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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 212/11   

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https://dejure.org/2014,16203
OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 212/11 (https://dejure.org/2014,16203)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.03.2014 - 2 L 212/11 (https://dejure.org/2014,16203)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. März 2014 - 2 L 212/11 (https://dejure.org/2014,16203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 12 Abs 1 S 1 BImSchG, § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG
    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen wegen Artenschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlaubnis der Genehmigungsbehörde zur Sachverhaltsermittlung und Bestandserfassung bzgl. der Erhöhung des Tötungsrisikos einer geschützten Art i.R.d. naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative; Nachträgliche Beifügung einer Nebenbestimmung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlaubnis der Genehmigungsbehörde zur Sachverhaltsermittlung und Bestandserfassung bzgl. der Erhöhung des Tötungsrisikos einer geschützten Art i.R.d. naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative; Nachträgliche Beifügung einer Nebenbestimmung einer ...

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Abschaltzeiten bei Windenergieanlagen

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen; Schriftsatznachlass

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 212/11
    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Windenergieanlagen im Wald (vgl. Gatz, Rechtsfragen der Windenergienutzung, DVBl 2009, 737 [744], mit weiteren Nachweisen) oder innerhalb bevorzugter Jagdgebiete oder in Hauptflugrouten errichtet werden sollen (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219; Urt. d. Senats v. 16.05.2013 - 2 L 106/10 -, ZNER 2013, 328, RdNr. 19).

    Diese Grundsätze gelten auch im Hinblick auf das artenschutzrechtliche Verbot der Tötung von Fledermäusen; auch insoweit ist die Prüfung, ob eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos vorliegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Entscheidung prognostische Elemente enthält, rechenhaft handhabbare Verfahren fehlen und spezielle fledermauskundliche Kriterien maßgeblich sind (Urt. d. Senats v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 20).

    Vielmehr handelt es sich bei dem Anfangsverdacht nur um einen ersten Anschein, der je nach den Umständen des Einzelfalls einer näheren Konkretisierung und weiteren tatsächlichen Fundierung bedarf, die als solche auch nicht der behördlichen Einschätzungsprärogative zuzurechnen ist, sondern der vollen tatrichterlichen Kontrolle unterliegt (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 21).

    Bei ein oder zwei Fledermäusen im Jahr ist diese Zahl jedoch auch im erstgenannten Fall noch nicht erreicht (Urt. d. Senats v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 22).

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 212/11
    Hinsichtlich der Frage, ob Windenergieanlagen im Einzelfall ein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren einer besonders geschützten Art verursachen, gilt die Besonderheit, dass der zuständigen Behörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zugestanden werden muss, die im Verwaltungsprozess dazu führt, dass die gerichtliche Prüfung grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.2013 - 7 C 40.11 -, juris; Urt. v. 27.06.2013 - 4 C 1.12 - NVwZ 2013, 1411, RdNr. 14 ff.).

    Ein der Genehmigungsbehörde zugestandener naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum kann sich sowohl auf die Erfassung des Bestandes der geschützten Arten als auch auf die Bewertung der Risiken beziehen, denen diese bei Realisierung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens ausgesetzt sind (BVerwG, Urt. v. 21.11.2013, a.a.O., RdNr. 19).

    Die behördliche Einschätzungsprärogative bezieht sich aber nicht generell auf das Artenschutzrecht als solches, sondern greift nur dort Platz, wo trotz fortschreitender wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterhin ein gegensätzlicher Meinungsstand fortbesteht und es an eindeutigen ökologischen Erkenntnissen fehlt (BVerwG, Urt. v. 21.11.2013, a.a.O., RdNr. 19).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 212/11
    Dafür genügt es nicht, dass im Eingriffsbereich überhaupt Tiere der (besonders) geschützten Art angetroffen worden sind; erforderlich sind vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass sich das Risiko einer Kollision durch das Vorhaben deutlich und damit in signifikanter Weise erhöht (BVerwG, Urte. vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219, v. 13.05.2009 - 9 A 73/07 -, NuR 2009, 711, Rn. 86, u. v. 09.07.2009 - 4 C 12.07 -, NuR 2009, 789 [797], RdNr. 42).

    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Windenergieanlagen im Wald (vgl. Gatz, Rechtsfragen der Windenergienutzung, DVBl 2009, 737 [744], mit weiteren Nachweisen) oder innerhalb bevorzugter Jagdgebiete oder in Hauptflugrouten errichtet werden sollen (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219; Urt. d. Senats v. 16.05.2013 - 2 L 106/10 -, ZNER 2013, 328, RdNr. 19).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 212/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274 [301 f.], RdNr. 91) ist der artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungstatbestand dann nicht erfüllt, wenn das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, mithin unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich bleibt, der mit dem Vorhaben im Naturraum immer verbunden ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegebenen Risiko, dass einzelne Exemplare einer Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden.
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 73.07

