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   OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1999 - 2 L 223/96   

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OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1999 - 2 L 223/96 (https://dejure.org/1999,8477)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.08.1999 - 2 L 223/96 (https://dejure.org/1999,8477)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. August 1999 - 2 L 223/96 (https://dejure.org/1999,8477)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 6 A 390/94
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1999 - 2 L 223/96

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 635
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.03.1998 - I R 120/97

    Keine Stundung abzuführender Kapitalertragsteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1999 - 2 L 223/96
    Dies ist zu unterscheiden von dem Haftungsanspruch, der aus dem eigenen Vermögen (des Entrichtungspflichtigen) zu befriedigen ist (BFH, Urt. v. 24.03.1998 - I R 120/97 -, BFHE 186 S. 98).

    Der Haftungsanspruch steht jedoch im pflichtgemäßen Ermessen des Kurabgabegläubigers, während die Geltendmachung der Abführungsverpflichtung zwingend ist (vgl. BFH, Urt. v. 24.03.1998, a.a.O., und OVG Lüneburg, B. v. 28. September 1990, - 14 M 60/90 -).

    Ob eine derartige Festsetzung auch gegenüber dem Entrichtungspflichtigen zulässig ist, der Entrichtungsanspruch ist schließlich kein Anspruch aus einem Steuerschuldverhältnis (BFH, Urt. v. 24.03.1998, a.a.O.) bedarf hier keiner Entscheidung, weil - wie ausgeführt - der Entrichtungsanspruch vom Haftungsanspruch zu unterscheiden ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94

    Abgabensatz; Kalkulation; Kalkulationsmängel; Abgabenpflichtiger; Kurabgabe;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1999 - 2 L 223/96
    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 04. Oktober 1995 (- 2 L 197/94 -, SchlHA 1996, S. 50, 53) unter Bezugnahme auf das OVG Lüneburg (Urt. v. 14.12.1983 - 14 A 106/81 -, Die Gemeinde 1984 S. 169; siehe auch Urt. v. 19.01.1984 - 14 A 1/82 -, Die Gemeinde 1984 S. 202) ohne jede Einschränkung ausgeführt hat, daß ein Zweitwohnungsinhaber für die Kurabgabeschuld seines Ehegatten als Entrichtungspflichtiger in Anspruch genommen werden könne, ist daran in dieser Allgemeinheit nicht festzuhalten.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1990 - 14 M 60/90

    Kurabgabeeinziehung durch Campingplatz-Betreiber

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1999 - 2 L 223/96
    Der Haftungsanspruch steht jedoch im pflichtgemäßen Ermessen des Kurabgabegläubigers, während die Geltendmachung der Abführungsverpflichtung zwingend ist (vgl. BFH, Urt. v. 24.03.1998, a.a.O., und OVG Lüneburg, B. v. 28. September 1990, - 14 M 60/90 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 K 11/89

    Gemeinde; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Anschaffung von Einrichtungen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1999 - 2 L 223/96
    Können Aufwendungen für dieselben Maßnahmen an den genannten Einrichtungen über verschiedene Abgaben finanziert werden, gehört zu der Angabe des Gegenstandes der Abgabe auch, in welchem Umfang Aufwendungen durch Kurabgaben mitfinanziert werden sollen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1990, - 9 K 11/89 -, KStZ 1991 S. 219).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2017 - 2 S 2439/16

    Normenkontrolle gegen Kurtaxerhebung

    Der Annahme einer Antragsbefugnis steht nicht entgegen, dass der Haftungstatbestand an die Verpflichtung zum Einzug und zur Abführung der Kurtaxe anknüpft und damit für die Haftung ein Verstoß des Beherbergers gegen die ihm auferlegten Pflichten Voraussetzung (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 25.08.1999 - 2 L 223/96 -, NVwZ-RR 2000, 635; OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 27.07.2005 - 4 K 4/03 -, juris Rn. 41) und eine Haftung nicht gegeben ist, wenn der Kurgast die Zahlung der Abgabe gegenüber dem Vermieter verweigert, ohne dass dieser - wie auch vorliegend - die Möglichkeit hat, die Pflicht zur Zahlung durchzusetzen, mithin die Möglichkeit zur Einziehung hatte.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2021 - 2 S 2801/19

