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   OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 220/05   

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OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 220/05 (https://dejure.org/2007,9222)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.11.2007 - 2 L 220/05 (https://dejure.org/2007,9222)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. November 2007 - 2 L 220/05 (https://dejure.org/2007,9222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    In Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung - Vorranggebiete für die Windenergienutzung (REP Altmark)

  • Judicialis

    BauGB § 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35
    Festsetzung von Eignungsgebieten für Windkraftanlagen: Eignungsgebiet; Entwicklungsprogramm, regionales; Windkraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Festsetzung von Eignungsgebieten für Windkraftanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung von baurechtlichen Vorbescheiden für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen; Raumbedeutsamkeit der Errichtung von zwei Windenergieanlage; Zur wirksamen "Ausweisung an anderer Stelle" i.S.v. § 35 Abs. 3 S. 3, 2. Halbs. Baugesetzbuch (BauGB); Auf bereits früher ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Festsetzung von Eignungsgebieten für Windkraftanlagen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 K 144/01

    Festsetzung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen für nichtig erklärt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 220/05
    Der Nutzung der Windenergie in substantieller Weise Raum verschaffen kann die Planung nicht, wenn sie sich auf die Festsetzung von Eignungsgebieten im Sinne der §§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ROG und 3 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 LPIG LSA beschränkt, weil es solchen Eignungsgebieten an der internen Durchsetzungskraft fehlt (Urt. des Senats v. 11.11.2004 - 2 K 144/01 - JURIS).

    Nachdem das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 11.11.2004 (Az.: 2 K 144/01) entschieden hatte, dass die ausschließliche Ausweisung von Eignungsgebieten im Regionalen Entwicklungsprogramm für den Regierungsbezirk Halle (REP Halle) nicht ausreiche, um der Nutzung der Windenergie in substantieller Weise Raum zu verschaffen, beschloss die Beigeladene zu 1) am 16.03.2005, ihren REP Altmark dahingehend fortzuschreiben, dass dieser Plan um die Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie ergänzt werde.

    Zwar könnten dem Vorhaben weder das REP Magdeburg noch der REP Altmark in der Fassung vom 15.12.2004 als Ziele der Raumordnung entgegengehalten werden, weil diese Pläne ausschließlich Eignungsgebiete festsetzten und damit nicht den Anforderungen entspreche, die das OVG LSA in seinem Urteil vom 11.11.2004 (2 K 144/01) an die Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Nutzung der Windenergie in Raumordnungsplänen aufgestellt habe.

    Der REP Altmark entspreche weder in seiner derzeitigen Fassung (Beschluss vom 15.12.2004) noch in der Fassung des nunmehrigen Entwurfs zur 1. Änderung den Anforderungen, die das OVG LSA in seinen Urteilen vom 11.11.2004 (Az.: 2 K 144/01) und vom 20.04.2007 (Az.: 2 L 110/04) aufgestellt habe.

    Damit habe die Beigeladene zu 1) lediglich die Abwägungsfehler fortgeschrieben, an denen nach der Rechtsprechung des OVG LSA (Urt. vom 11.11.2004 - Az.: 2 K 144/01) bereits das REP Magdeburg gelitten habe.

    Die darin enthaltene Ausweisung von Eignungsgebieten im Sinne von § 7 Abs. 4 Nr. 3 ROG ist nach der Rechtsprechung des Senats aus verschiedenen Gründen nichtig (vgl. das zum Regionalen Entwicklungsprogramm für den Regierungsbezirk Halle ergangene Urteil des Senats vom 11.11.2004 - Az.: 2 K 144/01 - JURIS, dessen Gründe für das REP Magdeburg entsprechend gelten).

    Die regionalplanerische Festsetzung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen ist nur dann geeignet, die Zulässigkeit von Anlagen außerhalb dieser Flächen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auszuschließen, wenn die Planung der Nutzung der Windenergie in substantieller Weise Raum schafft, auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruht und keine Abwägungsfehler aufweist (ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Urt. v. 11.11.2004 -2 K 144/01 - JURIS).

    Der Nutzung der Windenergie in substantieller Weise Raum verschaffen kann die Planung nicht, wenn sie sich auf die Festsetzung von Eignungsgebieten im Sinne der §§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ROG und 3 Abs. 7 S. 1 Nr. 3 LPlG LSA beschränkt, weil es solchen Eignungsgebieten an der internen Durchsetzungskraft fehlt (Urt. des Senats v. 11.11.2004 -2 K 144/01 - JURIS).

