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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 255/06   

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https://dejure.org/2009,13493
OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 255/06 (https://dejure.org/2009,13493)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.05.2009 - 2 L 255/06 (https://dejure.org/2009,13493)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 2 L 255/06 (https://dejure.org/2009,13493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Windenergieanlagen im regionalen Planungsgebiet Magdeburg - substantielle Windenergienutzung

  • Judicialis

    BImSchG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 9
    Windkraftanlagen im regionalen Planungsgebiet Magdeburg: Windenergie; Windkraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Windkraftanlagen im regionalen Planungsgebiet Magdeburg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung eines Windparks mit (nunmehr noch) drei Windkraftanlagen; Verschaffung von Raum in substantieller Weise durch Nutzung der Windenergie in einem Raumordnungsplan; Erforderlichkeit einer ...

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 K 144/01

    Festsetzung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen für nichtig erklärt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 255/06
    Die darin enthaltene Ausweisung von Eignungsgebieten im Sinne von § 7 Abs. 4 Nr. 3 ROG ist nach der Rechtsprechung des Senats aus verschiedenen Gründen nichtig (vgl. das zum Regionalen Entwicklungsprogramm für den Regierungsbezirk Halle ergangene Urteil des Senats vom 11.11.2004 - Az.: 2 K 144/01 - JURIS, dessen Gründe für das REP A-Stadt entsprechend gelten).

    Die regionalplanerische Festsetzung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen ist geeignet, die Zulässigkeit von Anlagen außerhalb dieser Flächen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auszuschließen, wenn die Planung der Nutzung der Windenergie in substantieller Weise Raum schafft, auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruht und keine Abwägungsfehler aufweist (ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Urt. v. 11.11.2004 - 2 K 144/01 - JURIS, vgl. zuletzt Urteil vom 29.11.2007 - 2 L 220 /05 - juris).

    Für ein auf einem schlüssigen Gesamtkonzept und einer fehlerfreien Abwägung beruhendes Planaufstellungsverfahren ist es insbesondere erforderlich, dass der Plangeber nach Ausschluss der eigentlichen Tabuzonen (wie z.B. der Innenstädte) nebst etwaiger Abstandflächen sämtliche für die Nutzung der Windenergie in Betracht kommenden Gebiete in die Abwägung einbezieht (vgl. Urteil des Senats vom 11.11.2004 - Az.: 2 K 144/01 - JURIS).

    Im Übrigen hat sich der Abwägungsvorgang bei der Aufstellung von Raumordnungsprogrammen im Grundsatz an den Vorgaben zu orientieren, die auch für die Aufstellung von Bauleitplänen und die dabei zu beachtenden Abwägungsschritte entwickelt worden sind (vgl. Urt. d. Senats v. 11.11.2004 - 2 K 144/01 -, ZNER 2004, 370, m. w. Nachw.).

    Solche Mängel wies der Entwurf vom 26.02.2004 noch auf, weil er sich auf die Festsetzung von Eignungsgebieten beschränkte und damit von vornherein nicht geeignet war, der Nutzung der Windenergie in substantieller Weise Raum zu verschaffen (vgl. Urt. d. Senats v. 11.11.2004 - 2 K 144/01 -, ZNER 2004, 370, m. w. Nachw.).

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 255/06
    Erforderlich ist neben einem Mindestmaß an inhaltlicher Konkretisierung, das hier in Gestalt des am 26.02.2004 beschlossenen Planentwurfs erfüllt sein dürfte, dass der inhaltlich konkretisierte Entwurf der Zielfestlegung die hinreichend sichere Erwartung rechtfertigt, er werde über das Entwurfsstadium hinaus zu einer verbindlichen Vorgabe im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG erstarken (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.2005 - 4 C 5/04 - BVerwGE 122, 364).

    Je eindeutiger es nach den konkreten Verhältnissen auf der Hand liegt, dass der Bereich, in dem das Baugrundstück liegt, Merkmale aufweist, die ihn als Ausschlusszone prädestinieren, desto eher ist die Annahme gerechtfertigt, der Plangeber werde diesem Umstand in Form einer negativen Zielaussage Rechnung tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.2005 - 4 C 5/04 - BVerwGE 122, 364).

