVG, Urt. v. 18.10.2002 - 2 Q 3/02 -, juris, RdNr. 10; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB § 34 RdNr. 37, unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG v. 31.10.1975, a.a.O., das sich allerdings nur mit dem Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bei Bestehen eines qualifizierten Bebauungsplans befasst).

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10
    Wird die Feststellung, dass nach dem Ergebnis der Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, entgegen § 3a Satz 2 UVPG nicht bekannt gegeben, führt dies aber nicht zur Rechtswidrigkeit der Genehmigungsentscheidung (BVerwG, Urt. v. 20.08.2008 - BVerwG 4 C 11.07 -, BVerwGE 131, 352 [368], RdNr. 39 f.).

    Selbst wenn der Öffentlichkeit ein Anspruch auf aktive Bekanntgabe des negativen Ergebnisses einer Vorprüfung zustehen sollte, wäre dieser Anspruch - wie der Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen - außerhalb des Genehmigungsverfahrens zu erfüllen (BVerwG, Urt. v. 20.08.2008, a.a.O., RdNr. 40).

  • VGH Hessen, 07.05.2009 - 6 C 1142/07

    Immissionschutz bei Abfallverbrennungsanlage; hier: Ausbreitung von Gasen und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10
    Dass das Programm AUSTAL2000G als diagnostisches Windfeldmodell nicht dazu in der Lage ist, besondere Strömungsverhältnisse, die sich etwa aus thermischen oder dynamischen Prozessen in stark gegliedertem Gelände ergeben, ausreichend zu erfassen, steht seiner grundsätzlichen Eignung und Anwendbarkeit nicht entgegen (vgl. dazu HessVGH, Urt. v. 07.05.2009 - 6 C 1142/07.T -, juris, RdNr. 113).

    In anderen Fällen bedarf es weiterer Untersuchungen etwa durch Verwendung eines prognostischen Strömungsmodells, mit dessen Hilfe auch thermisch oder dynamisch induzierte meteorologische Phänomene berücksichtigt werden können (HessVGH, Urt. v. 07.05.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10
    aa) Für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist ausschlaggebend, ob und inwieweit eine tatsächlich aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört; wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich noch als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben sondern auf Grund einer umfassenden Bewertung des im Einzelfall vorliegenden konkreten Sachverhalts zu entscheiden (BVerwG, Beschl. v. 02.04.2007 - BVerwG 4 B 7.07 -, BauR 2007, 1383, RdNr. 4 in juris).

    Zwar können auch Gebäude, die nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Außenbereich privilegiert sind, zur Entwicklung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils beitragen (BVerwG, Beschl. v. 02.04.2007, a.a.O., RdNr. 4).

  • VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.40091

    Thermoselect-Abfallbehandlungsanlage, immissionsschutzrechtliche Genehmigung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10
    Eine bloße Vermehrung der von der Anlage ausgehenden Emissionen genügt allerdings nicht; entscheidend sind die Einwirkungen (insbesondere Immissionen) auf die Schutzgüter des § 1 BImSchG (BayVGH, Urt. v. 13.05.2005 - 22 A 96.40091 -, NVwZ-RR 2006, 456 [458], RdNr. 60 in juris, m.w.N.).

    Im Begriff der "erheblichen nachteiligen Auswirkungen" liegt eine graduelle Verschärfung gegenüber jenen (einfachen) nachteiligen Auswirkungen, die nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BImSchG bereits zur Qualifizierung einer Änderung als wesentlich und damit als genehmigungsbedürftig führen (vgl. BayVGH, Urt. v. 13.05.2005, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10
    Dem liegt im Baurecht die Erwägung zugrunde, dass es mit der nach Maßgabe des einschlägigen Rechts gewährleisteten Baufreiheit nicht vereinbar wäre, eine zur Zeit des Erlasses rechtswidrige Baugenehmigung aufzuheben, die sogleich nach der Aufhebung wieder erteilt werden müsste (BVerwG, Beschl. v. 23.04.1998 - BVerwG 4 B 40.98 -, NVwZ 1998, 1179, RdNr. 3 in juris).

