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VG Münster, 24.04.2002 - 2 L 244/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Münster, 24.04.2002 - 2 L 244/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2002 - 10 B 939/02
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2002 - 10 B 940/02 In Anwendung dieser Grundsätze beträgt der Streitwert des ungetrennten Verfahrens 2 L 244/02 (VG Münster) 12.500,-- EUR, wovon 5.000,-- EUR auf das vorliegende und 7.500,-- EUR auf das abgetrennte Verfahren 10 B 939/02 (2 L 244/02 - VG Münster) entfallen (Abstand zur durch Baugenehmigung genehmigten nächstgelegenen WEA weniger als 300 m).
- VG Koblenz, 14.03.2006 - 1 K 1705/05
Ortsgemeinde Moselkern unterliegt
Eine solche Rechtsverletzung setzt voraus, dass sich die geltend gemachte Unbestimmtheit auf solche Merkmale des Vorhabens bezieht, deren Festlegung erforderlich ist, um die Verletzung solcher Rechtsvorschriften auszuschließen, die auch dem Schutz betroffener Dritter zu dienen bestimmt sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. April 2002, 2 L 244/02).