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   OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96   

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OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96 (https://dejure.org/1998,1806)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.06.1998 - 2 L 22/96 (https://dejure.org/1998,1806)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 (https://dejure.org/1998,1806)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Benutzungsgebühr; Öffentliche Einrichtung; Restabfall; Kostenüberschreitungsverbot; Nachsorgemaßnahme; Abfalldeponie; Überdeckung; Unterdeckung; Gebührenkalkulation

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 4 A 194/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 102
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1993 - 2 K 9/91

    Auwendungen; Abfallzwischenlager; Kosten; Rechnungsperiode; Kostenunterdeckung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96
    als "Unterrdeckung" berücksichtigt werden (insoweit Abweichung vom Urteil v. 13.12.1993 - 2 K 9/91 - SchlHA 1994, 71 Die Gemeinde 1994, 134).

    Sofern bei Ablauf der jeweiligen Rechnungsperiode Abweichungen von den getroffenen Annahmen eintreten - das wird angesichts der Vielzahl der Einflußfaktoren regelmäßig der Fall sein -, sind daraus sich ergebende (ungewollte) Über- oder Unterdeckungen - auch ohne dahingehende landesgesetzliche Regelung - in die folgende(n) Rechnungsperiode(n) einzubeziehen (Urt. d. Senats v. 13.12.1993 - 2 K 9/91 -, SchlHA 1994, 71, 72 = Die Gemeinde 1994, 134, 136; a.A. OVG NW, Urt. v. 01.02.1997 - 9 A 3016/94 -, NVwZ-RR 1998, 390).

    Soweit der Senat im Urteil vom 13.12.1993 (a.a.O.) bezüglich irrtümlicher Nichtberücksichtigung der Aufwendungen für absehbare Nachsorgemaßnahmen eine andere Auffassung vertreten und die Einstellung in die nachfolgende Kalkulationsperiode für zulässig gehalten hat, wird daran nicht festgehalten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 149/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96
    Diese liegt auch dann vor, wenn die auf dem angeschlossenen Grundstück angefallenen Restabfälle nicht über den zur Verfügung gestellten Abfallbehälter, sondern auf andere Weise der öffentlichen Einrichtung zugeführt und entsorgt werden (im Anschluß an Urt. v. 19.11.1991 - 2 L 149/91 - KStZ 1992, 133).

    Eine danach erforderliche tatsächliche Inanspruchnahme liegt aber schon dann vor, wenn Materialien aus dem Haushalt eines an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücks über öffentliche Altlasten- oder Altpapiercontainer der Wiederverwertung zugeführt werden (Urt. v. 19.11.1991 - 2 L 149/91 -, KStZ 1992, 133, 134).

  • VGH Hessen, 28.03.1996 - 5 N 269/92

    Erfolglose Normenkontrolle gegen Hausmüllsatzung - hier: Entgelt für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96
    Es bedarf deshalb der Überprüfung, ob die Wahl des jeweiligen Berechnungszeitraumes noch ermessensfehlerfrei und sachgerecht ist und im Ergebnis nicht zu einer Kostenüberdeckung führt (so für das hessische Landesrecht HessVGH, Beschl. v. 28.03.1996 - 5 N 269/92 -, GHH 1988, 88, 91; siehe auch BayVGH, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1997 - 9 A 3016/94

    Eigenbetriebsverordnung; Kommunalabgabenrecht; Verlustvorträge;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96
    Sofern bei Ablauf der jeweiligen Rechnungsperiode Abweichungen von den getroffenen Annahmen eintreten - das wird angesichts der Vielzahl der Einflußfaktoren regelmäßig der Fall sein -, sind daraus sich ergebende (ungewollte) Über- oder Unterdeckungen - auch ohne dahingehende landesgesetzliche Regelung - in die folgende(n) Rechnungsperiode(n) einzubeziehen (Urt. d. Senats v. 13.12.1993 - 2 K 9/91 -, SchlHA 1994, 71, 72 = Die Gemeinde 1994, 134, 136; a.A. OVG NW, Urt. v. 01.02.1997 - 9 A 3016/94 -, NVwZ-RR 1998, 390).
  • VGH Bayern, 29.03.1995 - 4 N 93.3641
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96
    Etwas anderes gilt lediglich bei bewußt fehlerhaften Kalkulationen, etwa aufgrund beabsichtigter Überschüsse (Gewinne) oder Einbeziehung von Kosten, die offenkundig weder leistungs- noch einrichtungsbezogen sind (vgl. hierzu OVG NW,. Urt. v. 05.08.1994 - 9 A 1248/92 KStZ 1994, 213, 220; BayVGH, Urt. v. 29.03.1995 - 4 N 93.3641 BayVBl. 1996, 532, 533).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1997 - 2 L 304/95

