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   OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96   

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OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96 (https://dejure.org/1997,7388)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.09.1997 - 2 L 198/96 (https://dejure.org/1997,7388)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. September 1997 - 2 L 198/96 (https://dejure.org/1997,7388)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 9 A 280/95
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1996 - 2 L 108/96

    Straße; Fußgängerzone; Straßentyp; Verkehrsfunktion; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
    Eine vorteilsbedeutsame Inanspruchnahmemöglichkeit liegt bei einem Hinterliegergrundstück in Fällen, in denen Anlieger- und Hinterliegergrundstück im Eigentum verschiedener Personen stehen, immer dann vor, wenn eine tatsächlich genutzte Verbindung zwischen der Straße und dem Hinterliegergrundstück besteht und die Zufahrt vom Hinterliegergrundstück über das Anliegergrundstück zur ausgebauten Straße in der Weise angelegt ist, daß mit Blick ausschließlich auf diese Verkehrslage die Erreichbarkeitsanforderungen erfüllt sind, von denen das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht die Bebaubarkeit des Hinterliegergrundstück abhängig machen (Urt. des Senats v. 24.10.1996 - 2 L 108/96 -, Die Gemeinde 1997, 217, 218).

    Unabhängig vom Vorhandensein einer Zufahrt vom Hinterliegergrundstück zur Anbaustraße gebietet bei einer Eigentümeridentität der Gedanke eines angemessenen Vorteilsausgleiches eine Berücksichtigung eines Hinterliegergrundstückes bei der Aufwandsverteilung auch dann, wenn - wie die Kaufhausgrundstücke - dieses und das Anliegergrundstück einheitlich genutzt werden und sich infolge dieser einheitlichen, vom Willen des Eigentümers beider Grundstücke getragenen Nutzung der von der Anbaustraße dem Anliegergrundstück vermittelte Vorteil auf das Hinterliegergrundstück erstreckt (so auch Urt. des Senats v. 24.10.1996 - 2 L 108/96 -, Die Gemeinde 1997, 217, 218).

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92

    Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
    So etwa, wenn es in der Hand des Eigentümers des Hinterliegergrundstückes liegt, mit Blick auf die ausgebaute Straße die Erreichbarkeitsanforderungen zu erfüllen, von denen das bundesrechtliche Bebauungsrecht und das landesrechtliche Bauordnungsrecht die bauliche oder gewerbliche Nutzung des Grundstückes abhängig macht (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht, BVerwG, Urteile v. 26.02.1993 - 8 C 35 u. 45/91 -, NVwZ 1993, 1206, 1208).
  • BVerwG, 21.12.1989 - 7 B 21.89

    Anfechtungsklage - Maßgeblicher Zeitpunkt - Veränderung der Sachlage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes ist der Zeitpunkt, auf den es nach dem Streitgegenstand und dem darauf anwendbaren materiellen Recht für die Entscheidung ankommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1989 - 7 B 21.89 - NVwZ 1990, 653).
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 50.88

    Beitragsfähikeit von erheblichen Mehrkosten - Ablehnung der Beitragsfähigkeit -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
    Angesichts dieses weiten Ermessensspielraumes kann die Angemessenheit entstandener Kosten nur dann ausnahmsweise verneint werden, wenn sich die Gemeinde bei der Vergabe der Aufträge oder bei der Durchführung einer Baumaßnahme o f f e n s i c h t 1 i c h nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h., wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechterdings unvertretbar sind (ebenso BVerwG, Urt. v. 10.11.1989 - 8 C 50.88 NVwZ 1990, 870, 872 für das Erschließungsbeitragsrecht).
  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 1.73

