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   VG Frankfurt/Oder, 26.01.2006 - 2 L 266/05   

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VG Frankfurt/Oder, 26.01.2006 - 2 L 266/05 (https://dejure.org/2006,17351)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26.01.2006 - 2 L 266/05 (https://dejure.org/2006,17351)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 2 L 266/05 (https://dejure.org/2006,17351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach BtM-Konsum, Recht auf Gebrauch einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entzug der Fahrerlaubnis - EU-Führersein nicht nutzbar!

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Grundsätzlich kein Fahren mit EU-Führerschein bei Entzug der inländischen Fahrerlaubnis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage vor dem

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.01.2006 - 2 L 266/05
    Ob vorliegend das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers zu verneinen ist, wenn er gemäß § 28 Abs. 4 Nr. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214, zuletzt geändert durch VO vom 9. August 2004 (BGBl. I S. 2092 - FeV -) schon von Gesetzes wegen über keine Berechtigung verfügt, im Inland Kraftfahrzeuge zu führen (so VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 10 S 1346/04 - VRS 108, 141 ff., hier zitiert nach juris, Rz. 28; ablehnend VG Neustadt, Beschluss vom 11. März 2005 - 4 L 389/05.NW - zitiert nach juris, Rz.17), lässt die Kammer offen.

    Zunächst ist nicht auszuschließen, dass die im Jahre 2002 geschaffene Vorschrift des § 28 Abs. 5 FeV als hinreichende Vorkehrung gegen eine zeitlich unbegrenzte Verweigerung der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis gesehen werden kann (so VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2004, a.a.O., VRS 2005, 141, hier zitiert nach juris, Rz. 42; VG Neustadt, Beschlüsse vom 4. und 11. März 2005 - 4 L 389/05.NW - juris).

    Für die Frage, ob fortbestehende gravierende Eignungsmängel durch den aufnehmenden Mitgliedstaat geprüft werden dürfen, muss im Hauptsacheverfahren geklärt werden, auf welchem Stand sich die europarechtliche Harmonisierung der materiellen Voraussetzungen für die Führerscheinerteilung befindet und wie die Tatsache zu bewerten ist, dass es derzeit an einem zentralen europäischen Verkehrsregister bzw. einer hinlänglichen Vernetzung der nationalen Register fehlt, so dass der ausstellende Mitgliedstaat nicht durch eine obligatorische Nachfrage bei diesem Register (vgl. die innerstaatliche Vorschrift des § 2 Abs. 7 Satz 2 StVG ) über die in einem anderen Mitgliedstaat erfolgte Fahrerlaubnisentziehung und deren Gründe in Kenntnis gesetzt wird (vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2004, a. a. O., juris und OVG Münster, Beschluss vom 4. November 2005 - 16 B 736/05 - juris, Rz. 22).

  • OVG Brandenburg, 13.12.2004 - 4 B 206/04

    Recht der Fahrerlaubnis einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.01.2006 - 2 L 266/05
    (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 13. Dezember 2004 - 4 B 206/04 - juris, wonach jedenfalls ab einer THC-COOH-Konzentration von 150 ng/ml - bei gleichzeitig positivem THC-Wert - ein regelmäßiger Konsum als gesichert angesehen werden kann).

    Die festgestellten Konzentrationen an THC und THC-COOH von 12, 0 ng/ml und 225 ng/ml lassen weiterhin den Schluss auf einen regelmäßigen Konsum zu (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 13. Dezember 2004, a. a. O., zitiert nach juris).

  • VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05

    EU-Führerscheine gelten nicht in jedem Fall in Deutschland

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.01.2006 - 2 L 266/05
    Ob vorliegend das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers zu verneinen ist, wenn er gemäß § 28 Abs. 4 Nr. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214, zuletzt geändert durch VO vom 9. August 2004 (BGBl. I S. 2092 - FeV -) schon von Gesetzes wegen über keine Berechtigung verfügt, im Inland Kraftfahrzeuge zu führen (so VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 10 S 1346/04 - VRS 108, 141 ff., hier zitiert nach juris, Rz. 28; ablehnend VG Neustadt, Beschluss vom 11. März 2005 - 4 L 389/05.NW - zitiert nach juris, Rz.17), lässt die Kammer offen.