    Dabei sind grundsätzlich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung zugrunde zu legen; ansonsten sind nur etwaige nachträgliche Änderungen zugunsten des Bauherrn zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 23.04.1998 - BVerwG 4 B 40.98 - NVwZ 1998, 1179, RdNr. 3 in juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2013 - 2 M 16/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Hähnchenmastanlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10
    Ausgehend von diesem Erkenntnisstand greift die immissionsschutzrechtliche Schutzpflicht als Instrument der Gefahrenabwehr nicht ein, weil ungewiss ist, ob mit einem Schadenseintritt zu rechnen ist (vgl. OVG Münster, Urt. v. 30.01.2014 - 7 A 2555/11-, BauR 2014, 1259; Beschl. d. Senats v. 13.06.2013 - 2 M 16/13 -, AUR 2013, 346, RdNr. 14, m.w.N.).(Rn.137).

    Ausgehend von diesem Erkenntnisstand greift die immissionsschutzrechtliche Schutzpflicht als Instrument der Gefahrenabwehr nicht ein, weil ungewiss ist, ob mit einem Schadenseintritt zu rechnen ist (vgl. zum Ganzen: OVG NW, Urt. v. 30.01.2014 - 7 A 2555/11 -, juris, RdNr. 91 ff. in juris, m.w.N.; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 13.06.2013 - 2 M 16/13 -, juris, RdNr. 14 in juris, m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - 7 A 2555/11

    Erteilung eines Vorbescheids für die Änderung des landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10
    Ausgehend von diesem Erkenntnisstand greift die immissionsschutzrechtliche Schutzpflicht als Instrument der Gefahrenabwehr nicht ein, weil ungewiss ist, ob mit einem Schadenseintritt zu rechnen ist (vgl. OVG Münster, Urt. v. 30.01.2014 - 7 A 2555/11-, BauR 2014, 1259; Beschl. d. Senats v. 13.06.2013 - 2 M 16/13 -, AUR 2013, 346, RdNr. 14, m.w.N.).(Rn.137).

    Ausgehend von diesem Erkenntnisstand greift die immissionsschutzrechtliche Schutzpflicht als Instrument der Gefahrenabwehr nicht ein, weil ungewiss ist, ob mit einem Schadenseintritt zu rechnen ist (vgl. zum Ganzen: OVG NW, Urt. v. 30.01.2014 - 7 A 2555/11 -, juris, RdNr. 91 ff. in juris, m.w.N.; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 13.06.2013 - 2 M 16/13 -, juris, RdNr. 14 in juris, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 06.09.2012 - 2 ZB 11.484

    Nähere Umgebung; faktisches Baugebiet; Fremdkörper; Gemengelage;

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 12 LA 114/11

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Neubau eines

  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2014 - 1 B 11320/13

    Nachbarstreitigkeit über Biogasanlage im Außenbereich; Privilegierung;

  • VG Würzburg, 19.10.2010 - W 4 K 07.1422

    Mastschweinestall im Außenbereich; Geruchsimmissionen; Geruchsimmissionen auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2006 - 2 L 504/02

    Baugenehmigung für Werbeanlage

  • VGH Bayern, 07.02.2013 - 15 CS 12.743

    Baugenehmigung für Biogasanlage; Nachbarrechtsbehelf; Erheblichkeit der Geräusch-

  • VG München, 16.10.2007 - M 1 K 07.2892
  • BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 50.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 24.11.2009 - 4 B 1.09

    Berücksichtigung der horizontalen und auch vertikalen topographischen

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 20.11

    Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erneut auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

  • VG Oldenburg, 10.03.2010 - 5 A 1375/09

    Hähnchenmaststall; Nachbarklage; Geruch; Staub; Lärm, Infraschall;

  • BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen

  • BVerwG, 03.04.1995 - 4 B 47.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

  • VGH Hessen, 10.10.2001 - 3 TG 2595/01

    Verzicht auf nachbarliches Abwehrrecht; Gebietserhaltungsanspruch

  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 15 CS 10.2131

    Nachbarrechtsbehelf; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

  • BVerwG, 23.10.2000 - 7 B 71.00

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

  • VG Augsburg, 04.07.2012 - Au 4 K 11.620

    Rinderhaltung; Gebot der Rücksichtnahme; TA Luft; Ammoniak

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2011 - 2 M 84/11

    Baugenehmigung für Biogasanlage neben einer Tankstelle

  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

  • OVG Thüringen, 11.12.1997 - 1 KO 674/95

    Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts an das Oberverwaltungsgericht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2009 - 1 A 10872/07

    Biogasanlage in Mayen-Hausen darf gebaut werden

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 8 S 600/09

    Baurecht/Immissionsschutz: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohnhauses in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2012 - 8 B 290/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt und maßgebliche Richtlinien für die Beurteilung der von

  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2012 - 2 L 149/11

    Umbau von Fabrik- in Wohngebäude; Anfechtung einer Baugenehmigung und von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2012 - 2 L 132/11

    Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich, Ausweitung eines Ortsteils in den

  • BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10

    Bindungswirkung und Auslegung von technischen Regelwerken; schädliche Immissionen

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

  • VGH Bayern, 11.03.2013 - 14 ZB 12.2073

    Immissionen (insbesondere Gerüche) aus einem benachbarten landwirtschaftlichen

  • OVG Saarland, 18.10.2002 - 2 Q 3/02
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten;

  • BVerwG, 07.05.2007 - 4 B 5.07

    Charakter und Anwendbarkeit der Richtlinien VDI 3471

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 10 B 6.11

    Nachbarklage auf ordnungsbehördliches Einschreiten; Brandschutz;

  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

  • BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11

    Zum Nachbarschutz im faktischen Baugebiet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - 8 A 3002/11

    Nachbarklagen gegen eine Anlage zur Aufbereitung von Aluminiumschrott in Dormagen

  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der

  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2011 - 12 LA 8/09

    Genemigungsfähigkeit einer Anlage zur Legehennenhaltung im Hinblick auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2005 - 2 L 264/02

    Zu Auflagen für eine Skaterbahn

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2013 - 2 M 60/12

    Drittanfechtung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

  • VGH Hessen, 27.09.2004 - 2 TG 1630/04

    Kein vorläufiger Rechtsschutz für eine Gemeinde gegen die Errichtung mehrerer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 10 B 846/10

    Vereinbarkeit eines Bauvorhabens über die Neuerrichtung einer Garage auf einem

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2014 - 10 S 473/14

    Nachbarschutz: immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Änderung des

  • VGH Bayern, 11.09.2008 - 14 ZB 07.1628

    Baugenehmigung; Umschlagfläche für nicht überwachungsbedürftige Abfälle;

  • BVerwG, 09.04.2008 - 7 B 2.08

    Abfallverbrennung; Mitverbrennungsanlage; Änderungsgenehmigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09

    Nachbarwiderspruch gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 2 L 176/02

    Anfechtung einer Baugenehmigung zum Betreiben eines Getreidelagers

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

  • BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 6.08

    Biogasanlage; Blockheizkraftwerk; Außenbereich; Biomasse; Anknüpfungspunkt;

