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   OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1997 - 2 L 374/95   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1997 - 2 L 374/95 (https://dejure.org/1997,10452)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.11.1997 - 2 L 374/95 (https://dejure.org/1997,10452)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. November 1997 - 2 L 374/95 (https://dejure.org/1997,10452)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Regelabfuhr; Soll-Behältervolumen; Abfallbeseitigung; Bedarfsabfuhr; Sonderabfuhr; Mehrfachabfuhr; Benutzungsgebühr

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 4 A 336/94
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1997 - 2 L 374/95
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1980 - 2 A 2186/79

    Verwaltungsprozessrechtliche Voraussetzungen der Aufhebung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1997 - 2 L 374/95
    Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallbeseitigung liegt auch vor, wenn durch das vom Beklagten beauftragte Unternehmen lediglich festgestellt wird, ob in den Müllgefäßen Abfall vorhanden ist (OVG Münster, Urt. v. 23.04.1980 - 2 A 2186/79 -, KStZ 1980, 233/234; vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 07.05.1981 - 3 A 3/81 -, NJW 1983, 411/412; kritisch Thiem, a. a. O., § 6 Rn. 56).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1981 - 3 A 3/81
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1997 - 2 L 374/95
    Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallbeseitigung liegt auch vor, wenn durch das vom Beklagten beauftragte Unternehmen lediglich festgestellt wird, ob in den Müllgefäßen Abfall vorhanden ist (OVG Münster, Urt. v. 23.04.1980 - 2 A 2186/79 -, KStZ 1980, 233/234; vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 07.05.1981 - 3 A 3/81 -, NJW 1983, 411/412; kritisch Thiem, a. a. O., § 6 Rn. 56).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.1992 - 2 M 44/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1997 - 2 L 374/95
    Für die Regelabfuhr - im Rahmen des dem einzelnen Grundstück zugeteilten Soll-Behältervolumens und der regelmäßigen Abfuhrhäufigkeit - wird die gebührenpflichtige "willentliche" Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallbeseitigung durch die - öffentlich-rechtlich erfolgende - Zuteilung des Abfallbehältnisses und die Bestimmung des Entsorgungsrhythmus bestimmt; auf einen entgegenstehenden individuellen Willen bei der einzelnen Entsorgung kommt es insoweit nicht an (Beschl. des Senats v. 24.02.1992, 2 M 44/91; Thiem, KAG, Kommentar, 1997, § 6 Rn. 63).
  • OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 A 773/13

    Anschlussgebühr, Niederschlagswassergebühr, Abgabenbescheid, Bestimmtheit,

    Dies entspricht der allgemeinen Auffassung (vgl. z. B. OVG NRW, Beschl. v. 27. Februar 2001, NVwZ-RR 2001, 596, 597; Urt. v. 25. Mai 1990 - 9 A 992/88 -, [...] Rn. 45 ff.; OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, [...] Rn. 25 ff.).

    Auf einen möglicherweise abweichenden Willen dahingehend, keine öffentliche Anlage nutzen zu wollen, kommt es dann nicht an nicht an, wenn ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht und der Betroffene von diesem Zwang nicht befreit ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 3. September 2015 - 5 A 795/13 -, [...] Rn. 45; OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, [...] Rn. 25; in diese Richtung auch: OVG M.-V., Beschl. v. 25. August 2004, LKV 2005, 74, 75, wo von einer widerlegbaren Vermutung der Benutzung ausgegangen wird).

  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 795/13

    Widmung; öffentliche Einrichtung; Benutzung; Nutzung; Anschluss- und

    Dies entspricht der allgemeinen Auffassung (vgl. z. B. OVG NRW, Beschl. v. 27. Februar 2001, NVwZ-RR 2001, 596, 597; Urt. v. 25. Mai 1990 - 9 A 992/88 -, juris Rn. 45 ff.; OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, juris Rn. 25 ff.).

    Auf die Kenntnis von der Öffentlichkeit der Einrichtung kommt es für das Tatbestandsmerkmal der Benutzung nicht an, wenn ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht und der Betroffene von diesem Zwang nicht befreit ist (vgl. OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, juris Rn. 25; in diese Richtung auch: OVG M.-V., Beschl. v. 25. August 2004, LKV 2005, 74, 75, wo von einer widerlegbaren Vermutung der Benutzung ausgegangen wird).

  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13

    Benutzung; Anschluss- und Benutzungszwang; Wasserrechtliche Genehmigung nach

    Dies entspricht der allgemeinen Auffassung (vgl. z. B. OVG NRW, Beschl. v. 27. Februar 2001, NVwZ-RR 2001, 596, 597; Urt. v. 25. Mai 1990 - 9 A 992/88 -, juris Rn. 45 ff.; OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, juris Rn. 25 ff.).

    Auf die Kenntnis von der Öffentlichkeit der Einrichtung kommt es für das Tatbestandsmerkmal der Benutzung nicht an, wenn ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht und der Betroffene von diesem Zwang nicht befreit ist (vgl. OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, juris Rn. 25; in diese Richtung auch: OVG M.-V., Beschl. v. 25. August 2004, LKV 2005, 74, 75, wo von einer widerlegbaren Vermutung der Benutzung ausgegangen wird).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 10 S 1379/00

    Kommunale Satzungsregelung zum "Wie", nicht zum "Ob", von Überlassungspflichten

    Der Senat hat bereits ausgeführt, dass mit der Anmeldung zum einen das Vorhandensein überlassungspflichtigen Abfalls angezeigt und zum anderen der Wille dokumentiert wird, das Angebot der Entsorgungsleistung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Anspruch nehmen zu wollen (vgl. zum Kriterium der willentlichen Inanspruchnahme OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18.11.1997 - 2 L 374/95 -, NordÖR 1998, 262).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2004 - 1 L 19/04

    Anschluss- und Benutzungszwang; Gebühr; willentliche Inanspruchnahme

    Andererseits genügt die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwanges (§ 15 KV M-V) allein für die Gebührenerhebung nicht (OVG Lüneburg, Urt. vom 7. Mai 1981 - 3 A 3/81 -, NJW 1983, 411, 412; Aussprung in Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, § 4 Erl. 3.8.3; anderer Auffassung wohl OVG Schleswig, Urt. vom 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, NordÖR 1998, 262, wonach der Anschluss- und Benutzungszwang für die Abfallbeseitigung die Entsorgung der regelmäßig auf dem anschlusspflichtigen Grundstück angefallenen Abfälle umfasse. Insoweit werde die gebührenpflichtige Leistung willentlich in Anspruch genommen; auf einen entgegenstehenden individuellen Willen beim einzelnen Entsorgungsvorgang komme es insoweit nicht an).
  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 774/13

    Niederschlagswassergebühr; Verbandssatzung; Umlage für die

    Dies entspricht der allgemeinen Auffassung (vgl. z. B. OVG NRW, Beschl. v. 27. Februar 2001, NVwZ-RR 2001, 596, 597; Urt. v. 25. Mai 1990 - 9 A 992/88 -, juris Rn. 45 ff.; OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, juris Rn. 25 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2019 - 4 L 138/18

    Beteiligungsfähigkeit eines kommunalen Eigenbetriebes im Verwaltungsprozess;

    Wird auf eine solche Unterscheidung - wie hier - verzichtet, kann die volle Benutzungsgebühr erhoben werden (vgl. Brüning , in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 313 ; Vetter , in: Christ/Oebbecke, Handbuch Kommunalabgabenrecht, 2016, D Rn. 124 f., jew. m.w.N.; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, juris, Rn. 25).
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