    Es muss hierfür nämlich auch davon ausgegangen werden können, dass das Vorhaben so, wie es im Entwurfsstadium vorliegt, wird rechtliche Verbindlichkeit erlangen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.2005 - 4 C 5/04 - BVerwGE 122, 364).

    Es ist deshalb der Frage nachzugehen, ob dem Planentwurf Mängel anhaften, die sich als formelles oder materielles Wirksamkeitshindernis erweisen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.2005 - 4 C 5/04 - BVerwGE 122, 364).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 220/05

    Festsetzung von Eignungsgebieten für Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 255/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 220/05 - juris; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 23.07.2008 - 4 B 20.08 - juris) darf zwar das Kriterium eines Abstands zwischen Windparks nicht ohne jegliche Abwägung an vorhandenen Windparks ausgerichtet werden, weil ein solcher unabgewogener Vorrang des Vorhandenen zu einem sachlich nicht gerechtfertigten Ausschluss geeigneterer oder größerer Konzentrationsflächen in der Nachbarschaft führen kann.

    Die Abwägung kann aber durchaus von dem planerischen Willen getragen sein, bereits vorhandenen Windparks einen gewissen Vorrang dergestalt einzuräumen, dass die entsprechenden Flächen nach Möglichkeit erneut als Konzentrationsflächen ausgewiesen werden und sich unter Berücksichtigung von Mindestabständen, die nach dem Willen des Plangebers zwischen Windparks eingehalten werden sollen, im Zweifel auch gegenüber sonstigen in Betracht kommenden Ausweisungsflächen durchsetzen sollen (OVG LSA, Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 220/05 - juris).

    Entscheidend ist dabei lediglich, dass ein solcher Vorrang des Vorhandenen in die Abwägung einbezogen und der Planung nicht als unabgewogener Ausgangspunkt vorangestellt wird (vgl. OVG LSA, Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 220/05 - juris).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 255/06
    Die Atypik kann sich daraus ergeben, dass die Windkraftanlage wegen ihrer Größe oder wegen ihrer Funktion z.B. als einem anderen privilegierten Vorhaben zugeordnete Nebenanlage besondere Merkmale aufweist, die sie aus dem Kreis der Anlagen herausheben, deren Zulassung der Planungsträger hat steuern wollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15/01 - BVerwGE 117/287).
  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 255/06
    Der Senat hält stattdessen eine Gesamtbetrachtung für angemessen, wonach der Nutzung der Windenergie in substantieller Weise Raum verschafft ist, wenn die ausgewiesenen Konzentrationsflächen nach ihrer Zahl und Größe einen beachtlichen Teil der potentiell für die Windkraftnutzung in Betracht kommenden Fläche ausmachen (vgl. Gatz, Anmerkung zum Urteil des BVerwG, v. 24.01.2008 [Az.: 4 CN 2.07 - NVwZ 2008, 559], Juris) und mit hinreichender Sicherheit zur Errichtung von Windkraftanlagen führen, die nach ihrer Anzahl und Energiemenge auch mit Blick auf den Bundesdurchschnitt geeignet sind, einen gewichtigen und den allgemein anerkannten energiepolitischen Zielsetzungen nicht offensichtlich widersprechenden Beitrag zur Erhöhung des Anteils regenerativer Energien an der Gesamtenergieerzeugung zu leisten.
  • BVerwG, 23.07.2008 - 4 B 20.08

    Regelungsgehalt und Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 255/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 220/05 - juris; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 23.07.2008 - 4 B 20.08 - juris) darf zwar das Kriterium eines Abstands zwischen Windparks nicht ohne jegliche Abwägung an vorhandenen Windparks ausgerichtet werden, weil ein solcher unabgewogener Vorrang des Vorhandenen zu einem sachlich nicht gerechtfertigten Ausschluss geeigneterer oder größerer Konzentrationsflächen in der Nachbarschaft führen kann.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2007 - 2 L 110/04
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 255/06
    Zu den Anforderungen, die an die Raumbedeutsamkeit zu stellen sind, hat sich der Senat bereits mehrfach geäußert (vgl. z.B. Urteil vom 20.04.2007 - 2 L 110/04 - JURIS).
  • VGH Bayern, 20.11.2007 - 1 N 05.2571

