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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2002 - 2 L 307/01   

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OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2002 - 2 L 307/01 (https://dejure.org/2002,50383)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.07.2002 - 2 L 307/01 (https://dejure.org/2002,50383)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Juli 2002 - 2 L 307/01 (https://dejure.org/2002,50383)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Hessen, 01.12.2014 - 3 B 1633/14

    Rechtsnachfolge in bauordnungsrechtliche Verfügungen

    Der Senat folgt der Rechtsauffassung des Antragstellers auch unter Auswertung der von ihm zitierten sowie dem Senat vorliegenden obergerichtlichen Rechtsprechung, wozu insbesondere die Entscheidungen des Thüringer OVG (Beschluss vom 20.12.2013 - 1 EO 312/13 - juris), des OVG Münster (Beschluss vom 17.05.2011 - 2 A 1202/10 - juris), des Bayerischen VGH (Beschluss vom 14.02.2011 - 9 ZB 10.240 - juris), des OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 2.07.2002 - 2 L 307/01- juris), des OVG Hamburg (Urteil vom 14.12.1995 - Bf II 16/94 - juris), des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - sowie Beschluss vom 17.06.1997 -14 TG 2673/95 - jeweils juris), des OVG Bremen (Beschluss vom 30.03.1999 - 1 BB 501/98 - juris) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.01.1971 - IV C 62.66- juris) gehören, nicht.

    Sowohl das OVG Sachsen-Anhalt als auch das OVG der Freien Hansestadt Bremen kommen aufgrund der Dinglichkeit bauaufsichtlicher Verfügungen ebenfalls zu dem Ergebnis, diese müssten auch vom Rechtsnachfolger desjenigen beachtet werden, gegen den sie ergangen sind (vgl. Beschluss OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.07.2002 - 2 L 307/01 -, a.a.O., Rdnr. 10; OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 30.03.1999 - 1 BB 501/98 -, a.a.O. Rdnr. 4 und 6 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 31/15

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Gaststätte; Bestandteil einer

    Die Regelung trägt damit dem in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten Grundsatz Rechnung, dass Anordnungen der Bauaufsicht - wie die Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung gemäß § 79 BauO LSA - auf die Liegenschaft bezogene dingliche Verwaltungsakte sind, mit der Folge, dass sie sachbezogen mit der Liegenschaft verbunden sind und dies auch dann bleiben, wenn ein Eigentums- oder Besitzwechsel stattgefunden hat (OVG LSA, Beschl. v. 02.07.2002 - 2 L 307/01 -, juris RdNr. 10; HessVGH, Beschl. v. 01.12.2014 - 3 B 1633/14 -, juris RdNr. 16; OVG MV, Beschl. v. 02.02.2016 - 3 M 77/14 -, juris RdNr. 9; zur Rechtsnachfolge bei Beseitigungsanordnungen OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.01.2006 - OVG 10 S 25.05 -, juris RdNr. 9; BayVGH, Beschl. v. 05.08.1996 - 14 AS 96.1624 -, juris RdNr. 13; Jäde, in: Jäde/Dirnberger, Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, Stand: September 2016, § 57 RdNr. 55 ff.; § 79 RdNr. 123; a. A. ThürOVG, Beschl. v. 10.12.2013 - 1 EO 312/13 -, juris RdNr. 14; vgl. zudem Jäde, a. a. O., § 79 RdNr. 126).Eine an den zivilrechtlichen Begriff der Rechtsnachfolge anknüpfende Betrachtungsweise (so ThürOVG, a. a. O.) hätte anderenfalls zur Konsequenz, dass durch fortlaufende Weitergabe der Liegenschaft und Schaffung neuer Besitzverhältnisse die Durchsetzung bauordnungsrechtlicher Verfügungen und damit die Verwirklichung der Nutzungsuntersagung praktisch ins Leere liefe.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 6 S 1269/18