    Benutzungsgebühr; Kosten; Kostenbegriff; Umweltschutzanforderung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96
    Während - anteilige - Rückstellungen für abschätzbare Nachsorgemaßnahmen noch in Betrieb befindlicher Abfalldeponien - unabhängig von der diesbezüglichen Regelung des § 5 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) LAbfWG - als periodenbezogener Wertverzehr anzusehen sind, obwohl die Ausgaben erst später anfallen (vgl. BayVGH, a.a.0.), knüpfen die Aufwendungen für Nachsorgemaßnahmen bei alten Deponien an abgeschlossene Sachverhalte an und dürfen nicht in die Kalkulation für künftige Rechnungsperioden eingestellt werden (Urt. d. Senats v. 25.11.1997 - 2 L 304/95 -) Das betrifft hier die ausgewiesenen Unterhaltungskosten in Höhe von 14.000,--DM.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92

    Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96
    Etwas anderes gilt lediglich bei bewußt fehlerhaften Kalkulationen, etwa aufgrund beabsichtigter Überschüsse (Gewinne) oder Einbeziehung von Kosten, die offenkundig weder leistungs- noch einrichtungsbezogen sind (vgl. hierzu OVG NW,. Urt. v. 05.08.1994 - 9 A 1248/92 KStZ 1994, 213, 220; BayVGH, Urt. v. 29.03.1995 - 4 N 93.3641 BayVBl. 1996, 532, 533).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 128/94

    Leerkosten; Überkapazität; Gebührenfahigkeit; Abschreibungserlös;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96
    Daraus ergibt sich - neben einem Kostendeckungsgebot - ein Kostenüberschreitungsverbot in dem Sinne, daß nur die für die Leistungserbringung erforderlichen Kosten gebührenfähig sind, nicht dagegen überflüssige oder übermäßige Kosten (vgl. Urt. d. Senats v. 30.01.1995 - 2 L 128/94 -, Die Gemeinde 1995, 86, 87).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2017 - 2 KN 1/16

    Normenkontrolle gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck

    Kosten, die nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt werden, können nicht erstmals in folgenden Rechnungsperioden als "Unterdeckung" berücksichtigt werden (vgl. Urteil des Senats vom 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 -, Leitsatz 5, Juris).

    Es fehlt jeweils an einer durch das Rechnungsergebnis auszuweisenden Unterdeckung, die in die nächste Periode übertragen werden könnte; vielmehr würde in solchen Fällen an abgeschlossene Sachverhalte angeknüpft werden (Senatsurteil vom 24. Juni 1998, a.a.O., Juris Rn. 29).

    Ist der Gebührensatz für die Periode nach dem Grundsatz der Veranschlagungsmaxime ordnungsgemäß ermittelt worden, bleibt er rechtsgültig, auch wenn sich aufgrund der tatsächlichen Kostenentwicklung im weiteren Verlauf der Rechnungsperiode bei seiner Anwendung Abweichungen ergeben, solange der Gebührensatz sich nur im Rahmen des dem Normgeber der Gebührensatzung einzuräumenden Einschätzungsspielraums hält (Senatsurteil vom 24. Juni 1998, a.a.O., Juris Rn. 31; so auch Thiem/Böttcher § 6 KAG, Rn. 171).

    Unzulässig ist lediglich die Saldierung vergessener Kosten mit überhöhten Kostenansätzen in der Kalkulation, ohne dass sich das für die Gebührenbemessung zuständige Gremium dies zu eigen gemacht hat, und die Einstellung von in früheren Rechnungsperiode vergessenen Kosten - unter Verstoß gegen den Grundsatz der Periodengerechtigkeit - in nachfolgenden Kalkulationen für spätere Rechnungsperioden (Urteil des Senats vom 22. Oktober 2003 - 2 LB 148/02 unter Hinweis auf Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 -).

    Diese Rechtsprechung hat er mit Urteil vom 24. Juni 1998 (2 L 22/96, NordÖR 1998, 351) dahingehend modifiziert, dass Kosten, die nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, nicht erstmals in folgenden Rechnungsperioden als Unterdeckung berücksichtigt werden können.