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Erforderlichkeit von Festsetzungen zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 255/06
    Die Aufstellung ist im Sinne von § 23 Abs. 3 Satz 2 und 3 ROG zwar erst dann abgeschlossen, wenn der im ROG und LPlG vorgesehene letzte Verfahrensschritt, nämlich die Inkraftsetzung durch öffentliche Bekanntmachung (vgl. § 7 Abs. 9 ROG und § 7 Abs. 7 LPlG LSA) durchgeführt worden ist (vgl. zur Bauleitplanung Lemmel in: Berliner Kommentar zum BauGB § 244 RdNr. 3; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 244 RdNr. 23; BayVGH, Urt. v. 20.11.2007 - 1 N 05.2571 -, Juris).
  • BVerwG, 01.08.2007 - 4 BN 32.07

    Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; erneute Bekanntmachung; Abschluss des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 255/06
    Wurde der Regionalplan beschlossen und bekannt gemacht, ist dieser Plan angenommen und das Verfahren im Sinne des § 23 Abs. 3 Sätze 2 und 3 abgeschlossen, auch wenn der Plan zur Behebung eines Bekanntmachungsfehlers zu einem späteren Zeitpunkt mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird (vgl. zu einem Bebauungsplan bei einem Ausfertigungsmangel: BVerwG, Beschl. v. 01.08.2007 - 4 BN 32.07 -, NVwZ 2007, 1310, m. w. Nachw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Widerspruch gegen

    In materieller Hinsicht muss eine regionalplanerische Festsetzung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen der Nutzung der Windenergie in substantieller Weise Raum verschaffen, auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruhen und auch im Übrigen abwägungsfehlerfrei sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.03.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33; Urt. d. Senats v. 14.05.2009 - 2 L 255/06 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 2 L 11/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen

    Auf das Urteil des Senates vom 14.05.2009 (2 L 255/06), in dem dieser die Wirksamkeit des REP M. bejaht hatte, könne sich die angegriffene Entscheidung nicht stützen.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 14.05.2009 (Az.: 2 L 255/06 -, ZNER 2009, 310) den Regionalplan der Beigeladenen auf etwaige Abwägungsmängel untersucht und u. a. festgestellt, dass der REP M. der Windenergie in substantieller Weise Raum verschafft und auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruht.

    Diese Konzentrationsflächen schaffen - wie der Senat in seinem Urteil vom 14.05.2009 (Az.: 2 L 255/06, juris) festgestellt hat - der Nutzung der Windenergie in substantieller Weise Raum.

    Denn der Ausschluss dieser Flächen beruht - wie der Senat ebenfalls in seinem Urteil vom 14.05.2009 (Az.: 2 L 255/06, juris) festgestellt hat - auf einem schlüssigen Gesamtkonzept, das die Antragsgegnerin in Anwendung ihres Kriterienkatalogs angewandt hat.".

    Ohne Erfolg bleibt auch der Einwand der Klägerin, die in dem angegriffenen Urteil zitierte Entscheidung des Senates vom 14.05.2009 (2 L 255/06) sei ihrerseits deshalb fehlerhaft und könne für die Frage, ob der REP M. abwägungsfehlerfrei zustande gekommen ist, nicht herangezogen werden, da hierin durch das Abstellen auf den Bundesdurchschnitt erstmalig und unzulässigerweise ein allgemeiner Maßstab zugrunde gelegt worden sei.

