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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 292/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 292/08 (https://dejure.org/2010,13722)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.06.2010 - 2 L 292/08 (https://dejure.org/2010,13722)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 2 L 292/08 (https://dejure.org/2010,13722)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auferlegung von Kosten für eine Dokumentation bei Veranlassung von Veränderungen oder Maßnahmen an einem Kulturdenkmal durch einen Vorhabensträger; Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Kosten einer archäologischen Dokumentation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auferlegung von Kosten für eine Dokumentation bei Veranlassung von Veränderungen oder Maßnahmen an einem Kulturdenkmal durch einen Vorhabensträger; Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2003 - 8 A 10775/02

    Denkmal, Denkmalschutz, Denkmalpflege, archäologische Denkmalpflege, Archäologie,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 292/08
    Bei einer solchen Grabungsvereinbarung, auch "Investorenvertrag" bezeichnet, handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Austauschvertrag im Sinne der §§ 54 Satz 2, 56 VwVfG i. V. m. § 1 VwVfG LSA (vgl. OVG RP, Urt. v. 05.02.2003 - 8 A 10775/02 -, DVBl 2003, 811 [812]; VG Weimar, Urt. v. 22.03.2006 - 1 K 3684/03.We -, ThürVBl 2007, 68).

    Die "Zumutbarkeitsfrage" stellt sich also auch bei Vorliegen einer vertraglichen Regelung, die ihrerseits einer rechtlichen Prüfung standhalten muss (vgl. OVG RP, Urt. v. 05.02.2003, a. a. O., S. 815.; VG Weimar, Urt. v. 22.03.2006, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2003 - 2 L 150/02

    Denkmal, Bodendenkmal, Zufallsfund, Erhaltungspflicht, Finder, Dokumentation,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 292/08
    Die Genehmigungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 1 DenkmSchG LSA setzt zwar gedanklich voraus, dass die dort genannten "Eingriffe" bewusst vorgenommen werden, dass also nicht nur das Denkmal selbst bereits bekannt ist, sondern auch die Auswirkung des Eingriffs, der sonst im Rahmen der notwendigen Abwägung gar nicht genehmigt werden könnte (vgl. Urt. des Senats v. 17.04.2003 - 2 L 150/02 - JMBl LSA 2003, 283 [287]).

    Daraus ergab sich nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 17.04.2003 - 2 L 150/02 -, JMBl LSA 2003, 283) auch die Pflicht des Veranlassers zur Kostentragung ohne eine Beschränkung auf das "Zumutbare".

  • VG Weimar, 22.03.2006 - 1 K 3684/03

    Denkmalschutz; Zu den Voraussetzungen eines wirksamen Investorenvertrags zwischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 292/08
    Bei einer solchen Grabungsvereinbarung, auch "Investorenvertrag" bezeichnet, handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Austauschvertrag im Sinne der §§ 54 Satz 2, 56 VwVfG i. V. m. § 1 VwVfG LSA (vgl. OVG RP, Urt. v. 05.02.2003 - 8 A 10775/02 -, DVBl 2003, 811 [812]; VG Weimar, Urt. v. 22.03.2006 - 1 K 3684/03.We -, ThürVBl 2007, 68).

    Die "Zumutbarkeitsfrage" stellt sich also auch bei Vorliegen einer vertraglichen Regelung, die ihrerseits einer rechtlichen Prüfung standhalten muss (vgl. OVG RP, Urt. v. 05.02.2003, a. a. O., S. 815.; VG Weimar, Urt. v. 22.03.2006, a. a. O.).