    Dieser zeitliche Ablauf klärt, warum der Senat unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 13. Dezember 1993 (a.a.O.) im Urteil vom 24. Juni 1998 (a.a.O.) unter Verwendung auch des Plurals ausgeführt hat, ungewollte Über- und Unterdeckungen seien - auch ohne dahingehende landesrechtliche Regelung - in die folgende(n) Rechnungsperiode(n) einzubeziehen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02

    Voraussetzungen für die Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden; Bemessung

    Nach der Rechtsprechung des OVG S. (Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -) gestatte § 5 Abs. 2 Nr. 3 b LAbfWG eine Vorfinanzierung von Planungs- und Untersuchungskosten, was nicht zwangsläufig zur Folge habe, dass diese Kosten allein in dem Jahr in die Kalkulation einzusetzen seien, in dem sie voraussichtlich anfallen würden.

    Unzulässig ist lediglich die Saldierung vergessener Kosten mit überhöhten Kostenansätzen in der Kalkulation, ohne dass sich das für die Gebührenbemessung zuständige Gremium dies zu eigen gemacht hat, und die Einstellung von in früheren Rechnungsperioden vergessenen Kosten - unter Verstoß gegen den Grundsatz der Periodengerechtigkeit - in nachfolgenden Kalkulationen für spätere Rechnungsperioden (vgl. Urteil des Senats vom 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 351).

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Betriebsergebnis durch nicht gebührenfähige Kosten, Kosten, die nach der maßgeblichen Kalkulation nicht zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu Urt. d. Senats v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 349), und durch den Vortrag von Über- oder Unterdeckungen aus Vorjahren beeinflusst sein kann.

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 45/14

    Heranziehung zur Abfallgebühr; Erhebung einer Mindestgebühr; Verstoß gegen das

    Deshalb hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig (Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.) auch die umfängliche Übertragung der Aufgabenerfüllung der Abfallentsorgung auf einen privaten Dritten als zulässig erachtet.

    Zwar führt nicht jede geringfügige Kostenüberdeckung, die aus der Einbeziehung nicht gebührenfähiger Kosten resultiert, zur Nichtigkeit des Gebührensatzes (OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 351).

    Etwas anderes gilt allerdings bei Überschüssen (Gewinn) oder bei der Einbeziehung von Kosten, die offenkundig weder leistungs- noch einrichtungsbezogen sind (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00

    Abwassergebühr, Gebührenbescheid, erlassene Behörde, Kalkulation,

    Der Senat habe in seinen Entscheidungen vom 13. Dezember 1993 (2 K 9/91) und 24. Juni 1998 (2 L 22/96) ausgeführt, dass Über- oder Unterdeckungen in die folgenden Rechnungsperioden einzubeziehen seien.

    Diese Rechtsprechung hat er mit Urteil vom 24. Juni 1998 (2 L 22/96, NordÖR 1998, 351) dahingehend modifiziert, dass Kosten, die nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, nicht erstmals in folgenden Rechnungsperioden als Unterdeckung berücksichtigt werden können.

    Dieser zeitliche Ablauf klärt, warum der Senat unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 13. Dezember 1993 (a.a.O.) im Urteil vom 24. Juni 1998 (a.a.O.) unter Verwendung auch des Plurals ausgeführt hat, ungewollte Über- und Unterdeckungen seien - auch ohne dahingehende landesrechtliche Regelung - in die folgende(n) Rechnungsperiode(n) einzubeziehen.

    Auch diese Kosten können nicht erstmals in folgenden Rechnungsperioden als "Unterdeckung" berücksichtigt werden (vgl. Urt. des Senats vom 24.06.1998, 2 L 22/96 a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05

    Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen

    Auch irrtümlich oder versehentlich nicht berücksichtigte Kosten sind nicht als Unterdeckungen ansatzfähig (so auch Driehaus, a.a.O. Bd. II § 6 Rdnr. 726e; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 -, NVwZ 2000, 102 f. zu Abfallgebühren).

    Es ist allgemein anerkannt, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch ein laufender Kalkulationszeitraum unterbrochen, ein neuer Kalkulationszeitraum festgelegt und mit einer neuen Satzung für die Zukunft Gebühren festgesetzt werden dürfen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 -, NVwZ 2000, 102, 104; Rosenzweig/Freese, a.a.O. § 5 Rdnr. 77; Driehaus, a.a.O. Bd. II, § 6 Rdnr. 726c m.w.N.).