    Für ein auf einem schlüssigen Gesamtkonzept und einer fehlerfreien Abwägung beruhendes Planaufstellungsverfahren ist es u.a. erforderlich, das Plangebiet flächendeckend auf seine Windhöffigkeit hin zu untersuchen (vgl. hierzu OVG LSA, Urteil vom 20.04.2007 - Az.: 2 L 110/04 - JURIS) und - nach Ausschluss der eigentlichen Tabuzonen (wie z.B. der Innenstädte) nebst etwaiger Abstandflächen - sämtliche für die Nutzung der Windenergie in Betracht kommenden Gebiete in die Abwägung einzubeziehen (vgl. Urteil des Senats vom 11.11.2004 - Az.: 2 K 144/01 - JURIS).

    Das deshalb vorhandene Abwägungsdefizit wiegt umso schwerer, als die Ausweisung von Eignungsgebieten im REP Magdeburg nach der Rechtsprechung des Senats (entsprechend anzuwendendes Urteil vom 11.11.2004 -2 K 144/01 - JURIS) ihrerseits aufgrund von Abwägungsmängeln unwirksam war und mithin umso weniger als Ausgangspunkt der neuen Planung taugte.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 610/04
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 220/05
    Soweit in den ablehnenden Ausgangsbescheiden davon die Rede ist, dem Vorhaben würden auch Belange des Naturschutzes in Form der Beeinträchtigung der Avifauna sowie Belange des Landschaftsbildes entgegenstehen (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB), fehlt es hierfür nicht nur an einer tragfähigen Begründung, sondern ergeben sich auch aus dem Akteninhalt und dem Vortrag der Beteiligten keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, weshalb gerade die hier in Rede stehenden Standorte hinsichtlich der genannten Belange besonders schutzwürdig erscheinen (vgl. zu avifaunistischen Belangen - Beeinträchtigung des Rotmilans - das Urteil des Senats vom 16.08.2007 - 2 L 610/04).

    Soweit die Beigeladene zu 1) auf das Urteil des Senats vom 16.08.2007 (Az.: 2 L 610/04) hingewiesen hat, lässt sich der vorliegende Fall mit demjenigen, der dieser Entscheidung zugrunde lag, gerade nicht gleichsetzen.

    In dem Verfahren 2 L 610/04 ist durch Vorlage zahlreicher Gutachten und Stellungnahmen konkret nachgewiesen worden, dass die geplanten Windkraftanlagen innerhalb eines der weltweit größten Dichtezentren des Rotmilans (Brut- und Schlafstätten sowie Jagdgebiete) errichtet werden sollen und diese Errichtung - nicht zuletzt wegen des fehlenden Ausweichverhaltens des Rotmilans - zu einer erheblichen Beeinträchtigung seines ohnehin schon stark rückläufigen Bestandes führen würde.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2007 - 2 L 110/04
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 220/05
    Der REP Altmark entspreche weder in seiner derzeitigen Fassung (Beschluss vom 15.12.2004) noch in der Fassung des nunmehrigen Entwurfs zur 1. Änderung den Anforderungen, die das OVG LSA in seinen Urteilen vom 11.11.2004 (Az.: 2 K 144/01) und vom 20.04.2007 (Az.: 2 L 110/04) aufgestellt habe.

    Da die zwei streitigen Anlagen nach der bis zum 01. Juli 2005 geltenden Fassung der 4. BImSchV nicht immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig waren, kam die Erteilung eines positiven Bauvorbescheids weiterhin in Betracht, der nach seiner Erteilung entsprechend § 67 Abs. 9 Satz 1 BImSchG als immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG gilt (vgl. OVG LSA, Urteil vom 20.04.2007 - 2 L 110/04 - JURIS; OVG RP, Urt. v. 16.01.2006 - 8 A 11271/05 - Juris).

    Zu den Anforderungen, die an die Raumbedeutsamkeit zu stellen sind, hat sich der Senat bereits mehrfach geäußert (vgl. zuletzt Urteil vom 20.04.2007 - 2 L 110/04 - JURIS).

    Für ein auf einem schlüssigen Gesamtkonzept und einer fehlerfreien Abwägung beruhendes Planaufstellungsverfahren ist es u.a. erforderlich, das Plangebiet flächendeckend auf seine Windhöffigkeit hin zu untersuchen (vgl. hierzu OVG LSA, Urteil vom 20.04.2007 - Az.: 2 L 110/04 - JURIS) und - nach Ausschluss der eigentlichen Tabuzonen (wie z.B. der Innenstädte) nebst etwaiger Abstandflächen - sämtliche für die Nutzung der Windenergie in Betracht kommenden Gebiete in die Abwägung einzubeziehen (vgl. Urteil des Senats vom 11.11.2004 - Az.: 2 K 144/01 - JURIS).

