Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 22.04.1997 - 2 L 2818/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück - 3 A 21/94
- OVG Niedersachsen, 22.04.1997 - 2 L 2818/96
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 6.83
Dienstliche Beurteilung - Rechtsschutzinteresse - Entlassung aus …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.1997 - 2 L 2818/96
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urt. v. 17.12.1981, RiA 1982, 131;… Urt. v. 11.2.1982, RiA 1982, 153; Urt. v. 13.6.1985, ZBR 1985, 347 …und Urt. v. 28.8.1986, ZBR 1987, 44), der der erkennende Senat folgt (vgl. Urteile v. 26.1.1993 - 2 L 111/88 - und v. 13.9.1995 - 2 L 636/91 -), ist ausschlaggebend für die Gewährung von Rechtsschutz gegen dienstliche Beurteilungen deren Zweckbestimmung, als Auswahlgrundlage für künftige, am Leistungsprinzip orientierte Personalentscheidungen zu dienen. - BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 33.79
Dienstliche Beurteilung - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Eintritt in …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.1997 - 2 L 2818/96
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urt. v. 17.12.1981, RiA 1982, 131; Urt. v. 11.2.1982, RiA 1982, 153;… Urt. v. 13.6.1985, ZBR 1985, 347 …und Urt. v. 28.8.1986, ZBR 1987, 44), der der erkennende Senat folgt (vgl. Urteile v. 26.1.1993 - 2 L 111/88 - und v. 13.9.1995 - 2 L 636/91 -), ist ausschlaggebend für die Gewährung von Rechtsschutz gegen dienstliche Beurteilungen deren Zweckbestimmung, als Auswahlgrundlage für künftige, am Leistungsprinzip orientierte Personalentscheidungen zu dienen.
- OVG Niedersachsen, 28.03.2007 - 5 ME 214/06
Bedeutung von Anlassbeurteilungen für die Auswahl unter um ein höherwertiges Amt …
Gestützt werde ihre Auffassung durch das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. April 1997 - 2 L 2818/96 - und die an dieses Urteil anknüpfende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 6. Juli 2004 - 1 A 5/03 - (jeweils veröffentlicht in der Rechtssprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit/Nds. OVG).Ob sich dergleichen sogar verbietet, weil die Regelbeurteilung dergestalt an die Stelle der Anlassbeurteilung tritt, dass sie "für den von ihr erfassten Zeitraum rechtlich allein noch relevant ist" (…so VG Lüneburg, Urt. v. 6. Juli 2004 - 1 A 5/03 -, Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit/Nds. OVG), oder diese Rechtsauffassung ihrerseits eine zu weit gehende Übertragung der zu "aktuellen Leistungsständen" ergangenen Rechtsprechung (Nds. OVG, Beschl. v. 22.4. 1997 - 2 L 2818/96 - Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit), auf Anlassbeurteilungen darstellt, bedarf hier keiner Klärung.
- VG München, 27.07.2015 - M 21 K 13.3487
Erledigung wegen Aufhebung der streitgegenständlichen dienstlichen …
Entfällt diese Zweckbestimmung, so hat sich das Begehren auf Änderung der Beurteilung erledigt mit der Folge, dass die Klage mangels Rechtsschutzbedürfnisses abzuweisen ist (…vgl. auch: BVerwG v. 05.09.1984, Az. 1 WB 131.82, Rn. 29 bei juris - Aufhebung einer angegriffenen Regelbeurteilung durch den Dienstherrn führt zur Erledigung; OVG Lüneburg v. 22.04.1997, Az. 2 L 2818/96 - kein Rechtsschutzbedürfnis gegen eine Klage gegen ein Zwischenbeurteilung, wenn zwischenzeitlich die dienstliche Regelbeurteilung für den relevanten Beurteilungszeitraum vorliegt; OVG Saarl. vom 21.06.1990, Az. 1 R 112/89 - Erledigung einer Klage auf Abänderung der Regelbeurteilung bei Eintritt in den Ruhestand).Umstände, die Anlass für einen Schadensersatzprozess wegen unterbliebener Beförderung sein könnten (…vgl. auch: OVG Münster v. 22.01.2014, Az. 6 A 826/12, Rn. 5 ff. bei juris;… VGH Mannheim v. 06.11.1979, Az. IV 1848/77, Rn. 20 ff. bei juris) oder die das Bestehen eines Rehabilitationsinteresses rechtfertigen könnten, hat die Klägerin nicht substantiiert vorgetragen; solche sind auch sonst nicht ersichtlich (…vgl. zum Ganzen auch: BVerwG v. 05.09.1984 a.a.O., Rn. 30 ff. bei juris; OVG Lüneburg v. 22.04.1997 a.a.O., Rn. 25 bei juris; OVG Saarl. vom 21.06.1990;… speziell zum fehlenden Rehabilitationsinteresse: VGH Mannheim v. 06.11.1979, Az. IV 1848/77, Rn. 18 ff. bei juris; OVG Münster v. 26.01.2007, Az. 6 A 2534/06).