    Planfeststellung für Bau und Änderung einer Bundesfernstraße; Habitatschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 212/11
    Dafür genügt es nicht, dass im Eingriffsbereich überhaupt Tiere der (besonders) geschützten Art angetroffen worden sind; erforderlich sind vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass sich das Risiko einer Kollision durch das Vorhaben deutlich und damit in signifikanter Weise erhöht (BVerwG, Urte. vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219, v. 13.05.2009 - 9 A 73/07 -, NuR 2009, 711, Rn. 86, u. v. 09.07.2009 - 4 C 12.07 -, NuR 2009, 789 [797], RdNr. 42).
  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 212/11
    Dafür genügt es nicht, dass im Eingriffsbereich überhaupt Tiere der (besonders) geschützten Art angetroffen worden sind; erforderlich sind vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass sich das Risiko einer Kollision durch das Vorhaben deutlich und damit in signifikanter Weise erhöht (BVerwG, Urte. vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219, v. 13.05.2009 - 9 A 73/07 -, NuR 2009, 711, Rn. 86, u. v. 09.07.2009 - 4 C 12.07 -, NuR 2009, 789 [797], RdNr. 42).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 212/11
    Hinsichtlich der Frage, ob Windenergieanlagen im Einzelfall ein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren einer besonders geschützten Art verursachen, gilt die Besonderheit, dass der zuständigen Behörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zugestanden werden muss, die im Verwaltungsprozess dazu führt, dass die gerichtliche Prüfung grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.2013 - 7 C 40.11 -, juris; Urt. v. 27.06.2013 - 4 C 1.12 - NVwZ 2013, 1411, RdNr. 14 ff.).
  • EuGH, 30.01.2002 - C-103/00

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 212/11
    Der Tötungstatbestand, der nach Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG nur absichtliche Formen der Tötung umfasst, ist nach der Rechtsprechung des EuGH auch dann erfüllt, wenn sich die Tötung als unausweichliche Konsequenz eines im Übrigen rechtmäßigen Verwaltungshandelns erweist (EuGH, Urte. v. 30.01.2002 - Rs. C-103/00 - Slg. 2002, I-1163, u. v. 20.10.2005 - Rs. C-6/04 -, Slg. 2005, I-9017).
  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 212/11
    Der Tötungstatbestand, der nach Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG nur absichtliche Formen der Tötung umfasst, ist nach der Rechtsprechung des EuGH auch dann erfüllt, wenn sich die Tötung als unausweichliche Konsequenz eines im Übrigen rechtmäßigen Verwaltungshandelns erweist (EuGH, Urte. v. 30.01.2002 - Rs. C-103/00 - Slg. 2002, I-1163, u. v. 20.10.2005 - Rs. C-6/04 -, Slg. 2005, I-9017).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2009 - 2 L 302/06

    Baugenehmigung für Windkraftanlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 212/11
    Für Fledermäuse steigt das Verlustrisiko spürbar, wenn der Standort in einem erhöhten Maße schlagkräftig ist (Urt. d. Senats v. 23.07.2009 - 2 L 302/06 -, ZNER 2009, 312, juris Rn. 61).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Widerspruch gegen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen - Artenschutz

    Davon ist der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung zu vom Beklagten in seinen Genehmigungsbescheiden verfügten Abschaltauflagen stets ausgegangen (vgl. Urt. v. 16.05.2013 - 2 L 106/10 -, NuR 2014, 575; Urt. v. 13.03.2014 - 2 L 212/11 -, juris).

    aa) Wie der Senat unter Bezugnahme auf naturschutzfachliche Gutachten bzw. Stellungnahmen (vgl. Urt. v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 24; Urt. v. 13.03.2014, a.a.O., RdNr. 33) bereits mehrfach entschieden hat, lässt sich in naturschutzfachlich vertretbarer Weise annehmen, dass es sich insbesondere beim Großen Abendsegler um eine Fledermausart handelt, die während ihres herbstlichen Zuges zu den Winterquartieren für Kollisionen mit Windkraftanlagen besonders anfällig ist.

  • OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14

    Nachträgliche Verschärfung von Nebenbestimmungen einer

    waltungsgerichtlichen Rechtsprechung als zeitliche Beschränkung des Anlagenbetriebs und damit als nicht selbständig anfechtbare inhaltliche Einschränkung der Genehmigung angesehen (so etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.03.2012 - OVG 11 S 72.10 -, NuR 2012, 370 = juris Rdn. 8, sowie VG Cottbus [als Vorinstanz], Beschluss vom 04.11.2010 - VG 4 L 341/09 - n. v.; für eine Einordnung als selbständig anfechtbare Auflage dagegen etwa VG Hannover, Urteil vom 22.11.2012 - 12 A 2305/11 -, NuR 2013, 65 = juris Rdn. 32; davon ohne Weiteres ausgehend auch VG Halle, Urteil vom 24.03.2011 - 4 A 46/10 -, juris Rdn. 16 und OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.03.2014 - 2 L 212/11 -, juris Rdn. 25 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2020 - 11 N 39.17

    Windenergieanlagen; Windkraftanlagen; Nebenbestimmungen; isolierte

    Richtigerweise, so die Klägerin, sei mit dem OVG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 13. März 2014 - 2 L 212/11 -, Rn. 31, juris) bei Fledermäusen mit der obergerichtlichen Rechtsprechung im besonderen Maße zu beachten, dass die Zahl der Individuen, die von dem signifikant erhöhten Vergütungsrisiko betroffen seien, über wenige einzelne Exemplare hinausgehen müsse.