  • BVerwG, 01.10.2009 - 6 B 14.09

    Revision wegen Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 292/08
    Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.12.2009 - 1 WB 61/09 -, Juris; Beschl. v. 01.10.2009 - 6 B 14/09 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99

    Kostenerstattung Rechtsanwalt; Widerspruchsverfahren; Notwendigkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 292/08
    Unter solchen Umständen kann es auch einem Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung nicht verwehrt werden, für die Vertretung im Widerspruchsverfahren den externen Sachverstand eines unabhängigen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.05.2000 - 7 C 8.99 -, JurBüro 2000, 650).
  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 WB 61.09

    Bestandskraft; Bevollmächtigter; Erstattungsfähigkeit; Fürsorge;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 292/08
    Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.12.2009 - 1 WB 61/09 -, Juris; Beschl. v. 01.10.2009 - 6 B 14/09 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 26.10.2006 - 7 B 19.06

    Grundlagen der Festsetzung eines Wertausgleichs nach § 7 Abs. 1 Vermögensgesetz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 292/08
    Allerdings hindert nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 26.10.2006 - 7 B 19.06 -, Juris) der Umstand, dass eine Behörde mit dem Bürger sich über eine (Teil-) Regelung in einem noch zu erlassenden Verwaltungsakt vergleichsweise geeinigt hat, nicht die Aufnahme dieser Teilregelung in den zu erlassenden Verwaltungsakt.
  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 292/08
    Wer die Ausgrabungen letztlich veranlasst hat und den - wenn auch möglicherweise nicht bezifferbaren - Nutzen aus Erschließungs- oder Erneuerungsarbeiten zieht, ist zumindest mitverantwortlich für die Bewahrung dessen, was durch seine Baumaßnahmen in Mitleidenschaft gezogen wird (vgl. BayVGH, Urt. v. 04.06.2003 - 26 B 00.3684 -, BayVBl 2004, 310, m. w. Nachw.).
  • VGH Hessen, 31.10.1989 - 11 UE 2363/84

    Zur Rückforderung von Subventionen zum Bau einer Kirche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 292/08
    Die Handlungsformen des Verwaltungsakts und des öffentlich-rechtlichen Vertrags stehen grundsätzlich in einem Ausschließlichkeitsverhältnis, soweit der Regelungsgegenstand identisch ist; der Verwaltung ist es deshalb verwehrt, einen Verwaltungsakt zu erlassen und die gleichen Regelungen (zusätzlich) zum Gegenstand eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu machen (vgl. HessVGH, Urt. v. 31.10.1989 - 11 UE 2363/84 -, NVwZ 1990, 879).
  • OVG Hamburg, 16.06.2004 - 2 Bf 182/02

    Feuer- und rauchbeständige Türen erforderlich?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 292/08
    Das OVG Hamburg (Urt. v. 16.06.2004 - 2 Bf 182/02 -, BRS 67 Nr. 154) bewertete die einem Bauherrn für brandschutztechnische Maßnahmen entstehenden Mehrkosten in Höhe von 10 % des Änderungsvorhabens noch als zumutbar im Sinne von § 83 Abs. 3 HambBauO 1986.
  • VGH Hessen, 29.09.1994 - 3 UE 24/92

    Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe für Natureingriffe durch Freileitungen

  • VGH Bayern, 04.06.2003 - 26 B 00.3684

    Denkmalschutz: Erstattung der Grabungskosten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 10965/01
  • BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 132.97

    Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen - Begründung einer

  • BVerwG, 29.07.2009 - 8 C 8.09

    Heimaufsicht; Entgelterhöhung; Entgeltanpassung; Pflegeversicherung; Mangel;

  • BVerwG, 26.07.2006 - 6 C 20.05

    Anonyme Spende, Leistungsbescheid, Partei, Parteienfinanzierung, politische

  • BVerwG, 13.12.2010 - 7 B 64.10

    Denkmalschutz; Bodendenkmal; Rettungsgrabung; Kostentragung; Veranlasserprinzip;

    - OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 16.06.2010 - AZ: OVG 2 L 292/08.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2012 - 2 L 154/10

    Anfechtung denkmalschutzrechtlicher Auflagen im bergrechtlichen

    So enthält Ziff. 5.1 eine Genehmigung nach § 14 Abs. 1 DenkmalSchG LSA, die gedanklich voraussetzt, dass die dort genannten Eingriffe bewusst vorgenommen werden, dass also das Denkmal bereits bekannt ist (vgl. Urt. des erkennenden Senats v. 16.06.2010 - 2 L 292/08 -, nach juris).
  • VG Ansbach, 22.04.2015 - AN 9 K 14.00265