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 8 A 870/15

    Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben

    vgl. z. B. Hess. VGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 -, NuR 2016, 775 = juris Rn. 10 ff.; OVG Sachs.-Anh., Urteil vom 24. März 2015 - 2 L 184/10 -, juris Rn. 81; Bay. VGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2015 - 22 CS 15.2247 -, juris Rn. 43 und vom 4. Juli 2016 - 22 CS 16.1078 -, ZNER 2016, 419 = juris Rn. 37; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. März 2011 - 10 S 161/09 -, NVwZ-RR 2011, 355 = juris Rn. 17; Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band I, Stand: September 2016, § 3c UVPG Rn. 33 und 35; Balla, NuR 2017, 239 (241); Bund-Länder-Arbeitskreis "UVP", Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht von Projekten, S. 10 und 11.
  • VGH Bayern, 04.05.2018 - 15 NE 18.382

    Vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans

    Denn der Außenbereich dient dazu, nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierte Vorhaben wie landwirtschaftliche Betriebe unterzubringen, sodass Eigentümer von Wohngebäuden im Randgebiet zum Außenbereich jederzeit mit der Ansiedlung solcher Betriebe rechnen müssen und ihr Schutzanspruch deswegen gemindert ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2016 - 15 CS 15.1576 - UPR 2017, 32 = juris Rn. 14; OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 24.3.2015 - 2 L 184/10 - juris Rn. 96; HessVGH, U.v. 1.4.2014 - 9 A 2030/12 - ESVGH 64, 191 = juris Rn. 64).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2016 - 2 L 84/14

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine

    b) Im Übrigen liegt keine wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BImSchG, sondern eine Neuerrichtung vor, wenn durch die Änderung der Charakter der (Gesamt-)Anlage verändert wird, wenn also die Änderungen derart prägend sind, dass die gesamte Anlage als eine neue Anlage qualifiziert werden muss (Jarass, BImSchG, 11 Aufl., § 16 RdNr. 6a, m.w.N.; Urt. d. Senats v. 24.03.2015 - 2 L 184/10 -, juris, RdNr. 58).

    Die Anwendung der GIRL gewährleistet eine - hinreichend verlässliche - Prognose und Bewertung von Geruchsbelästigungen (vgl. Urt. d. Senats v. 24.03.2015, a.a.O., RdNr. 95; Beschl. d. Senats v. 01.08.2011 - 2 M 84/11 -, NVwZ 2012, 119 [121], RdNr. 29 in juris, m.w.N.).

    Berechnungen auf der Basis der GIRL stellen ein im Sinne einer konservativen Prognosesicherheit komfortables "worst-case-Szenario" dar, und das gefundene Ergebnis liegt "auf der sicheren Seite" (Urt. d. Senats v. 24.03.2015, a.a.O., RdNr. 95; OVG RP, Beschl. v. 07.02.2014 - 1 B 11320/13 -, juris, RdNr. 20; BayVGH, Beschl. v. 15.11.2010 - 15 CS 10.2131 -, BauR 2013, 1816 [1817], RdNr. 15 in juris).

    Insofern ist ihre Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit gegenüber einer Wohnnutzung, die sich inmitten einer Ortslage befindet, deutlich herabgesetzt (Urt. d. Senats v. 24.03.2015, a.a.O., RdNr. 96; vgl. auch OVG RP, Urt. v. 07.10.2009 - 1 A 10972/07 -, BauR 2010, 581 [584], RdNr. 84 in juris; HessVGH, Urt. v. 01.04.2014, a.a.O., RdNr. 64 in juris).

    Etwas anderes mag für solche Nachbarn gelten, die Eigentümer von in der Nähe der emittierenden Anlage liegenden Flächen mit empfindlichen Pflanzen oder Ökosystem (etwa Waldflächen) sind (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 24.03.2015, a.a.O., RdNr. 130, m.w.N.).

    Ausgehend von diesem Erkenntnisstand greift die immissionsschutzrechtliche Schutzpflicht als Instrument der Gefahrenabwehr nicht ein, weil ungewiss ist, ob mit einem Schadenseintritt zu rechnen ist (vgl. Urt. d. Senats v. 24.03.2015, a.a.O., RdNr. 137 in juris, m.w.N.).

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