    Auch der weitere Einwand der Klägerin, dem angegriffenen Urteil des Verwaltungsgerichts fehle jede Auseinandersetzung etwa mit der sonstigen Rechtsprechung, nämlich den von der Klägerin an anderer Stelle zitierten Urteilen des Verwaltungsgerichts Halle vom 15. Mai 2014 (4 A 36/11, juris) und des OVG Sachsen-Anhalt vom 13. März 2014 (2 L 212/11, juris), führt nicht zum Erfolg.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2016 - 2 L 112/14

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen - Artenschutz

    Davon ist der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung zu vom Beklagten in seinen Genehmigungsbescheiden verfügten Abschaltauflagen stets ausgegangen (vgl. Urt. v. 20.04.2016 - 2 L 64/14 -, NuR 2016, 497 [498], RdNr. 48 in juris; Urt. v. 16.05.2013 - 2 L 106/10 -, NuR 2014, 575; Urt. v. 13.03.2014 - 2 L 212/11 -, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 01.07.2016 - 5 K 16/14

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage

    Die gerichtliche Kontrolle ist deshalb auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. März 2014 - 2 L 212/11 und Urteil vom 16. Mai 2013 - 2 L 106/10; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. November 2013 - 7 C 40/11).

    Vielmehr handelt es sich bei dem Anfangsverdacht nur um einen ersten Anschein, der je nach den Umständen des Einzelfalls einer näheren Konkretisierung und weiteren tatsächlichen Fundierung bedarf, die als solche auch nicht der behördlichen Einschätzungsprärogative zuzurechnen ist, sondern der vollen tatrichterlichen Kontrolle unterliegt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. März 2014 - 2 L 212/11 und Urteil vom 16. Mai 2013 - 2 L 106/10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 80/11

    Zeitweilige Abschaltung von Windkraftanlagen zum Zwecke des Schutzes von

    Umgekehrt spricht die Auffindung lediglich eines einzelnen Kadavers gegen ein signifikant gesteigertes Tötungsrisiko, das - wie dargelegt - gerade noch nicht erfüllt ist, wenn es sich bloß bei einer geringen Zahl von Individuen verwirklicht (vgl. in diesem Sinne auch Beschl. d. Senats v. 19.12.2012 - 2 L 212/11).
  • VG Düsseldorf, 07.03.2018 - 28 K 963/17

    Rotmilan Abschaltalgorithmus Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative

    vgl. VG Berlin, Urteile vom 9. Februar 2017 - 10 K 84.15 -, juris, Rn.39 und vom 8. Oktober 2015 - 10 K 477.13 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 13. März 2014 - 2 L 212/11 -, juris, Rn. 29 und vom 20. April 2016 - 2 L 64/14 -, juris, Rn. 66; VG Kassel, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 7 K 2267/15.KS -, juris, Rn. 30.
  • VG Minden, 06.03.2015 - 11 K 1268/13

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung einer

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.06.2013 - 2 L 113/11 -, juris Rn. 9 und Urteil vom 13.03.2014 - 2 L 212/11 -, juris Rn. 29.
  • VG Berlin, 09.02.2017 - 10 K 84.15

    Anordnung des temporären Abschaltens von Windenergieanlagen zum Schutz von

    Die Genehmigungsbehörde darf demnach nicht einfach ohne eine den wissenschaftlichen Maßstäben entsprechende Sachverhaltsermittlung - wozu insbesondere eine Bestandserfassung im Umfeld der Anlage gehört - von einer erhöhten Aktivitätsdichte und einem daraus folgenden signifikant erhöhten Tötungsrisiko einer besonders geschützten Art ausgehen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. März 2014 - 2 L 212/11 - juris Rn. 29).
  • VG Halle, 15.05.2014 - 4 A 36/11

    Nebenbestimmung zur Abschaltung einer Windkraftanlage aus Gründen des

    Umgekehrt spricht die Auffindung lediglich eines einzelnen Kadavers gegen ein signifikant gesteigertes Tötungsrisiko, das - wie dargelegt - gerade noch nicht erfüllt ist, wenn es sich bloß bei einer geringen Zahl von Individuen verwirklicht (vgl. in diesem Sinne auch Beschl. d. Senats vom 19.12.2012 - 2 L 212/11).".
  • VG Berlin, 08.10.2015 - 10 K 477.13

    Genehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von 179,38

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10
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