    Baugenehmigung für Kleinwindkraftanlage im Außenbereich

    Eine derartige Zumutbarkeitsgrenze werde vom OVG Sachsen-Anhalt bei Dokumentationskosten in Höhe von 15 % der Gesamtinvestitionskosten gesehen (vgl. OVG Magdeburg, U.v. 16.6.2010 - 2 L 292/08 - LKV 2010, 372 - juris Rn. 60).
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   VG Frankfurt/Oder, 28.08.2008 - 2 L 292/08   

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https://dejure.org/2008,40590
VG Frankfurt/Oder, 28.08.2008 - 2 L 292/08 (https://dejure.org/2008,40590)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28.08.2008 - 2 L 292/08 (https://dejure.org/2008,40590)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28. August 2008 - 2 L 292/08 (https://dejure.org/2008,40590)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 32.92

    Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.08.2008 - 2 L 292/08
    Diese besteht in der Ausgliederung aus der alten Dienststelle bei zeitgleicher Eingliederung in eine neue Dienststelle und in der organisationsrechtlich bindenden Wirkung der Maßnahme sowohl für die abgebende als auch die aufnehmende Dienststelle ( BVerwG, Beschluss vom 16. September 1994 - 6 P 32/92 - bverwge 96, 355, 361 ff.).

    Denn Wesensmerkmal sowohl der Einstellung als auch der Versetzung ist jeweils die Eingliederung in eine neue Dienststelle; bei der Versetzung kommt lediglich die gleichzeitige Ausgliederung aus der alten Dienststelle hinzu ( BVerwG, Beschluss vom 16. September 1994 - 6 P 32/92 -, zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02

    Zur Anwendung des PolG NW § 34a - verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.08.2008 - 2 L 292/08
    Das ist in der Regel (ohne weiteres) dann der Fall, wenn sich nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich allein möglichen und auch nur gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage, die regelmäßig weder die Durchführung eigener Ermittlungen (vgl. BVerfG, Beschl.v. 22. Februar 2002 - 1 BvR 300/02 -, NJW 2002, 2225 [BVerfG 22.02.2002 - 1 BvR 300/02] ) noch die abschließende Klärung schwieriger Rechtsfragen umfasst, der Verwaltungsakt als offensichtlich rechtswidrig erweist.

    Lassen sich die Erfolgsaussichten in der Hauptsache aufgrund der summarischen Prüfung noch nicht eindeutig beurteilen, so ist die Interessenabwägung unabhängig von den Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmen ( OVG für das Land Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 17. Januar 2006 - 6 B 2010/05, zitiert nach Juris; OVG für das Land Brandenburg , Beschluss v. 14. März 2000 - 2 B 134/99, S. 3 des Entscheidungsabdrucks; vgl. auch BVerfG, Beschl.v. 22. Februar 2002 - 1 BvR 300/02 -, NJW 2002, 2225 [BVerfG 22.02.2002 - 1 BvR 300/02] ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2006 - 6 B 2010/05
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.08.2008 - 2 L 292/08
    Lassen sich die Erfolgsaussichten in der Hauptsache aufgrund der summarischen Prüfung noch nicht eindeutig beurteilen, so ist die Interessenabwägung unabhängig von den Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmen ( OVG für das Land Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 17. Januar 2006 - 6 B 2010/05, zitiert nach Juris; OVG für das Land Brandenburg , Beschluss v. 14. März 2000 - 2 B 134/99, S. 3 des Entscheidungsabdrucks; vgl. auch BVerfG, Beschl.v. 22. Februar 2002 - 1 BvR 300/02 -, NJW 2002, 2225 [BVerfG 22.02.2002 - 1 BvR 300/02] ).
  • BVerwG, 18.06.1999 - 6 P 7.98

    Mitbestimmung bei Versetzung von Lehrern; Lehrer an öffentlichen Schulen;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.08.2008 - 2 L 292/08
    Die daraus herzuleitende Gleichgewichtigkeit des Mitbestimmungsrechts für die abgebende wie für die aufnehmende Seite gebietet es, die Versetzungsmaßnahme personalvertretungsrechtlich bei der abgebenden Dienststelle dem bis zur Ausgliederung geltenden Regelwerk und bei der aufnehmenden Dienststelle den ab Eingliederung anzuwendenden Bestimmungen zu unterwerfen ( BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1999 - 6 P 7/98 -, zitiert nach Juris).
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   VG Frankfurt/Oder, 28.08.2008 - 2 L 287/08, 2 L 292/08   