  • OVG Saarland, 20.09.2007 - 2 N 9/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 220/05
    (vgl. zu der § 9 Abs. 1 Nr. 3 LPlG LSA entsprechenden Vorschrift des § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB: BVerwG, Beschl. v. 29.02.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662; OVGSaarland, Urt. v. 20.09.2007 - 2 N 9/06 - JURIS).

    "Von Einfluss gewesen" in diesem Sinne ist ein Mangel im Abwägungsvorgang auf das Abwägungsergebnis, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die planende Stelle - hier die Beigeladene zu 1) - eine andere Entscheidung getroffen hätte (vgl. OVGSaarland, Urt. v. 20.09.2007 - 2 N 9/06 - JURIS).

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 220/05
    In Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung können zwar als nicht benannter öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Rahmen des § 35 Abs. 1 BauGB von rechtlicher Bedeutung sein, wenn den Gegenstand des Genehmigungsverfahrens eine raumbedeutsame Maßnahme im Sinne des § 3 Nr. 6 ROG bildet; dies gilt unabhängig davon, ob der Planungsträger gegenüber der Genehmigungsbehörde eine (befristete) Untersagung der Genehmigung von Maßnahmen ausgesprochen hat (BVerwG, Urt. v. 27.01.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2003 - 2 M 466/03

    Untersagung nach § 11 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes ist kein Verwaltungsakt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 220/05
    Soweit die Beigeladene zu 1) in ihrem Bescheid vom 27.06.2005 eine unbefristete Untersagung aussprach, ist das von § 11 LPlG LSA deshalb nicht gedeckt, weil nach dem systematischen Zusammenhang der Absätze 1 und 2 des § 11 LPlG LSA bei der behördlichen Entscheidung über die Zulässigkeit von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen von - wie hier - Privatpersonen keine unbefristete Untersagung im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1, sondern lediglich eine auf bis zu zwei Jahren befristete Untersagung im Sinne des § 11 Abs. 2 LPlG erlassen werden darf (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 17.10.2003 - 2 M 466/03 - JURIS).
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 NB 48.96

    Bauplanungsrecht - Rückwirkende Inkraftsetzung eins Bebauungsplans; Rückwirkung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 220/05
    (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.11.1997 - 4 NB 48.96 - NVwZ 1998, 956).
  • BVerwG, 29.02.1992 - 4 NB 22.90
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 220/05
    (vgl. zu der § 9 Abs. 1 Nr. 3 LPlG LSA entsprechenden Vorschrift des § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB: BVerwG, Beschl. v. 29.02.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662; OVGSaarland, Urt. v. 20.09.2007 - 2 N 9/06 - JURIS).
  • VG Magdeburg, 01.11.2005 - 4 A 298/03
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 220/05
    Mit Urteil vom 01.11.2005 (Az.: 4 A 298/03 MD) hat das Verwaltungsgericht Magdeburg unter Abweisung des Hauptantrags und des ersten Hilfsantrags (über den zweiten Hilfsantrag teilweise hinausgehend) festgestellt, dass die Ablehnungsbescheide des Beklagten vom 18.09.2002 und die dazu ergangenen Widerspruchsbescheide des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 03.02.2004 rechtswidrig gewesen seien und der Beklagte verpflichtet gewesen sei, der Klägerin vor dem 11.05.2005 planungsrechtliche Vorbescheide zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen gemäß ihrer Bauvoranfrage zu erteilen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2006 - 8 A 11271/05

    Windenergieanlage neben Segelflugplatz zulässig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 220/05
    Da die zwei streitigen Anlagen nach der bis zum 01. Juli 2005 geltenden Fassung der 4. BImSchV nicht immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig waren, kam die Erteilung eines positiven Bauvorbescheids weiterhin in Betracht, der nach seiner Erteilung entsprechend § 67 Abs. 9 Satz 1 BImSchG als immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG gilt (vgl. OVG LSA, Urteil vom 20.04.2007 - 2 L 110/04 - JURIS; OVG RP, Urt. v. 16.01.2006 - 8 A 11271/05 - Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 2 A 2.16