  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 CN 1.18

    Normenkontrolle gegen eine Abfallgebührensatzung; Verfahren bei der

    aa) Der Verwaltungsgerichtshof zieht - ohne Begründung - als Maßstab für die Kostenüberschreitung nicht den prozentualen Anteil der fehlerhaft angesetzten Kosten an den zulässigerweise ansatzfähigen Gesamtkosten (so etwa OVG Münster, Urteil vom 19. Mai 1995 - 9 A 560/93 - StuGR 95, 315 , vgl. hierzu Brüning, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2019, Teil III § 6 Rn. 261, und OVG Schleswig, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 - juris Rn. 22), sondern den prozentualen Anteil der fehlerhaft angesetzten Kosten an den ursprünglich (und damit unter Umständen überhöht) ermittelten Gesamtkosten heran (ebenso OVG Saarlouis, Urteil vom 25. Mai 2009 - 1 A 325/08 - juris Rn. 217, kritisch zu diesem Ansatz Vetter, in: Christ/Oebbecke, Handbuch Kommunalabgabenrecht 2016, D Rn. 61): Der Antragsgegner habe in seiner auf vier Jahre angelegten Gebührenberechnung zu verteilende Kosten von insgesamt knapp 24 Mio. Euro ermittelt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jahresmindestgebühren

    Deshalb hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig (Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.) auch die umfängliche Übertragung der Aufgabenerfüllung der Abfallentsorgung auf einen privaten Dritten als zulässig erachtet.

    Zwar führt nicht jede geringfügige Kostenüberdeckung, die aus der Einbeziehung nicht gebührenfähiger Kosten resultiert, zur Nichtigkeit des Gebührensatzes (OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 351).

    Etwas anderes gilt allerdings bei Überschüssen (Gewinn) oder bei der Einbeziehung von Kosten, die offenkundig weder leistungs- noch einrichtungsbezogen sind (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06

    Abwassergebühr; Kostenaufteilung; Mischkanalisation; Niederschlagswassergebühr;

    Nach der Rechtsprechung des Senats führen die Unsicherheiten, die sich aus den in Rechtsprechung und Literatur bestehenden unterschiedlichen Auffassungen zur Frage der Gebührenfähigkeit von Kosten ergeben, dazu, dass nicht jede geringfügige Einbeziehung nicht gebührenfähiger Kosten die Nichtigkeit des Gebührensatzes zur Folge hat (Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 351 = NVwZ-RR 2000, 102).

    Etwas anderes gilt hier nicht auf Grund fehlerhafter Kalkulation, etwa in der Weise, dass nicht einrichtungsbezogene Kosten bewusst zugeordnet oder Gewinn angestrebt worden wäre (vgl. dazu Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 25.05.2009 - 1 A 325/08

    Kalkulation von Abwassergebühren; Kostenüberschreitungsverbot; Toleranzgrenze;

    (OVG Schleswig, Urteil vom 24.6.1998 - 2 L 22/96 -, NVwZ 2000, 102; Urteil vom 24.10.2007 - 2 LB 34/06 -, Juris) Dies wird damit begründet, dass die Unsicherheiten, die aus den in Rechtsprechung und Literatur bestehenden unterschiedlichen Auffassungen zur Frage der Gebührenfähigkeit von Kosten resultieren, dazu führen, dass nicht jede geringfügige Einbeziehung nicht gebührenfähiger Kosten die Nichtigkeit des Gebührensatzes zur Folge hat.

    Das gilt sowohl, wenn man die prozentuale Überschreitung der ansatzfähigen Gesamtkosten betrachtet (so OVG Münster, Teilurteil vom 24.6.2008 - 9 A 373/06 -, KStZ 2009, 12; Urteil vom 5.8.1994 - 9 A 1248/92 -, KStZ 1994, 213; OVG Bautzen, Urteil vom 11.12.2002 - 5 D 13/02 -, NVwZ-RR 2003, 890; OVG Schleswig, Urteil vom 24.6.1998 - 2 L 22/96 -, NVwZ 2000, 102) , als auch, wenn man die (wegen der bei der Neuberechnung konstant bleibenden Verbrauchsmenge bzw. versiegelten Fläche abweichende) prozentuale Überschreitung der Gebührensätze in den Blick nimmt und damit entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 4.9.2008 - 9 B 2.08 -, NVwZ 2009, 253) die Auswirkung des Kalkulationsfehlers auf die konkrete Gebührenhöhe prüft.