- VG Lüneburg, 19.03.2003 - 1 A 151/01
Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen einen als Zwischenbeurteilung erstellten …
Die Zweckbestimmung einer als Aktueller Leistungsnachweis erstellten Zwischenbeurteilung entfällt durch Erteilung einer förmlichen dienstlichen Beurteilung, so dass sich das Begehren auf Änderung des Aktuellen Leistungsnachweises erledigt und die Klage wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist (wie Nds. OVG, Urt. v. 22.4.1997 - 2 L 2818/96 -).Von einem Fortbestehen der Zweckbestimmung dienstlicher Beurteilungen kann jedoch nicht für solche Leistungsbewertungen ausgegangen werden, die außerhalb des vorgeschriebenen regelmäßigen Turnus von vier Jahren (Regelbeurteilung) und ohne einen besonderen Anlass (Anlass- oder Bedarfsbeurteilung) für eine Beurteilung zwischendurch erstellt werden und die den Leistungsstand lediglich für die im folgenden Jahr anstehenden Personalentscheidungen aktualisieren sollen, die aber auch später in einer regulär zu erstellenden (Regel- oder Bedarfs-)Beurteilung, die auch - wie hier - den für den aktuellen Leistungsstand geltenden Leistungszeitraum mitumfasst, aufgehen (vgl. zu alledem Nds. OVG, Urt. v. 22.4.1997 - 2 L 2818/96 -).
- OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 2 LA 2953/01
Entscheidung der Streitsache nicht durch den Einzelrichter, sondern durch die …
Es ist daher keineswegs ausgeschlossen, dass die für die Klägerin unter dem 1. Oktober 1998 erteilte Beurteilung in einem späteren Bewerbungsverfahren der Klägerin noch Bedeutung erlangen kann (vgl. auch Senat, Urt. v. 2.2.1997 - 2 L 2818/96 -), weshalb die Klägerin auch heute noch ein Rechtschutzbedürfnis dafür zur Seite steht, eine Verbesserung des Gesamturteils der Beurteilung vom 1. Oktober 1998 zu erstreiten. - OVG Niedersachsen, 28.11.2000 - 2 L 3264/00
Beamter; Beurteilung; Beurteilungslücke; Beurteilungsrichtlinie; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urt. v. 17.12.1981 - 2 C 69/81 - RiA 1982, 131, u. v. 28.8. 1986 - 2 C 26/84 - ZBR 1987, 44) und des erkennenden Gerichts (vgl. Urt. d. Sen. v. 22.4. 1997 - 2 L 2818/96 - und des 5. Senats vom 13.7.1999 - 5 L 1436/97-) ist ausschlaggebend für die Gewährung von Rechtsschutz gegen dienstliche Beurteilungen deren Zweckbestimmung, als Auswahlgrundlage für künftige am Leistungsprinzip orientierte Personalentscheidungen zu dienen. - OVG Niedersachsen, 07.02.2001 - 2 L 1373/97
Beamter; dienstliche Beurteilung; Pensionierung; Rechtsschutzbedürfnis; …
(a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Gerichts ist geklärt, dass grundsätzlich das Rechtsschutzinteresse an einer gerichtlichen Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung bei einem Begehren auf Neubeurteilung dann entfällt, wenn der für die Gewährung von Rechtsschutz maßgebende Zweck der dienstlichen Beurteilung, nämlich Grundlage für am Leistungsprinzip orientierte künftige Personalentscheidungen des Dienstherrn zu sein, nicht mehr gegeben ist (vgl. Urt. d. 5. Sen. des Nds. OVG v. 13.7.1999 - 5 L 1436/97 - unter Bezugnahme auf das Urt. d. 2. Sen. d. Nds. OVG v. 22.4.1997 - 2 L 2818/96 - sowie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts). - OVG Niedersachsen, 13.07.1999 - 5 L 1436/97
(Kein) Rechtsschutzinteresse für gerichtl. Überprüfung; Beurteilung …
Beurteilungszeitraum umfaßt (s. a. - 2 L 2818/96 -). - VG München, 26.01.2021 - M 5 K 20.2047
Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Verwaltungsgerichte, besonderes …
Die der Klägerin erteilte aufgehobene Beurteilung entfaltet für die neue Beurteilung für den strittigen Beurteilungszeitraum keinerlei Wirkung (…vgl. auch BVerwG, B.v. 5.9.1984 - 1 WB 131/82 - NVwZ 1985, 266, juris Rn. 34; NdsOVG, U.v. 22.4.1997 - 2 L 2818/96 - juris Rn. 23;… VG München, U.v. 27.7.2015 - M 21 K 13.3487 - juris Rn. 21 ff.). - VG Lüneburg, 06.07.2004 - 1 A 5/03
Anlassbeurteilung; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; dienstliche Beurteilung; …
Von einem Fortbestehen der Zweckbestimmung dienstlicher Beurteilungen kann jedoch nicht für solche Leistungsbewertungen ausgegangen werden, die außerhalb des vorgeschriebenen regelmäßigen Turnus von vier Jahren (Regelbeurteilung) zwischendurch erstellt werden und die den Leistungsstand lediglich für die gerade anstehenden Personalentscheidungen aktualisieren sollen, die aber auch später in einer regulär zu erstellenden Regelbeurteilung, die auch - wie hier - den für eine Anlassbeurteilung geltenden Leistungszeitraum mitumfasst, aufgehen (vgl. zu alledem Nds. OVG, Urt. v. 22.4.1997 - 2 L 2818/96 -).