    Die von der Klägerin sinngemäß aufgeworfene Frage, ob der im Urteil des Senates vom 14.05.2009 (2 L 255/06) und danach auch im angegriffenen Urteil zugrunde gelegte Maßstab für den Begriff der substantiellen Verschaffung von Raum für die Nutzung von Windenergie Bundesrecht entspricht, ist nicht (mehr) klärungsbedürftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die u.a. mit dieser als klärungsbedürftig aufgeworfenen Frage erhobene Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senates vom 14.05.2009 unter Hinweis darauf zurückgewiesen hat, dass diese Frage nicht klärungsbedürftig sei und das OVG mit dieser Rechtsansicht auch nicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes abweiche (BVerwG, Beschl. v. 29.03.2010 - 4 BN 65/09, a.a.O.).

    Der Senat hat hierzu bereits im Urteil vom 14.05.2009 (2 L 255/06) ausgeführt, die Beigeladene habe die von den betroffenen Gemeinden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen ihrer Abwägung berücksichtigt.

    Soweit die Klägerin schließlich geltend macht, das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichtes weiche von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ab, indem es sich zur Begründung der Wirksamkeit des REP M. 2006 ausschließlich auf das Urteil des Senates vom 14.05.2009 (2 L 255/06) berufen und damit den dort erstmals aufgestellten allgemeinen Maßstab angewandt habe, wonach ein Raumordnungsplan der Nutzung der Windenergie im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in substantieller Weise Raum verschaffen (kann), wenn die darin für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesenen Konzentrationsflächen nach ihrer Anzahl und Energiemenge auch mit Blick auf den Bundesdurchschnitt geeignet sind, einen den energiepolitischen Zielsetzungen nicht offensichtlich widersprechenden Beitrag zur Erhöhung des Anteils regenerativer Energien an der Gesamtenergienutzung zu leisten, führt ebenfalls nicht zur Zulassung der Berufung.

  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 140/12

    Baurecht: Genehmigung zur Ersetzung einer alten Windenergieanlage durch eine neue

    Soweit es das v. g. Regionalen Entwicklungsprogramm betrifft, hat das OVG LSA entschieden, dass die darin enthaltene Ausweisung von Eignungsgebieten im Sinne von § 7 Abs. 4 Nr. 3 ROG aus verschiedenen Gründen "nichtig" ist (vgl. das zum Regionalen Entwicklungsprogramm für den Regierungsbezirk C-Stadt ergangene Urteil des Senats vom 11.11.2004 - Az.: 2 K 144/01 - JURIS, dessen Gründe für das Regionalen Entwicklungsprogramm MD entsprechend gelten, vgl. OVG LSA, U. v. 14.05.2009 - 2 L 255/06 -).

    Dabei wurden auch die Belange der nach § 1 Abs. 4 BauGB anpassungspflichtigen Gemeinden erkannt und hinreichend gewichtet, denn die Beigeladene zu 2. hat die von den betroffenen Gemeinden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen ihrer Abwägung berücksichtigt (so zu dem hier streitgegenständlichen REP ...: OVG LSA, U. v. 14.05.2009 - 2 L 255/06 - und U. v. 30.07.2009 - 2 K 93/08 - bestätigt durch BVerwG, B. v. 29.03.2010 - 4 BN 65/09 -, zit. nach JURIS).

    Die darin vorgenommene Festsetzung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen ist geeignet, die Zulässigkeit von Anlagen außerhalb dieser Flächen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auszuschließen, weil diese Planung der Nutzung der Windenergie in substantieller Weise Raum schafft, auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruht und keine Abwägungsfehler aufweist (so zu dem hier streitgegenständlichen REP ...: OVG LSA, U. v. 14.05.2009 - 2 L 255/06 - und U. v. 30.07.2009 - 2 K 93/08 - bestätigt durch BVerwG, B. v. 29.03.2010 - 4 BN 65/09 -, zit. nach JURIS).