    Kurtaxenpflicht für Bootsliegeplätze in einer Hafenanlage am Bodensee

    Der Annahme einer Antragsbefugnis steht nicht entgegen, dass der Haftungstatbestand an die Verpflichtung zum Einzug und zur Abführung der Kurtaxe anknüpft und damit für die Haftung ein Verstoß des Beherbergers gegen die ihm auferlegten Pflichten Voraussetzung (vgl. Senatsurteil vom 14.09.2017 aaO; OVG Schleswig, Urteil vom 25.08.1999 - 2 L 223/96 - NVwZ-RR 2000, 635; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.07.2005 - 4 K 4/03 - juris Rn. 41) und eine Haftung nicht gegeben ist, wenn der Kurgast die Zahlung der Abgabe gegenüber dem Vermieter verweigert, ohne dass dieser die Möglichkeit hat, die Pflicht zur Zahlung durchzusetzen, mithin die Möglichkeit zur Einziehung hatte.
  • VG Schleswig, 04.08.2003 - 14 A 54/01

    Jahreskurabgabe, Zweitwohnungsbesitzer, Ehepartner, Satzung, Kalkulation,

    Derartige Typisierungen sind bei auswärtigen Inhabern von Wohneinheiten aus Gründen der Praktikabilität und der Verwaltungsvereinfachung zulässig, da die Feststellung, an wieviel Tagen sich die Wohnungsinhaber im Kurgebiet tatsächlich aufhalten, mit erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden und kaum nachweisbar wäre, da diese anders als andere Kurgäste keinen weiteren Meldepflichten unterliegen (vgl. VG Schleswig, Urteil v. 26.09.1996 - 6 A 390/94 - Urteil v. 04.10.1999 - 14 A 160/99 - OVG Schleswig, Urteil v. 04.10.1995 a.a.O.; Urteil vom 25.08.1999 in NVwZ-RR 2000, 635).

    Zu der Möglichkeit der Heranziehung eines Zweitwohnungsinhabers für die Kurabgabeschuld seines Ehegatten als Entrichtungspflichtigem hat das OVG Schleswig in seinem bereits zitierten Urteil vom 25.08.1999 (a.a.O.) grundlegend und unter Korrektur seiner bisherigen Rechtsprechung ausgeführt, dass die diesbezügliche Entrichtungspflicht des Beherbergers auf die Weiterleitung bereits einbehaltenen Vermögens der Familienangehörigen gerichtet und zugleich beschränkt ist.

    Um zunächst den kurabgabefähigen Aufwand (und mit ihm sodann die Höhe des Abgabensatzes) bestimmen zu können, muss der Anteil des durch die Kurabgabe zu deckenden Gesamtaufwandes in der Satzung bezeichnet sein, wenn derselbe gemeindliche Aufwand - wie hier - über unterschiedliche Abgaben / Entgelte finanziert wird (OVG Schleswig, Urteil vom 25.08.1999 - 2 L 223/96 - in NVwZ-RR 2000, 635 = KStZ 2000, 55).

  • VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17

    Erhebung von Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2015 und 2016

    Die Abgabentatbestände sind also nicht gleichartig (OVG Schleswig Urt. v. 25.8.1999 - 2 L 223/96 - Rn. 26 juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2005 - 4 K 4/03

    Kreis der kurabgabepflichtigen Personen; Vermutung einer Benutzungsmöglichkeit;

    Damit ist für die Haftung ein Verstoß des Wohnungsgebers gegen die ihm auferlegten Pflichten Voraussetzung (vgl. OVG Schleswig, Urt. vom 25. August 1999 - 2 L 223/96 -, KStZ 2000, 55 = NVwZ-RR 2000, 635).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2008 - 2 LB 40/07

