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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 2 L 245/08   

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https://dejure.org/2010,3259
OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 2 L 245/08 (https://dejure.org/2010,3259)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.10.2010 - 2 L 245/08 (https://dejure.org/2010,3259)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 2 L 245/08 (https://dejure.org/2010,3259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 3 ApoBetrO, § 17 Abs 2a ApoBetrO, § 2 Abs 4 ApoG, § 7 ApoG, § 8 S 1 ApoG
    Drittanfechtung einer Versandapothekenerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer Erlaubnis zum Betrieb einer Versandhandelsapotheke an einen Konkurrenten entgegen §§ 7 , 8 Satz 1, 11a Apothekengesetz ( ApoG ) mit den Rechten eines Versandapothekers; Kompatibilität der Auslagerung nahezu sämtlicher Tätigkeiten einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Apotheke darf Versandgeschäft nicht in großem Umfang auslagern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit einer Erlaubnis zum Betrieb einer Versandhandelsapotheke an einen Konkurrenten entgegen §§ 7, 8 Satz 1, 11a Apothekengesetz (ApoG) mit den Rechten eines Versandapothekers; Kompatibilität der Auslagerung nahezu sämtlicher Tätigkeiten einer ...

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt verbietet Versandhandelsapotheke

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Apotheke Zur Rose: Gericht entzieht Versanderlaubnis

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Versandapotheke zur Rose: Verstoß gegen das Fremdbesitzverbot

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Konkurrentenklage eines Apothekers erfolgreich

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Versandhandelsapotheke verboten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 57
  • DÖV 2011, 121
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 30.09

    Apothekenterminal; Apotheker; Arzneimittelabgabe; Aushändigung in der Apotheke;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 2 L 245/08
    Aus dieser Grundanschauung hat er dem selbständigen Apotheker die Verpflichtung zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung auferlegt (BVerfG, Urt. v. 13.02.1964 - 1 BvL 17/61 u.a., - BVerfGE 17, 232 ) und unter verschiedenen Aspekten abgesichert (so BVerwG, Urt. v. 24.06.2010 - 3 C 30.09 - GewArch 2010, 414).

    Nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.06.2010 (BVerwG Urte. v. 24.06.2010 - 3 C 31.09 - und - 3 C 30.09 - a.a.O.) wird die Verpflichtung des Erlaubnisinhabers zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung gemäß § 7 ApoG insbesondere auch durch die Vorschrift über das Apothekenpersonal (§ 3 ApBetrO) abgesichert.

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.06.2010 (- 3 C 30.09 - a.a.O.) korrespondiert die Verantwortung für den Betrieb der Apotheke mit der Pflicht zur persönlichen Leitung (vgl. § 7 ApoG).

    Verglichen mit dem Einsatz von betriebsangehörigem Personal kann unter derartigen Bedingungen, die auf einen Fremdbetrieb der Apotheke durch einen gewerblichen Dienstleister hinauslaufen, von einer persönlichen Leitung in eigener Verantwortung keine Rede sein (so BVerwG, Urt. v. 24.06.2010 - 3 C 30.09 - a.a.O.).

  • OVG Saarland, 10.08.2006 - 2 W 14/06

    Besonderer Ausweisungsschutz bei jüdischem Emigranten bei Aufnahme nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 2 L 245/08
    Es ist zwar anerkannt, dass die Vorschriften des Apothekergesetzes keine drittschützende Wirkung haben, so dass hieraus grundsätzlich keine subjektiven Rechte hergeleitet werden können (so auch OVG des Saarlandes, Beschl. v. 22.01.2007 - 2 W 14/06 - m.w.N., nach juris).

    Der Senat hält es zwar für zweifelhaft, ob diese Entscheidung, die die Facharztzulassung in einem staatlich regulierten Markt betrifft, auf die hier strittige Konstellation anwendbar ist (bejahend 1. Senat des erkennenden Gerichts Beschl. v. 28.05.2008, a. A. wohl zutreffend: OVG Saarland, Beschl. v. 22.01.2007, a.a.O).