    Rechtsnachfolge in Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Die Übergangsfähigkeit einer ähnlich strukturierten baurechtlichen Nutzungsuntersagung wird wegen ihres Charakters als dinglicher Verwaltungsakt in der Rechtsprechung bejaht (vgl. HmbOVG, Urteil vom 14.12.1995 - Bf II 16/94 -, juris Rn. 25 ff.; HessVGH, Beschluss vom 01.12.2014 - 3 B 1633/14 -, juris Rn. 16; vgl. darüber hinaus auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.03.1979 - XI A 963/78 -, NJW 1980, 415 [415]; Beschluss vom 18.12.2013 - 7 B 1143/13 -, juris Rn. 4; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.07.2002 - 2 L 307/01 -, juris Rn. 10; VG Berlin, Urteil vom 06.04.1979 - 13 A 236.78 -, juris Rn. 14; VG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2011 - 25 K 2745/10 -, juris Rn. 29; für die Übergangsfähigkeit in die bestandskräftige Untersagung, über eine bestimmte Domain Glücksspiel zu veranstalten, VG Hannover, Urteil vom 15.08.2016 - 10 A 2173/16 -, juris Rn. 39. Siehe zudem Guckelberger, VerwArch.
  • VG Magdeburg, 30.08.2005 - 4 A 152/05
    Eine Nutzungsuntersagung ist grundsätzlich schon dann zulässig, wenn eine bauliche Anlage formell illegal - also ohne die erforderliche Genehmigung - genutzt wird; nur wenn sich die Genehmigungsfähigkeit geradezu aufdrängt, kann sich die Behörde wegen des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben auf die fehlende Genehmigung nicht berufen (OVG LSA, Beschluss vom 02.07.2002 - 2 L 307/01 -).

    Bei der Regelung des § 84 Abs. 3 BauO LSA handelt es sich um einen Fall des sogenannten intendierten Ermessens: Beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Eingriffsermächtigung ist die Rechtsfolge indiziert; die Behörde macht deshalb im Regelfall von ihrem Ermessen in einer dem Zweck des Gesetzes entsprechenden Weise Gebrauch, wenn sie die Errichtung einer formell rechtswidrigen Anlage unterbindet (OVG LSA, Beschluss vom 02.07.2002 - 2 L 307/01 - und vom 10.03.2000 - 2 M 18/00 -).

  • VG Freiburg, 29.04.2021 - 9 K 4786/19

    Untersagung von Sportwettenvermittlung; Rechtsnachfolge; Rechtskrafterstreckung;

    So wird etwa auch die Übergangsfähigkeit einer ähnlich strukturierten baurechtlichen Nutzungsuntersagung wegen ihres Charakters als dinglicher Verwaltungsakt in der Rechtsprechung bejaht (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 14.12.1995 - Bf II 16/94 -, juris Rn. 25 ff.; HessVGH, Beschluss vom 01.12.2014 - 3 B 1633/14 -, juris Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.07.2002 - 2 L 307/01 -, juris Rn. 10; VG Berlin, Urteil vom 06.04.1979 - 13 A 236.78 -, juris Rn. 14; VG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2011 - 25 K 2745/10 -, juris Rn. 29 ff.; für die Übergangsfähigkeit in die bestandskräftige Untersagung, über eine bestimmte Domain Glücksspiel zu veranstalten, VG Hannover, Urteil vom 15.08.2016 - 10 A 2173/16 -, juris Rn. 39. Siehe zudem Guckelberger, VerwArch.
  • VG Freiburg, 27.04.2021 - 9 K 4786/19

    Rechtsnachfolge bei der Untersagung der Sportwettenvermittlung

    So wird etwa auch die Übergangsfähigkeit einer ähnlich strukturierten baurechtlichen Nutzungsuntersagung wegen ihres Charakters als dinglicher Verwaltungsakt in der Rechtsprechung bejaht (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 14.12.1995 - Bf II 16/94 -, juris Rn. 25 ff.; HessVGH, Beschluss vom 01.12.2014 - 3 B 1633/14 -, juris Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.07.2002 - 2 L 307/01 -, juris Rn. 10; VG Berlin, Urteil vom 06.04.1979 - 13 A 236.78 -, juris Rn. 14; VG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2011 - 25 K 2745/10 -, juris Rn. 29 ff.; für die Übergangsfähigkeit in die bestandskräftige Untersagung, über eine bestimmte Domain Glücksspiel zu veranstalten, VG Hannover, Urteil vom 15.08.2016 - 10 A 2173/16 -, juris Rn. 39. Siehe zudem Guckelberger, VerwArch.
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