  • VG Schleswig, 18.09.2018 - 4 A 311/16

    Niederschlagswassergebühren; wasserführender Graben als Teil der öffentlichen

    Zwar führt wegen der sich daraus für die Träger öffentlicher Einrichtungen ergebenden Unsicherheiten nicht jede geringfügige Kostenüberdeckung, die aus der Einbeziehung nicht gebührenfähiger Kosten resultiert, zur Nichtigkeit des Gebührensatzes (OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 351).

    Etwas anderes gilt allerdings bei bewusst fehlerhaften Kalkulationen, bei der beabsichtigten Erzielung von Überschüssen (Gewinnen) oder bei der Einbeziehung von Kosten, die offenkundig weder leistungs- noch einrichtungsbezogen sind (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998, a. a. O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 36/06

    Abwassergebühr; Grenzkosten; Kostenaufteilung; Mitbenutzung; Personalkosten;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2004 - 1 L 19/04

    Anschluss- und Benutzungszwang; Gebühr; willentliche Inanspruchnahme

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06

    Abfallgebühr; Ausschreibung; Kalkulation; Kostendeckungsprinzip; Nachsorgekosten;

  • VG Schleswig, 07.03.2018 - 4 A 173/15

    Kalkulation von Abfallbeseitigungsgebühren; Darlegung und Ausgleich einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1998 - 2 L 70/96

    Erhebung von Abfallgebühren durch Zweckverband aufgrund einer Kreissatzung

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 9 LB 146/09

    Eine Abwasserbeseitigung darf den Aufwand für die im Kalkulationszeitraum

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 KN 1/13

    Rechtsbegriff der Einrichtung; Bestimmungsrecht bezüglich des Abgabegegenstandes;

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2000 - 2 M 59/99
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97

    Ausgestaltung von Regelungen zum Anschlussbeitrag für die Abwasserentsorgung

  • VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19

    Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer

  • VG Schleswig, 17.01.2024 - 4 A 222/20

    Bekanntmachung einer Niederschlagwassergebührensatzung; Zitiergebot;

  • VG Cottbus, 13.01.2014 - 6 K 690/12

    Abfallgebühren

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 2 LB 34/08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwassergebühren; Rechtmäßigkeit der

  • VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99

    Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung; Verstoß gegen Überschreitungsverbot;

  • OVG Saarland, 03.12.2012 - 1 A 6/12

    Kalkulation von Benutzungsgebühren im Friedhofsrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2011 - 9 A 693/09

    Berechnung eines Verbrennungsentgeltes eines Betreibers einer überdimensionierten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2004 - 2 L 274/03

    Rücklagen für Nachsorgekosten bis zur Rechtsänderung 2003 nur für noch im Betrieb

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2009 - 2 LB 21/08

    Mautpflicht für Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs

  • VG Cottbus, 15.04.2010 - 6 K 1127/07

    (Kein) abfallfreies Grundstück; Abfallgebühren Stadt Cottbus; Abweichung von der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - 9 A 1579/08

    Ausgleichspflicht bei Berechnung eines zu hohen Verbrennungsentgelts aufgrund der

  • VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 263/04
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 9/00
  • VG Schleswig, 07.03.2019 - 4 B 105/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Benutzungsgebühren für eine

  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1738

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensionssicherungsverein auf

  • VG Düsseldorf, 28.11.2005 - 5 K 4179/02

    Kosten der Straßensinkkästen

  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1774

    Betriebliche Altersversorgung

  • VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09

    Abfallgebühr; Drittleistungsentgelt; Fehlertoleranzgrenze; Fremdleistungsentgelt;

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2004 - 2 LB 2/04

    Benutzungsgebühr, Grundgebühr, Inanspruchnahme, Niederschlagswasser,

  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1737

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensionssicherungsverein auf

  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1736

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensions-Sicherungs-Verein

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 2 KN 4/02

    Rechtmäßigkeit eines in einer Satzung über die Erhebung von Hafengebühren

  • VG Koblenz, 30.08.2004 - 7 K 543/04
  • VG Schleswig, 26.08.2002 - 4 A 226/01
  • VG Frankfurt/Oder, 16.06.2011 - 5 K 596/08

    Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung und Berücksichtigung von Kosten

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