    Zunächst ist nicht auszuschließen, dass die im Jahre 2002 geschaffene Vorschrift des § 28 Abs. 5 FeV als hinreichende Vorkehrung gegen eine zeitlich unbegrenzte Verweigerung der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis gesehen werden kann (so VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2004, a.a.O., VRS 2005, 141, hier zitiert nach juris, Rz. 42; VG Neustadt, Beschlüsse vom 4. und 11. März 2005 - 4 L 389/05.NW - juris).

  • VG Göttingen, 29.11.2004 - 2 B 382/04

    Abschiebungshindernisse; Aufschiebende Wirkung; Beanstandungsklage;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.01.2006 - 2 L 266/05
    Ermessensfehler bei der Bestimmung der konkreten Gebühr (vgl. zu der Erforderlichkeit einer Ermessensentscheidung bei Rahmengebühren allgemein OVG Brandenburg, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 B 382/04 -) sind nicht ersichtlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 10 S 1194/05

    Keine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im vorläufigen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.01.2006 - 2 L 266/05
    Ob einer Entscheidung des hier vorliegenden Falles eine Vorlage an den EuGH vorangehen muss (vgl. insofern VGH Mannheim, Beschluss vom 19. September 2005 - 10 S 1194/05 - juris) mag dahingestellt bleiben; eine Klärung der genannten Fragen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht kann jedenfalls nicht Gegenstand eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes sein.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.01.2006 - 2 L 266/05
    Nach diesen Vorschriften ist der Schluss auf die Nichteignung allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 - DVBl. 2005, 1337 ff., hier zitiert nach juris, Rz. 19 m. w. N. ).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 4 B 61.90

    Sofortige Vollziehung - Interessenabwägung - Planfeststellungsbeschluss -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.01.2006 - 2 L 266/05
    Aus dem Zweck der Rechtsschutzgarantie und dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich aber, dass der Rechtsschutzanspruch des Betroffenen um so stärker ist und um so weniger zurückstehen darf, je gewichtiger die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung unabänderliches bewirken (ständige Rspr., vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1990 - 4 B 61/90 - NVwZ 1991, 159).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.01.2006 - 2 L 266/05
    Die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens genügt auch den in § 11 Abs. 6 normierten Anforderungen (vgl. dazu allgemein zu der Vorgängervorschrift § 15 b) Abs. 2 StVZO a. F. BVerwG, Urteil vom 05. Juli 2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.01.2006 - 2 L 266/05
    Die die sofortige Vollziehung des Bescheides gegebene Begründung kann hier in der Regel knapp gehalten werden (vgl. z.B. nur VGH Mannheim, Beschluss vom 10. Juni 2002 - 10 S 985/02 - VRS 103, 224 ff., hier zitiert nach juris, Rz. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05

    EU-Führerschein vorerst kein Ausweg bei Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.01.2006 - 2 L 266/05
    Für die Frage, ob fortbestehende gravierende Eignungsmängel durch den aufnehmenden Mitgliedstaat geprüft werden dürfen, muss im Hauptsacheverfahren geklärt werden, auf welchem Stand sich die europarechtliche Harmonisierung der materiellen Voraussetzungen für die Führerscheinerteilung befindet und wie die Tatsache zu bewerten ist, dass es derzeit an einem zentralen europäischen Verkehrsregister bzw. einer hinlänglichen Vernetzung der nationalen Register fehlt, so dass der ausstellende Mitgliedstaat nicht durch eine obligatorische Nachfrage bei diesem Register (vgl. die innerstaatliche Vorschrift des § 2 Abs. 7 Satz 2 StVG ) über die in einem anderen Mitgliedstaat erfolgte Fahrerlaubnisentziehung und deren Gründe in Kenntnis gesetzt wird (vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2004, a. a. O., juris und OVG Münster, Beschluss vom 4. November 2005 - 16 B 736/05 - juris, Rz. 22).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

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