    Fremdenverkehrsabgabe; Schönheitsfarm; Vorteilsentgelt; Vorteilsnahme

    Weil die Kosten für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde ... nicht nur durch Fremdenverkehrsabgaben, sondern auch durch Benutzungsentgelte gedeckt werden, ist eine satzungsmäßige Festlegung erforderlich, in welchem Verhältnis die Fremdenverkehrsabgabe zur Deckung der Aufwendungen zu dienen bestimmt ist (Urt. d. Senats v. 25.08.1999 - 2 L 223/96 -, Die Gemeinde 2000, 51 = KStZ 2000, 55 = SchlHA 1999, 315; vgl. auch Riehl in Dewenter u.a. KAG, § 10 Rdnr. 41).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 31/07

    Ergebniskontrolle; Kalkulation; Kalkulationsmangel; Kurabgabe

    Können Aufwendungen für dieselben Maßnahmen an den genannten Einrichtungen über verschiedene Abgaben finanziert werden, gehört zu der Angabe des Gegenstandes der Abgabe auch, in welchem Umfang Aufwendungen durch Kurabgaben mitfinanziert werden sollen (Senatsurt. v. 25.08.1999 - 2 L 233/96 -, Die Gemeinde 2000, 51 = KStZ 2000, 55 = SchlHA 1999, 315).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2006 - 2 LA 124/05

    Betriebsgesellschaft, Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts,

    Obwohl die Kurabgabe nicht vom Merkmal der "Kapitalanlage" abhängt, also nicht die Frage des Betreibens eines konsumtiven Aufwandes (Aufwandes für die Einkommensverwendung) maßgeblich ist, so bestehen dennoch - wie in dem vom Beklagten zitierten Urteil des Senats (Urt. v. 25.08.1999, - 2 L 223/96 -, KStZ 2000, 55 [56]) angedeutet, insoweit Parallelen, als das Eigentum an einer Wohngelegenheit im Erhebungsgebiet jedenfalls nicht ausreicht, um die o.g. Vermutungen auszulösen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.08.2004 - 2 LB 4/04

    Abgabenschuldner, Ferienwohnung, Fremdenverkehrsabgabe, Gesellschaft bürgerlichen

    Eine Umdeutung des Abgabenbescheides in einen Haftungsbescheid kommt nicht in Betracht (Urt. des Senats v. 25.08.1999 - 2 L 223/96 -, Die Gemeinde 2000, 51).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2010 - 9 LA 105/09

    Nachträgliche Eintreibung nicht eingezogener Kurbeiträge von "Bootstouristen"

    Der Rechtsprechung des Senats entspricht es anzunehmen, dass über die Frage, ob gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4 b) NKAG i.V.m. § 191 Abs. 1 Satz 1 AO ein Haftungsbescheid erlassen wird, nach Ermessen zu entscheiden ist (Nds. OVG, Beschluss vom 21.1.2009 - 9 ME 317/08 - Beschluss vom 26.9.2007 - 9 ME 173/07 - vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 13.8.1993 - 8 C 64/90 - NJW 1994, 602, juris; Urteil vom 12.3.1993 - 8 C 20/90 - NJW 1993, 2453, juris; OVG SH, Urteil vom 25.8.1999 - 2 L 223/96 - KStZ 2000, 55, juris; OVG Saarland, Urteil vom 27.3.1990 - 1 R 281/87 - juris; BFH, Urteil vom 13.6.1997 - VII R 96/96 - BFH/NV 1998, 4, juris Rdn. 9 ff., 14; Urteil vom 13.11.1990 - VII R 96/88 - BFH/NV 1991, 641, juris Rdn. 17 f.; Urteil vom 8.11.1988 - VII R 141/85 - BFHE 155, 243, juris Rdn. 7 ff.; Loose in Tipke/Kruse, AO, Kommentar, Band II, § 191 Rdn. 36 ff.).
  • VG Oldenburg, 16.04.2009 - 2 A 232/07

    Auswahl; Ermessen; Haftung; Heilung; juristische Person; Kurbeitrag; Schuldner;

  • VG München, 17.12.2010 - M 10 K 10.4473

    Haftungsbescheid für Kurbeitrag

  • VGH Bayern, 29.07.2011 - 4 ZB 11.253

    Unterscheidung zwischen Haftungsbescheid und Geltendmachung der Abführungspflicht

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2007 - 1 L 469/04

    Zulassung einer Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der

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