    Voraussetzungen für die Heranziehung zur Vorausleistung auf den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
    Was die Möglichkeit einer nachträglichen Beeinflussung ergangener Bescheide anbelangt, deutet das sie kennzeichnende Merkmal der Vorläufigkeit darauf hin, daß sie Auswirkungen von Änderungen der Sach- und Rechtslage eher zugänglich sind, als es für "endgültige" Heranziehungen zutrifft (so auch BVerwG, Urt. v. 04.04.1975 - 4 C 1.73 -, BVerwGE 47, 117, 121 für das Erschließungsbeitragsrecht).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.1994 - 2 L 330/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
    Der zur Beitragserhebung berechtigende Vorteil wird nicht dadurch gemindert, daß einem Grundstück durch zwei Straßen je eine vorteilsbedeutsame Inanspruchnahmemöglichkeit geboten wird (so auch Urteile des Senats v. 08.12.1994 - 2 L 330/91 -, Die Gemeinde 1995, 83, 84; Urt. des Senats v. 08.11.1995 - 2 L 175/95 -, Die Gemeinde 1996, 295, 297).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
    Das Maß der Abhängigkeit ist deshalb von Gewicht, weil eine Verkehrsanlage ohne Verbindungsfunktion ausschließlich auf die Straße angewiesen ist, von der sie abzweigt, sie darin einer (unselbständigen) Zufahrt ähnelt und deshalb der Eindruck der Unselbständigkeit häufig noch bei einer Ausdehnung erhalten bleibt, bei der eine Anlage mit Verbindungsfunktion schon den Eindruck der Selbständigkeit vermittelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1985 - 8 C 106.83 -, NVwZ 1985, 753).
  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
    Der Senat kann deshalb offenlassen, ob grundsätzlich eine durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Zufahrt die Heranziehung eines Hinterliegergrundstückes rechtfertigt, wenn der Eigentümer eines Hinterliegergrundstückes aufgrund des durch die eingetragene Grunddienstbarkeit bestehenden gesetzlichen Schuldverhältnisses einen Anspruch gegen den Eigentümer des dinglich belasteten Nachbargrundstückes darauf hat, daß der Nachbar eine entsprechende Baulasterklärung nach 89 LBO abgibt (vgl. dazu BGH Urt. v. 03.02.1989 - V ZR 224/87 NJW 1989, 1607, 1608) oder er in Fällen einer mehrfach gegebenen Vorteilslage durch mehrere Straßen einen Anspruch bei Hinwegdenken der anderen Vorteilslage(n) hätte.
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65

    Erschließungsbeiträge für Eckgrundstück

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
    Die Erhebung des vollen Beitrages, insbesondere bei gewerblich genutzten Grundstücken, die durch mehrere Straßen bevorteilt sind, wird durch den Grundsatz der Typengerechtigkeit gedeckt und begründet deshalb keine Verletzung des Gleichheitssatzes (so BVerwG, Urt. v. 19.10.1966 - IV C 99.65 -, BVerwGE 25, 147, 148 für das Erschließungsbeitragsrecht).
  • VGH Hessen, 31.05.1979 - V OE 19/78
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
    Bei der Zuordnung einer bestimmten Straße zu einem in der Satzung vorgesehenen Straßentyp handelt es sich um die Anwendung von Satzungsrecht, die der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (std. Rspr., vgl. OVG Münster, Urt. v. 23.11.1976 - 2 A 1766/74 - OVGE 32, 162; VGH Kassel, Urt. v. 31.05.1979 - V OE 19/76 - ESVGH 29, 238; OVG Lüneburg, Urt. v. 13.12.1983 - 9 A 52/81 - Die Gemeinde 1984, 258; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 1997, § 8 Rdnr. 378).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.11.1995 - 2 L 175/95
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.1976 - II A 1766/74
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97

    Ausgestaltung von Regelungen zum Anschlussbeitrag für die Abwasserentsorgung

    Das gilt sowohl für das Erschließungsbeitragsrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - 4 C 61-68 u. 80-84.75 -, Die Gemeinde 1979, 138; Urt. v. 19.08.1994 - 8 C 23.92 -, KStZ 1996, 153) wie auch für das Ausbaubeitragsrecht (Urt. d. Senats v. 16.09.1997 - 2 L 198/96 -, Die Gemeinde 1998, 166; Beschl. v. 26.10.1993 - 2 M 53/93 -) und das Anschlußbeitragsrecht (Urt. d. Senats v. 30.11.1992, a.a.O., S. 217; Urt. v. 23.05.1996 - 2 L 61/95 -, Die Gemeinde 1996, 331, 332; Beschl. v. 18.07.1997 - 2 M 53/96 - BVerwG, Beschl. v. 30.04.1996 - 8 B 31.96 -, Buchholz 401.9 Nr. 37 m.w.N.).

    Allerdings steht der Gemeinde bei Beurteilung der Frage, welche Aufwendungen erforderlich sind, generell ein Ermessensspielraum zu (vgl. Urt. d. Senats v. 16.09.1997 -2 L 198/96 -, Die Gemeinde 1998, 166 hinsichtlich der Auswahl bestimmter Materialien für einen Straßenausbau).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2021 - 2 LA 216/17

    Ausbaubeitrag für Anliegerstraße im Amtsbereich Lütjenburg hat Bestand

    Anliegergrundstücke, wie es diejenigen des Klägers sind, sind regelmäßig bevorteilt (vgl. Senatsurteil vom 16. September 1997 - 2 L 198/96 -, juris, Rn. 29).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95

    Öffentliche Einrichtung; Ausbaubeitragsrecht; Straße; Beitragspflichtig;

    Das trifft für Anliegergrundstücke im Bereich der ausgebauten Einrichtung grundsätzlich zu (vgl. Urt. des Senats v. 16.09.1997 - 2 L 198/96 -, UA S. 13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands;

    Der Gemeinde steht bei der Beurteilung der Frage, welche Aufwendungen erforderlich sind, grundsätzlich ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. Senatsurteile vom 16. September 1997 - 2 L 198/96 -, juris Rn. 36, und vom 26. Mai 1999 - 2 K 23/97 -, juris Rn. 59 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22

    Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung

    Dementsprechend sind Anliegergrundstücke, wie es dasjenige des Klägers ist (dazu a), regelmäßig bevorteilt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 16. September 1997 - 2 L 198/96 -, juris, Rn. 29; zum Ganzen auch OVG Schleswig, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - 2 LA 216/17 -, juris Rn. 28), wobei ein einfacher Vorteil ausreichend ist (hierzu b); die Möglichkeit eines Herauf- oder Heranfahrens mit Kraftfahrzeugen muss nicht geboten werden (hierzu c).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 228/17

    Entstehung von Gewohnheitsrecht; Vorteil für ein Hinterliegergrundstück durch

    Dabei hat das Verwaltungsgericht diesen für die Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag (vgl. § 8 KAG) zwingend erforderlichen dauerhaft gesicherten Vorteil nicht nur wegen der fehlenden dinglichen Sicherung des Zugangsrechts etwa in Form einer Grunddienstbarkeit (vgl. dazu aber: offengelassen für eine lediglich durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Zufahrt: Urteile des Senats vom 24. Oktober 1996 - 2 L 108/96 -, juris, Ls 3 und vom 16. September 1997 - 2 L 198/96 -, juris, Ls 2 und 3, Rn. 29ff; zuletzt Beschluss des Senats vom 3. September 2018 - 2 MB 36/17 -, juris, Rn. 30), die in der Regel vorliegen muss, sondern auch wegen der in der Rechtsprechung als Ausnahmetatbestände davon anerkannten Fälle der fehlenden Eigentümeridentität sowie der selbst bei bestehender Eigentümeridentität uneinheitlichen Nutzungen der Grundstücke abgelehnt (UA Seite 4 bis 5 mit der dort zitierten Rechtsprechung; vgl. auch noch Thiem/Böttcher, KAG SH, § 8 Rn. 580).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrag für sog. Blockbinnenhof; wirtschaftlicher

    Der Senat hat jedoch in einer vergleichbaren Situation entscheiden, dass es für die gebotene rechtliche Sicherung der Zufahrt ausreicht, wenn die Grunddienstbarkeit auf einem - wie hier - auf der Grundlage des Bundesbaugesetzes erlassenen Umlegungsplan beruht (vgl. Urteil vom 16. September 1997 - 2 L 198/96 - juris, Rn. 30).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2023 - 2 LA 69/19

    Ausbaubeitrag für die Erneuerung einer Straße

    Ohnehin wäre das Gericht an die Einstufung einer Straße in einem Straßenverzeichnis nicht gebunden, da diesem Verzeichnis nur deklaratorische Bedeutung zukommt (vgl. Urteil des Senats vom 26. April 2006 - 2 KN 7/05 -, juris Rn. 137; Habermann, in: ders./Arndt, Praxis der Kommunalverwaltung, KAG, § 8 Rn. 207) und die Zuordnung einer bestimmten Straße zu einem in der Satzung vorgesehenen Straßentyp der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Urteil des Senats vom 16. September 1997 - 2 L 198/96 -, juris Rn. 26; Habermann, in: ders./Arndt, Praxis der Kommunalverwaltung, KAG, § 8 Rn. 207).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
    Hinsichtlich der Auswahl der Materialien steht der Gemeinde ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. Urteil des Senats vom 16.09.1997 - 2 L 198/96 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 2 LB 22/16

    Straßenausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung nur für Wohnbebauung;

    Diesem steht es frei, die Vergünstigung nur auf die Wohnbebauung zu beschränken, was sowohl im Ausbaubeitragsrecht als auch im Erschließungsbeitragsrecht gilt (vgl. Senatsurt. v. 16.09.1997 - 2 L 198/96 -, Juris Rn. 35; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.08.1982 - 9 A 142/80 -, Die Gemeinde 1983, 49 (50); zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 08.10.1976 - IV C 56.74 -, NJW 1977, 1741 = BauR 77, 123 = MDR 77, 428).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 146/96
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 229/17

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag: Inanspruchnahme benachbarten, im

  • VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10

    Vorauszahlung für Ausbaubeitrag für ein gewerblich genutztes

  • VG Schleswig, 04.03.2016 - 9 A 244/13

    Ausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 04.03.2016 - 9 A 7/14

    Ausbaubeiträge

  • OVG Niedersachsen, 22.10.2002 - 2 L 2583/00

    Syrien, Christen, religiös motivierte Verfolgung, Konversion, Apostasie,

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2000 - 2 L 105/00
  • VG Schleswig, 04.03.2016 - 9 A 239/13

    Ausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 10.07.2002 - 9 B 113/01

    Anschlussbeiträge, Abwasserzweckverband, Grundsatz der konkreten Vollständigkeit,

  • VG Schleswig, 10.07.2002 - 9 B 124/01
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