    Festzuhalten ist jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 17.08.2004 der Tragweite des Grundrechtsschutzes aus Art. 12 GG eine hohe Bedeutung beigemessen und in weiter verfahrensbezogener Grundrechtsauslegung festgestellt hat, dass die Verwirklichung der Grundrechte des Art. 12 GG eine angemessene Verfahrensgestaltung erfordern, wozu auch gehöre, dass der Zugang zu staatlichen Gerichten in nicht unzumutbarer Weise erschwert werden dürfe (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 22.01.2007 a.a.O.).

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 2 L 245/08
    Aus dieser Grundanschauung hat er dem selbständigen Apotheker die Verpflichtung zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung auferlegt (BVerfG, Urt. v. 13.02.1964 - 1 BvL 17/61 u.a., - BVerfGE 17, 232 ) und unter verschiedenen Aspekten abgesichert (so BVerwG, Urt. v. 24.06.2010 - 3 C 30.09 - GewArch 2010, 414).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 11.06.1958 (- 1 BvR 596/56 -) entschieden, dass der Gesetzgeber im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung vom Inhaber der Apotheke verlangen darf, dass er die Apotheke selbst leite und später im Urteil vom 13.02.1964 (- 1 BvL 17/61, 1 BvR 494/60, 128/61 -) entschieden, dass das Verbot des Fremdbesitzes, also das Verbot der Kapitalbeteiligung durch Berufsfremde, verfassungsgemäß ist und dabei das Leitbild des Apothekengesetzes vom "Apotheker in seiner Apotheke" ausdrücklich gebilligt.

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 2 L 245/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 18.04.1985 (- 3 C 34/84 - BVerwGE 71, 183, [193]) eine Grundrechtsbeeinträchtigung angenommen bei Maßnahmen, mit denen der Staat zielgerichtet gewisse Rahmenbedingungen verändert, um zu Lasten bestimmter Unternehmen einen im öffentlichen Interesse gewünschten Erfolg herbeizuführen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 18.04.1985 (- 3 C 34/84 - BVerwGE 71, 183, [193]) eine Grundrechtsbeeinträchtigung angenommen bei Maßnahmen, mit denen der Staat zielgerichtet gewisse Rahmenbedingungen verändert, um zu Lasten bestimmter Unternehmen einen im öffentlichen Interesse gewünschten Erfolg herbeizuführen.

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 2 L 245/08
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.03.1992 (- 1 BvR 298/96 - BVerfGE 86, 28, 37, m.w.N.) können die Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1, Art. 3 GG auch dann beeinträchtigt sein, wenn durch staatliche Maßnahmen der Wettbewerb beeinflusst und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit dadurch behindert wird.

    Wie bereits im Rahmen der Klagebefugnis dargelegt, können nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.03.1992 (- 1 BvR 298/96 -, BVerfGE 86, 28, 37 m. w. N.) die Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1, Art. 3 GG auch dann beeinträchtigt sein, wenn durch staatliche Maßnahmen der Wettbewerb beeinflusst und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit dadurch behindert wird.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 9 S 1742/93

    Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - sofortige

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 2 L 245/08
    Das Gesetz bezweckt damit zu verhindern, dass Personen, die für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung keine Verantwortung tragen, Einfluss auf die Führung von Apotheken eingeräumt wird, und will auf diese Weise sicherstellen, dass die im öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Volksgesundheit liegende Arzneimittelversorgung, die es den "Apothekern" (§ 1 Abs. 1 ApoG), also allen Apothekenbetreibern gemeinsam anvertraut hat, sachgerecht wahrgenommen wird (so auch VGH Bad-Württ., Beschl. v. 24.09.1993 - 9 S 1742/93 - m. w. N.; BGH Urt. v. 25.04.2002 - 4 StR 152/01 - nach juris).
  • BGH, 25.04.2002 - 4 StR 152/01