    Regionalplan "Havelland-Fläming 2020" ist unwirksam

    Die Festlegung von Eignungsgebieten ist nicht nur bzgl. ihrer außergebietlichen Ausschlusswirkung als Ziel der Raumordnung zu bewerten (unstreitig, vgl. u.a. Spannowsky, in: Bielenberg/Runkel/Spannowsky, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, Stand April 2018, M § 7 Rdnr. 100), sondern es handelt sich auch innergebietlich um Ziele der Raumordnung i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG a.F., d.h. verbindliche, räumlich und sachlich bestimmte, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogene Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums (vgl. Haselmann: Zur bauplanungsrechtlichen Ausschlusswirkung der raumordnerischen Gebietsarten, ZfBR 2014, 529, 531 f.; Schmidt-Eichstaedt: Zur Methodik und Wirkung der Festlegung von Eignungsgebieten für die Windkraftnutzung durch die Regionalplanung, LKV 2012, S. 481, 484 ff.; a.A. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. Januar 2015 - 1 KN 7/13 -, juris Rn. 57; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. November 2007 - 2 L 220/05 -, juris Rn 53; Gatz, in: Windenenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Aufl. 2013, Rn. 155 ff.; Blessing, in: Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen, 1. Aufl. 2016, Rn. 233 ff., 254).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2019 - 2 A 4.19

    Regionalplan; sachlicher Teilregionalplan; Windenergienutzung; Auslegung der

    Wie der Senat bereits mit seinen Urteilen vom 5. Juli 2018 (vgl. etwa OVG 2 A 2.16, juris Rn. 67 ff.) entschieden hat, ist die Festlegung von Eignungsgebieten nicht nur bezüglich ihrer außergebietlichen Ausschlusswirkung als Ziel der Raumordnung zu bewerten, sondern es handelt sich auch innergebietlich um Ziele der Raumordnung i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG a.F., d.h. verbindliche, räumlich und sachlich bestimmte, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogene Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums (vgl. Haselmann: Zur bauplanungsrechtlichen Ausschlusswirkung der raumordnerischen Gebietsarten, ZfBR 2014, 529, 531 f.; Schmidt-Eichstaedt: Zur Methodik und Wirkung der Festlegung von Eignungsgebieten für die Windkraftnutzung durch die Regionalplanung, LKV 2012, S. 481, 484 ff.; Goppel in: Spannowsky/Runkel/Goppel, ROG, 2. Aufl. 2018, § 7 Rn. 84; nunmehr auch Gatz, in: Windenenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Aufl. 2019, Rn. 167; a.A. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. Januar 2015 - 1 KN 7/13 -, juris Rn. 57; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. November 2007 - 2 L 220/05 -, juris Rn 53; Blessing, in: Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen, 1. Aufl. 2016, Rn. 233 ff., 254).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 255/06

    Windkraftanlagen im regionalen Planungsgebiet Magdeburg

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 220/05 - juris; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 23.07.2008 - 4 B 20.08 - juris) darf zwar das Kriterium eines Abstands zwischen Windparks nicht ohne jegliche Abwägung an vorhandenen Windparks ausgerichtet werden, weil ein solcher unabgewogener Vorrang des Vorhandenen zu einem sachlich nicht gerechtfertigten Ausschluss geeigneterer oder größerer Konzentrationsflächen in der Nachbarschaft führen kann.

    Die Abwägung kann aber durchaus von dem planerischen Willen getragen sein, bereits vorhandenen Windparks einen gewissen Vorrang dergestalt einzuräumen, dass die entsprechenden Flächen nach Möglichkeit erneut als Konzentrationsflächen ausgewiesen werden und sich unter Berücksichtigung von Mindestabständen, die nach dem Willen des Plangebers zwischen Windparks eingehalten werden sollen, im Zweifel auch gegenüber sonstigen in Betracht kommenden Ausweisungsflächen durchsetzen sollen (OVG LSA, Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 220/05 - juris).

    Entscheidend ist dabei lediglich, dass ein solcher Vorrang des Vorhandenen in die Abwägung einbezogen und der Planung nicht als unabgewogener Ausgangspunkt vorangestellt wird (vgl. OVG LSA, Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 220/05 - juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2018 - 2 L 47/16

    Untätigkeitsklage in immissionsschutzrechtlichem Genehmigungsverfahren;