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https://dejure.org/2008,39788
VG Frankfurt/Oder, 28.08.2008 - 2 L 287/08, 2 L 292/08 (https://dejure.org/2008,39788)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28.08.2008 - 2 L 287/08, 2 L 292/08 (https://dejure.org/2008,39788)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28. August 2008 - 2 L 287/08, 2 L 292/08 (https://dejure.org/2008,39788)
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Kurzfassungen/Presse

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Umsetzung und Versetzung von Lehrerinnen zum Schuljahresbeginn

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 32.92

    Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.08.2008 - 2 L 287/08
    Diese besteht in der Ausgliederung aus der alten Dienststelle bei zeitgleicher Eingliederung in eine neue Dienststelle und in der organisationsrechtlich bindenden Wirkung der Maßnahme sowohl für die abgebende als auch die aufnehmende Dienststelle ( BVerwG, Beschluss vom 16. September 1994 - 6 P 32/92 - bverwge 96, 355, 361 ff.).

    Denn Wesensmerkmal sowohl der Einstellung als auch der Versetzung ist jeweils die Eingliederung in eine neue Dienststelle; bei der Versetzung kommt lediglich die gleichzeitige Ausgliederung aus der alten Dienststelle hinzu ( BVerwG, Beschluss vom 16. September 1994 - 6 P 32/92 -, zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02

    Zur Anwendung des PolG NW § 34a - verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.08.2008 - 2 L 287/08
    Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn sich nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich allein möglichen und auch nur gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage - die regelmäßig weder die Durchführung eigener Ermittlungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 2002 - 1 BvR 300/02 -, NJW 2002, 2225 [BVerfG 22.02.2002 - 1 BvR 300/02] ) noch die abschließende Klärung schwieriger Rechtsfragen umfasst - der Verwaltungsakt als offensichtlich rechtswidrig erweist.

    Lassen sich die Erfolgsaussichten in der Hauptsache aufgrund der summarischen Prüfung noch nicht eindeutig beurteilen, so ist eine Interessenabwägung unabhängig von den Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmen (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 17. Januar 2006 - 6 B 2010/05 -, zitiert nach juris; OVG für das Land Brandenburg , Beschluss vom 14. März 2000 - 2 B 134/99 -, S. 3 des Entscheidungsabdrucks; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 2002 - 1 BvR 300/02 -, NJW 2002, 2225 [BVerfG 22.02.2002 - 1 BvR 300/02] ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2006 - 6 B 2010/05
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.08.2008 - 2 L 287/08
    Lassen sich die Erfolgsaussichten in der Hauptsache aufgrund der summarischen Prüfung noch nicht eindeutig beurteilen, so ist eine Interessenabwägung unabhängig von den Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmen (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 17. Januar 2006 - 6 B 2010/05 -, zitiert nach juris; OVG für das Land Brandenburg , Beschluss vom 14. März 2000 - 2 B 134/99 -, S. 3 des Entscheidungsabdrucks; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 2002 - 1 BvR 300/02 -, NJW 2002, 2225 [BVerfG 22.02.2002 - 1 BvR 300/02] ).
  • BVerwG, 18.06.1999 - 6 P 7.98

    Mitbestimmung bei Versetzung von Lehrern; Lehrer an öffentlichen Schulen;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.08.2008 - 2 L 287/08
    Die daraus herzuleitende Gleichgewichtigkeit des Mitbestimmungsrechts für die abgebende wie für die aufnehmende Seite gebietet es, die Versetzungsmaßnahme personalvertretungsrechtlich bei der abgebenden Dienststelle dem bis zur Ausgliederung geltenden Regelwerk und bei der aufnehmenden Dienststelle den ab Eingliederung anzuwendenden Bestimmungen zu unterwerfen ( BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1999 - 6 P 7/98 -, zitiert nach Juris).
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