    Verurteilung eines Apothekers wegen Betreibens einer Apothekenkette aufgehoben

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 2 L 245/08
    Das Gesetz bezweckt damit zu verhindern, dass Personen, die für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung keine Verantwortung tragen, Einfluss auf die Führung von Apotheken eingeräumt wird, und will auf diese Weise sicherstellen, dass die im öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Volksgesundheit liegende Arzneimittelversorgung, die es den "Apothekern" (§ 1 Abs. 1 ApoG), also allen Apothekenbetreibern gemeinsam anvertraut hat, sachgerecht wahrgenommen wird (so auch VGH Bad-Württ., Beschl. v. 24.09.1993 - 9 S 1742/93 - m. w. N.; BGH Urt. v. 25.04.2002 - 4 StR 152/01 - nach juris).
  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 2 L 245/08
    In seinem Urteil vom 19.05.2009 (EuGH Urt. v. 19.05.2009 - C - 171/07 und C - 172/07 Doc Morris, NJW 2009, 211) hat der Europäische Gerichtshof das im deutschen Apothekengesetz verankerte Fremdbesitzverbot für gemeinschaftskonform gehalten.
  • BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00

    Impfstoffversand- und Werbeverbot verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 2 L 245/08
    Die Zwischenschaltung der Apotheken bei der Abgabe der Arzneimittel dient einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung und damit einem Gemeinschaftsgut von hohem Rang, das selbst empfindliche Eingriffe in die Berufsfreiheit rechtfertigen kann (BVerfG, Beschl. vom 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00 u.a. - BVerfGE 107, 186 ).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 2 L 245/08
    Die Klagebefugnis fehlt, wenn unter Zugrundelegung dieses Vorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.04.2000 - 3 C 6.99 - DVBl. 2000, 1614, m.w.N.) Legt man diesen Maßstab zugrunde, so ist die Klagebefugnis hinsichtlich der angefochtenen Versanderlaubnis zu bejahen.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 31.09

    Apothekenterminal; Apotheker; Arzneimittelabgabe; Aushändigung in der Apotheke;

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2024 - 6 U 418/22

    Apotheke: Online-Verkauf von OTC-Medikamenten gegen Entgelt von 10% des

    Zum einen ist dieser Umsatz Teil des Gesamtumsatzes der Apotheke, so dass die vereinbarte Umsatzbeteiligung sich zumindest mittelbar auf dem Gesamtumsatz der Apotheke erstreckt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, GewArch 2011, 73, Rn. 95 zu § 8 Satz 1 ApoG, wonach eine "partiarische Beteiligung" nur am Versandhandelsgeschäft einer Filialapotheke mit Versandhandelserlaubnis eine Beteiligung am gesamten Umsatz ist; so auch Mand, A&R 2022, 219, 224; ablehnend Burk/Schoppe/Wessing, PharmR 2023, 325, 327; Wesser in Kieser/Wesser/Pieck, ApoG, Stand: Mai 2017, § 8 Rn, 58).
  • BGH, 04.05.2023 - IX ZR 157/21

    Wirksamkeit von Darlehensverträgen zwischen dem Inhaber einer Apotheke und einer

    Das Gebot des § 7 Satz 1 ApoG, eine Apotheke in eigener Verantwortung zu leiten, verpflichtet den Apotheker zu einer Gestaltung seines Betriebs, die ihm nicht nur die in pharmazeutischen, sondern auch in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit belässt (vgl. OVG Magdeburg, GewA 2011, 73, 76).
  • VG Münster, 11.10.2019 - 5 L 724/19

    Versandapotheke darf nicht nur Endkontrolle betreiben

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Oktober 2010 - 2 L 245/08 -, juris, Rn. 80 m. w. N.

    vgl. insoweit auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Oktober 2010 - 2 L 245/08 -, juris, Rn. 96.

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