    Zum Teil wird angenommen, die Ausweisung als Eignungsgebiet beinhalte nur die Feststellung, dass das Gebiet für bestimmte raumbedeutsame, nach § 35 BauGB zu beurteilende Maßnahmen oder Nutzungen geeignet sei und diese Maßnahmen oder Nutzungen an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen seien; Eignungsgebieten fehle es an der internen Durchsetzungskraft (vgl. OVG SH, Urt. v. 20.01.2015 - 1 KN 75/13 -, a.a.O. RdNr. 15 unter Hinweis auf Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Aufl., RdNr. 155 ff.; so auch - zu § 7 Abs. 4 ROG 1998 - Urt. d. Senats v. 11.11.2004 - 2 K 144/01 -, juris Rdnr. 56; Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 220/05 -, juris RdNr. 53; Urt. v. 30.07.2009 - 2 K 142/07 -, juris RdNr. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2009 - 2 L 302/06

    Baugenehmigung für Windkraftanlage

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 27.11.2007 - 2 L 220/05 -, Juris, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 23.07.2008 - 4 B 20.08 -, ZfBR 2008, 808) zählen vorhandene Windparks zu dem Tatsachenmaterial, das bei der Abwägung zu berücksichtigen ist.

    Die darin enthaltene Ausweisung von Eignungsgebieten im Sinne von § 7 Abs. 4 Nr. 3 ROG ist nach der Rechtsprechung des Senats aus verschiedenen Gründen unwirksam (vgl. das zum Regionalen Entwicklungsprogramm für den Regierungsbezirk Halle ergangene Urteil des Senats vom 11.11.2004 - Az.: 2 K 144/01 - JURIS, dessen Gründe für das Regionale Entwicklungsprogramm für den Regierungsbezirk Dessau entsprechend gelten; vgl. auch Urt. d. Senats v. 27.11.2007, a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 10 A 17.17

    Regionale Planungsgemeinschaft "Uckermark-Barnim"; Sachlicher Teilregionalplan

    Darunter sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums zu verstehen (die Zieleigenschaft der Festlegung von Eignungsgebieten bejahend: OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 71; vom 5. Juli 2018 - OVG 2 A 2.16 -, juris Rn. 67 ff.; Gatz, in: Windenenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Aufl. 2019, Rn. 167; a.A. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. Januar 2015 - 1 KN 7/13 -, juris Rn. 57; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. November 2007 - 2 L 220/05 -, juris Rn 53; Blessing, Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen, 1. Aufl. 2016, Rn. 233 ff., 254).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08

    Rechtmäßigkeit eines großflächigen, die Tierhaltung beschränkenden einfachen

    In Frage gestellt wird hingegen, ob solchen Eignungsgebieten neben der Ausschlusswirkung in hinreichendem Maße die eigentliche Konzentrationswirkung in dem Sinne zukommt, dass sich eine Bebauung mit den Vorhaben, für welche das Gebiet als geeignet erklärt ist, auch durchsetzen kann (vgl. z.B. OVG Magdeburg, Urt. v. 11.11.2004 - 2 K 144/01 -, ZNER 2004, 370; Beschl. v. 15.8.2007 - 2 M 162/07 -, juris; Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 220/05 -, ZNER 2007, 490; offen gelassen von BVerwG, Beschl. v. 23.7.2008 - 4 B 20.08 -, BauR 2008, 2009 , und OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.9.2010 - 2 A 4.10 -, juris, Rdnr. 34 mit Nachweisen; vgl. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2009, Rdnrn. 132 ff.; ferner Reidt, BauR 2011, 1425, 1439 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - 2 L 171/09

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für Windkraftanlagen im

    Der REP Altmark wurde durch rechtskräftiges Urteil des Senates vom 29.11.2007 (2 L 220/05) für unwirksam erklärt.
  • VG Magdeburg, 19.03.2010 - 4 A 35/08

    Versagung der Genehmigung eines vorzeitigen Bebauungsplans für einen Windpark

    Im Übrigen darf der Plangeber nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Urteil vom 29.11.2007 - 2 L 220/05 -, juris) Flächen mit vorhandenen Windparks, die bereits in der Vorgängerplanung als Eignungsgebiet festgesetzt waren, nicht ohne weiteres den Vorrang gegenüber anderen Nutzungen einräumen; der Vorrang des Vorhandenen ist selbst ein Kriterium, das in die Abwägung einzubeziehen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 141/08

    Wirksamkeit des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg

    Eine ausschließliche Ausrichtung der Planung am Bestand wäre aber ihrerseits ermessensfehlerhaft (vgl. OVG LSA, Urteil vom 29.11.2007 - 2 L 220/05 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 2 L 11/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen

  • VG Berlin, 04.04.2008 - 10 A 15.08

    Windrad in Pankow darf gebaut werden

  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 3/11

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windkraftanlagen

  • VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 196/13

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung von

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