    Wird bei Klagen auf Erteilung einer Genehmigung für Windkraftanlagen - wie hier - eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, die einen konkreten wirtschaftlichen Nutzwert der Windenergieanlage ausweist, nicht vorgelegt, bemisst sich das wirtschaftliche Interesse des klagenden Beteiligten regelmäßig in Höhe von 1/10 des Substanzwerts (Herstellungswerts) der Anlage (vgl. BVerwG, B. v. 13.12.2001 - 4 C 3.01 - OVG LSA, U. v. 14.05.2009 - 2 L 255/06 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2012 - 2 L 2/11

    Immissionsrechtlicher Vorbescheid zur Errichtung einer Windenergieanlage - hier:

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 14.05.2009 - 2 L 255/06 -, ZNER 2009, 310) verschafft ein Regionalplan der Nutzung der Windenergie in substantieller Weise Raum, wenn bei einer Gesamtbetrachtung die ausgewiesenen Konzentrationsflächen nach ihrer Zahl und Größe einen beachtlichen Teil der potenziell für die Windkraftnutzung in Betracht kommenden Fläche ausmachen und mit hinreichender Sicherheit zur Errichtung von Windkraftanlagen führen, die nach ihrer Anzahl und Energiemenge auch mit Blick auf den Bundesdurchschnitt geeignet sind, einen gewichtigen und den allgemein anerkannten energiepolitischen Zielsetzungen nicht offensichtlich widersprechenden Beitrag zur Erhöhung des Anteils regenerativer Energien an der Gesamtenergieerzeugung zu leisten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2015 - 2 L 1/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage -

    Soweit der Senat in den Urteilen vom 14.05.2009 - 2 L 255/06 - und vom 30.07.2009 - 2 K 371/06, 2 K 93/08, 2 K 141/08 und 2 L 183/07 - davon ausgegangen ist, dass der REP MD auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruhe und keine Abwägungsfehler erkennen lasse, hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 KN 65/07

    Vorliegen einer Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen ein in einem

    Auch sie sind darauf angelegt und gewährleisten, dass entsprechende raumbedeutsame Maßnahmen innerhalb des Gebietes durchgeführt, d. h. hier in substantieller Weise Windkraftanlagen errichtet werden können (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 14.5.2009 - 2 L 255/06 -, ZNER 2009, 310; Spannowsky, a.a.O., K § 7 Rdn. 105).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 141/08

    Wirksamkeit des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg

    Sie erwidert: Der Senat habe den angefochtenen REP G-Stadt mit Urteil vom 14.05.2009 (Az.: 2 L 255/06) für wirksam angesehen.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 14.05.2009 (2 L 255/06 - juris) klargestellt, dass der REP G-Stadt der Nutzung der Windenergie in substantieller Weise Raum verschafft und die Ermittlung der ausgewiesenen Konzentrationsflächen ein schlüssiges Gesamtkonzept erkennen lässt.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 14.05.2009 (Az.: 2 L 255/06, juris) klargestellt, dass die Anwendung dieses Abstandskriteriums auch auf lediglich tatsächlich, d.h. ohne Ausweisung als Konzentrationsfläche vorhandene Windparks dann rechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn jeweils eine fehlerfreie Einzelabwägung stattgefunden hat.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 109/13

    Normenkontrolle eines sachlichen Teilplans Windenergie

    Der Senat hat zu dieser Problematik in seinem Urteil vom 14.05.2009 - 2 L 255/06 - (juris RdNr. 47) folgendes ausgeführt:.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 142/07

    Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrolle gegen einen Regionalen

    Der Senat hat sich im Urteil vom 14.05.2009 (2 L 255/06 -, Juris) mit dem REP befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass er keine wirksamkeitshindernden formellen oder materiellen Mängel erkennen lässt.
  • VG Magdeburg, 22.08.2013 - 2 A 184/11
    Wird bei Klagen auf Erteilung einer Genehmigung für Windkraftanlagen - wie hier - eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, die einen konkreten wirtschaftlichen Nutzwert der Windenergieanlage ausweist, nicht vorgelegt, bemisst sich das wirtschaftliche Interesse des klagenden Beteiligten regelmäßig in Höhe von 1/10 des Substanzwerts (Herstellungswerts) der Anlage (vgl. BVerwG, B. v. 13.12.2001 - 4 C 3.01 - OVG LSA, U. v. 14.05.2009 - 2 L 255/06 - u. B. v. 07.05.2007 - 2 O 91/07 -).
  • VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 196/13

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung von

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